Der US-Pharmahändler McKesson prüft nach Presseberichten den Verkauf seines Europageschäfts an Phoenix. Zu diesem Europageschäft gehört insbesondere die deutsche Celesio AG, die vor einiger Zeit in McKesson Europe AG umbenannt wurde. Deutschlands größter Pharmahändler Phoenix, im Besitz der Milliardärsfamilie Merckle, führe Gespräche, um das kontinentaleuropäische Geschäft von McKesson zu übernehmen. Zudem befinde sich das McKesson-Management in Gesprächen mit einer Investmentfirma. Dabei gehe es um den Verkauf des britischen Geschäfts, zu dem die Apothekenkette Lloydspharmacy und der Pharmagroßhändler AAH gehören.
Das Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren Celesio AG wurde kürzlich ohne eine Erhöhung für die Minderheitsaktionäre abgeschlossen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/04/spruchverfahren-zu-dem-beherrschungs.html Der Bundesgerichtshof hatte in seiner Celesio-Entscheidung (Urteil vom 7. November 2017, Az. II ZR 37/16) dagegen zugunsten der Minderheitsaktionäre festgehalten, dass bei der Ermittlung der angemessenen Gegenleistung für das Übernahmeangebot die für den Erwerb von Wandelschuldverschreibungen gezahlten Preise (hier an Elliott) zu berücksichtigen sind, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/01/bgh-urteil-zum-ubernahmeangebot-bei-der.html
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