Der Hauptaktionär der Immovaria Real Estate
AG (ISIN DE000A0JK2B6), die Axtmann
Holding AG, hat beantragt, auf der nächsten
Hauptversammlung über die Auflösung der
Gesellschaft abstimmen zu lassen. Vorstand
und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden
Beschluss zu fassen: „Die Gesellschaft
wird mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2017
aufgelöst. Abwicklungsgeschäftsjahr ist das
Kalenderjahr. Das erste Abwicklungsgeschäftsjahr
beginnt am 01. Januar 2018.“
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Donnerstag, 14. September 2017
Squeeze-out-Verlangen bei der FIDOR Bank AG
6. September 2017
Die 3F Holding GmbH hat uns heute ihr Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG mitgeteilt, die Hauptversammlung der FIDOR Bank AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die 3F Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze-Out) beschließen zu lassen. Die 3F Holding GmbH hält laut eigener Aussage rund 98,95% aller Aktien an der FIDOR Bank AG.
Quelle: Mitteilung der FIDOR Bank AG
Die 3F Holding GmbH hat uns heute ihr Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG mitgeteilt, die Hauptversammlung der FIDOR Bank AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die 3F Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze-Out) beschließen zu lassen. Die 3F Holding GmbH hält laut eigener Aussage rund 98,95% aller Aktien an der FIDOR Bank AG.
Quelle: Mitteilung der FIDOR Bank AG
Freitag, 8. September 2017
Squeeze-out bei der IVG Immobilien AG
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
______
Nachtrag: Bei Valora werden IVG-Aktien zu deutlich über dem angebotenen Barabfindungsbetrag liegenden Kaufkursen gesucht.
Mittwoch, 6. September 2017
Squeeze-out bei der Schlumberger AG eingetragen
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Auf der 31. ordentlichen Hauptversammlung der vor allem als Sektherstellerin bekannten Schlumberger AG, Wien, am 23. Juni 2017 war der Squeeze-out der noch verbliebenen Minderheitsaktionäre zugunsten des Hauptaktionärs Sastre Holding beschlossen worden. Die Schlumberger-Aktien wurden nach Eintragung dieses Beschlusses nunmehr zum Ex-Tag 4. September 2017 ausgebucht (und dafür Nachbesserungsrechte eingebucht).
Auf der 31. ordentlichen Hauptversammlung der vor allem als Sektherstellerin bekannten Schlumberger AG, Wien, am 23. Juni 2017 war der Squeeze-out der noch verbliebenen Minderheitsaktionäre zugunsten des Hauptaktionärs Sastre Holding beschlossen worden. Die Schlumberger-Aktien wurden nach Eintragung dieses Beschlusses nunmehr zum Ex-Tag 4. September 2017 ausgebucht (und dafür Nachbesserungsrechte eingebucht).
Sastre (hinter der die Paulsen Familiae Foundation steht) zahlt den Minderheitsaktionären eine Barabfindung von EUR 26,- je Stammaktie und EUR 18,50 je Vorzugsaktie. Das entspricht den Preisen des öffentlichen Übernahmeangebots von Dezember 2016, das bis 16. März 2017 lief.
Die Angemessenheit der angebotene Beträge wird in einem gerichtlichen Überprüfungsverfahren (ähnlich wie in einem Spruchverfahren in Deutschland) überprüft werden.
Zu dem Unternehmenswert hat die PwC Advisory Services AG ein Gutachten erstellt. Ein Bericht gem. § 3 Abs. 3 GesAusG erfolgte durch die TPA Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien.
