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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Dienstag, 2. Juli 2024

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: DEMIRE erzielt kommerzielle Einigung mit einer weiteren Gruppe von Anleihegläubigern über die Restrukturierung der Anleihe 2019/2024

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Langen, 1. Juli 2024. Heute hat eine weitere bedeutende Gruppe von Inhabern ("Weitere Anleihegläubiger") der von der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG (ISIN: DE000A2YPAK1) begebenen unbesicherten Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A0XFSF0) ("Gesellschaft") mit einer Laufzeit bis zum 15. Oktober 2024 und einem derzeit ausstehenden Nennbetrag von EUR 499 Mio. ("Anleihe") sich bereiterklärt, die finanzielle Restrukturierung zu unterstützen, wie sie in der Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 5. Juni 2024 ("Transaktion") beschrieben ist und wie sie zwischen der Gesellschaft und einer bestimmten Gruppe von Anleihegläubigern ("Ad-hoc-Gruppe") in einer Lock-up-Vereinbarung ("Lock-up-Vereinbarung") vereinbart wurde, vorbehaltlich der folgenden begrenzten Änderungen: (i) Zahlung einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 2 % durch die Gesellschaft an die Anleihegläubiger für den Fall, dass es der Gesellschaft nicht gelingt, den ausstehenden Kapitalbetrag der Anleihe im Jahr 2026 um EUR 50.000.000,00 zu reduzieren, wobei diese Reduzierung zum Nennwert erfolgen muss; (ii) Erhöhung des PIK-Zinses im Jahr 2027 von 1 % auf 3 %, wenn die Anleihe nicht bis Ende 2026 vollständig zurückgezahlt wurde (diese Änderungen, die "Vorgeschlagenen Änderungen"). Auf dieser Grundlage haben die weiteren Anleihegläubiger außerdem zugestimmt, sich an dem Backstop des Rückkaufangebots der Anleihe zu beteiligen, wie in der Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 5. Juni 2024 dargelegt.

Das Unternehmen wird sich nun an die Ad-hoc-Gruppe wenden, um eine Änderung der Lock-up-Vereinbarung und ihre Zustimmung zur Durchführung der Transaktion mit den vorgeschlagenen Änderungen zu erbitten. Das Unternehmen ist optimistisch, dass die Ad-hoc-Gruppe den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen wird, da sie die Bedingungen der erneuerten Anleihe weiter verbessern. Nach Änderung des Lock-up Agreements beabsichtigt die Gesellschaft, in Kürze eine Abstimmung ohne Versammlung gemäß dem deutschen Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) einzuberufen, um die Transaktion mit den vorgeschlagenen Änderungen mit der Unterstützung sowohl der weiteren Anleihegläubiger als auch der Ad-hoc-Gruppe durchzuführen, die zusammen direkt oder indirekt Anleihen halten, die mehr als 90 % des gesamten ausstehenden Nennbetrags der Anleihe ausmachen.

Montag, 1. Juli 2024

SHS Viveon AG: Sidetrade S.A. baut Anteilsbesitz an SHS Viveon AG auf über 81 Prozent aus und überträgt Mehrheitsbeteiligung auf Tochtergesellschaft Sidetrade AG

Corporate News

- Sidetrade S.A. erhöht Mehrheitsbeteiligung an SHS Viveon AG auf 81,11 Prozent

- SHS Viveon-Aktien der Sidetrade S.A., Paris, Frankreich auf Sidetrade AG, Frankfurt, Deutschland übertragen

- Weitere Angebotsfrist für das freiwillige öffentliche Erwerbsangebotsfrist an SHS Viveon-Aktionäre läuft noch bis zum 29. Juli 2024


München, 01. Juli 2024 – Im Rahmen der Übernahme der SHS Viveon AG („SHS Viveon“; ISIN DE000A0XFWK2) durch Sidetrade S.A., Paris, Frankreich (ISIN FR0010202606) wurden wesentliche Meilensteine erreicht und die nächsten Schritte initiiert.

Die Sidetrade S.A., weltweit führender Anbieter von KI-gestützten Order-to-Cash-Anwendungen, konnte ihren Anteilsbesitz an der SHS Viveon AG im Zuge ihres freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots inzwischen auf über 81 Prozent ausbauen. Des Weiteren hat sie sämtliche von ihr gehaltene SHS Viveon-Aktien auf ihre Tochtergesellschaft Sidetrade AG, Frankfurt übertragen. Dies wurde der SHS Viveon AG gemäß § 20 Aktiengesetz von Seiten der Sidetrade S.A. sowie der Sidetrade AG mitgeteilt.

Sidetrade hat außerdem im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots zum Erwerb aller außenstehenden Aktien der SHS Viveon zum Preis von 3,- EUR je Aktie eine weitere Angebotsfrist eingeräumt. Damit soll den SHS Viveon-Aktionären mehr Zeit gegeben werden, ihre Aktien an Sidetrade AG zu veräußern. Aktionäre, die das Angebot im Rahmen der ersten Angebotsfrist vom 7. Mai bis zum 17. Juni 2024 nicht angenommen haben, können ihre SHS Viveon-Aktien der Sidetrade AG seit dem 24. Juni noch bis zum 29. Juli 2024 24:00 Uhr andienen. Die Abrechnung der während dieser Annahmefrist eingereichten SHS Viveon-Aktien erfolgt voraussichtlich am 2. August 2024.

Die Einbeziehung der SHS Viveon-Aktien in den m:access der Börse München endet mit Ablauf des 28. Juni 2024 und die Einbeziehung in den Freiverkehr der Börse München wird mit Ablauf des 15. November 2024 widerrufen. Die Börse München hat die SHS Viveon AG mit Beschluss vom 14. Juni 2024 über das Delisting informiert.

Über die SHS VIVEON AG


Die SHS VIVEON AG ist ein führender internationaler Anbieter von Software und Services für Governance, Risk-Management und Compliance (GRC). Die Emittentin will es Unternehmen weltweit ermöglichen aus Risiken nachhaltigen Wert zu schaffen. Mit der von der Emittentin angebotenen offenen PaaS- und SaaS-Plattform (die „Plattform“) erhalten Unternehmen einen ganzheitlichen Überblick über die Chancen und Risiken ihrer Kunden oder Lieferanten und können diese automatisiert managen. Die Emittentin unterstützt ihre Kunden dabei, objektiv bessere und schnellere Entscheidungen zu Risk und Credit-Management sowie zu Compliance zu treffen, nachhaltige Kundenbeziehungen aufzubauen, ihre finanzielle und nicht-finanzielle Performance zu verbessern und einen klaren Wettbewerbsvorteil in der digitalen Welt zu erlangen - alles in der (hybriden) Cloud oder On-Premise (d.h. auf dem eigenen Server). Mehr als 150 Kunden, vom Mittelständler bis zum Weltkonzern, nutzen derzeit die Plattform, um ihre Prozesse zu automatisieren.

