Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Donnerstag, 24. Juni 2021
Verkauft McKesson das "Celesio-Erbe"?
Das Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren Celesio AG wurde kürzlich ohne eine Erhöhung für die Minderheitsaktionäre abgeschlossen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/04/spruchverfahren-zu-dem-beherrschungs.html Der Bundesgerichtshof hatte in seiner Celesio-Entscheidung (Urteil vom 7. November 2017, Az. II ZR 37/16) dagegen zugunsten der Minderheitsaktionäre festgehalten, dass bei der Ermittlung der angemessenen Gegenleistung für das Übernahmeangebot die für den Erwerb von Wandelschuldverschreibungen gezahlten Preise (hier an Elliott) zu berücksichtigen sind, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/01/bgh-urteil-zum-ubernahmeangebot-bei-der.html
S IMMO AG: Aufhebung des Höchststimmrechts von der Hauptversammlung abgelehnt
In der für den heutigen Tag einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung der S IMMO AG wurde über den Beschlussvorschlag der IMMOFINANZ AG zur Aufhebung des satzungsmäßigen Höchststimmrechts abgestimmt. Der Antrag der IMMOFINANZ AG hat die erforderliche (Kapital-)Mehrheit nicht erreicht. Das in § 13 Abs 3 der Satzung der S IMMO AG geregelte Höchststimmrecht bleibt somit unverändert aufrecht.
Damit ist eine wesentliche Bedingung des Übernahmeangebots der IMMOFINANZ AG nicht eingetreten. Die IMMOFINANZ AG hat sich im Übernahmeangebot aber das Recht vorbehalten, das Angebot zu ändern bzw. auf diese aufschiebende Bedingung zu verzichten.
S IMMO AG: Aktionäre votieren gegen die Aufhebung des Höchststimmrechts
- Aktionäre stimmen in außerordentlicher Hauptversammlung gegen die Streichung des Höchststimmrechts in der S IMMO Satzung – wesentliche (verzichtbare) Bedingung des Angebots damit nicht erfüllt
- Ablehnung klarer Indikator, dass Übernahmeangebot von EUR 22,25 pro Aktie unattraktiv ist
Die von der IMMOFINANZ AG veranlasste außerordentliche Hauptversammlung der S IMMO AG hat sich heute gegen die vorläufige Streichung des Höchststimmrechts ausgesprochen. Dr. Bruno Ettenauer, CEO der S IMMO AG, erklärt: „Wir sehen die Ablehnung der beantragten Satzungsänderung als ein Vertrauensvotum unserer Aktionäre und bedanken uns für die wichtige Rückenstärkung, die wir heute erhalten haben. Das Votum ist – insbesondere auch angesichts der vom Übernahmeangebot losgelösten Empfehlungen der internationalen Stimmrechtsberater – ein klarer Indikator, dass der gebotene Preis von EUR 22,25 pro Aktie bei weitem zu niedrig ist.“ Ettenauer bekräftigt: „Das Angebot spiegelt den Wert der Aktie und das wirtschaftliche Potenzial der S IMMO AG einfach nicht wider.“
Durch das Stimmverhalten in der außerordentlichen Hauptversammlung ist eine wesentliche Bedingung des Übernahmeangebots der IMMOFINANZ AG nicht erfüllt. Es liegt nun an der Bieterin, ob sie die Übernahmeabsicht aufgibt, auf den Eintritt der aufschiebenden Bedingung verzichtet oder das Angebot substanziell verbessert. „Unabhängig von einer eventuellen Nachbesserung des Offerts empfehlen wir allen Aktionären, mit der Entscheidung über eine eventuelle Annahme noch zuzuwarten. Wir veröffentlichen demnächst die externe Bewertung unseres gesamten Immobilienportfolios zum 30.06.2021. Die erfreuliche gesamtwirtschaftliche Entwicklung lässt vermuten, dass die Wertanalyse, die zum 30.04.2021 ein Wertsteigerungspotenzial von 85 Mio. aufwies, bei der Bewertung zum 30.06.2021 zumindest bestätigt oder sogar übertroffen werden wird. Erst danach können die Anteilseigner auf Basis der aktuellen Zahlen eine informierte Entscheidung treffen“, wendet sich Ettenauer an die Aktionäre.
Wenn die erforderliche Schwelle für die Annahme des Übernahmeangebots von 50 % der ausstehenden Aktien erreicht werden sollte, haben alle Aktionäre, die das Angebot innerhalb der ursprünglichen Annahmefrist nicht angenommen haben, das Recht, ihre Aktien der Bieterin innerhalb einer dreimonatigen Nachfrist zu denselben Bedingungen anzudienen (PUT-Option). Es besteht für die Aktionäre somit kein Druck, das Angebot vorschnell anzunehmen, wenn es den jeweiligen preislichen Vorstellungen nicht entspricht.
Die Alternative zur Übernahme hat CEO Bruno Ettenauer bereits klar vorgezeichnet: Im Stand-alone-Szenario plant Ettenauer, die Anteile an der IMMOFINANZ AG und an der CA Immobilien Anlagen AG zu veräußern und die dadurch lukrierten Mittel von voraussichtlich deutlich über EUR 500 Mio. für den Ankauf von sofort ertragswirksamen Immobilien und für Projektenwicklungen zu verwenden. Die skizzierte Vorgehensweise sichert die Ertragsstärke sowie die kontinuierliche Dividendenfähigkeit und unterstützt gleichzeitig das Kurspotenzial der S IMMO AG. Für eine rasche Umsetzung ist man bereits vorbereitet.
IMMOFINANZ AG: S IMMO Hauptversammlung: Sämtliche wichtigen Stimmrechtsberater empfehlen, für die Aufhebung des Höchststimmrechts zu stimmen
- ISS und Glass Lewis unterstützen wichtige Bedingung des Übernahmeangebots der IMMOFINANZ
- Bleibt das Höchststimmrecht bestehen, kann das Angebot nicht vollzogen werden. S IMMO Aktionäre könnten dann vom attraktiven Angebotspreis nicht profitieren
- Detaillierte Fakten unter https://immofinanz.com/simmo
Mit Institutional Shareholder Services (ISS) und Glass Lewis empfehlen die beiden einflussreichsten internationalen Stimmrechtsberater den Aktionären der S IMMO AG, bei der Hauptversammlung am 24. Juni 2021 für die Aufhebung des Höchststimmrechts zu stimmen. Diese Satzungsänderung ist eine wichtige Bedingung des Übernahmeangebots der IMMOFINANZ an die S IMMO-Aktionäre, ohne die das Übernahmeangebot nach den Angebotsbedingungen nicht vollzogen werden kann. Auch zahlreiche institutionelle Investoren haben bereits angekündigt, diesen Beschlussantrag der IMMOFINANZ zu unterstützen.
Die Abstimmung über die Satzungsbestimmung schützt die Aktionärsinteressen, da die Aufhebung des Höchststimmrechts explizit mit dem Erfolg des Übernahmeangebots verbunden ist, schreiben beide Stimmrechtsberater in ihren Empfehlungen. Wie in der Angebotsunterlage vorgesehen, entscheiden die Aktionäre über die Aufhebung des Höchststimmrechts ausschließlich für den Fall eines erfolgreichen Übernahmeangebots der IMMOFINANZ. Wird das Angebot nicht vollzogen, bleibt das Höchststimmrecht vollinhaltlich bestehen. Die Aktionäre der S IMMO können daher abgesichert über die Aufhebung des Höchststimmrechts abstimmen.
Die Hauptversammlung findet am 24. Juni 2021 statt. Die Annahmefrist für das Übernahmeangebot läuft dann noch weitere 22 Tage bis zum 16. Juli 2021. Damit haben die Aktionäre genügend Zeit und ausreichende Informationen, um in voller Kenntnis der Sachlage über die Annahme des Angebots entscheiden zu können.
Bleibt das Höchststimmrecht bestehen, kann das Angebot nach den Angebotsbedingungen nicht vollzogen werden und S IMMO-Aktionäre haben keine Möglichkeit, vom attraktiven Angebotspreis in Höhe von EUR 22,25 je Aktie zu profitieren.
Alle Informationen zum Übernahmeangebot sowie zur Hauptversammlung der S IMMO samt Fragen und Antworten (Q&As) finden sich auf www.immofinanz.com/simmo.
Die IMMOFINANZ ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in sieben Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Rumänien. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ stark auf ihre Marken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro), die ein Qualitäts- und Serviceversprechen darstellen. Das Unternehmen besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 5,1 Mrd., das sich auf rund 220 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: https://www.immofinanz.com
WICHTIGE INFORMATIONEN
Diese Mitteilung der IMMOFINANZ AG (IMMOFINANZ) erfolgt im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot für die Aktien der S IMMO AG (Übernahmeangebot). Sie dient ausschließlich Informationszwecken. Die Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren der S IMMO AG (S IMMO) oder der IMMOFINANZ.
Die Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der veröffentlichten Angebotsunterlage entsprechend den Bestimmungen des österreichischen Übernahmegesetzes (ÜbG) enthalten. Es sind ausschließlich die Bedingungen der Angebotsunterlage maßgeblich. Da sowohl die Angebotsunterlage als auch alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente wichtige Informationen enthalten werden, wird Investoren und Inhabern von Aktien der S IMMO ausdrücklich empfohlen, diese zu prüfen.
Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des österreichischen Rechts, insbesondere des ÜbG, durchgeführt. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie etwaiger von zuständigen Aufsichtsbehörden gewährten Ausnahmen erfolgt ein Übernahmeangebot weder unmittelbar noch mittelbar in jenen Rechtsordnungen, in denen dies eine Verletzung des Rechts dieser Rechtsordnungen begründen würde. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Jurisdiktionen (einschließlich Vereinigte Staaten von Amerika (USA), Australien und Japan) als Österreich durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb Österreichs eingereicht, veranlasst oder gewährt. Inhaber von Wertpapieren sollten nicht darauf vertrauen durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Jurisdiktion als Österreich geschützt zu werden. IMMOFINANZ übernimmt daher hinsichtlich des Übernahmeangebots keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als österreichischer Rechtsvorschriften.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen betreffend IMMOFINANZ oder S IMMO enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch Worte wie "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der IMMOFINANZ zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der IMMOFINANZ liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen oder zum Ausdruck kommenden abweichen können. Es ist möglich, dass IMMOFINANZ ihre in Unterlagen und Mitteilungen oder in der Angebotsunterlage wiedergegebenen Absichten und Annahmen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändert.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können IMMOFINANZ oder für sie tätige Broker außerhalb des Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar S IMMO-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach österreichischem Recht oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
IMMOFINANZ zur S IMMO-Stellungnahme: "Zurück zu den Fakten"
- IMMOFINANZ bietet einen hoch attraktiven Angebotspreis in Höhe von EUR 22,25 je S IMMO-Aktie (cum Dividende) - was einer Prämie von 40,3 % auf den volumengewichteten 6-Monats-Durchschnittskurs vor Bekanntgabe der Angebotsabsicht entspricht
- Transaktionsstruktur zum Höchststimmrecht ist sicher und ausgewogen und von der Übernahmekommission explizit bestätigt
- S IMMO-Aktionäre stimmen in der Hauptversammlung am 24. Juni über Aufhebung des Höchststimmrechts ab und entscheiden damit über eine wichtige Bedingung des Übernahmeangebots
- "Stand-alone-Szenario" für S IMMO konserviert Ertragsschwäche und birgt erhebliche Umsetzungsrisiken für S IMMO-Aktionäre
- Bei Nichterfolg des Übernahmeangebots ist es möglich, dass der Aktienkurs deutlich unter den attraktiven Angebotspreis fällt
- Detaillierte Fakten unter https://immofinanz.com/simmo
"Die Argumente der S IMMO im Rahmen der Stellungnahme zum Übernahmeangebot entsprechen nicht den Fakten. Dem Vorstand der S IMMO geht es offenbar um die Abwehr des Übernahmeangebots und dies ist nicht im Interesse der S IMMO-Aktionäre. Das Angebot weist für die S IMMO-Aktionäre eine sichere Struktur und Abwicklung auf - wie auch von der Übernahmekommission nochmals explizit in einer Presseaussendung vom 8. Juni bestätigt worden ist. Die Kommission unterstreicht darin, bei der Prüfung vor allem auf den Schutz der Beteiligungspapierinhaber sowie das Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot geachtet zu haben. Der Vorstand der S IMMO soll daher nicht länger versuchen, das Angebot zu verhindern, indem er den Hauptversammlungsbeschluss zur Abschaffung des Höchststimmrechts ablehnt. Vielmehr müssen die S IMMO-Aktionäre die Möglichkeit erhalten, in voller Kenntnis der Sachlage über die Annahme des Angebots selbst zu entscheiden ", sagt Stefan Schönauer, CFO der IMMOFINANZ.
Der Angebotspreis für die S IMMO-Aktien in Höhe von EUR 22,25 je Aktie ist nicht nur angesichts der historischen Kursentwicklung und der Kursziele von Analysten höchst attraktiv. Vielmehr bietet die IMMOFINANZ mit dem aktuellen Angebotspreis auch im Vergleich zum Erwerb ihres S IMMO-Aktienpakets im Jahr 2018 zu EUR 20,0 je Aktie mit 40,3% eine höhere Prämie auf den 6-Monats-Durchschnittskurs als damals. [1]
Darüber hinaus erscheint ein höherer Aktienkurs in einem Stand-alone-Szenario der S IMMO mehr als fraglich. Die S IMMO verfügt nicht über die nötige operative Ertragsstärke (FFO 1), um höhere Kursziele zu erhalten, wie durch Analysteneinschätzungen deutlich nachvollziehbar ist. Diesen Rückstand zu Vergleichsunternehmen können auch angekündigte Aufwertungen des Portfolios in Deutschland und Österreich nicht kompensieren. Die vom S IMMO-Vorstand in den Raum gestellte mögliche Investition von bis zu einer Milliarde Euro u.a. in den CEE-Raum zur Verbesserung des FFO 1 unterliegt hingegen erheblichen Transaktionsrisiken - etwa hinsichtlich zeitnaher Umsetzung und Verfügbarkeit attraktiver Investitionsmöglichkeiten. Auch würde sich damit das Investment- und das Verschuldungsprofil der S IMMO risikoreicher als bisher gestalten. Das könnte das kommunizierte Ziel der S IMMO, ein Investment Grade Rating zu erhalten, negativ beeinflussen.
Die Covid-19-Pandemie hat zudem vor allem im Bürobereich den bestehenden Trend zur Flexibilisierung verstärkt. In ihrer Rolle als größte Aktionärin beabsichtigt die IMMOFINANZ daher, die S IMMO bei der weiteren Optimierung des Portfolios, insbesondere auch hinsichtlich anstehender Modernisierungsmaßnahmen und der Flexibilisierung des Angebots im Bürobereich, zu unterstützen.
Die vollständige Entgegnung der IMMOFINANZ zur Stellungnahme der S IMMO finden Sie unter folgendem Link: https://immofinanz.com/simmo
S IMMO-Aktionäre entscheiden in der Hauptversammlung am 24. Juni
Die außerordentliche Hauptversammlung findet am 24. Juni 2021 als virtuelle Hauptversammlung statt. Die Annahmefrist läuft dann noch weitere 22 Tage. Damit das Stimmrecht ausgeübt wird, reichen zwei Schritte: Anmeldung mit Depotbestätigung und Vollmachtserteilung (samt Stimmrechtsweisung) an einen der vier von S IMMO namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter.
- Die Depotbestätigung (§ 10a AktG) Ihrer Depotbank zum Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist der 14. Juni 2021, ist - zur Anmeldung - bis zum 21. Juni 2021 (Frist!) am einfachsten per Email an anmeldung.simmoag@hauptversammlung.at (als PDF Anhang) zu übermitteln.
- Die Stimmrechtsvollmacht, in der auch die Stimmrechtsweisung erfolgt, ist an einen der Stimmrechtsvertreter zu erteilen. Empfohlen wird, die Stimmrechtsvollmacht bis zum 22. Juni 2021 an den Stimmrechtsvertreter zu übermitteln. Die E-Mail-Adresse befindet sich auf der Stimmrechtsvollmacht.
Die Stimmrechtsvollmacht finden Sie auf der Internetseite der S IMMO (https://www.simmoag.at/fileadmin/redakteur/Investor_Relations/Hauptversammlung/2021/aoHV/Vollmacht-DE.pdf)
Informationen zur Entgegnung der IMMOFINANZ zur Stellungnahme des S IMMO Vorstands sowie zur Hauptversammlung der S IMMO und zum Übernahmeangebot samt Fragen und Antworten (Q&As) finden sich auf www.immofinanz.com/simmo.
[1] Die Prämie auf den 6-Monats Durchschnittskurs bei Erwerb des S IMMO-Aktienpakets belief sich auf 30,3%.
Über die IMMOFINANZ
Die IMMOFINANZ ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in sieben Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Rumänien. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ stark auf ihre Marken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro), die ein Qualitäts- und Serviceversprechen darstellen. Das Unternehmen besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 5,1 Mrd., das sich auf rund 220 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: https://www.immofinanz.com
WICHTIGE INFORMATIONEN
Diese Mitteilung der IMMOFINANZ AG (IMMOFINANZ) erfolgt im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot für die Aktien der S IMMO AG (Übernahmeangebot). Sie dient ausschließlich Informationszwecken. Die Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren der S IMMO AG (S IMMO) oder der IMMOFINANZ.
Die Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der veröffentlichten Angebotsunterlage entsprechend den Bestimmungen des österreichischen Übernahmegesetzes (ÜbG) enthalten. Es sind ausschließlich die Bedingungen der Angebotsunterlage maßgeblich. Da sowohl die Angebotsunterlage als auch alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente wichtige Informationen enthalten werden, wird Investoren und Inhabern von Aktien der S IMMO ausdrücklich empfohlen, diese zu prüfen.
Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des österreichischen Rechts, insbesondere des ÜbG, durchgeführt. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie etwaiger von zuständigen Aufsichtsbehörden gewährten Ausnahmen erfolgt ein Übernahmeangebot weder unmittelbar noch mittelbar in jenen Rechtsordnungen, in denen dies eine Verletzung des Rechts dieser Rechtsordnungen begründen würde. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Jurisdiktionen (einschließlich Vereinigte Staaten von Amerika (USA), Australien und Japan) als Österreich durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb Österreichs eingereicht, veranlasst oder gewährt. Inhaber von Wertpapieren sollten nicht darauf vertrauen durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Jurisdiktion als Österreich geschützt zu werden. IMMOFINANZ übernimmt daher hinsichtlich des Übernahmeangebots keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als österreichischer Rechtsvorschriften.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen betreffend IMMOFINANZ oder S IMMO enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch Worte wie "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der IMMOFINANZ zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der IMMOFINANZ liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen oder zum Ausdruck kommenden abweichen können. Es ist möglich, dass IMMOFINANZ ihre in Unterlagen und Mitteilungen oder in der Angebotsunterlage wiedergegebenen Absichten und Annahmen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändert.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können IMMOFINANZ oder für sie tätige Broker außerhalb des Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar S IMMO-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach österreichischem Recht oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
ams AG: ams OSRAM gibt erfolgreiches Delisting-Angebot und bevorstehendes Delisting der OSRAM-Aktien bekannt
- 6.935.319 OSRAM-Aktien wurden im Rahmen des Delisting-Angebots angedient
- ams-Beteiligung an OSRAM hat sich auf 80,3 % erhöht (inkl. parallel erworbener Aktien)
- Delisting der OSRAM-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse zum 30. Juni 2021 erwartet
- Abwicklung des Delisting-Angebots für 30. Juni 2021 erwartet
Premstätten, Österreich (23. Juni 2021) - ams OSRAM (SIX: AMS), ein weltweit führender Anbieter von optischen Lösungen, gibt die Ergebnisse des öffentlichen Delisting-Angebots ("Delisting-Angebot") im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Delisting der OSRAM Licht AG ("OSRAM") nach Ablauf der vierwöchigen Annahmefrist des Delisting-Angebots am 18. Juni 2021 um 24:00 Uhr MESZ bekannt.
Am Ende der Annahmefrist wurden 6.935.319 OSRAM-Aktien im Rahmen des Delisting-Angebots angedient. Dies entspricht etwa 7,2 % aller OSRAM-Aktien. Einschließlich der parallel zum Delisting-Angebot erworbenen OSRAM-Aktien hat sich die Beteiligung von ams an OSRAM auf 80,3 % erhöht.
Die Börsennotierung von OSRAM an der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich zum 30. Juni 2021 beendet; die Börsennotierung an der Münchner Wertpapierbörse endet zum 30. September 2021. Die Abwicklung des Delisting-Angebots wird für den 30. Juni 2021 erwartet.
"Wir haben unser Ziel für das Delisting-Angebot, nämlich die Vereinfachung der Unternehmensstruktur, erreicht und gleichzeitig unsere Beteiligung an OSRAM wesentlich erhöht", sagte Alexander Everke, Vorstandsvorsitzender von ams OSRAM. "Wir sind von den attraktiven Zukunftsaussichten für ams OSRAM überzeugt und freuen uns, die erfolgreiche Integration mit dem Ziel fortzusetzen, unsere strategische Vision zu verwirklichen und den unangefochtenen Marktführer für optische Lösungen zu schaffen." (...)
Vonovia SE: Vonovia startet öffentliches Übernahmeangebot für Deutsche Wohnen-Aktien
- Deutsche Wohnen Aktionäre können ihre Aktien von heute an bis zum 21. Juli 2021 (24:00 Uhr MESZ) andienen
- Vonovia bietet den Deutsche Wohnen-Aktionären wie angekündigt eine Barzahlung von 52 EUR je Deutsche Wohnen-Aktie
Bochum, 23. Juni 2021 - Im Anschluss an die Ankündigung vom 24. Mai 2021 hat die Vonovia SE ("Vonovia") heute den Beginn des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für alle Aktien der Deutsche Wohnen SE ("Deutsche Wohnen") bekannt gegeben. Wie in der heute veröffentlichten Angebotsunterlage beschrieben, bietet Vonovia 52 EUR in bar für jede Deutsche Wohnen Aktie. Die näheren Konditionen des Angebots sowie die Vollzugsbedingungen können der Angebotsunterlage entnommen werden.
Die Angebotsfrist beginnt heute und endet voraussichtlich am 21. Juli 2021 um 24:00 Uhr MESZ. In diesem Zeitraum können die Aktionäre der Deutsche Wohnen das Angebot annehmen und ihre Aktien andienen. Das Angebot von Vonovia bietet den Deutsche Wohnen-Aktionären eine Prämie von 15,6 % auf den Schlusskurs der Deutsche Wohnen vom 21. Mai 2021, dem letzten Handelstag vor der Ankündigung des Angebots am 24. Mai 2021, und von 22,4 % auf Basis des volumengewichteten Durchschnittskurses der Deutsche Wohnen-Aktie der letzten drei Monate bis zum 21. Mai 2021.
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen werden den Zusammenschluss der beiden Unternehmen - vorbehaltlich einer eingehenden Prüfung der Angebotsunterlage - unterstützen. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Deutsche Wohnen-Aktien halten, haben ihre Absicht erklärt, das Übernahmeangebot für alle ihre Aktien anzunehmen. Die beiden Unternehmen hatten am 24. Mai 2021 bereits wesentliche Eckpunkte des Zusammenschlusses vereinbart.
Für die Aktionäre der Vonovia bieten sich aus der gemeinsamen Bewirtschaftung der sich regional ergänzenden Portfolien Synergien und Kosteneinsparungen von ca. 105 Mio. EUR pro Jahr, deren vollständige Realisierung bis Ende 2024 erwartet wird. Dabei sind Kosteneinsparungen aus der gemeinsamen Finanzierung noch nicht eingerechnet.
Auch bei dieser Akquisition hält Vonovia ihre strikten Kriterien ein. Das Portfolio der Deutsche Wohnen ist eine strategisch sinnvolle Ergänzung zum Portfolio von Vonovia; der Ertrag (EBITDA Yield) aus der Vermietung verbessert sich und der Immobilienwert je Aktie (NTA je Aktie) wird nicht verwässert; das Kredit-Rating nach Übernahme wird äußerst bonitätsstark bleiben. Die Ratingagentur S&P hat das derzeitige Rating der Vonovia von BBB+ bestätigt, und Moody's hat dem Unternehmen erstmalig ein Rating von A3 zugeordnet.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wurde durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet; sie ist jetzt unter https://de.vonovia-st.de/ verfügbar. Neben der deutschen Version der Angebotsunterlage ist auch eine unverbindliche englische Version der Angebotsunterlage unter dieser Internetadresse verfügbar.
Über Vonovia
Die Vonovia SE ist Europas führendes privates Wohnungsunternehmen. Heute besitzt Vonovia rund 415.000 Wohnungen in allen attraktiven Städten und Regionen Deutschlands, Schwedens und Österreichs. Hinzu kommen rund 72.500 verwaltete Wohnungen. Der Portfoliowert liegt bei zirka 59 Mrd. EUR. Vonovia stellt dabei als modernes Dienstleistungsunternehmen die Kundenorientierung und Zufriedenheit seiner Mieter in den Mittelpunkt. Ihnen ein bezahlbares, attraktives und lebenswertes Zuhause zu bieten, bildet die Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Daher investiert Vonovia nachhaltig in Instandhaltung, Modernisierung und den seniorenfreundlichen Umbau der Gebäude. Zudem baut das Unternehmen zunehmend neue Wohnungen durch Nachverdichtung und Aufstockung.
Seit 2013 ist das in Bochum ansässige Unternehmen börsennotiert. Im September 2015 wurde die Aktie in den DAX 30 aufgenommen, im September 2020 in den EURO STOXX 50. Außerdem gehört die Aktie der Vonovia SE zahlreichen weiteren nationalen und internationalen Indizes an, darunter DAX 50 ESG, Dow Jones Sustainability Index Europe, STOXX Global ESG Leaders, EURO STOXX ESG Leaders 50, STOXX Europe ESG Leaders 50, FTSE EPRA/NAREIT Developed Europe und GPR 250 World. Vonovia beschäftigt mehr als 10.000 Mitarbeiter.
(...)
Annahmefrist für Aktionäre der Deutschen Wohnen AG zu dem Übernahmeangebot durch Vonovia läuft bis zum 21. Juli
Deutschlands größter Immobilienkonzern, die im DAX enthaltene Vonovia SE, beginnt mit der geplanten Übernahme der Deutsche Wohnen AG. Die Deutsche-Wohnen-Aktionäre haben bis zum 21. Juli 2021 um Mitternacht Zeit, die Offerte anzunehmen. Vonovia hatte sich Ende Mai 2021 mit der Deutsche Wohnen auf die Übernahme geeinigt. Der Konzern bietet den Aktionären der Deutsche Wohnen pro Aktie EUR 52,- in bar.
Deutsche Wohnen SE: Mitteilung an die Gläubiger der Deutsche Wohnen SE Wandelschuldverschreibung über 800 Mio. EUR, fällig am 26. Juli 2024 (ISIN DE000A2BPB84)
Berlin, 23. Juni 2021. Soweit in dieser Mitteilung nicht anderweitig festgelegt, entsprechen die definierten Begriffe den Definitionen in den Bedingungen der Schuldverschreibungen (die "Anleihebedingungen")
Die Anleiheschuldnerin macht hiermit gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 der Anleihebedingungen bekannt, dass sie durch Veröffentlichung einer Angebotsunterlage gemäß Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz am heutigen 23. Juni 2021 Kenntnis von einem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Vonovia SE zum Erwerb sämtlicher Aktien der Anleiheschuldnerin erhalten hat. Der voraussichtliche Annahmestichtag ist der 21. Juli 2021.
Jeder Gläubiger hat gemäß § 10 Abs. 3 (i) der Anleihebedingungen das Recht, durch Abgabe einer auf den Eintritt eines Annahmeereignisses (wie in den Anleihebedingungen definiert) bedingten Wandlungserklärung während der Bedingten Wandlungserklärungsfrist (wie in den Anleihebedingungen definiert) seine Schuldverschreibungen zum nach der in § 10 Abs. 3 (iii) der Anleihebedingungen beschriebenen Formel angepassten Wandlungspreis, welcher erst mit dem Annahmeereignis feststeht, zu wandeln. Bedingte Wandlungserklärungen sind unwiderruflich.
Deutsche Wohnen SE: Mitteilung an die Gläubiger der Deutsche Wohnen SE Wandelschuldverschreibung über 800 Mio. EUR, fällig am 5. Januar 2026 (ISIN DE000A2GS377)
Die Anleiheschuldnerin macht hiermit gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 der Anleihebedingungen bekannt, dass sie durch Veröffentlichung einer Angebotsunterlage gemäß Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz am heutigen 23. Juni 2021 Kenntnis von einem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Vonovia SE zum Erwerb sämtlicher Aktien der Anleiheschuldnerin erhalten hat. Der voraussichtliche Annahmestichtag ist der 21. Juli 2021.
Jeder Gläubiger hat gemäß § 10 Abs. 3 (i) der Anleihebedingungen das Recht, durch Abgabe einer auf den Eintritt eines Annahmeereignisses (wie in den Anleihebedingungen definiert) bedingten Wandlungserklärung während der Bedingten Wandlungserklärungsfrist (wie in den Anleihebedingungen definiert) seine Schuldverschreibungen zum nach der in § 10 Abs. 3 (iii) der Anleihebedingungen beschriebenen Formel angepassten Wandlungspreis, welcher erst mit dem Annahmeereignis feststeht, zu wandeln. Bedingte Wandlungserklärungen sind unwiderruflich.
Abwicklungshinweise zur vergleichsweisen Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Sanacorp Pharmaholding AG
Bekanntmachung der vergleichsweisen Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Sanacorp Pharmaholding AG
Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der OSRAM Licht AG
Das Landgericht München I hat die Spruchanträge zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) der ams-Tochtergesellschaft ams Offer GmbH mit der OSRAM Licht AG, München, als beherrschter Gesellschaft zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 4509/21 verbunden.
Im Rahmen des BuG wird eine Barabfindung in Höhe von EUR 45,45 je OSRAM-Aktie geboten:
SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Abfindungsangebot an die außenstehenden Aktionäre der
LG München I, Az. 5 HK O 4509/21
SCI AG u.a. ./. ams Offer GmbH
Squeeze-out bei der Deutschen Binnenrederei AG
Auf der anstehenden Hauptversammlung der Deutschen Binnenrederei AG, Berlin, am 7. Juli 2021 soll ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre zugunsten der Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG beschlossen werden. Die Rhenus-Gruppe hatte im letzten Jahr von OT Logistics und dem Unternehmen Carl Robert Eckelmann 97,2 % an der Reederei übernommen (Kaufvertrag vom 15. Juli 2020).
Die Deutsche Binnenreederei AG mit Büros in Berlin und Hamburg ist vor allem auf den ostdeutschen Wasserstraßen sowie in Polen aktiv. Schwerpunkte liegen im Containerverkehr und im Transport von trockenem Massengut und Schwergut. Das 1949 gegründete Unternehmen disponiert über 700 Schiffseinheiten mit einer Gesamttragfähigkeit von rund 400.000 Tonnen (DWT).
Mittwoch, 23. Juni 2021
Adler Modemärkte AG: ADLER erwartet unwiderufliches Angebot zum Abschluss einer Investorenvereinbarung - vollständiger Kapitalschnitt auf Null vorgesehen
Haibach bei Aschaffenburg, 21. Juni 2021: Der Vorstand der Adler Modemärkte AG (ISIN DE000A1H8MU) (die „Gesellschaft") hat Spekulationen zur Kenntnis genommen, dass die Gesellschaft mit dem Logistikunternehmen Zeitfracht einen neuen Investor gefunden hat.
Die Gesellschaft bestätigt, dass sie sich in fortgeschrittenen Verhandlungen mit der Zeitfracht Logistik Holding GmbH, Berlin („Zeitfracht" oder die „Investorin") befindet und zuversichtlich ist, zeitnah ein unwiderrufliches Angebot zum Abschluss einer Investorenvereinbarung von Zeitfracht zu erhalten. Dieser Schritt wird ein wichtiger Meilenstein für die Sanierung des Unternehmens sein, an der die Gesellschaft seit dem 12. Januar 2021 im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung intensiv arbeitet. Die Annahme eines Angebots von Zeitfracht durch die Gesellschaft setzt allerdings noch voraus, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet wird. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Investorenvereinbarung unmittelbar nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die für den 1. Juli 2021 erwartet wird, auch von ihrer Seite unterzeichnet werden kann. Die Durchführung und Umsetzung der Investorenvereinbarung wird dann noch unter hierfür üblichen Vorbehalten stehen. Ziel ist es, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Juli 2021 einen Insolvenzplan bei Gericht einzureichen. Der Insolvenzplan soll nach derzeitiger Planung Ende Juli 2021 der Gläubigerversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden. Der Insolvenzplan wird voraussichtlich unter anderem einen Kapitalschnitt in Form einer Herabsetzung des Grundkapitals der Adler Modemärkte AG auf Null sowie eine anschließende Zuführung neuen Eigenkapitals im Zuge einer Kapitalerhöhung durch die Investorin vorsehen, die damit alleinige Aktionärin von Adler werden wird. Die bestehenden Aktien der Gesellschaft werden somit aller Voraussicht nach vollständig wertlos. Mit dem Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung auf Null wird zugleich ein Delisting der Aktien der Gesellschaft erfolgen. Idealerweise kann das Unternehmen das Insolvenzverfahren bereits Ende August 2021 beenden.
Dienstag, 22. Juni 2021
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BUWOG AG: Sachverständigengutachten als Basis für eine vergleichsweise Beilegung?
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem auf der Hauptversammlung am 2. Oktober 2018 beschlossenen Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) bei der früher im Börsenindex ATX enthaltenen BUWOG AG, Wien, zugunsten der Vonovia SE hat das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG ("Gremium") nach einer Verschiebung angesichts strengerer COVID-Regelungen am 21. Juni 2021 einen (gut besuchten) zweiten Verhandlungstermin mit den Parteien abgehalten.Gremium, Gr 3/19
Handelsgericht Wien, FN 349794 d, Az. 74 Fr 20749/18 m
Obert u.a. ./. VONOVIA SE
gemeinsame Vertreterin: BINDER GÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
Auftragsgutachterin: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co KG
sachverständige Prüferin: Grant Thornton Unitreu GmbH
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Aurea Software GmbH (früher: update Software AG): Bemühungen zu einer vergleichweisen Beilegung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG
Bei der rechtsformwechselnd aus der früher börsennotierten update Software AG entstandenen Aurea Software GmbH, Wien, ist 2016 ein Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) beschlossen und eingetragen werden. Die Angemessenheit der von der Hauptgesellschafterin, der Aurea Software FZ-LLC, Dubai, angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren nach § 6 GesAusG geprüft (vergleichbar einem Spruchverfahren in Deutschland).Ein bei dem Termin nicht anwesender Antragsteller war mit dem Insolvenzabschlag bei der Bewertung im Vorverfahren zum Rechtsformwechsel nicht einverstanden. Teilweise wurde vorgetragen, dass man die Entscheidung des OGH in dem Vorverfahren abwarten solle. Das Gremium will die Sache aber nunmehr möglichst bald vom Tisch haben.
In dem aufgrund der Einlegung eines außerordentlichen Revisionsrekurses noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren zu dem Rechtsformwechsel hatte das OLG Wien eine angemessene Barabfindung in Höhe von EUR 5,18 festgestellt und die Zuzahlung für die ehemaligen update-Aktionäre um EUR 1,81 je Aktie angehoben (+ 53,71 %): https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/03/uberprufungsverfahren-zum.html
14 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Alexandra Biely, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Aurea Software FZ-LLC:
Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, A-1010 Wien
Sonntag, 20. Juni 2021
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der LHA Internationale Lebensmittelagentur Krause AG: Verhandlung vor dem OLG Jena am 13. Oktober 2021
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Vogel u.a. ./. Axel Krause und Rainer Krause (bisher: LHA Holding A. und R. Krause GbR)
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gnauck, 99084 Erfurt
Freitag, 18. Juni 2021
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der STADA Arzneimittel AG: Verhandlung am 21. Oktober 2021
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft zugunsten der Hauptaktionärin Nidda Healthcare GmbH hat das Landgericht Frankfurt am Main Termin zur Verhandlung auf den 21. Oktober 2021, 11:00 Uhr, angesetzt.Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Schuler Aktiengesellschaft
Das Landgericht Stuttgart hat die zulässigen Spruchanträge zu dem Squeeze-out bei der Schuler Aktiengesellschaft, Göppingen, mit Beschluss vom 18. März 2021 zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 40 O 64/20 KfHSpruchG verbunden. Gleichzeitig hat es Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Maser zum gemeinsamen Vertreter der nicht antragstellenden (ehemaligen) Aktionäre bestellt.
Die zum Andritz-Konzern gehörende Antragsgegnerin Andritz Beteiligungsgesellschaft IV GmbH hat eine Barabfindung in Höhe von EUR 18,30 je Schuler-Aktie angeboten. Sie kann bis zum 31. Juli 2021 auf die Spruchanträge erwidern.
Anstehende Spruchverfahren
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:
- ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
- Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten Umicore, Hauptversammlung am 28. Juli 2021
- AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Bekanntmachung am 8. Juni 2021 (Beginn der Antragsfrist)
- Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Squeeze-out, Eintragung am 18. Mai 2021 (Fristende am 18. August 2021)
- Deutsche Wohnen SE: Fusion mit der Vonovia SE
- ERLUS Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 25. Juni 2021
- HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, außerordentliche Hauptversammlung am 6. Juli 2021
- i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 16. Juni 2021
- ISRA VISION AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlas Copco Germany Holding AG, Eintragung am 18. Mai 2021 (Fristende am 18. August 2021)
- ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. Juni 2021
- MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
- Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar 2021, Eintragung durch Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen verzögert
- Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
- OSRAM Licht AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ams- Tochtergesellschaft ams Offer GmbH als herrschender Gesellschaft, Eintragung am 3. März 2021 und Bekanntmachung am 20. März 2021 (Fristende am 21. Juni 2021)
- VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung)
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021
(Angaben ohne Gewähr)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Donnerstag, 17. Juni 2021
MyHammer Holding AG: HomeAdvisor GmbH und MyHammer Holding AG vereinbaren Durchführung eines Delisting
Berlin (17.06.2021/19:16) - Der Vorstand der MyHammer Holding AG hat heute auf der Grundlage einer mit der HomeAdvisor GmbH erzielten Einigung beschlossen, dass der Widerruf der Zulassung der Aktien der MyHammer Holding AG zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Delisting) demnächst beantragt werden soll. Die HomeAdvisor GmbH wird gemäß einer mit der MyHammer Holding AG abgeschlossenen Vereinbarung den Aktionären der MyHammer Holding AG - entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen für ein Delisting - im Wege eines öffentlichen Delisting-Angebots anbieten, sämtliche Aktien der MyHammer Holding AG gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der MyHammer Holding AG-Aktien während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der HomeAdvisor GmbH nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zu erwerben.
Vorstand und Aufsichtsrat der MyHammer Holding AG sind nach Abwägung aller Umstände der Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung und die Durchführung des Delistings im Interesse des Unternehmens liegt, denn die Finanzierung der Gesellschaft wurde seit über 10 Jahren durch die jeweiligen Hauptaktionäre sichergestellt (das letzte Bezugsangebot gegen Bareinlagen erfolgte im Jahr 2013 und wurde wesentlich vom damaligen Hauptaktionär gezeichnet). Auch seit Vollzug des Übernahmeangebots der HomeAdvisor GmbH in 2016 war der Kapitalmarkt als Finanzierungsoption für die MyHammer Holding AG nicht mehr erforderlich. Dem gegenüber ist der administrative und finanzielle Aufwand für das Listing in den letzten Jahren durch die permanente Ausweitung der regulatorischen Anforderungen kontinuierlich gestiegen. Dabei hat sich der Streubesitz auf weniger als 16% reduziert und auch das tägliche Handelsvolumen der Aktie hat erheblich abgenommen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Gesellschaft verpflichtet - vorbehaltlich einer Prüfung der Angebotsunterlage und im Rahmen der gesetzlichen Pflichten - das Delisting-Angebot der HomeAdvisor GmbH zu unterstützen.
Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel im regulierten Markt wird die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Der Vorstand rechnet damit, dass der Widerruf gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse drei Börsentage nach der Veröffentlichung des Widerrufs, die unverzüglich nach der Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen soll, wirksam werden wird.
Nach Wirksamwerden des Widerrufs werden die Aktien der MyHammer Holding AG nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.
Der Vorstand der Instapro II AG hat dem Vorstand der MyHammer Holding AG heute zudem mitgeteilt, dass die Instapro II AG entschieden habe, die am 11. Februar 2021 angekündigte Verschmelzung der MyHammer Holding AG auf die Instapro II AG nicht mehr im Jahr 2021 durchzuführen. Der Vorstand der Instapro II AG hat weiterhin mitgeteilt, dass er gegenwärtig beabsichtigt, die Verschmelzungspläne im Jahr 2022 fortzusetzen.
Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der MyHammer Holding AG
Bieterin:
Zielgesellschaft:
Am 17. Juni 2021 hat die HomeAdvisor GmbH (die "Bieterin") entschieden, den Aktionären der MyHammer Holding AG im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots anzubieten, sämtliche Inhaberaktien der MyHammer Holding AG mit einem Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie (die "MyHammer-Aktien"), die nicht von der Bieterin unmittelbar gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der MyHammer-Aktien während der letzten sechs Monate vor dieser Veröffentlichung je MyHammer-Aktie, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die "BaFin") ermittelt wird, zu erwerben (das "Delisting-Angebot"). Die Bieterin schätzt den so ermittelten Angebotspreis auf ungefähr EUR 21,95. Sollte der von der BaFin ermittelte Mindestangebotspreis von dem von der Bieterin geschätzten Angebotspreis abweichen, wird die Bieterin zum Angebotspreis eine gesonderte Mitteilung veröffentlichen.
Ebenfalls am 17. Juni 2021 hat die Bieterin mit der MyHammer Holding AG eine Vereinbarung abgeschlossen, nach der sich die MyHammer Holding AG im Rahmen des rechtlich Zulässigen verpflichtet hat, vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots den Antrag auf Widerruf der Zulassung der MyHammer-Aktien (ISIN DE000A11QWW6) zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (sog. Delisting) zu stellen.
Die Bieterin ist eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft der IAC/InterActiveCorp mit Sitz in Delaware, USA. Die Bieterin hält derzeit unmittelbar 84,27% des Grundkapitals der MyHammer Holding AG.
Die Angebotsunterlage, die die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Delisting-Angebots sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird im Internet unter https://www.myh-delisting-angebot.de veröffentlicht.
Im Übrigen erfolgt das Delisting-Angebot zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der MyHammer Holding AG. Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots sowie weitere das Delisting-Angebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der MyHammer Holding AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Delisting-Angebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des Delisting-Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar MyHammer-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf MyHammer-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden auf https://www.myh-delisting-angebot.de veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland erforderlich ist.
Berlin, den 17. Juni 2021
HomeAdvisor GmbH
Weiteres Erwerbsangebot für die delisteten Aktien der Bayerischen Gewerbebau AG mit "Gedenkmünze"
Mitteilung meiner Depotbank:
Als Aktionär der BAY.GEWERBEBAU AG macht die SD Grund GmbH, München, Ihnen ein Erwerbsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:Art des Angebots: Erwerbsangebot
Umfirmierung der Sixt Leasing in Allane SE
Auf der anstehenden Hauptversammlung der Sixt Leasing SE am 29. Juni 2021 soll unter TOP 8 eine Umfirmierung in Allane SE beschlossen werden
Auszug aus der Hauptversammlungseinladung:
"Mit Vollzug der Veräußerung der Beteiligung der Sixt SE an der Gesellschaft im Jahr 2020 ist die Gesellschaft aus der Sixt Gruppe ausgeschieden. Die Gesellschaft ist nach der zugrundeliegenden Lizenzvereinbarung mit der Sixt SE nur noch vorübergehend zur Führung der derzeitigen Firma mit dem Namensbestandteil „Sixt“ berechtigt. In Übereinstimmung mit der Regelung des § 26 Abs. 1 der Satzung, wonach die Firma der Gesellschaft rechtzeitig vor Auslaufen der Lizenzrechte für den Namensbestandteil „Sixt“ zu ändern ist, soll die Gesellschaft daher eine neue Firma erhalten. Gleichzeitig soll § 26 Abs. 1 der Satzung, dessen Regelung sich mit erfolgter Umfirmierung erledigt hat, aufgehoben werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Die Firma der Gesellschaft wird geändert in „Allane SE“. Hierzu wird die Satzung der Gesellschaft wie folgt geändert:
- In Absatz 1 von § 1 der Satzung (Firma, Sitz, Dauer) wird der zweite Satz wie folgt neu gefasst: „Sie führt die Firma „Allane SE“.“
- Absatz 1 von § 26 der Satzung (Sonstiges) wird aufgehoben. Ferner entfällt die Nummerierung von Absatz 2 von § 26 der Satzung (Sonstiges), der jedoch im Übrigen unverändert bleibt. Der Vorstand wird angewiesen, die vorstehenden Satzungsänderungen nur in der Weise zur Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft anzumelden, dass die vorstehenden Änderungen von § 26 der Satzung nicht vor der vorstehenden Änderung von § 1 der Satzung im Handelsregister eingetragen werden."