https://www.goingpublic.de/going-public/barbarians-at-the-gate-scheme-of-arrangement-als-alternative/
Die Diskussion um eine Modernisierung des deutschen Aktienrechts betrifft auch Übernehmensübernahmen. Diese gelten nicht zuletzt aufgrund der Anforderungen an sich anschließende aktienrechtliche Integrationsmaßnahmen als komplex. Vor diesem Hintergrund rückt das aus dem englischen Recht bekannte Scheme of Arrangement („SoA“) in den Fokus, das eine Vollintegration aus Basis qualifizierter Mehrheiten und eines Gerichtsbeschlusses ermöglicht.
Anmerkung: Dem Autor Dr. Lars-Gerrit Lüßmann scheint vor allem zu gefallen, dass Preisanpassungs- oder Nachzahlungspflichten im SoA nicht vorgesehen sind. Betroffene Aktionäre könnten ja während des gerichtlichen Verfahrens Einwände erheben (was für Minderheitsaktionäre eher unwahrscheinlich erscheint). Auch meint er abschließend, dass die Schwelle für Beschlussmängel- oder Bewertungsrügen in Deutschland derzeit zu hoch sei.
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