Weitere Informationen stehen unter https://www.shs-viveon.com bereit.

Über SIDETRADE

SIDETRADE (Euronext Growth: ALBFR.PA) bietet eine SaaS-Plattform zur Sicherung und Beschleunigung des Cashflows. SIDETRADEs KI der nächsten Generation, genannt Aimie, analysiert täglich B2B-Zahlungstransaktionen im Wert von 6,1 Billionen US-Dollar in der SIDETRADE Cloud, um das Zahlungsverhalten von Kunden und das Abwanderungsrisiko von mehr als 38 Millionen Käufern weltweit vorherzusagen. Aimie empfiehlt die besten operativen Strategien, automatisiert intelligent Maßnahmen im gesamten Order-to-Cash-Prozess und digitalisiert Kundentransaktionen, um Produktivität, Leistung und Working Capital zu verbessern. SIDETRADE ist weltweit tätig mit mehr als 315 talentierten Mitarbeitern an den Standorten Paris, London, Birmingham, Dublin, Houston und Calgary und betreut international Unternehmen in mehr als 85 Ländern. Darunter: Bidcorp, Biffa, Bunzl, Contentsquare, Engie, Expedia, Inmarsat, KPMG, Lafarge, Manpower, Opentext, Page, Randstad, Saint-Gobain, Securitas, Sodexo, Tech Data, UGI, Veolia. SIDETRADE ist Mitglied des Global Compact der Vereinten Nationen und befolgt dessen prinzipienbasierten Ansatz für verantwortungsvolles Wirtschaften.

Für weitere Informationen besuchen Sie uns unter www.sidetrade.com oder folgen Sie uns auf X @Sidetrade.

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Anmerkung der Redaktion:

Angesichts der Übertragung der Aktien auf die Tochtergesellschaft Sidetrade AG ist ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out denkbar (Schwellenwert hierfür: 90 % des Grundkapitals). 

DIRK - Deutscher Investor Relations Verband e.V.: Ergebnisse der Studie „Who owns the German DAX?“: Anteil kontinentaleuropäischer und deutscher Investoren im Jahr 2023 gestiegen

- Veränderungen im DAX 40 zogen Verschiebungen bei den Investorengruppen nach sich

- Aktive Investoren waren maßgeblich für die Verschiebungen der Aktionärsstrukturen verantwortlich

- Value-Investoren stockten ihre Bestände im DAX weiter auf

Frankfurt am Main, 01. Juli 2024 – Auch im Jahr 2023 haben S&P Global Market Intelligence und der DIRK - Deutscher Investor Relations Verband e.V. in ihrer jährlichen Studie die Veränderungen in der Aktionärsstruktur der 40 börsennotierten DAX-Unternehmen im Laufe von 12 Monaten analysiert. Dabei wurde insbesondere der institutionelle Streubesitz der DAX 40-Emittenten betrachtet. Spürbaren Einfluss auf die Studienergebnisse zeigten die Veränderungen in der Zusammensetzung des DAX, vor allem das Ausscheiden von Linde und Fresenius Medical Care sowie der Aufstieg der Commerzbank AG und der Rheinmetall AG in die Top 40 des DAX.

Insgesamt gesehen sind im Jahr 2023 die Investitionen institutioneller Anleger auf 56,8 % des Streubesitzes zurückgegangen (-1,4 Prozentpunkte [pp] im Vergleich zu 2022). Value-Investoren stockten ihre Bestände im DAX weiter auf (+1,0pp) und halten nun 36,3 % des identifizierten Streubesitzes, wohingegen Anleger mit einem Schwerpunkt auf GARP-Strategien (GARP = Growth at a reasonable price, bzw. Wachstum zu einem angemessenen Preis) ihr Engagement um 1,0pp verringerten und nun 5,2 % des Streubesitzes halten.

Demgegenüber haben öffentliche Beteiligungen sowie Familien und Stiftungen ihre Investitionen in den DAX um 1,6 bzw. 1,5pp ausgebaut. Die privaten Investoren kehrten 2023 ihren langfristigen Trend um und erhöhten ihren Anteil um 0,7pp auf 13,6 %. Dies liegt vor allem daran, dass die neu in den DAX aufgenommenen Unternehmen einen höheren Anteil eingebracht und damit den Durchschnitt nach oben verschoben haben. Der Anteil der Direktinvestitionen, Beteiligungen und AGs sank um 3pp, was ebenso vor allem auf die neuen DAX-Mitglieder zurückzuführen ist.

Regional betrachtet haben kontinentaleuropäische und deutsche Investoren ihren Anteil am DAX im Jahr 2023 erhöht. Kontinentaleuropäische Investoren (ohne Deutschland) verzeichneten mit +1,6pp gegenüber dem Vorjahr den stärksten Anstieg, während der Anteil deutscher Investoren um rund 1,0pp zunahm. Bemerkenswert ist, dass die Zuflüsse sowohl der europäischen als auch der inländischen Investoren überwiegend aus aktiv gemanagten Portfolios stammen.

Gleiches gilt für den Rückgang bei den nordamerikanischen Vermögensverwaltern, bei denen vor allem aktiv gemanagte Fonds für den Abfluss verantwortlich waren. Sie reduzierten ihren Anteil im Jahr 2023 um rund 4,4pp gegenüber dem Vorjahr, nachdem sie ihr Engagement im deutschen Leitindex im Jahr 2022 noch deutlich ausgebaut hatten. Dennoch bleibt Nordamerika die mit Abstand größte Investorengruppe im DAX. Investoren aus dem Vereinigten Königreich und Irland waren ebenfalls Käufer von DAX-Unternehmen und erhöhten ihren Anteil um 1,0pp. Bemerkenswert ist, dass aktiv verwaltete Fonds und ETFs/passive Portfolios gleichermaßen für die Zuflüsse in dieser Region verantwortlich waren.

Eine Zunahme der aktiven Teilnahme und Stimmabgabe auf Hauptversammlungen ist bei fast 90% der institutionellen DAX-Investoren zu beobachten. Darüber hinaus entwickeln die Aktionäre weiterhin interne Stewardship-Richtlinien für ihre Investments. Eine wichtige Rolle spielt auch der Einfluss von Proxy Advisors, deren Research von fast 87 % der institutionellen Investoren genutzt wird.

Die Ergebnisse der Studie zeigen eine weitere Besonderheit: Vor allem Hedgefonds haben ihr Engagement im DAX erhöht. Während die Direktinvestitionen dieser Gruppe bei 2,1 % des Streubesitzes im DAX 40 verharrten, zeigen die Handelsvolumina bei Brokern und Banken, die im Vergleich zu 2022 um fast 50 % gestiegen sind, einen Aufwärtstrend. Diese Aktien werden direkt von Intermediären als rechtliche Eigentümer gehalten, was auf ein verstärktes Engagement von Hedgefonds hindeutet. Um nicht als Eigentümer aufzutreten, werden die Aktien im Namen von Maklern gehalten, die im Auftrag ihrer Kunden (z. B. Hedgefonds) handeln. Dieses Verfahren wird auch bei Derivatgeschäften angewandt, bei denen der Broker als Vermittler fungiert.

Kay Bommer, Geschäftsführer des DIRK – Deutscher Investor Relations Verband erläutert die Ergebnisse der Studie: „Die gute Nachricht aus der gemeinsamen Studie von S&P Global und DIRK zur Zusammensetzung der DAX-Aktionäre lautet: Im Großen und Ganzen haben sich die Strukturen im DAX 40 nicht wesentlich verändert. Im Rückblick auf nordamerikanische Investoren erscheint eher das Jahr 2022 als Ausreißer, wobei das Jahr 2023 aus dieser Perspektive als Korrektur in Richtung der Relationen von 2021 interpretiert werden kann. In den untersuchten europäischen Regionen könnte sich eine Trendwende hin zum deutschen Premiumsegment abzeichnen. Sie stehen damit im Gegensatz zu ihren nordamerikanischen Pendants, die in einem heterogenen Marktumfeld andere Schwerpunkte setzen. So sehr diese Bewegung auch den vielfältigen Markteinflüssen des vergangenen Jahres geschuldet ist, so sehr sollten sich die DAX-Unternehmen dauerhaft bemühen, für ein breites regionales Spektrum von Investoren attraktiv zu bleiben.“

Die Studie können Sie auf der Webseite des DIRK als PDF kostenfrei downloaden: https://www.dirk.org/publikation/dax-studie-wem-gehort-die-deutschland-ag-11-0/

ABO Energy GmbH & Co. KGaA: Formwechsel der ABO Wind Aktiengesellschaft in die Rechtsform der GmbH & Co. KGaA abgeschlossen

01.07.2024 / 10:10 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Mit der heutigen Eintragung des Rechtsformwechsels in das Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden ist der Formwechsel der ABO Wind Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) abgeschlossen. Die Hauptversammlung der ABO Wind Aktiengesellschaft hatte am 27. Oktober 2023 beschlossen, die ABO Wind Aktiengesellschaft in eine KGaA umzuwandeln und die Firmierung der Gesellschaft in „ABO Energy GmbH & Co. KGaA“ zu ändern. Der Formwechsel und die Umfirmierung sind mit der heutigen Eintragung ins Handelsregister wirksam und die Gesellschaft besteht zukünftig unter der Firmierung „ABO Energy GmbH & Co. KGaA“. Von nun an ist die Gesellschaft im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 35117 eingetragen. An der Börsennotiz der Aktie ändert sich nichts. Persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ist die Ahn & Bockholt Management GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 34475). Die bisherigen Vorstände der Gesellschaft wurden zu Geschäftsführern der Ahn & Bockholt Management GmbH bestellt. Matthias Bockholt, bislang einziger Geschäftsführer der Ahn & Bockholt Management GmbH, scheidet zum Ende des heutigen Tages als solcher aus. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht personell unverändert fort. Das erfolgreiche Geschäftsmodell der Gesellschaft, mit der Fokussierung auf Vorhaben, die zu einer umweltgerechten Energieversorgung beitragen, wird auch nach dem Rechtsformwechsel fortgeführt.

Sonntag, 30. Juni 2024

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: DEMIRE hat sich bisher nicht auf eine Verlängerung eines Kredits zur Finanzierung eines Immobilien-Portfolios mit der DZ HYP AG geeinigt; Insolvenzgefahr für betroffene vier Objektgesellschaften

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Langen, 30. Juni 2024. Tochtergesellschaften der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG (ISIN: DE000A0XFSF0) ("Gesellschaft") hatten zur Finanzierung eines Immobilien-Portfolios ("Limes-Portfolio") einen Kredit (der "Kredit") ohne Haftung der Gesellschaft bei der DZ HYP AG in Höhe von rund EUR 82m aufgenommen. Der Kredit wird heute, am 30. Juni 2024 fällig.

Die Gesellschaft und die betroffenen Objektgesellschaften standen in Verhandlungen mit der DZ HYP AG über die Verlängerung des Kredits. Bislang waren die Verhandlungen mit der DZ HYP AG nicht erfolgreich und die Verlängerung der Laufzeit des Kredits wurde nicht gewährt. Nachfolgende Verhandlungsversuche, bei denen der Hauptgesellschafter der DEMIRE zusätzliche Unterstützung für die vier betroffenen Objektgesellschaften angeboten hat, waren ebenfalls erfolglos.

Daher besteht die Gefahr einer Insolvenz der vier Objektgesellschaften. Gleichwohl glaubt die Gesellschaft auf Basis der zuletzt geführten Gespräche mit der DZ HYP AG, dass in der jetzt noch bis zur Insolvenzantragsstellung zur Verfügung stehenden Zeit die Möglichkeit bestehen sollte, die geordnete Rückführung des Kredits außerhalb einer Insolvenz der Objektgesellschaften vereinbaren zu können. Die unbesicherte Anleihe der Gesellschaft (ISIN: DE000A2YPAK1) mit einem Fälligkeitstermin vom 15. Oktober 2024 und einem aktuell ausstehenden Betrag von EUR 499 Millionen, die derzeit restrukturiert wird, kann aufgrund dieses Vorkommnisses nicht fällig gestellt werden.

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Wir bemühen uns, Zwischenergebnisse, eingelegte Rechtsmittel und die Beendigung sämtlicher Verfahren zeitnah zu publizieren.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der 1st RED AG: Sachverständigengutachten verzögert sich wegen Blockadehaltung der Antragsgegnerin weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der 1st RED AG, Hamburg, hatte das LG Hamburg die Sache am 12. September 2019 verhandelt und dabei die sachverständigen Prüfer angehört. Anschließend hat das Gericht mit Beschluss vom 9. Oktober 2019 die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens angeordnet und mit Beschluss vom 15. November 2019 Herrn WP/StB Dr. Heiko Buck, 20355 Hamburg, zum Gutachter bestellt.

Mit diesem Gutachten konnte zunächst nicht begonnen werden, da kein ausreichender Kostenvorschuss eingezahlt war. Der Antragsgegnerin war von der Justizkasse eine Stundung und anschließend Ratenzahlung bewilligt worden. Der Sachverständige sollte daher Anfang 2022 mit seiner Arbeit beginnen. Da ihm aber noch nicht alle von ihm angeforderten Unterlagen/Informationen vorliegen, hat sich das Gutachten weiter verzögert. Das Gerichte hatte im letzten Jahr mitgeteilt, dass die nötigen Schritte in die Wege geleitet würden, damit der Sachverständige mit seiner Arbeit beginnen könne. 

Die gerichtliche Bitte blieb "im Ergebnis erfolglos", wie das Landgericht nunmehr auf Sachstandsanfragen mitteilte. Mit Verfügung vom 21. Juni 2024 hat das Gericht daher der Antragsgegnerin aufgegeben, die von dem Sachverständigen angeforderten Angaben und Unterlagen bis zum 31. Juli 2024 zu den Akten zu reichen. Auch sollten Personen benannte werden, die die Richtigkeit des Vortrags bestätigen könnten. Ggf. komme eine anschließende Vernehmung von Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft in Betracht. 

Das Gericht hatte bereits in seinem Beschluss vom 9. Oktober 2019 durchgreifende Zweifel an der bislang vorgenommenen Bewertung geäußert. Dies gelte insbesondere für die von EUR 28 Mio. auf lediglich EUR 2,8 Mio. wertberichtigte Darlehensforderung der Gesellschaft gegen die Antragsgegnerin. Der Sachverständige soll daher insbesondere feststellen, ob die Wertberichtigung aufgrund eines Verzichtsvertrags oder ohne einen solchen Vertrag erfolgte (Beschluss vom 15. November 2019, S. 7). 

LG Hamburg, Az. 403 HKO 128/18
Scheunert, F. u.a. ./. Garbe Holding GmbH & Co. KG
57 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Bernd Richter, Brock Müller Ziegenbein Rechtsanwälte mbH, 24568 Kaltenkirchen
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Garbe Holding GmbH & Co. KG:
Rechtsanwälte Dr. Matzen & Partner, 20354 Hamburg
Auftragsgutachter: Ulrich Sommer
sachverständiger Prüfer: Cordes + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der RIB Software SE verzögert sich

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die 31. Handelskammer des LG Stuttgart hat auf Sachstandsanfragen mitgeteilt, dass sich das seit 2021 laufende Spruchanträge zum Squeeze-out bei der RIB Software SE weiter deutlich verzögern wird. Zwei ältere Spruchverfahren und weitere Großverfahren hätten Vorrang. Auch sei ein älteres Großverfahren, das zunächst bei einer anderen Kammer anhängig gewesen sei, hinzugekommen.

LG Stuttgart, Az. 31 O 165/21 KfHSpruchG
Rolle, T. u.a. ./. Schneider Electric Investment AG
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Maser, Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf

Endor AG erzielt Fortschritte bei Sanierung des Unternehmens im Hinblick auf das Management und die Finanzierung

Corporate News

- Kreditgebende Banken erneuern Stillhaltevereinbarung

- Bestellung von Andres Ruff als Vorstandsvorsitzender und Chief Restructuring Officer wurde verlängert

- Strategischer Investor stellt weitere Liquidität zur Verfügung


Landshut, 29. Juni 2024 – Die Endor AG, ein führender Anbieter von Simracing-Hardware und Gaming-Technologie, erzielt weitere Fortschritte im Rahmen der Sanierung des Unternehmens. Besonders hervorzuheben ist die Verlängerung der Stillhaltevereinbarungen mit den kreditgebenden Banken bezüglich der bestehenden Kredite für die Dauer des StaRUG-Verfahrens. Das verschafft Endor den notwendigen Spielraum, um die laufenden Restrukturierungsmaßnahmen effektiv umzusetzen.

In einem weiteren Schritt hat der Aufsichtsrat die ursprünglich bis Ende Juni befristete Amtszeit des Vorstandsvorsitzenden und Chief Restructuring Officer (CRO) Andres Ruff einstimmig bis zum 30. September 2024 verlängert.

Die Verlängerung der Amtszeit zeigt das Vertrauen des Aufsichtsrats und der weiteren Stakeholder in den eingeschlagenen Sanierungskurs. „Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit unseren Partnern die Fortführung der Endor AG am Standort Landshut sichern und das Unternehmen wieder auf einen nachhaltigen Pfad mit einem strukturell gesunden Wachstum führen werden," sagt Andres Ruff.

Ferner hat der strategische Investor CORSAIR® (Nasdaq: CRSR) am Freitag weitere Liquidität in Höhe von vier Millionen Euro für Endor bereitgestellt. Die Liquiditätsspritze unterstreicht das starke Engagement des Investors für die Zukunft von Endor. Wie bereits mitgeteilt, ist beabsichtigt, dass CORSAIR die Endor AG im Rahmen eines StaRUG-Verfahrens vollständig übernimmt und ausreichend finanzielle Mittel bereitstellt, um das Unternehmen ohne externe Verschuldung zu stabilisieren. Auf Basis des mit CORSAIR vereinbarten Rahmenvertrags („Term Sheet“) verfolgt die Gesellschaft die Restrukturierung mit CORSAIR weiter.

Diese Fortschritte sichern der Endor AG nicht nur personelle Kontinuität und Stabilität. Sie bieten auch finanziellen Spielraum, um die laufenden Restrukturierungsmaßnahmen effektiv umzusetzen und werden entscheidend dazu beitragen, die operative Stabilität des Unternehmens zu sichern und die Maßnahmen zur Neuausrichtung voranzutreiben.

Matthias Kosch, CFO der Endor AG, ergänzt: „Die Erneuerung der Stillhaltevereinbarung durch die kreditgebenden Banken und die Überweisung der nächsten Tranche von CORSAIR sind starke Zeichen des Vertrauens und der Unterstützung für den eingeschlagenen Sanierungskurs. Diese sichern die Liquidität und ermöglichen die weitere Umsetzung der Restrukturierung unserer Firmengruppe.“

Über die Endor AG; www.endor.ag

Die Endor AG entwickelt und vermarktet hochwertige Eingabegeräte wie High-End-Lenkräder und Pedale für Rennsimulationen auf Spielkonsolen und PCs. Als „Brainfactory“ liegt der Fokus des Unternehmens im Kreativbereich. Produktentwicklung und Prototypenbau führt Endor in eigener Regie und gemeinsam mit spezialisierten Technologiepartnern vorwiegend in Deutschland durch („Germaneering“). Endor verkauft seine Produkte unter der Marke FANATEC über e-Commerce in erster Linie an Endkunden in Europa, USA, Kanada, Australien und Japan.

Freitag, 28. Juni 2024

Endor AG: Verlängerung der Standstillvereinbarung durch kreditgebende Banken im Rahmen des StaRUG-Verfahrens

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Landshut, 28. Juni 2024 – Die Endor AG (WKN 549166 / ISIN DE0005491666) gibt bekannt, dass die kreditgebenden Banken die bestehende Stillhalte-(„Standstill“)-Vereinbarung bezüglich der bestehenden Kredite zum Zweck und für die Dauer des am 3. Juni 2024 beim Amtsgericht München angezeigten Restrukturierungsverfahrens nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) verlängert haben.

Die Verlängerung der Vereinbarung stellt einen weiteren Schritt dar, um die finanzielle Stabilität und den zukünftigen Erfolg des Unternehmens sicherzustellen.

Endor wird die Kapitalmärkte und die Öffentlichkeit über den weiteren Verlauf des Prozesses entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informieren.

clearvise AG: Tion Renewables AG gehören mehr als 25 % der Aktien

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Tion Renewables AG hat der clearvise AG heute im Rahmen einer Mitteilung nach § 20 (1) Satz 1 und (3) AktG mitgeteilt, dass sie alle vormals von ihrem Hauptaktionär, Boè AcquiCo GmbH, einer Holdinggesellschaft des EQT Active Core Infrastructure Fund, gehaltenen Aktien an der clearvise AG erworben hat und ihr nunmehr mehr als 25 % aller Aktien der clearvise AG gehören, die unmittelbar von ihr selbst gehalten werden. Unter Annahme einer Hauptversammlungspräsenz in der Größenordnung derjenigen der Hauptversammlung von 2023 von ca. 46 % würde die Tion Renewables AG dadurch in Zukunft über eine Stimmrechtsmehrheit in der Hauptversammlung der clearvise AG verfügen.

Bekanntmachung zum bevorstehenden verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
Ingolstadt

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 5 Satz 3, Abs. 3 Satz 2 UmwG Verschmelzung mit der VIB Vermögen AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out)

Gemäß § 62 Abs. 5 Satz 3, Abs. 3 Satz 2 Umwandlungsgesetz (UmwG) machen wir bekannt, dass die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft („BBI“) mit Sitz in Ingolstadt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter HRB 44, als übertragender Gesellschaft auf die VIB Vermögen AG („VIB“) mit Sitz in Neuburg a.d. Donau, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter HRB 101699, als übernehmender Gesellschaft verschmolzen werden soll.

Die Verschmelzung soll zur Aufnahme unter Auflösung ohne Abwicklung durch Übertragung des gesamten Vermögens der BBI mit allen Rechten und Pflichten auf die VIB gemäß §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG erfolgen. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung soll ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der BBI erfolgen (§§ 62 Abs. 1, Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG).

Der Verschmelzungsvertrag zwischen VIB und BBI wurde am 27. Juni 2024 notariell beurkundet (Verschmelzungsvertrag). Der Verschmelzungsvertrag wurde zum Handelsregister des Sitzes von VIB und von BBI eingereicht. Einzelheiten der Verschmelzung sind im Verschmelzungsvertrag geregelt.Die VIB hält unmittelbar mehr als neun Zehntel des Grundkapitals der BBI. Gemäß § 62 Abs. 1 und Abs 2 UmwG bedarf es daher einer Zustimmung der Hauptversammlung der VIB zum Verschmelzungsvertrag grundsätzlich nur dann, wenn Aktionäre der VIB, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der VIB erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen (Minderheitenverlangen), in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die VIB beabsichtigt, den Verschmelzungsvertrag der für den 14. August 2024 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der VIB ohne Rücksicht auf ein etwaiges Minderheitenverlangen gemäß § 62 Abs. 2 UmwG zur Zustimmung vorzulegen.

Gemäß § 62 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 UmwG ist eine Zustimmung der Hauptversammlung der BBI zum Verschmelzungsvertrag nicht erforderlich, wenn - wie vorliegend vorgesehen - ein Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der BBI nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG gefasst und der Übertragungsbeschluss mit einem Vermerk nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG in das Handelsregister der BBI eingetragen wird.

Zur Information der Aktionäre der BBI sind vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an folgende Unterlagen über die Internetseite der BBI unter

https://www.bbi-immobilien-ag.de/131.0.html

zugänglich:

― der Verschmelzungsvertrag zwischen der VIB als übernehmender Gesellschaft und der BBI als übertragender Gesellschaft vom 27. Juni 2024;

― die Jahresabschlüsse und Lageberichte der BBI für die letzten drei Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023;

― die Jahresabschlüsse und Lageberichte der VIB für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 sowie die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der VIB für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023;

― der nach § 8 UmwG von den Vorständen der VIB und der BBI vorsorglich erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht einschließlich Anlagen vom 25. Juni 2024; sowie

― der nach §§ 60, 12 UmwG vorsorglich erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht München I ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf für beide an der Verschmelzung beteiligte Rechtsträger über die Prüfung des Entwurfs des Verschmelzungsvertrags zwischen der VIB als übernehmender Gesellschaft und der BBI als übertragender Gesellschaft vom 26. Juni 2024. 

Ingolstadt, 27. Juni 2024

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. Juni 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AUDI AG: LG München I hebt Barabfindung auf EUR 1.754,71 an (+ 13,1 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

In dem Spruchverfahren zu dem 2020 beschlossenen Squeeze-out bei der AUDI AG zugunsten von Volkswagen hatte das LG München I mit Beschluss vom 28. Juni 2024 die Barabfindung auf EUR 1.754,71 je AUDI-Aktie angehoben. Im Vergleich zu dem von Volkswagen angebotenen Betrag in Höhe von EUR 1.551,53 je Aktie ergibt sich somit eine Nachbesserung in Höhe von EUR 203,18 zzgl. Zinsen. Dies entspricht eine Erhöhung um mehr als 13 %.

Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung ist innerhalb eines Monats ab Zustellung noch eine Beschwerde zum Bayerischen Obersten Gerichtshof möglich.

LG München I, Beschluss vom 28. Juni 2024, Az. 5 HK O 15162/20
Moritz, P. u.a. ./. Volkswagen AG
100 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela Bergdolt
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Volkswagen AG:
Rechtsanwälte Linklaters, 40212 Düsseldorf

Donnerstag, 27. Juni 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AUDI AG: Entscheidungsverkündung am 28. Juni 2024

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

In dem Spruchverfahren zu dem 2020 beschlossenen Squeeze-out bei der AUDI AG zugunsten von Volkswagen hatte das LG München I den ursprünglich auf den 28. Dezember 2023 festgelegten Entscheidungsverkündungstermin auf den 28. Juni 2024, 9:00 Uhr, verlegt. 

Zuletzt hatte die Antragsgegnerin mit der Maßgeblichkeit des Börsenkurses argumentiert. Von Antragstellerseite wurde dagegen auf die Verzerrung durch den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und die sehr geringen Handelsvolumina verwiesen.

