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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Montag, 26. September 2022

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der SinnerSchrader Aktiengesellschaft

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren SinnerSchrader AG zugunsten der Accenture Digital Holdings AG hat das LG Hamburg mit Beschluss vom 22. September 2022 die eingegangenen Spruchanträge zu dem führenden Aktenzeichen 403 HKO 90/22 verbunden. Gleichzeitig hat es Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrauh, CausaConsilio Koch & Partner mbB Rechtsanwälte, zum gemeinsamen Vertreter der nicht am Verfahren beteiligten Minderheitsaktionäre bestellt. Der Antragsgegnerin wurde aufgegeben, innerhalb von drei Monaten zu den Einwendungen der Antragsteller Stellung zu nehmen.  

LG Hamburg, Az. 403 HKO 90/22
Rolle u.a. ./. SinnerSchrader AG (vormals: Accenture Digital Holdings AG)
45 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Dirk Unrauh, CausaConsilio Koch & Partner mbB Rechtsanwälte, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Baker & McKenzie, 60311 Frankfurt am Main

Airports Group Europe verbessert den Angebotspreis und ändert das Angebot für Flughafen-Wien-Aktionäre

Wien/Niederösterreich - Airports Group Europe S.à r.l. ("Airports Group Europe"), eine indirekte Tochtergesellschaft von IFM Global Infrastructure Fund ("IFM GIF"), freut sich, die Verbesserung des Angebotspreises und weitere Änderungen des öffentlichen Teilangebots für den Erwerb von bis zu rund 9,99% aller Aktien der Flughafen Wien AG (ISIN AT00000VIE62) bekannt zu geben.

IFM Investors ist ein globaler Infrastrukturspezialisten im Eigentum von gemeinnützigen australischen Pensionsfonds, mit mehr als 600 institutionellen Klienten weltweit, der die Altersvorsorge von 120 Millionen Erwerbstätigen, inklusive Pflegepersonal, Lehrern, Bauarbeitern und Mitarbeitern im Gastgewerbe veranlagt.

Die Änderungen beinhalten:

- Angebotspreis auf EUR 34,00 pro Aktie erhöht: Unter Berücksichtigung der seit der Ankündigung des Angebots angehobenen Prognose der Flughafen Wien AG wird der Angebotspreis von EUR 33,00 pro Aktie auf EUR 34,00 pro Aktie cum dividend erhöht. Der erhöhte Angebotspreis entspricht einer Prämie von 29,3% gegenüber dem Schlusskurs des letzten Börsetages vor der Ankündigung der Airports Group Europe, ihren Anteil auf über 40 % zu erhöhen (10. Juni 2022). Dies ist Airports Group Europe's "best and final price" und stellt in Anbetracht der anhaltend hohen Unsicherheit in der Luftfahrtindustrie und den europäischen Märkten weiterhin eine attraktive Prämie für die Aktionäre dar.

- Verlängerung der Bedingungsfrist: Aufgrund der Eröffnung des Genehmigungsverfahrens durch das österreichische Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft nach dem österreichischen Investitionskontrollgesetz wird die Frist für die Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen des Angebots bis 31. Mai 2023 verlängert.

- Verlängerte Annahmefrist: Die Aktionäre der Flughafen Wien AG haben die Möglichkeit, das Angebot in einer verlängerten Annahmefrist von 10 Börsetagen anzunehmen. Diese beginnt an dem 2. Börsetag nach der Veröffentlichung der Airports Group Europe, dass die aufschiebenden Bedingungen des Angebots erfüllt sind und das Angebot verbindlich geworden ist. Aktionäre werden dadurch die Möglichkeit haben, ihre Aktien in ein Angebot einzuliefern, das keinen aufschiebenden Bedingungen mehr unterliegt. Sämtliche Aktionäre der Flughafen Wien AG, die das Angebot angenommen haben (sei es in der Annahmefirst oder der Verlängerten Annahmefrist), erhalten den verbesserten Angebotspreis innerhalb von 10 Börsetagen nach nach Ablauf der Verlängerte Annahmefrist.

- Handelbarkeit der Aktien: Aktionäre der Flughafen Wien AG, die das Angebot während der ursprünglichen Annahmefrist (d.h. bis 6. Oktober 2022) angenommen haben, können ihre eingereichten Aktien ab dem 6. Börsetag nach Ende der Annahmefrist (d.h. ab 14. Oktober 2022) bis zum 3. Börsetag vor der Abwicklung handeln.

Eine eigens eingerichtete Webseite ([www.Flughafen-Wien-Aktien-Angebot.at)] beinhaltet die Angebotsunterlage, das Änderungsdokument sowie weitere Informationen zum Angebot, zur Airports Group Europe, IFM GIF und IFM Investors. Die Angebotsunterlage ist ebenfalls auf der Website der Flughafen Wien AG ([www.viennaairport.com]) und der Übernahmekommission ([www.takeover.at] veröffentlicht.

Darüber hinaus wird die Angebotsunterlage als gedrucktes Dokument am Sitz der UniCredit Bank Austria AG, die als Empfangs- und Zahlstelle fungiert, Rothschildplatz 1, 1020 Wien, während der üblichen Geschäftszeiten kostenlos erhältlich sein.

Das Angebot kann in Österreich, den Vereinigten Staaten von Amerika und von sog. Relevanten Personen (wie im Angebot definiert) im Vereinigten Königreich angenommen werden.

Nomura agiert als beratende Investmentbank und E+H Rechtsanwälte GmbH als österreichischer Rechtsberater der Airports Group Europe.

Über Airports Group Europe

Airports Group Europe ist eine in Luxemburg ansässige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, registriert unter B 167449.

Über IFM GIF

IFM Global Infrastructure Fund ("IFM GIF") ist ein unabhängig verwalteter offener globaler Infrastruktur-Investmentfonds. Zu den Anlegern von IFM GIF gehören eine Vielzahl von Pensionsfonds und institutionellen Anlegern in Großbritannien, Europa, Australien, den USA, Kanada und Asien.

IFM GIF investiert seit 17 Jahren in Vermögenswerte auf der ganzen Welt und verfügt derzeit über 20 Portfoliobeteiligungen, dazu gehören Flughäfen, Seehäfen und Mautstraßen sowie Investments in Energie, Wasser und Telekommunikation. (Stand 30. Juni 2022)

Zu den Erfahrungen von IFM GIF mit Flughäfen gehören Beteiligungen an der Flughafen Wien Gruppe (Flughäfen Wien, Malta und Koice), der Manchester Airports Group (Flughäfen Manchester, London Stansted und East Midlands) und am Flughafen Sydney.

IFM GIF wird von IFM Investors Pty Limited ("IFM Investors") beraten.

Über IFM Investors

IFM Investors wurde vor mehr als 25 Jahren von gemeinnützigen australischen Pensionsfonds in Partnerschaft mit der australischen Gewerkschaftsbewegung mit dem Ziel gegründet, die langfristigen Altersvorsorgeleistungen von 120 Millionen Erwerbstätigen zu schützen und auszubauen, darunter Pflegepersonal, Lehrer, Bauarbeiter und Mitarbeitern im Gastgewerbe.