Link zu der Hauptversammlungseinladung und den Unterlagen/Gutachten: http://gruppe.schlumberger.at/investor-relations/31-ordentliche-hauptversammlung-wien
Dienstag, 5. September 2017
Anstehende Spruchverfahren
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt Minderheitsaktionäre insbesondere in folgenden anstehenden Spruch- und Überprüfungsverfahren:
- 1st RED AG: Squeeze-out
- Agroinvest Plus AG: grenzüberschreitende Verschmelzung, HV am 23. August 2017
- BDI - BioEnergy International AG: Squeeze-out, am 30. Juni 2017 eingetragen und am 4. Juli 2017 bekannt gemacht
- BWT AG: Squeeze-out, HV am 14. August 2017
- Bremer Straßenbahn AG: Squeeze-out
- CHORUS Clean Energy AG: Squeeze-out, Eintragung am 24. August 2017
- conwert Immobilien Invest SE: Gesellschafterausschluss, HV am 29. August 2017
- CREATON Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 11. August 2017
- DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- DVB Bank SE: Squeeze-out, Eintragung am 17. August 2017
- F24 AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 4. August 2017
- GfK SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 21. Juli 2017
- KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG: Squeeze-out, am 31. Juli 2017 eingetragen
- Meyer Burger (Germany) AG (früher: Roth & Rau AG): Squeeze-out
- Pelikan Aktiengesellschaft: Squeeze-out
- Schlumberger Aktiengesellschaft: Gesellschafterausschluss, HV am 23. Juni 2017
- SinnerSchrader AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
- STADA Arzneimittel AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
- STRABAG AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, ao. HV am 24. März 2017 - Eintragung durch Anfechtungsklagen blockiert
- Vorarlberger Kraftwerke AG: Gesellschafterausschluss
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out
Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der XCOM Aktiengesellschaft
FinTech Group AG
Frankfurt am Main
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der XCOM Aktiengesellschaft
Die ordentliche Hauptversammlung der XCOM Aktiengesellschaft, Willich („XCOM“), hat am 3. Juli 2017 die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Aktien der übrigen Aktionäre der XCOM („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die FinTech Group AG, Frankfurt am Main („FinTech“), gegen Gewährung einer von der FinTech zu zahlenden angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“). Die XCOM als übertragender Rechtsträger und die FinTech als übernehmender Rechtsträger hatten zuvor am 29. Mai 2017 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem die XCOM ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die FinTech überträgt und der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung die Minderheitsaktionäre ausgeschlossen werden sollen.
Der Übertragungsbeschluss wurde gemäß § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG am 23. August 2017 mit dem Vermerk, dass die Übertragung erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers wirksam wird, in das Handelsregister der XCOM beim Amtsgericht Krefeld unter HRB 10340 eingetragen. Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der FinTech beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 103516 als übernehmendem Rechtsträger am 31. August 2017 sind der Übertragungsbeschluss und die Verschmelzung wirksam geworden. Zu diesem Zeitpunkt sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der XCOM in das Eigentum der FinTech übergegangen und die XCOM ist damit erloschen.
Gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327e AktG verbriefen die Aktien ab diesem Zeitpunkt nur noch den Anspruch der Minderheitsaktionäre auf Barabfindung. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der XCOM eine von der FinTech zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 218,86 je auf den Namen lautender Aktie der XCOM. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von der IVA Valuation Advisory AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, als dem vom Landgericht Düsseldorf ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikations-system unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de an, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der FinTech beim Amtsgericht Frankfurt am Main, mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die banktechnische Abwicklung der Auszahlung der Barabfindung ist bei der Dero Bank AG, München, zentralisiert. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der XCOM brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung („Abfindungsbetrag“) nichts zu veranlassen. Die Entgegennahme des Abfindungsbetrags sowie dessen Gutschrift auf dem Konto des jeweiligen ausgeschiedenen Minderheitsaktionärs wird von den jeweils depotführenden Instituten veranlasst. Der Abfindungsbetrag wird den depotführenden Instituten zur Gutschrift für die entsprechenden Kontoinhaber von der FinTech unter Einschaltung der Dero Bank AG, München, Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zur Verfügung gestellt.
Die Entgegennahme der Abfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre provisions- und spesenfrei.
Frankfurt am Main, 31. August 2017
FinTech Group AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 4. September 2017
Montag, 4. September 2017
Kaufangebot für Aktien der Vereinigten Schmirgel- und Maschinen-Fabriken AG
Pferd Rüggeberg GmbH
Marienheide
Weitere Bieter: Zündwarenfabrik Starcke GmbH & Co. KG, Melle
Öffentliches Kaufangebot an die Inhaber der von der
Firma
Vereinigte
Schmirgel- und Maschinen-Fabriken AG (VSM AG)
ausgegebenen
Aktien mit
der WKN 763700
Die beiden Hauptaktionäre der Firma: Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken AG (VSM AG) in Hannover sind bereit, Aktien der VSM AG (WKN 763700) ganz oder teilweise zu einem Preis von 175,00 Euro/Stück anzukaufen.
Sofern Interesse an einem Verkauf der Aktien besteht, wenden Sie sich bitte an:
Zündwarenfabrik Starcke GmbH & Co. KG
z. Hd. Herr Carl Erdwin Starcke
Markt 10
49324 Melle
+49 (5422) 966 - 212
oder
Pferd Rüggeberg GmbH
z. Hd. Herr Jan Rüggeberg
Hauptstraße 13
51709 Marienheide
+49 (2264) 9 – 311
Beide Firmen sind Hauptaktionäre der VSM AG.
Es bleibt den Aktionären überlassen, welcher Firma sie ihre Aktien anbieten. Das Angebot wird umgehend angenommen.
Das Angebot ist befristet bis 15.09.2018.
