von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft zugunsten der Hauptaktionärin VIB Vermögen AG hat das LG München I den Termin zur mündlichen Verhandlung am 18. Dezember 2025 mit einer möglichen Fortsetzung am 19. Dezember 2025 wegen Erkrankung eines Richters aufgehoben. Ein neuer Termin wurde auf den 30. April 2026, 10.30 Uhr, anberaumt.
Bei dem Termin sollen die Vertragsprüfer, Frau Wirtschaftsprüferin Susann Ihlau und Herr Wirtschaftsprüfer Hendrik Duscha, Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, angehört werden.
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