IFM Investors ist einer der größten globalen Infrastruktur-Investmentmanager mit einem Volumen von mehr als 61 Milliarden Euro (Stand: 30. Juni 2022), investiert in verschiedene Infrastrukturbeteiligungen.

IFM GIF hat in den letzten 8 Jahren als Großaktionär des Flughafen Wien bewiesen, ein zuverlässiger und vertrauenswürdiger Investor und Partner zu sein. Wir haben in dieser Zeit verlässlich die Strategie und die Arbeit des Managements unterstützt und sind mit unserer internationalen Expertise beratend zu Seite gestanden.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Kommunen und öffentlichen Einrichtungen und ist als Manager oder Berater an Investitionen in 17 verschiedenen Flughäfen in Australien, Großbritannien, Österreich, Malta, der Slowakei und Lateinamerika beteiligt.

Spruchverfahren zur Fusion der IDS Scheer AG: OLG will zeitnah ohne Anhörung des Sachverständigen entscheiden

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu der Verschmelzung der IDS Scheer AG auf die Software AG hat das OLG Saarland angekündigt, entgegen der Ankündigung im Beweisbeschluss vom 12. Januar 2018 ohne Anhörung des Sachverständigen Prof. Dr. Raab und ohne weitere mündliche Verhandlung entscheiden zu wollen. Die Beteiligten können hierzu bis zum 13. Oktober 2022 Stellung nehmen.  

Erstinstanzlich hatte das LG Saarbrücken eine bare Zuzahlung von EUR 7,22 je IDS Scheer-Aktie festgesetzt, wobei es auf die Relation der Börsenkurswerte abstellte (Beschluss vom 15. März 2013, Az. 17 O 5/11), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/03/fusion-ids-scheer-ag-lg-saarbrucken.html

Das von der Antragsgegnerin und mehreren Antragstellern angerufene OLG hatte mit Beschluss vom 12. Januar 2018 angeordnet, dass der Sachverständige Prof. Dr. Raab sein schriftliches Gutachten vom 16. August 2017 schriftlich ergänzen solle. In seinem zwischenzeitlich vorgelegten Ergänzungsgutachten sollte er u.a. zu der von ihm festgestellten fehlenden Maßgeblichkeit der Börsenkurswerte und zu den von der Antragsgegnerin geäußerten Zweifel an der Richtigkeit des ermittelten Ertragswerts der Software AG Stellung nehmen.

OLG Saarland, Az. 1 W 31/13
LG Saarbrücken, Beschluss vom 15. März 2013, Az. 17 O 5/11
Vogel u.a. ./. Software AG
79 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Gottschalk, 66113 Saarbrücken
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60325 Frankfurt am Main

Freitag, 23. September 2022

Beteiligungsbekanntmachung zur Instapro II AG

Instapro II AG
Düsseldorf

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die IAC/InterActiveCorp, 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,

die IAC Group, LLC, 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,

die Angi Inc., 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,

die ANGI Group, LLC, 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,

die HomeAdvisor Inc., 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,

die HomeAdvisor International, LLC, 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,die HAI Holding B.V., Herengracht 469, 1017BS Amsterdam, Niederlande und

die HomeAdvisor GmbH, Franklinstraße 28/29, 10587 Berlin, Deutschland,

haben uns folgende Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG gemacht: 

Die HomeAdvisor GmbH teilt mit, dass ihr – ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG – unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung nach § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) sowie kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung nach § 20 Abs. 4 AktG) an der Instapro II AG gehört. 

Die IAC/InterActiveCorp, die IAC Group, LLC, die Angi Inc., die ANGI Group, LLC, die HomeAdvisor Inc., die HomeAdvisor International, LLC sowie die HAI Holding B.V. teilen, jeweils einzeln, mit, dass ihnen – ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG – kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Instapro II AG gehört.

Düsseldorf, September 2022

Instapro II AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 16. September 2022

Beteiligungsbekanntmachung zur MyHammer AG

MyHammer AG
Berlin

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die IAC/InterActiveCorp, 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,

die IAC Group, LLC, 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,

die Angi Inc., 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,

die ANGI Group, LLC, 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,

die HomeAdvisor Inc., 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,

die HomeAdvisor International, LLC, 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,

die HAI Holding B.V., Herengracht 469, 1017BS Amsterdam, Niederlande und

die HomeAdvisor GmbH, Franklinstraße 28/29, 10587 Berlin, Deutschland,

haben uns folgende Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG gemacht: 

Die IAC/InterActiveCorp, die IAC Group, LLC, die Angi Inc., die ANGI Group, LLC, die HomeAdvisor Inc., die HomeAdvisor International, LLC, die HAI Holding B.V. sowie die HomeAdvisor GmbH teilen, jeweils einzeln, mit, dass ihnen – ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG – kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG und Abs. 3 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der MyHammer AG gehört.

Die Instapro I AG, Franklinstraße 28/29, 10587 Berlin, hat uns folgende Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG gemacht: 

Wir teilen mit, dass uns – ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG – mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien an der MyHammer AG, die unmittelbar der Instapro II AG, Düsseldorf, gehören, mehr als der vierte Teil der Aktien der MyHammer AG gehört (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG und Abs. 3 AktG). 

Wir teilen ferner mit, dass uns mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien an der MyHammer AG, die unmittelbar der Instapro II AG, Düsseldorf, gehören, eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der MyHammer AG gehört (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG).

Die Instapro II AG, Franklinstraße 28/29, 10587 Berlin, hat uns folgende Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG gemacht:

Wir teilen mit, dass uns – ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG – unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der MyHammer AG gehört (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG und Abs. 3 AktG).

Wir teilen ferner mit, dass uns unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der MyHammer AG gehört (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG).

Berlin, September 2022

MyHammer AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 19. September 2022 
 
__________
 
Anmerkung der Redaktion:

Die früher börsennotierte MyHammer Holding AG ist im August 2020 auf die (nicht börsennotierte) Instapro II AG verschmolzen worden. Das Umtauschverhältnis wird in einem Spruchverfahren überprüft. Bei der der MyHammer AG handelt es sich um die operativ tätige Gesellschaft, bisher eine Tochtergesellschaft der MyHammer Holding AG.

TAKKT AG: Hauptaktionär Haniel erhöht Anteilsbesitz

Stuttgart, 22. September, 2022. Die Franz Haniel & Cie. GmbH als Mehrheitsaktionär der TAKKT AG hat dem Vorstand der TAKKT AG gestern mitgeteilt, dass ihr Anteil an der Gesellschaft zum 30. Juni 2022 64,55 Prozent betrug. Zum Jahresende 2021 lag der Anteil bei 59,45 Prozent.

"Wir freuen uns sehr über das fortgesetzte Vertrauen unseres Mehrheitsaktionärs in die erfolgreiche Transformation unserer Gruppe. Der Ausbau des Anteilsbesitzes ist ein positives Signal für unsere neue integrierte Aufstellung, die uns künftig ein höheres Wachstum sowie stärker skalierbare Strukturen ermöglichen wird," äußerte sich CEO Maria Zesch zur Nachricht.

Kurzprofil der TAKKT AG

Die TAKKT AG ist in Europa und Nordamerika der führende Omnichannel-Händler für Geschäftsausstattung. Die Gruppe ist mit den Divisions Industrial & Packaging, Office Furniture & Displays und FoodService in mehr als 25 Ländern vertreten. Das Sortiment der Tochtergesellschaften umfasst über 600.000 Produkte aus den Bereichen Betriebs- und Lagereinrichtung, Büromöbel, Transportverpackungen, Displayartikel, Ausrüstungsgegenstände für den Gastronomie- und Hotelmarkt sowie den Einzelhandel.

Donnerstag, 22. September 2022

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ADLER Real Estate AG: nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt (zuvor Beherrschungsvertrag geplant), ao. Hauptversammlung wohl Ende 2022
  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran, nunmehr Beherrschungsvertrag mit der Adtran Holdings, Inc. (früher: Acorn HoldCo, Inc.) geplant
  • AGROB Immobilien AG: BuG mit der RFR InvestCo 1 GmbH (formwechselnde Umwandlung der RFR InvestCo 1 S.à r.l.), Hauptversammlung am 30. August 2022
  • alstria office REIT-AG: erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, Verhandlung vor dem LG Frankfurt am Main am 27. Oktober 2022
  • cash.life AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Verschmelzung auf die ectus 80. AG, eine 100%ige Tochter der Policen Direkt GmbH), Hauptversammlung am 29. August 2022
  • Deutsche EuroShop AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Hercules BidCo GmbH
  • Deutsche Industrie Grundbesitz AG (zuvor: Deutsche Industrie REIT-AG): Delisting (zum 25. Januar 2022), grenzüberschreitende Verschmelzung auf die CTP N.V., Hauptversammlung am 9. Juni 2022, am 23. August 2022 wirksam geworden
  • GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer
  • GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 6,02 (Verschmelzung auf die Paccard eight GmbH), wirksam mit Eintragung im Handelsregister der Hauptaktionärin am 8. September 2022
  • Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft: Erwerbsangebot
  • HELLA GmbH & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot
  • HolidayCheck Group AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot
  • HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot, Squeeze-out?
  • KUKA AG: Squeeze-out zu EUR 80,77 je Aktie beschlossen, Hauptversammlung am 17. Mai 2022, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung auf die (nicht börsennotierte) Instapro II AG, Eintragung am 29. August 2022
  • Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out
  • S IMMO AG: Übernahmeangebot der CPI Property Group S.A.
  • Schaltbau Holding AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 13. Juli 2022 und Bekanntmachung am 14. Juli 2022 (Fristende am 14. Oktober 2022)
  • SLM Solutions Group AG: Übernahmeangebot der Nikon AG, Investitionsvereinbarung
  • Tele Columbus AG: Squeeze-out?
  • TLG IMMOBILIEN AG: Delisting
  • Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): Squeeze-out zu EUR 620,- zugunsten der Verallia Packaging S.A.S., Hauptversammlung am 24. August 2022
  • Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out
  • zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot, nur noch ca. 3 % freie Aktionäre, Squeeze-out?
(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 21. September 2022

alstria office REIT-AG: Vorstand erhöht den Vorschlag zur Ausschüttung einer weiteren Dividende auf EUR 750 Millionen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, 30. August 2022 - Heute hat der Vorstand der alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1 (Aktien), ISIN: XS2191013171  (Bond 2020), ISIN: XS2053346297 (Bond 2019), ISIN: XS1717584913 (Bond 2017), ISIN: XS1346695437 (Bond 2016)) beschlossen, den Vorschlag an die für den 31. August 2022 einberufene außerordentliche Hauptversammlung zur Ausschüttung einer weiteren Dividende für das Geschäftsjahr 2021 auf EUR 750 Millionen zu erhöhen (von EUR 550 Millionen).

Die Entscheidung wurde getroffen, da das Unternehmen zwei weitere Finanzierungsvereinbarungen über insgesamt bis zu EUR 223 Millionen unterzeichnete, welche eine Ausschüttung weiterer EUR 200 Millionen erlaubt.

Die Ausschüttung der weiteren Dividende ist Teil der am 8. April 2022 veröffentlichten Planung der Gesellschaft, Fremdmittel in Form von unbesicherten oder besicherten Finanzierungsinstrumenten in Höhe von voraussichtlich bis zu EUR 850 Millionen aufzunehmen, um insgesamt ca. EUR 1 Milliarde an die Aktionäre zurückzugeben.

OLG München zur "Wurzeltheorie" bei der Unternehmensbewertung

OLG München, Beschluss vom 7. Januar 2022, Az. 31 Wx 399/18

Leitsätze:

1. Nach dem Stichtagsprinzip sind für die Anteilsbewertung grundsätzlich nur die am Bewertungsstichtag bestehenden Verhältnisse maßgeblich (Betrachtung des Unternehmens „wie es am Stichtag steht und liegt“). Eine Berücksichtigung späterer Entwicklungen kommt jedoch dann in Betracht, wenn sie am Stichtag bereits in der Wurzel angelegt waren und deren Verursachung in der Zeit vor dem Bewertungsstichtag fällt und zu diesem Zeitpunkt bereits vorhersehbar war. Es ist nicht maßgeblich, ob (Unternehmenskauf-)Verträge über den Erwerb von Geschäftsanteilen an Konzernunternehmen vor oder nach dem Stichtag unterzeichnet wurden, sondern vielmehr, ob die erst nach dem Stichtag unterzeichneten Verträge bereits zum Bewertungsstichtag mit einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit angelegt waren.

2. Eine untrennbare Verknüpfung zwischen einem Squeeze-out und einem Erwerb von Geschäftsanteilen ist lediglich bei einer vertraglich vereinbarten aufschiebenden Bedingung anzunehmen und nicht dann, wenn lediglich ein Rücktrittsrecht für den Fall des Scheiterns des Squeeze-out vereinbart wurde.

Umzug unserer XING-Gruppe "Unternehmensbewertung & Spruchverfahren" zu LinkedIn

XING will die Gruppen leider ab Anfang des kommenden Jahres nicht weiterführen.

"SpruchZ: Unternehmensbewertung & Spruchverfahren" gibt es daher zukünftig bei LinkedIn:
https://www.linkedin.com/groups/12704177/

Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele unserer Mitglieder zukünftig dort diskutieren könnten und sich informieren würden.

OLG Brandenburg: Kein Rechtsmissbrauch eines Spruchantrags bei nur geringer betroffener Aktienanzahl

Die einen Squeeze-out oder eine andere Strukturmaßnahme zu ihren Gunsten durchführende Hauptaktionäre argumentieren in letzter Zeit häufig mit einer angeblichen Missbräuchlichkeit der Antragstellung durch betroffene Minderheitsaktionäre. So habe der Antragsteller etwa auch bei anderen Aktiengesellschaften die angebotene Kompensation überprüfen lassen oder halte nur wenige Aktien. Das OLG Brandenburg hat sich kürzlich in einem Spruchverfahren zu dem dort ebenfalls erhobenen Rechtsmissbrauchseinwand beschäftigt und hierzu zutreffend festgehalten (Beschluss vom 26. August 2022, Az. 7 W 82/18, S. 17):

„Das Spruchverfahren schützt gerade auch Aktionäre mit einem geringeren wirtschaftlichen Anteil an einem Unternehmen. Es würde dem Sinn des Verfahrens zuwiderlaufen, die Wahrnehmung ihrer Interessen als rechtsmissbräuchlich anzusehen. Es gibt keine ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung dahin, dass das wirtschaftliche Interesse an einer Verfahrensführung im Verhältnis zum finanziellen Aufwand stehen müsste. (…) Es kann zudem neben dem wirtschaftlichen auch ein berechtigtes Interesse an der Klärung bestimmter Rechtsfragen bestehen. Schließlich wirkt die Entscheidung im Spruchverfahren günstig für alle Aktionäre aus, § 13 Satz 2 SpruchG. Dies kann für den Einzelnen die Überlegung begründen, durch eigene Beteiligung im Verfahren die Erfolgsaussichten im gemeinsamen Interesse zu erhöhen. Dass dabei eine Spezialisierung entsteht oder Beteiligte an mehreren Spruchverfahren in Bezug auf unterschiedliche Aktiengesellschaften beteiligt sind, begründet keinen Rechtsmissbrauch.“

Dienstag, 20. September 2022

United Internet AG geht den nächsten Schritt bei der Vorbereitung für einen möglichen Börsengang von IONOS

PRESSEMITTEILUNG

Montabaur, 19. September 2022. Im Rahmen der Vorbereitungen für den geplanten Börsengang der IONOS Gruppe wird die United Internet AG ein international zusammengesetztes Bankenkonsortium beauftragen. Mit der Mandatierung wird die United Internet AG in der Lage sein, den für 2023 geplanten Börsengang der IONOS Gruppe vollziehen zu können.

Nach dem starken Wachstum der letzten Jahre ist ein Börsengang der nächste logische Schritt, der die Positionierung von IONOS als ein führender Digitalisierungspartner von Freiberuflern und kleinen/mittleren Unternehmen sowie als leistungsfähiger europäischer Cloud-Anbieter widerspiegelt.

Der Börsengang von IONOS hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von den Marktbedingungen sowie der Prüfung und Genehmigung durch die zuständigen Organe und Behörden.

Über United Internet


Die United Internet AG ist mit rund 27 Mio. kostenpflichtigen Kundenverträgen und 40 Mio. werbefinanzierten Free-Accounts ein führender europäischer Internet-Spezialist. Kern von United Internet ist eine leistungsfähige "Internet-Fabrik" mit über 10.000 Mitarbeitenden, ca. 3.600 davon in Produkt-Management, Entwicklung und Rechenzentren. Neben einer hohen Vertriebskraft über etablierte Marken wie 1&1, GMX, WEB.DE, IONOS, STRATO und 1&1 Versatel steht United Internet für herausragende Operational Excellence bei weltweit rund 67 Mio. Kunden-Accounts.

Montag, 19. September 2022

Anfechtungsklage gegen Bestätigungsbeschluss der Hauptversammlung der Rocket Internet SE

Rocket Internet SE
Berlin
WKN A12UKK
ISIN DE000A12UKK6

Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage
gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG


Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass zwei Aktionäre Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) und Anfechtungsklage (§ 246 AktG) gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2022 zu dem Tagesordnungspunkt (TOP) 13 „Bestätigung der Beschlussfassung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 31. Januar 2022 über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien nach Erwerb durch die Gesellschaft (§ 237 Abs. 3, Abs. 4 AktG); Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG); Ermächtigung des Aufsichtsrats, die Fassung von § 4 Abs. 1, Abs. 2 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalherabsetzung anzupassen“ erhoben haben.

Die Klage ist vor dem Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 95 O 57/22 rechtshängig. 

Berlin, im September 2022

Rocket Internet SE
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 15. September 2022

Samstag, 17. September 2022

Scherzer & Co. AG: Beteiligungsveräußerung

Corporate News

Die Scherzer & Co. AG hat Anfang September ihre Beteiligung an der Centrotec SE mit einem hohen handelsrechtlichen Ergebnisbeitrag veräußert.

Die Centrotec SE hat heute gemeldet, dass sie ihre Tochtergesellschaft Centrotec Climate Systems veräußert hat. An einem eventuell dadurch induzierten Wertanstieg der Aktie der Centrotec SE wird die Scherzer & Co. AG nicht mehr partizipieren.

Köln, 15.09.2022

Der Vorstand

Freitag, 16. September 2022

RM Rheiner Management AG: Beteiligungsveräußerung

Corporate News

Die RM Rheiner Management AG hat Anfang September ihre Beteiligung an der Centrotec SE mit einem hohen handelsrechtlichen Ergebnisbeitrag veräußert.

Die Centrotec SE hat heute gemeldet, dass sie ihre Tochtergesellschaft Centrotec Climate Systems veräußert hat. An einem eventuell dadurch induzierten Wertanstieg der Aktie der Centrotec SE wird die RM Rheiner Management AG nicht mehr partizipieren.

Köln, 15. September 2022

Der Vorstand

Centrotec SE: CENTROTEC Climate Systems wird Teil der Ariston Gruppe

Corporate News

- Die CENTROTEC Portfolio Gesellschaften WOLF, Brink und Ned Air werden von der Größe, den Technologien, den Marktzugängen und der globalen Präsenz der Ariston Gruppe profitieren

- CENTROTEC wird ein bedeutender Anteilseigner von Ariston und damit an diesem Wachstum partizipieren

- Die Industrieunternehmen der CENTROTEC werden ihren Wachstumskurs fortsetzen

- CENTROTEC setzt ihre strategische Entwicklung zur diversifizierten Finanzholding fort

Brilon - Die Centrotec SE (CENTROTEC) hat heute die Weichen für eine noch erfolgreichere und nachhaltigere Zukunft unserer Unternehmensgruppe gestellt.

CENTROTEC hat eine verbindliche Vereinbarung mit der Ariston Holding N.V. (Ariston) unterzeichnet: CENTROTEC Climate Systems (CCS) mit ihren erfolgreichen Marken Wolf, Brink, Pro-Klima und Ned Air wird Teil der Ariston-Gruppe. Die CENTROTEC wird im Gegenzug ein bedeutender Aktionär von Ariston. Mit Abschluss der Transaktion wird Guido A. Krass - Gründer, Aufsichtsratsvorsitzender und Hauptaktionär von CENTROTEC - Mitglied des Board of Directors von Ariston.

Ariston ist eine international renommierte Unternehmensgruppe mit einem Umsatz von rund 2 Milliarden EUR und 8.000 Mitarbeitern (Stand: Ende 2021). Sie ist direkt in 43 Ländern und insgesamt in über 150 Länder vertreten und steht für nachhaltige und hocheffiziente Lösungen in den Bereichen Warmwasserbereitung und Wärmeerzeugung.

Die Centrotec Climate Systems Gesellschaften werden als Teil von Ariston von der Größe, den Technologien, den Marktzugängen und der globalen Präsenz sowie von kommerziellen Synergien profitieren.

Wolf wird gemeinsam mit den Ariston-Marken Elco und ATAG das Angebot an Wärmeerzeugern im Mittel- bis Premiumklassesegment verstärken. Die Basis hierfür bilden die erfolgreiche Positionierung der Marken, die ausgeprägte Anwendungs- und Lösungskompetenz, die hervorragende Servicequalität sowie die sich ergänzenden Produktportfolien - insbesondere mit Blick auf die neue Generation von Wärmepumpen.

Brink wird das spezifische Know-how, ein breites Produktportfolio und die Produktionskapazität in die Ariston-Gruppe einbringen, um das Potenzial im Bereich Wohnraumlüftung voll auszuschöpfen. Die raumlufttechnischen Anlagen (RLT) von Wolf, Pro-Klima und Ned Air werden das Angebot im Bereich Raumklima für gewerbliche Kunden hervorragend ergänzen.

Mit einer substanziellen Beteiligung von mehr als 10 Prozent an der Ariston-Gruppe (nach Abschluss der Transaktion) und einem Sitz im Board of Directors von Ariston wird die CENTROTEC am Wachstumskurs ihres ehemaligen Segments Climate Systems weiterhin teilhaben und damit auch von den positiven Synergien profitieren, die sie in das Geschäft von Ariston einbringen wird.

Alle anderen operativen CENTROTEC-Unternehmen mit einem Gesamtjahresumsatz von über 300 Millionen Euro werden ihren erfolgreichen internationalen Wachstumskurs fortsetzen. Die Transaktion erlaubt es, den Ausbau der industriellen Geschäftstätigkeit der CENTROTEC zu beschleunigen, wobei der Fokus auf energieeffiziente Bauprodukte, Medizintechnik und technische Kunststoffe bestehen bleibt.

Mit diesem Schritt setzt CENTROTEC seine strategische Entwicklung zu einer diversifizierten und ausgewogenen Finanzholding fort. Neben der Realisierung der Wachstumsambitionen im Industriebereich ermöglicht die Transaktion CENTROTEC den Ausbau der Immobilienaktivitäten sowie die Weiterentwicklung der Finanzbeteiligungsstrategie.

Der Abschluss der Transaktion unterliegt den üblichen Bedingungen einschließlich der Zustimmung der zuständigen Behörden und wird für den 31. Dezember 2022 erwartet.

Im Zusammenhang mit dieser Transaktion wurde die CENTROTEC von Freshfields Bruckhaus Deringer, PWC und M.M. Warburg & Co. beraten.

FEMSA veröffentlicht definitives Zwischenergebnis des öffentlichen Kaufangebots für Valora – Beteiligungsquote von 84.42 %

Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR  

Monterrey, Mexiko / Muttenz, Schweiz, 15. September 2022 – Fomento Económico Mexicano, S.A.B. de C.V. («FEMSA»; BMV: FEMSAUBD.MX; FEMSAUB.MX; NYSE: FMX) hat heute das definitive Zwischenergebnis des öffentlichen Kaufangebots («Angebot») ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft, Impulsora de Marcas e Intangibles, S.A. de C.V., zum Erwerb aller sich im Publikum befindenden Namenaktien von Valora Holding AG («Valora»; SIX: VALN) für CHF 260.00 netto in bar pro Aktie veröffentlicht. Das Angebot wurde am 5. Juli 2022 mittels Voranmeldung publiziert. Bis zum Ende der Angebotsfrist wurden 3’698’762 Valora-Aktien in das Angebot angedient. Unter Berücksichtigung der angedienten Valora-Aktien und der Valora-Aktien, die von den mit der Anbieterin in gemeinsamer Absprache handelnden Personen gehalten werden, beläuft sich die Beteiligung von FEMSA auf insgesamt 3’705’851 Valora-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 84.42% des ausgegebenen Aktienkapitals und der Stimmrechte von Valora. FEMSA begrüsst diese starke Zustimmung des Valora-Aktionariats zur Akquisition von Valora. 

Die definitive Meldung des Zwischenergebnisses ist abrufbar unter https://femsa.gcs-web.com/valoratransaction

Die Mindestannahmeschwelle, nämlich die gültige Andienung von zwei Dritteln des vollständig verwässerten Aktienkapitals von Valora, wurde erfüllt. Die Nachfrist, während welcher das Angebot weiterhin angenommen werden kann, beginnt am 16. September 2022 und dauert voraussichtlich bis zum 29. September 2022, 16:00 Uhr Schweizer Zeit. 

Der Vollzug des Angebots unterliegt weiteren üblichen Angebotsbedingungen, einschliesslich behördlicher Genehmigungen, wie im Angebotsprospekt dargelegt. Nach dem Vollzug des Angebots und in Übereinstimmung mit den im Angebotsprospekt dargelegten Bedingungen beabsichtigt FEMSA, ein Squeeze-out-Verfahren einzuleiten und die Valora-Aktien von der SIX Swiss Exchange zu dekotieren. 

Der vorläufige Zeitplan für den Vollzug des Angebots sieht wie folgt aus: 

Freitag, 16. September 2022 Beginn der Nachfrist 
Donnerstag, 29. September 2022 Ende der Nachfrist, 16:00 Uhr Schweizer Zeit 
Freitag, 30. September 2022 Meldung des provisorischen Endergebnisses des Angebots 
Mittwoch, 5. Oktober 2022 Meldung des definitiven Endergebnisses des Angebots 
Freitag, 7. Oktober 2022 (erwartet) Vollzug des Angebots (vorbehaltlich der Erfüllung weiterer Angebotsbedingungen, einschliesslich behördlicher Genehmigungen)

Donnerstag, 15. September 2022

Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ADLER Real Estate AG: nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt (zuvor Beherrschungsvertrag geplant), Aktionärsvereinigung SdK hat Sonderprüfungsantrag gestellt
  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran, nunmehr Beherrschungsvertrag mit der Adtran Holdings, Inc. (früher: Acorn HoldCo, Inc.) geplant
  • AGROB Immobilien AG: BuG mit der RFR InvestCo 1 GmbH (formwechselnde Umwandlung der RFR InvestCo 1 S.à r.l.), Hauptversammlung am 30. August 2022
  • alstria office REIT-AG: erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, Verhandlung vor dem LG Frankfurt am Main am 27. Oktober 2022
  • cash.life AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Verschmelzung auf die ectus 80. AG, eine 100%ige Tochter der Policen Direkt GmbH), Hauptversammlung am 29. August 2022
  • Deutsche EuroShop AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Hercules BidCo GmbH
  • Deutsche Industrie Grundbesitz AG (zuvor: Deutsche Industrie REIT-AG): Delisting (zum 25. Januar 2022), grenzüberschreitende Verschmelzung auf die CTP N.V., Hauptversammlung am 9. Juni 2022, am 23. August 2022 wirksam geworden
  • GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer
  • GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 6,02 (Verschmelzung auf die Paccard eight GmbH), wirksam mit Eintragung im Handelsregister der Hauptaktionärin am 8. September 2022
  • Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft: laufendes Erwerbsangebot
  • HELLA GmbH & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot
  • HolidayCheck Group AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot
  • HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot, Squeeze-out?
  • KUKA AG: Squeeze-out zu EUR 80,77 je Aktie beschlossen, Hauptversammlung am 17. Mai 2022, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung auf die (nicht börsennotierte) Instapro II AG, Eintragung am 29. August 2022
  • Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out
  • S IMMO AG: Übernahmeangebot der CPI Property Group S.A.
  • Schaltbau Holding AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 13. Juli 2022 und Bekanntmachung am 14. Juli 2022 (Fristende am 14. Oktober 2022)
  • SLM Solutions Group AG: Übernahmeangebot der Nikon AG, Investitionsvereinbarung
  • Tele Columbus AG: Squeeze-out?
  • TLG IMMOBILIEN AG: Delisting
  • Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): Squeeze-out zu EUR 620,06 zugunsten der Verallia Packaging S.A.S., Hauptversammlung am 24. August 2022
  • Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out
  • zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot, nur noch ca. 3 % freie Aktionäre, Squeeze-out?
(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IC Immobilien Holding AG ohne Erhöhung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der IC Immobilien Holding AG, Frankfurt am Main, hatte das LG Frankfurt am Main am 25. November 2021 verhandelt und mit Beschluss vom gleichen Tag die Spruchanträge zurückgewiesen. 

Den dagegen von mehreren Antragsteller eingelegten Beschwerden hat das OLG Frankfurt am Main ohne Verhandlung mit Beschluss vom 8. September 2022 zurückgewiesen. Da die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen wurde, ist das Spruchverfahren damit abgeschlossen. 

Die Beschwerdeführer hatten u.a. vorgetragen, dass bei der Unternehmensbewertung maßgeblich auf die nach HGB bilanzierende AG abgestellt und die erheblichen Geschäftschancen in den Tochtergesellschaften und deren Risikostruktur (relativ risikoarmes Asset Management und Property Management) nur unzureichend berücksichtigt wurden. Die IC-Immobilien-Gruppe betreut mehr als EUR 10 Mrd. Assets under Management. Darüber hinaus managt die Gruppe ca. 20 geschlossene Immobilienfonds für mehr als 10.000 Anleger.

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 8. September 2022, Az. 21 W 25/22
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25. November 2021, Az. 3-05 O 13/20
Tobias Rolle u.a. ./. DEVINA Elfte Beteiligungs GmbH (zuvor: E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH)
48 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH, im Jahr 2020 verschmolzen auf die DEVINA Elfte Beteiligungs GmbH:
Rechtsanwälte Allen & Overy LLP, 20457 Hamburg

Mittwoch, 14. September 2022

Bekanntmachung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs bei der GxP German Properties AG

Paccard eight AG
Frankfurt am Main

Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der GxP German Properties AG, Berlin
– ISIN DE000A2E4L00 / WKN A2E4L0 –

Die ordentliche Hauptversammlung der GxP German Properties AG („GxP“) vom 8. Juni 2022 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der GxP („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die Paccard eight AG, Frankfurt am Main („Hauptaktionärin“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i. V. m §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“). Der Hauptaktionärin gehörten zu dieser Zeit bereits Aktien in Höhe von mindestens neun Zehntel des Grundkapitals der GxP; sie war damit Hauptaktionärin der GxP im Sinne des § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG.

Der Übertragungsbeschluss ist am 26. August 2022 in das Handelsregister der GxP beim Amtsgericht Charlottenburg (HRB 210330 B) mit dem Vermerk eingetragen worden, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung der GxP auf die Hauptaktionärin im Handelsregister der Hauptaktionärin wirksam wird (§ 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG). Die Verschmelzung der GxP als übertragende Gesellschaft auf ihre Hauptaktionärin als übernehmende Gesellschaft ist am 26. August 2022 in das Handelsregister der GxP beim Amtsgericht Charlottenburg und am 8. September 2022 in das Handelsregister der Hauptaktionärin beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 126446) eingetragen worden. Dadurch sind gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i. V. m. § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin übergegangen und ist die Verschmelzung der GxP auf die Hauptaktionärin wirksam geworden.

Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung i. H. v. EUR 6,02 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der GxP. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von der Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen als vom Landgericht Berlin ausgewählte und bestellte sachverständige Prüferin geprüft und bestätigt.

Mit dem Übergang aller GxP-Aktien auf die Hauptaktionärin wurde die Börsennotierung der Inhaber-Stammaktien an der Börse Hamburg zum Ende des Handelstages am 8. September 2022 eingestellt.

Die festgelegte Barabfindung ist gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i. V. m. § 327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der GxP beim Amtsgericht Charlottenburg, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin beim Amtsgericht Frankfurt am Main, an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen ausgeschiedenen Minderheitsaktionären gewährt werden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung der Zahlung der Barabfindung ist bei der Quirin Privatbank AG, Berlin, zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt unverzüglich Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.

Die Entgegennahme der Barabfindung soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre provisions- und spesenfrei sein. 

Frankfurt am Main, im September 2022

Paccard eight AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 12. September 2022


__________

Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit der den GxP-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Mehr Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ADC African Development Corporation AG: Anhörungstermin vor dem OLG Frankfurt am Main am 19. Dezember 2022

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der ADC African Development Corporation AG hat das LG Frankfurt am Main im letzten Jahr die Barabfindung auf EUR 10,23 je ADC-Aktie festgesetzt. Dieser Betrag entspricht dem Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas, c/o Alvarez & Marsal.

Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung hatten die Antragsgegnerin und mehrere Antragsteller Beschwerden eingelegt. In dem Beschwerdeverfahren hatte das OLG Frankfurt am Main dem Sachverständigen mit Beschluss vom 10. Juni 2022 aufgegeben, den ungerundeten, durchschnittlichen Basiszinssatz drei Monate vor dem Bewertungsstichtag vor und nach Steuern mitzuteilen und die Höhe der Abfindung nach diesem Wert zu berechnen.

Das OLG hat nunmehr Termin zur mündlichen Verhandlung auf Montag, den 19. Dezember 2022, 11:00 Uhr, bestimmt. In dem Termin soll der Sachverständige zu der Höhe des ungerundeten Basiszinses und den Auswirkungen der unterlassenen Rundung auf den Ertragswert gehört werden.

OLG Frankfurt am Main. Az. 21 W 150/21
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10. August 2021, Az. 3-05 O 77/15
Wiederhold u.a. ./. Atlas Mara Beteiligungs AG (nunmehr: Atlas Mara Beteiligungs GmbH)
50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Berner Fleck Wettich, 40474 Düsseldorf

Dienstag, 13. September 2022

FEMSA veröffentlicht provisorisches Zwischenergebnis des öffentlichen Kaufangebots für Valora – Beteiligungsquote von 84.41 %

Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR    

Monterrey, Mexiko / Muttenz, Schweiz, 12. September 2022 – Fomento Económico Mexicano, S.A.B. de C.V. («FEMSA»; BMV: FEMSAUBD.MX; FEMSAUB.MX; NYSE: FMX) hat heute das provisorische Zwischenergebnis des öffentlichen Kaufangebots («Angebot») ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft, Impulsora de Marcas e Intangibles, S.A. de C.V., zum Erwerb aller sich im Publikum befindenden Namenaktien von Valora Holding AG («Valora»; SIX: VALN) für CHF 260.00 netto in bar pro Aktie veröffentlicht. Das Angebot wurde am 5. Juli 2022 mittels Voranmeldung publiziert. Basierend auf den vorläufigen Zahlen wurden bis zum Ende der Angebotsfrist 3’698’481 Valora-Aktien in das Angebot angedient. Unter Berücksichtigung der angedienten Valora-Aktien und der Valora-Aktien, die von den mit der Anbieterin in gemeinsamer Absprache handelnden Personen gehalten werden, beläuft sich die Beteiligung von FEMSA auf insgesamt 3’705’570 Valora-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 84.41 % des ausgegebenen Aktienkapitals und der Stimmrechte von Valora. FEMSA begrüsst diese starke Zustimmung des Valora-Aktionariats zur Akquisition von Valora.  

Die provisorische Meldung des Zwischenergebnisses ist abrufbar unter https://femsa.gcs-web.com/valoratransaction.  

Vorbehaltlich der Bestätigung in der definitiven Meldung des Zwischenergebnisses, die für den 15. September 2022 vorgesehen ist, ist die Mindestannahmeschwelle, nämlich die gültige Andienung von zwei Dritteln des vollständig verwässerten Aktienkapitals von Valora, erfüllt. Die Nachfrist, während welcher das Angebot weiterhin angenommen werden kann, beginnt am 16. September 2022 und dauert voraussichtlich bis zum 29. September 2022, 16:00 Uhr Schweizer Zeit.  

Der Vollzug des Angebots unterliegt weiteren üblichen Angebotsbedingungen, einschliesslich behördlicher Genehmigungen, wie im Angebotsprospekt dargelegt. Nach dem Vollzug des Angebots und in Übereinstimmung mit den im Angebotsprospekt dargelegten Bedingungen beabsichtigt FEMSA, ein Squeeze-out-Verfahren einzuleiten und die Valora-Aktien von der SIX Swiss Exchange zu dekotieren.  Der vorläufige Zeitplan für den Vollzug des Angebots sieht wie folgt aus:  

Donnerstag, 15. September 2022 Meldung des definitiven Zwischenergebnisses des Angebots 

Freitag, 16. September 2022 Beginn der Nachfrist 

Donnerstag, 29. September 2022  Ende der Nachfrist, 16:00 Uhr Schweizer Zeit 

Freitag, 30. September 2022 Meldung des provisorischen Endergebnisses des Angebots 

Mittwoch, 5. Oktober 5, 2022 Meldung des definitiven Endergebnisses des Angebots 

Freitag, 7. Oktober 2022 (erwartet) Vollzug des Angebots (vorbehaltlich der Erfüllung weiterer Angebotsbedingungen, einschliesslich behördlicher Genehmigungen)  

Kontakt FEMSA:  (...)

Über FEMSA 

FEMSA ist eine sociedad anónima bursátil de capital variable, deren Aktien an der mexikanischen Börse (Bolsa Mexicana de Valores) und an der New York Stock Exchange notiert sind. FEMSA besitzt ein diversifiziertes Portfolio von Unternehmen, die in 13 Ländern aktiv sind. FEMSA betreibt die grösste Convenience-Store-Kette in Mexiko und Lateinamerika (OXXO) mit mehr als 20’000 Filialen sowie mehr als 3’600 Apotheken in vier lateinamerikanischen Ländern (Cruz Verde, Yza und andere). FEMSA besitzt ausserdem den weltweit grössten Franchise-Abfüller von Coca-Cola-Produkten (Coca-Cola FEMSA) und hält den zweitgrössten Anteil an der Heineken-Gruppe (mit einer wirtschaftlichen Beteiligung von 14,76%). Die FEMSA-Gruppe besitzt zudem eine Reihe kleinerer Unternehmen, die in verschiedenen Bereichen neben ihren Hauptgeschäftsfeldern tätig sind, darunter Logistik und Vertrieb, Kühlung am Point-of-Sale (POS), Vertrieb von Gastronomieprodukten und Kunststofflösungen. FEMSA beschäftigt mehr als 320’000 Mitarbeitende und erzielte im Jahr 2021 einen Umsatz von mehr als USD 27 Mrd. 

Weitere Informationen finden Sie unter www.femsa.com.  

Über Valora 

Tagtäglich engagieren sich rund 15‘000 Mitarbeitende im Netzwerk von Valora, um den Menschen unterwegs mit einem umfassenden Foodvenience-Angebot das kleine Glück zu bringen – nah, schnell, praktisch und frisch. Die rund 2‘700 kleinflächigen Verkaufsstellen von Valora befinden sich an Hochfrequenzlagen in der Schweiz, Deutschland, Österreich, Luxemburg und den Niederlanden. Zum Unternehmen gehören unter anderem k kiosk, Brezelkönig, BackWerk, Ditsch, Press & Books, avec, Caffè Spettacolo und die beliebte Eigenmarke ok.– sowie ein stetig wachsendes Angebot an digitalen Services. Ebenso betreibt Valora eine der weltweit führenden Produktionen von Laugengebäck und profitiert im Bereich Backwaren von einer stark integrierten Wertschöpfungskette. Valora erwirtschaftete im Jahr 2021 einen Aussenumsatz von CHF 2.2 Mrd. Der Firmensitz der Gruppe befindet sich in Muttenz in der Schweiz. 

Die Namenaktien der Valora Holding AG (VALN) werden an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange AG gehandelt.  

Weitere Informationen finden Sie unter www.valora.com

Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Zahl der Kandidaten hat sich seit den zuletzt veröffentlichten Listen erneut reduziert. Bei der ADLER Real Estate AG ist nunmehr ein Squeeze-out angekündigt worden. Die Deutsche Industrie Grundbesitz AG (zuvor: Deutsche Industrie REIT-AG) ist grenzüberschreitend verschmolzen worden. Bei der ADVA Optical Networking SE soll ein Beherrschungsvertrag kommen. Gleiches gilt für die Aves One AG. Diese Unternehmen sind daher nicht mehr aufgeführt.
 
Insbesondere bei folgenden deutschen Unternehmen ist über kurz oder lang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out, als verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bereits ab einer Beteiligung von 90 % möglich) oder eine andere Strukturmaßnahme denkbar:

- Aareal Bank AG: Übernahmeangebot

- ADM Hamburg Aktiengesellschaft: Streubesitz < 5 %

- ALBA SE (früher: INTERSEROH SE): Streubesitz < 10 %

- Allane SE (früher: Sixt Leasing SE): geringer Streubesitz (< 8 %)

- Allgäuer Brauhaus AG: Streubesitz < 10 %

- alstria office REIT-AG: erfolgreiches Übernahmeangebot

- Aluminiumwerk Unna AG: delistet, minimaler Streubesitz

- Bayerische Gewerbebau AG: delistet, Streubesitz < 10 %

- Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA (früher: MAGIX AG): delistet, geringer Streubesitz

- CENTROTEC SE: Delisting

- cycos AG: BuG, delistet, geringer Streubesitz

- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting

- DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: geringer Streubesitz, Umplatzierung von 91 %

- Deutsche EuroShop AG: Übernahmeangebot

- Deutsche Real Estate AG (ehemals Geestemünder Verwaltungs- und Grundstücks AG): geringer Streubesitz

- Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG: delistet, geringer Streubesitz

- Deutsche Wohnen SE: erfolgreiche Übernahme

- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz

- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Eisen- und Hüttenwerke AG: geringer Streubesitz

- EUWAX AG: geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- FRIWO AG: geringer Streubesitz

- Funkwerk AG: geringer Streubesitz

- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %

- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz, Übernahmeangebot

- Hella GmbH & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot

- HÖVELRAT Holding AG (früher NORDAKTIENBANK AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot

- HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot

- HOMAG Group AG: Spruchverfahren zum BuG

- HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Angebot, Streubesitz < 10 %

- Kabel Deutschland Holding AG: BuG, geringer Streubesitz
 
- Lechwerke AG: geringer Streubesitz, Umstrukturierung

- Lotto24 AG: sehr geringer Streubesitz

- LS Invest AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): geringer Streubesitz

- Matica Technologies AG (ehemals: Digital Identification Solutions AG): geringer Streubesitz

- McKesson Europe AG (ehemals: Celesio AG): BuG, geringer Streubesitz

- MediClin AG: geringer Streubesitz

- MEDION AG: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- MeVis Medical Solutions AG: BuG

- MK-Kliniken AG: Streubesitz < 10 %

- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz

- Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Delisting-Erwerbsangebot

- Oppmann Immobilien AG: Delisting

- OSRAM LICHT AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Delisting

- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz

- PNE AG: (erfolgloses) Übernahmeangebot

- RLG Systems AG (bisher: CCR Logistics Systems AG): delistet, geringer Streubesitz

- RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Streubesitz < 8 %

- Rocket Internet SE: Delisting, Übernahmeangebot

- secunet Security Networks AG

- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %

- SHW AG: Delisting, Übernahmeangebot 

- SLM Solutions Group AG: Investitionsvereinbarung mit Nikon

- Steuler Fliesengruppe AG (ehemals Norddeutsche Steingut AG): Streubesitz < 10 %

- Studio Babelsberg AG: Erwerb Mehrheitsbeteiligung

- STS Group AG: kürzlich Delisting-Erwerbsangebot

- SUMIDA Aktiengesellschaft (zuvor: VOGT electronic AG): Delisting, Beherrschungsvertrag, geringer Streubesitz

- TAG Colonia-Immobilien AG: BuG, geringer Streubesitz

- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting-Erwerbsangebot, geringer Streubesitz

- United Internet AG: Erwerbsangebot angekündigt

- VIB Vermögen AG

- VSM · Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken Aktiengesellschaft: delistet, geringer Streubesitz

- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- Westag AG (bisher: WESTAG & GETALIT AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot

- Württembergischen Lebensversicherung AG

- Your Family Entertainment AG

- Zapf Creation AG: Delisting Ende 2018, geringer Streubesitz

- ZEAG Energy AG: geringer Streubesitz

- zooplus SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, sehr geringer Streubesitz

Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.

(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)

Freitag, 9. September 2022

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Möbel Walther AG: OLG Brandenburg erhöht Barabfindung auf EUR 20,81

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Möbel Walther AG hatte das Landgericht Potsdam die Spruchanträge ehemaliger Aktionäre mit Beschluss vom 16. Mai 2018 zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht Brandenburg, das die dagegen von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden am 24. Juni 2020 verhandelt hatte, hat nunmehr mit Beschluss vom 26. August 2022 die Barabfindung auf EUR 20,81 angehoben.

Das OLG folgt damit dem gerichtlichen Sachverständigen, Herrn WP Dipl.-Kfm. Andreas Creutzmann. Dieser hatte bei den vorgelegten Planungen geringfügige Anpassungen vorgenommen, etwa eine Erhöhung der für 2007 geplanten Umsatzerlöse um 2,5 %. 

OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. August 2022, Az. 7 W 82/18
LG Potsdam, Beschluss vom 16. Mai 2018, Az. 52 O 97/10
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Krieger
77 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Prof. Dr. Fissenewert, 10719 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners, Herrn Kurt Krieger:
FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, 10719 Berlin (zuvor: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70469 Stuttgart)

Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Vattenfall Europe AG: Sachverständiger will bis Ende Oktober ergänzende Stellungnahme vorlegen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem 2008 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Vattenfall Europe AG kam der gerichtlich bestellte Sachverständige WP Dr. Jörn Schulte, IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in seinem 2017 vorgelegten Gutachten auf einen Wert von EUR 60,55 je Vattenfall-Europe-Aktie, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/08/spruchverfahren-zu-dem-squeeze-out-bei.html

Laut dem Übertragungsbeschluss sollten die Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 42,77 erhalten. Die Antragsgegnerin hatte sich in Prozessvergleichen verpflichtet, zusätzlich zu der Barabfindung eine Zuzahlung von EUR 14,23 je auf den Inhaber lautende Stückaktie zu leisten, insgesamt somit EUR 57,00.

Nach Anhörung des Sachverständige Dr. Schulte und Übersendung des von ihm vorgelegten "2. Ergänzungsgutachten" sah das Gericht noch weiten Klärungsbedarf. Auf Rückfrage des Gerichts teilte der Sachverständige mit, dass es pandemiebedingt Verzögerungen gegeben habe. Man werde die ausstehenden Fragen bis Ende Oktober 2022 beantworten.

Eine Entscheidung in der I. Instanz dürfte daher wohl erst im nächsten Jahr ergehen. 

LG Berlin, Az. 102 O 86/08 AktG
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Vattenfall Aktiebolag

146 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Christoph Regierer, c/o Mazars Rechtsanwälte, 10557 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sammler Usinger, 10623 Berlin