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Mittwoch, 21. September 2022

OLG München zur "Wurzeltheorie" bei der Unternehmensbewertung

OLG München, Beschluss vom 7. Januar 2022, Az. 31 Wx 399/18

Leitsätze:

1. Nach dem Stichtagsprinzip sind für die Anteilsbewertung grundsätzlich nur die am Bewertungsstichtag bestehenden Verhältnisse maßgeblich (Betrachtung des Unternehmens „wie es am Stichtag steht und liegt“). Eine Berücksichtigung späterer Entwicklungen kommt jedoch dann in Betracht, wenn sie am Stichtag bereits in der Wurzel angelegt waren und deren Verursachung in der Zeit vor dem Bewertungsstichtag fällt und zu diesem Zeitpunkt bereits vorhersehbar war. Es ist nicht maßgeblich, ob (Unternehmenskauf-)Verträge über den Erwerb von Geschäftsanteilen an Konzernunternehmen vor oder nach dem Stichtag unterzeichnet wurden, sondern vielmehr, ob die erst nach dem Stichtag unterzeichneten Verträge bereits zum Bewertungsstichtag mit einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit angelegt waren.

2. Eine untrennbare Verknüpfung zwischen einem Squeeze-out und einem Erwerb von Geschäftsanteilen ist lediglich bei einer vertraglich vereinbarten aufschiebenden Bedingung anzunehmen und nicht dann, wenn lediglich ein Rücktrittsrecht für den Fall des Scheiterns des Squeeze-out vereinbart wurde.

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