von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu der Verschmelzung der IDS Scheer AG auf die Software AG hat das OLG Saarland angekündigt, entgegen der Ankündigung im Beweisbeschluss vom 12. Januar 2018 ohne Anhörung des Sachverständigen Prof. Dr. Raab und ohne weitere mündliche Verhandlung entscheiden zu wollen. Die Beteiligten können hierzu bis zum 13. Oktober 2022 Stellung nehmen.
Erstinstanzlich hatte das LG Saarbrücken eine bare Zuzahlung von EUR 7,22 je IDS Scheer-Aktie festgesetzt, wobei es auf die Relation der Börsenkurswerte abstellte (Beschluss vom 15. März 2013, Az. 17 O 5/11), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/03/fusion-ids-scheer-ag-lg-saarbrucken.html.
LG Saarbrücken, Beschluss vom 15. März 2013, Az. 17 O 5/11
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60325 Frankfurt am Main
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