In einer vom Gericht bei den Abfindungsprüfern angeforderten ergänzenden Stellungnahme ergaben sich bei den erbetenen Alternativberechnungen folgende Werte:

- Betafaktor auf Basis des arithmetischen Mittels (Mittelwert): EUR 1.688,10

- Betafaktor auf Basis des Medians (Median): EUR 1.827,07

- Betafaktor auf Basis des arithmetischen Mittels und des Medians (Mittelwert): EUR 1.764,71

- Alternative Berechnung mit (in der Stellungnahme einzeln aufgeführten) Datenpunkten zu arithmetischem Mittel und Median: EUR 1.778,16 

Die Volkswagen AG hatte die Barabfindung auf EUR 1.551,53 je AUDI-Aktie festgelegt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/06/audi-ag-volkswagen-ag-legt-die.html

Gegen die anstehende erstinstanzliche Entscheidung ist noch eine Beschwerde zum Bayerischen Obersten Gerichtshof möglich.

LG München I, Az. 5 HK O 15162/20
Moritz, P. u.a. ./. Volkswagen AG
100 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela Bergdolt
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Volkswagen AG:
Rechtsanwälte Linklaters, 40212 Düsseldorf 

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, (virtuelle) Hauptversammlung am 3. Mai 2024 hat zugestimmt

  • BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der AGIB Real Estate S.A.
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie
  • C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 11. März 2024

  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
  • Consus Real Estate AG: Squeeze-out zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 11. Juni 2024

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant
  • Endor AG: StaRUG-Verfahren beantragt

  • EQS Group AG: Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) zu EUR 40,- je Aktie

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • HanseYachts AG: Delisting-Erwerbsangebot der HY Beteiligungs GmbH (100%-ige Tochtergesellschaft der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA), Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 17. Mai 2024

  • Instapro II AG (MyHammer Holding AG wurde 2022 verschmolzen, Spruchverfahren läuft noch): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/ InterActiveCorp) für EUR 20,63 je Instapro-II-Aktie, Hauptversammlung am 26. Juni 2024

  • KATEK SE: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse zum Ablauf des 17. Mai 2024

  • Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH

  • MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, öffentliches Delisting-Erwerbsangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG 
  • New Work SE (früher: Xing SE): Delisting-Erwerbsangebot  

  • Ottakringer Holding AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 22. Januar 2024, Eintragung im Firmenbuch am 15. Mai 2024
  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, Hauptversammlung im Herbst 2024

  • Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 24. Mai 2024

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG, nunmehr Delisting-Vereinbarung mit der Ephios Bidco GmbH, Delisting-Erwerbsangebot

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot
  • Tion Renewables AG (zuvor: Pacifico Renewables Yield AG) : Squeeze-out zugunsten der Hopper BidCo GmbH (EQT) zu  EUR 30,33 (zuvor: EUR 29,19) je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 15. April 2024 (Fristende: 15. Juli 2024)

  • USU Software AG: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 2. Juli 2024
  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement 
  • Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen
  • Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG (MGA/The Amended and Restated Larian Living Trust) zu EUR 30,23 je Aktie, verschmelzungsrechtliche Squeeze-out am 10. Juni 2024 wirksam geworden (Fristende: 10. September 2024)

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Eigenheim Union 1898 Beteiligungs AG: außerordentliche Abschreibung in Höhe von EUR 15 Mio. auf den Firmenwert; vereinfachte und ordentliche Kapitalherabsetzung geplant; Aktualisierung der Prognose

27.06.2024 / 18:28 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für das Geschäftsjahr 2023 war auch der Beteiligungswert der Eigenheim Union 1898 AG auf Werthaltigkeit zu überprüfen. Aufgrund des deutlich gestiegenen Zinsniveaus musste der Vorstand eine außerordentliche Abschreibung auf den Firmenwert in Höhe von 15 Mio. vornehmen. Das Ergebnis auf Ebene des EBIT beträgt aufgrund dieser Abschreibung -14 Mio. EUR und weicht somit von der zuletzt veröffentlichten Prognose eines positiven Gesamtergebnisses in 2023 ab. Die Abschreibung erfolgt ausschließlich bilanziell und hat keinerlei Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und Finanzlage der Eigenheim Union 1898 Beteiligungs AG.

Zur Deckung der Verluste plant der Vorstand der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung eine Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien im vereinfachten Verfahren mit bilanzieller Rückwirkung zum 31.12.2023 und eine weitere Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien im ordentlichen Verfahren vorzuschlagen. Gegenwärtig liegt der Kurs der Aktie der Gesellschaft bei deutlich unter EUR 1,00, so dass es der Gesellschaft wegen des Verbots der unter-pari-Emission nicht möglich ist Kapitalmaßnahmen durchzuführen. Um der Gesellschaft künftig die Durchführung von Kapitalmaßnahmen zu ermöglichen und ihr damit größere Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung einzuräumen, ist es daher zwingend erforderlich, den Kurs der Aktie der Gesellschaft wieder auf mindestens EUR 1,00 durch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 10:1 zu heben.

Aufgrund der allgemeinen Branchenentwicklung hat der Vorstand des Weiteren die zuletzt am 14. Februar 2024 veröffentlichte Prognose für das Geschäftsjahr 2024 überprüft. Das voraussichtliche Konzernergebnis auf Ebene des EBIT wird voraussichtlich zwischen 1,5 Mio. EUR und 2,5 Mio. EUR betragen (bisherige Prognose: 5-6 Mio. EUR). Der Geschäftsbericht erscheint am 28.06.2024.

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Ehlebracht AG geht vor dem OLG Düsseldorf weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Ehlebracht AG hat das Landgericht Dortmund die Spruchanträge - wie berichtet - mit Beschluss vom 30. Januar 2024 zurückgewiesen. Der von dem gerichtlich bestellte Sachverständige WP Dr. Tim Laas, Alvarez & Marsal, ermittelte Wert von EUR 4,08 liege nämlich "lediglich 6,9 % über der tatsächlichen Barabfindung" (S. 7) und damit innerhalb der Bagatellgrenze ("bis zu einem Wert von 10 %", S. 8).

Mehrere Antragsteller sind gegen diese Entscheidung in die Beschwerde gegangen. Auf eine Bagatellgrenze könne es schon verfassungsrechtlich nicht ankommen, erst recht nicht bei einer von einem gerichtlichen Sachverständigen ermittelten Erhöhung um fast 7 Prozent. 

Das LG Dortmund hat den Beschwerden mit nunmehr zugestellten Beschluss vom 15. Mai 2024 nicht abgeholfen und die Sache dem OLG Düsseldorf  vorgelegt.

LG Dortmund, Beschluss vom 30. Januar 2024, Az. 20 O 17/15 (AktE)
Neumann u.a. ./. Ehlebracht Holding AG
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Ehlebracht Holding AG:
Rechtsanwälte Osborne Clarke, 50823 Köln

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der AGROB Immobilien AG: Vorbereitung der Verhandlung am 4. Juli 2024

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der AGROB Immobilien AG und der RFR InvestCo 1 GmbH (als herrschender Gesellschaft) hatte das LG München I den ursprünglich auf den 7. März 2023 wegen des damaligen Bankstreiks auf den 4. (und ggf. Fortsetzung am 5.) Juli 2024 verschoben. Bei diesem Termin sollten die gerichtlich bestellten Vertragsprüfer, Herr WP Dr. Jochen Beumer (I-ADVISE) und Herr StB Klaus Jürgens (nunmehr BDO), angehört werden.

Das Gericht hat die Vertragsprüfer mit Verfügung vom 27. Juni 2024 gebeten, "folgende Liquiditätskennzahlen der Aktie der AGROB Immobilien AG für die Zeiträume von 3, 6 und 12 Monaten vor der Bekanntgabe der Strukturmaßnahme an die Kapitalmärkte spätestens bis zum Termin am 4.7.2024 mitzuteilen:
- Bid-Ask-Spreads
- Handelsvolumen in Euro
- Zahl der täglich gehandelten Aktien."

Auch will das Gericht die Bewertung nach dem Net Asset Value (NAV) näher geklärt haben: "Es bestehen nicht unerhebliche Zweifel, inwieweit das vorgelegte Gutachten vom 18.6.2024 geeignet ist, den Unternehmenswert über den Net Asset Value sachgerecht abzubilden. Es wird daraus nämlich nicht klar, inwieweit hier das Projekt „set“, das zum Stichtag in der Wurzel angelegt war, eingeflossen ist. Andererseits ist der Ermittlung des Net Asset Value aus den Jahresabschlüssen nicht klar zu entnehmen, inwieweit dort der Barwert der Verwaltungskosten in Abzug gebracht wurden, wie dies der Net Asset Value-Methode, wie sie üblicherweise zur Ermittlung eines Unternehmenswerts als Grundlage für die Ermittlung der Kompensationsleistungen entspricht. Es stellt sich mithin die Frage, von welchem Begriff des Net Asset Value die Jahresabschlüsse bzw. Zwischenmitteilungen ausgehen."

LG München I, Az. 5 HK O 14351/22 e
Rolle, T. u.a. ./. RFR InvestCo 1 GmbH
81 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Tino Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 80539 München

USU Software AG: Delisting der Aktien der USU Software AG von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 2. Juli 2024

27.06.2024 / 13:13 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der USU Software AG heute mitgeteilt, dass dem Antrag des Unternehmens auf Widerruf der Zulassung der Aktien der USU Software AG (ISIN: DE000A0BVU28) zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Markts (Prime Standard) mit Wirkung zum Ablauf des 2. Juli 2024 stattgegeben wurde. Nach diesem Zeitpunkt können die Aktien der USU nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.
Die USU hat zusätzlich bei den Börsen Berlin (im Teilbereich Berlin Second Regulated Market), Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart sowie beim elektronischen Handelssystem Xetra beantragt, dass die Aktien der USU Software AG nach Möglichkeit mit Ablauf des 2. Juli 2024 oder kurz danach nicht mehr im Freiverkehr an diesen Börsen gehandelt werden und bestehende Notierungen mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt eingestellt werden.

In Übereinstimmung mit dem Ende der weiteren Annahmefrist für das öffentliche Delisting Erwerbsangebot der NUNUS GmbH wird das Delisting damit mit Ablauf des 2. Juli 2024 wirksam werden.

Die Zulassungsfolge- und Transparenzpflichten wie die Ad-hoc-Publizitätspflicht und die Pflicht zur Erstellung von Halbjahresfinanzberichten und Quartalsmitteilungen der USU entfallen in der Folge des Widerrufs der Zulassung und der weiteren Anträge auf Einstellung des Börsenhandels mit Ablauf des 2. Juli 2024.

Mittwoch, 26. Juni 2024

OHB SE: Hauptversammlung der OHB SE beschließt Dividendenzahlung auf Vorjahresniveau

Corporate News

- Ausschüttung von EUR 60 Cent je Stückaktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023

- Abschluss des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der Orchid Lux HoldCo S.à r.l. im Sommer 2024 erwartet

- Unternehmensgründerin Christa Fuchs legt Aufsichtsratsmandat nieder


Bremen, 26. Juni 2024. Die Aktionärinnen und Aktionäre der OHB SE (Prime Standard, ISIN DE0005936124) haben während der heutigen Hauptversammlung alle zur Abstimmung gestellten Tagesordnungspunkte mit großer Mehrheit beschlossen. Die Versammlung wurde virtuell, d. h. ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt und zeitgleich im Internet übertragen.

Die Aktionärinnen und Aktionäre erhalten mit EUR 60 Cent je Stückaktie für das abgelaufene Geschäftsjahr eine Dividende auf dem Niveau des Vorjahres. Einem entsprechenden Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat haben die Aktionärinnen und Aktionäre heute zugestimmt. Gleiches gilt für alle weiteren Beschlussvorschläge der Tagesordnung. Dabei handelte es sich im Einzelnen um die Entlastung der Organe Vorstand und Aufsichtsrat, die Bestellung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer, die Billigung des Vergütungsberichts und die Beschlussfassung über eine Satzungsänderung im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz).

In der Hauptversammlung gab der Vorstandsvorsitzende Marco Fuchs des Weiteren einen Überblick über den Geschäftsverlauf im Jahr 2023 und einen Ausblick für das laufende Geschäftsjahr. Außerdem informierte er über den aktuellen Stand des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der Orchid Lux HoldCo S.à r.l. Zum aktuellen Zeitpunkt ist ausschließlich die investitionskontrollrechtliche Freigabe des Königsreichs Belgien noch ausstehend. Zuletzt hatte die Bundesrepublik Deutschland ihre Freigabe erteilt. Der Abschluss der Transaktion wird im Sommer 2024 erwartet.

Neben der Tagesordnung verkündete Versammlungsleiter Robert Wethmar den Rückzug von Unternehmensgründerin Christa Fuchs aus dem Aufsichtsrat. Sie hat ihr Mandat niedergelegt und wurde im Anschluss an die Hauptversammlung aus dem Kreis des Aufsichtsrats mit Dank und unter Würdigung Ihres außerordentlichen Engagements für das Unternehmen feierlich verabschiedet. Nach über 20 Jahren in der Geschäftsführung der OHB System AG, wechselte sie im Jahr 2002 in den Aufsichtsrat der OHB SE, in dem sie bis in das Jahr 2018 den Vorsitz innehatte.

Dienstag, 25. Juni 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KUKA Aktiengesellschaft: Alternativberechnungen mit unterschiedlichen Beta-Faktoren

 von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre des führenden Robotikunternehmens KUKA Aktiengesellschaft hatte das LG München I im Vorfeld der Verhandlung am 5. und 6. Juni 2024 die Prüferin Baker Tilly um eine Alternativberechnung mit dem originären Betafaktor gebeten. Die Prüferin kam in ihrer Stellungnahme vom 31. Mai 2024 zu einem Unternehmenswert in Höhe von EUR 3.657,4 Mio. bzw. einem Wert je Aktie in Höhe von EUR 91,95 (bei einer von der Antragsgegnerin angebotenen Barabfindung in Höhe von EUR 80,77 je KUKA-Stückaktie mit einem "zusammengebastelten" Betafaktor von 1,1). 

Bei bzw. nach der Verhandlung bat das Gericht noch um Alternativberechnungen mit unterschiedlichen Beta-Faktoren und unter Berücksichtigung des angewandten Forecasts. In den nunmehr vorgelegten Alternativberechnungen von Baker Tilly ergibt sich bei einem Beta unverschuldet von 0,91 ein Unternehmenswert je Aktie in Höhe von EUR 97,25, bei einem Beta von 0,95 in Höhe von EUR 91,95. Bei noch höheren Beta-Faktoren ergeben sich bei 1,025 EUR 82,32 bzw. bei 1,055 EUR 80,25 je KUKA-Aktie (was zeigt, dass kleine Unterschiede beim Beta deutliche Auswirkungen auf den Unternehmenswert haben).

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde bestimmt auf Montag, den 25. November 2024.

LG München I, Az. 5 HK O 13305/22 e
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Guangdong Midea Electric Co., Ltd.
104 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela A. Bergdolt, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40231 Düsseldorf

YouTube-Zweitkanal "SdK – Deep Dive"

Wir haben unseren YouTube-Zweitkanal "SdK – Deep Dive" wieder zum Leben erweckt.

Auf unserem Hauptkanal "SdK – Die Anlegergemeinschaft" gibt es weiterhin kompakte Interviews zu aktuellen Geschehnissen bei börsennotierten Aktiengesellschaften.

Auf unserem Zweitkanal "SdK –Deep Dive" veröffentlichen wir fortan unsere längeren Formate, wie bspw. unsere beliebten Unternehmenspräsentationen.

Schaut doch gerne bei "SdK – Deep Dive" vorbei und lasst uns auch dort ein Abo da.

https://www.youtube.com/@sdk_deepdive

Quelle: SdK

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Landesbank Berlin Holding AG: Nach Nichtabhilfebeschluss geht Verfahren vor dem Kammergericht weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2012 laufenden Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Landesbank Berlin Holding AG hatte das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 15. November 2022 die Barabfindung auf EUR 4,49 je Aktie angehoben (Erhöhung um fast 12 %). Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung haben sowohl Antragsteller wie auch die Antragsgegnerin Beschwerden eingereicht. Diesen Beschwerden hat das nunmehr als Landgericht Berlin II (nach einer Aufteilung in ein Landgericht für Strafsachen und ein Gericht für Zivilsachen) "firmierende" Gericht mit Beschluss vom 26. März 2024 nicht abgeholfen. Zwei zunächst als unzulässig beurteilte Spruchanträge wurden dagegen als zulässig beurteilt. Über die nicht abgeholfenen Beschwerden entscheidet das Kammergericht, das Oberlandesgericht für Berlin.

LG Berlin, Beschluss vom 15. November 2022, Az. 102 O 100/12 .SpruchG
Svinova u.a. ./. Beteiligungsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG
123 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Stuttgart

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Badischen Gas- und Elektrizitätsversorgung AG abgeschlossen: Es bleibt bei der erstinstanzlichen Erhöhung um 60 %

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Badischen Gas- und Elektrizitätsversorgung AG hatte das Landgericht Mannheim mit Beschluss vom 21. Juli 2022 den Barabfindungsbetrag deutlich auf EUR 506,04 angehoben. Im Verhältnis zu der von der Hauptaktionärin angebotenen Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 315,47 je Stammaktie (WKN 515 450) im Nennbetrag von DM 100,00 entspricht dies einer Erhöhung um 60 %. 

Die von der Antragsgegnerin und einer Antragstellergruppe gegen diese erstinstanzliche Entscheidung eingelegte Beschwerden hat das OLG Karlsruhe nunmehr mit Beschluss vom 21. Juni 2024 zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit abgeschlossen.

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 2024, Az. 12 W 14/23
LG Mannheim, Beschluss vom 21. Juli 2022, Az. 23 AktE 1/14
Vogel u.a. ./. badenova AG & Co. KG
20 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, badenova AG & Co. KG:
Rechtsanwälte BEISSE & Rath PartG mbB (früher: Rödl Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH, 81925 München)

Montag, 24. Juni 2024

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Höhe der Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft auf EUR 14,96 je Aktie festgelegt

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

Der Vorstand der VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau, ISIN DE000A2YPDD0, („VIB“) hat dem Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ISIN DE0005280002, („BBI“) heute ein konkretisiertes Verlangen zur Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der BBI zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien sämtlicher Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) übermittelt.

Die VIB hält derzeit rund 94,88 % des Grundkapitals der BBI und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG. Die VIB hat die angemessene Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 14,96 je Aktie der BBI festgelegt. Die Höhe der Barabfindung wurde von der VIB auskunftsgemäß auf der Grundlage einer durch einen neutralen Gutachter durchgeführten Unternehmensbewertung der BBI festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer überprüft. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat nach Auskunft der VIB aber bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand im Ergebnis die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird.

Der Verschmelzungsvertrag zwischen der VIB als übernehmender Gesellschaft und der BBI als übertragender Gesellschaft soll in Kürze abgeschlossen und notariell beurkundet werden. Die ordentliche Hauptversammlung der BBI, die einen Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 14,96 je Aktie fassen soll („Übertragungsbeschluss“), wird voraussichtlich am 13. August 2024 stattfinden. Die ordentliche Hauptversammlung der VIB, der der Verschmelzungsvertrag zur Zustimmung vorgelegt werden soll („Verschmelzungsbeschluss“), wird auskunftsgemäß am 14. August 2024 stattfinden.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs hängt noch von der zustimmenden Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung der BBI über den Übertragungsbeschluss, der zustimmenden Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung der VIB über den Verschmelzungsbeschluss und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der BBI und der Verschmelzung in das Handelsregister der BBI und VIB ab.

Der Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft