Berlin, 23. Juni 2021. Soweit in dieser Mitteilung nicht anderweitig
festgelegt, entsprechen die definierten Begriffe den Definitionen in den
Bedingungen der Schuldverschreibungen (die "Anleihebedingungen")
Die Anleiheschuldnerin macht hiermit gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 der Anleihebedingungen bekannt, dass sie durch Veröffentlichung einer Angebotsunterlage gemäß Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz am heutigen 23. Juni 2021 Kenntnis von einem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Vonovia SE zum Erwerb sämtlicher Aktien der Anleiheschuldnerin erhalten hat. Der voraussichtliche Annahmestichtag ist der 21. Juli 2021.
Jeder Gläubiger hat gemäß § 10 Abs. 3 (i) der Anleihebedingungen das Recht, durch Abgabe einer auf den Eintritt eines Annahmeereignisses (wie in den Anleihebedingungen definiert) bedingten Wandlungserklärung während der Bedingten Wandlungserklärungsfrist (wie in den Anleihebedingungen definiert) seine Schuldverschreibungen zum nach der in § 10 Abs. 3 (iii) der Anleihebedingungen beschriebenen Formel angepassten Wandlungspreis, welcher erst mit dem Annahmeereignis feststeht, zu wandeln. Bedingte Wandlungserklärungen sind unwiderruflich.
Die Anleiheschuldnerin macht hiermit gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 der Anleihebedingungen bekannt, dass sie durch Veröffentlichung einer Angebotsunterlage gemäß Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz am heutigen 23. Juni 2021 Kenntnis von einem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Vonovia SE zum Erwerb sämtlicher Aktien der Anleiheschuldnerin erhalten hat. Der voraussichtliche Annahmestichtag ist der 21. Juli 2021.
Jeder Gläubiger hat gemäß § 10 Abs. 3 (i) der Anleihebedingungen das Recht, durch Abgabe einer auf den Eintritt eines Annahmeereignisses (wie in den Anleihebedingungen definiert) bedingten Wandlungserklärung während der Bedingten Wandlungserklärungsfrist (wie in den Anleihebedingungen definiert) seine Schuldverschreibungen zum nach der in § 10 Abs. 3 (iii) der Anleihebedingungen beschriebenen Formel angepassten Wandlungspreis, welcher erst mit dem Annahmeereignis feststeht, zu wandeln. Bedingte Wandlungserklärungen sind unwiderruflich.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen