Corporate News
Berlin, 23. Juni 2021. Soweit in dieser Mitteilung nicht anderweitig
festgelegt, entsprechen die definierten Begriffe den Definitionen in den
Bedingungen der Schuldverschreibungen (die "Anleihebedingungen")
Die Anleiheschuldnerin macht hiermit gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 der
Anleihebedingungen bekannt, dass sie durch Veröffentlichung einer
Angebotsunterlage gemäß Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz am heutigen
23. Juni 2021 Kenntnis von einem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot
der Vonovia SE zum Erwerb sämtlicher Aktien der Anleiheschuldnerin erhalten
hat. Der voraussichtliche Annahmestichtag ist der 21. Juli 2021.
Jeder Gläubiger hat gemäß § 10 Abs. 3 (i) der Anleihebedingungen das Recht,
durch Abgabe einer auf den Eintritt eines Annahmeereignisses (wie in den
Anleihebedingungen definiert) bedingten Wandlungserklärung während der
Bedingten Wandlungserklärungsfrist (wie in den Anleihebedingungen definiert)
seine Schuldverschreibungen zum nach der in § 10 Abs. 3 (iii) der
Anleihebedingungen beschriebenen Formel angepassten Wandlungspreis, welcher
erst mit dem Annahmeereignis feststeht, zu wandeln. Bedingte
Wandlungserklärungen sind unwiderruflich.
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