von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das LG Hamburg hat die Spruchanträge zu dem Squeeze-out bei der New Work SE zugunsten der Burda Digital SE mit Beschluss vom 12. Dezember 2025 zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 417 HKO 91/25 verbunden. Zum gemeinsamen Vertreter der nicht antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrau, CausaConcilio Partnerschaft mbH Rechtsanwälte, bestellt. Der zum Burda-Konzern gehörenden Antragsgegnerin wurde aufgegeben, innerhalb von drei Monaten zu den Spruchanträgen Stellung zu nehmen.
LG Hamburg, Az. 417 HKO 91/25SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Burda Digital SE
37 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrau, CausaConcilio Partnerschaft mbH Rechtsanwälte, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart
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BJ88
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