Die Veröffentlichung steht zur Verfügung im Internet unter: http://www.starcke.de
im Internet unter: www.pferd.com
Marienheide, 29.08.2017
Pferd Rüggeberg GmbH
Quelle: Bundesanzeiger vom 31. August 2017
Sonntag, 3. September 2017
Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dresdner Factoring AG
Dresdner Factoring AG
Köln
Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG
Köln
Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG
„In dem Rechtsstreit
1. - 39. (...)
- Antragsteller -
gegen Dresdner Factoring AG, Glacisstraße 2, 01099 Dresden
vertreten durch den Vorstand Kerstin Steidte-Megerlin
- Antragsgegnerin -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Gleiss, Lutz, Lautenschlagerstraße 21, 70173 Stuttgart, Gz.: DW/nd
71432-15
Weitere Beteiligte:
Dr. Claus Wagner, Behrischstraße 19, 01277 Dresden
- gemeinsamer Vertreter -
wegen Feststellungerlässt die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Leipzig durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Jolas, Handelsrichter Bremer, Handelsrichter Hartlieb auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 20.09.2016 am 09.12.2016 nachfolgende Entscheidung:
1. Die Anträge werden zurückgewiesen.
2. Der Geschäftswert des Verfahrens wird auf 200.000,00 € festgesetzt.“
Dresdner Factoring AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 1. September 2017
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MEDION AG: Anhörungstermin nunmehr am 10. Januar 2018
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem 2011 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der MEDION AG (als beherrschten Unternehmen) und der zum chinesischen Lenovo-Konzern gehörenden Lenovo Germany Holding GmbH, Berlin, hat das Landgericht Dortmund den Anhörungstermin auf den 10. Januar 2018, 10:00 Uhr, verschoben.
Der gerichtlich bestellte Sachverständige, Herr Dr. Lars Franken, Wirtschaftsprüfer bei der IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, war in Gutachten auf einen etwas höheren Barabfindungsbetrag als dem von der Antragsgegnerin angebotenen Betrag von EUR 13,- gekommen. Er ermittelte einen Unternehmenswert auf Basis des Ertragswertverfahrens in Höhe von EUR 593,9 Mio., entsprechend EUR 13,29 je MEDION-Aktie. Die Hauptaktionärin hatte einen Ausgleich in Höhe von EUR 0,82 brutto je Stückaktie angeboten. Nach Ansicht des Sachverständigen sind EUR 0,84 brutto bzw. EUR 0,71 netto (nach Abzug der Körperschaftssteuern inkl. Solidaritätszuschlag) als Ausgleichszahlung angemessen.
Landgericht Dortmund, Az. 20 O 4/12 (AktE)
Vogel u.a. ./. Lenovo Germany Holding GmbH
63 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Jutta Lommatzsch, Peters Rechtsanwälte
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Lenovo Germany Holding GmbH: Rechtsanwälte Latham, & Watkins LLP, 60323 Frankfurt am Main
In dem Spruchverfahren zu dem 2011 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der MEDION AG (als beherrschten Unternehmen) und der zum chinesischen Lenovo-Konzern gehörenden Lenovo Germany Holding GmbH, Berlin, hat das Landgericht Dortmund den Anhörungstermin auf den 10. Januar 2018, 10:00 Uhr, verschoben.
Der gerichtlich bestellte Sachverständige, Herr Dr. Lars Franken, Wirtschaftsprüfer bei der IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, war in Gutachten auf einen etwas höheren Barabfindungsbetrag als dem von der Antragsgegnerin angebotenen Betrag von EUR 13,- gekommen. Er ermittelte einen Unternehmenswert auf Basis des Ertragswertverfahrens in Höhe von EUR 593,9 Mio., entsprechend EUR 13,29 je MEDION-Aktie. Die Hauptaktionärin hatte einen Ausgleich in Höhe von EUR 0,82 brutto je Stückaktie angeboten. Nach Ansicht des Sachverständigen sind EUR 0,84 brutto bzw. EUR 0,71 netto (nach Abzug der Körperschaftssteuern inkl. Solidaritätszuschlag) als Ausgleichszahlung angemessen.
Landgericht Dortmund, Az. 20 O 4/12 (AktE)
Vogel u.a. ./. Lenovo Germany Holding GmbH
63 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Jutta Lommatzsch, Peters Rechtsanwälte
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Lenovo Germany Holding GmbH: Rechtsanwälte Latham, & Watkins LLP, 60323 Frankfurt am Main
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der YOUNIQ AG: Beweisbeschluss zur Feststellung des Net Asset Value
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Squeeze-out im Rahmen der Verschmelzung der YOUNIQ AG auf die zu dem Corestate-Konzern gehörende Corestate Ben BidCo AG am 15. August 2017 verhandelt. Mit Beschluss vom gleichen Tag hat das Gericht eine Beweiserhebung zu dem Net Asset Value der Gesellschaft zum Tag der Hauptversammlung 10. Dezember 2015 angeordnet. Hierzu soll ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt werden. Hierzu wurde mit Beschluss vom 17. August 2017 Herr Dipl.-Volkswirt Jochim Schubach, Linz am Rhein, zum Sachverständigen bestellt.
Das auf Studentenappartements ausgerichtete Immobilienportfolio der YOUNIQ AG war kurz nach der Durchführung des Squeeze-outs weiterveräußert worden.
Die Hauptaktionärin hatte die Barabfindung auf EUR 1,70 je YOUNIQ-Aktie festgelegt, was von den Antragstellern als deutlich zu niedrig kritisiert worden war.
LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 45/16
Peter Jaeckel u.a. ./. CORESTATE IREI Holding S.A. i.L. (früher: YOUNIQ GmbH, zuvor: YOUNIQ AG, ursprünglich: Corestate Ben BidCo AG)
74 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, YOUNIQ GmbH:
Rechtsanwältte Allen & Overy, 40211 Düsseldorf
Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Squeeze-out im Rahmen der Verschmelzung der YOUNIQ AG auf die zu dem Corestate-Konzern gehörende Corestate Ben BidCo AG am 15. August 2017 verhandelt. Mit Beschluss vom gleichen Tag hat das Gericht eine Beweiserhebung zu dem Net Asset Value der Gesellschaft zum Tag der Hauptversammlung 10. Dezember 2015 angeordnet. Hierzu soll ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt werden. Hierzu wurde mit Beschluss vom 17. August 2017 Herr Dipl.-Volkswirt Jochim Schubach, Linz am Rhein, zum Sachverständigen bestellt.
Das auf Studentenappartements ausgerichtete Immobilienportfolio der YOUNIQ AG war kurz nach der Durchführung des Squeeze-outs weiterveräußert worden.
Die Hauptaktionärin hatte die Barabfindung auf EUR 1,70 je YOUNIQ-Aktie festgelegt, was von den Antragstellern als deutlich zu niedrig kritisiert worden war.
LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 45/16
Peter Jaeckel u.a. ./. CORESTATE IREI Holding S.A. i.L. (früher: YOUNIQ GmbH, zuvor: YOUNIQ AG, ursprünglich: Corestate Ben BidCo AG)
74 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, YOUNIQ GmbH:
Rechtsanwältte Allen & Overy, 40211 Düsseldorf
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DAB Bank AG
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren DAB Bank AG hatte das Landgericht München I mit Beschluss vom 30. Juni 2017 die Barabfindung um EUR 1,81 auf EUR 6,59 je DAB Bank-Aktie angehoben (+ 37,87%), siehe https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/07/squeeze-out-bei-der-dab-bank-ag_19.html.
Gegen diese Entscheidung des LG München I hat die Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 24. August 2017 Beschwerde eingelegt. Das Landgericht hat der Antragsgegnerin mit Verfügung vom 24. August 2017 aufgegeben, die Beschwerde bis zum 9. Oktober 2017 zu begründen.
Eine Auszahlung des Nachbesserungsbetrags erfolgt erst nach rechtskräftigem Abschluss des Spruchverfahrens. Bis dahin wird die Nachbesserung in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst.
LG München I, Beschluss vom 30. Juni 2017, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Moritz Graßinger (früher: Rechtsanwalt Ernst Graßinger), 80331 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance Deutschland LLP, 40215 Düsseldorf (RA Dr. Christian Vogel)
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren DAB Bank AG hatte das Landgericht München I mit Beschluss vom 30. Juni 2017 die Barabfindung um EUR 1,81 auf EUR 6,59 je DAB Bank-Aktie angehoben (+ 37,87%), siehe https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/07/squeeze-out-bei-der-dab-bank-ag_19.html.
Gegen diese Entscheidung des LG München I hat die Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 24. August 2017 Beschwerde eingelegt. Das Landgericht hat der Antragsgegnerin mit Verfügung vom 24. August 2017 aufgegeben, die Beschwerde bis zum 9. Oktober 2017 zu begründen.
Eine Auszahlung des Nachbesserungsbetrags erfolgt erst nach rechtskräftigem Abschluss des Spruchverfahrens. Bis dahin wird die Nachbesserung in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst.
LG München I, Beschluss vom 30. Juni 2017, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Moritz Graßinger (früher: Rechtsanwalt Ernst Graßinger), 80331 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance Deutschland LLP, 40215 Düsseldorf (RA Dr. Christian Vogel)
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der GeneScan Europe AG geht in die Verlängerung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit 2011 laufenden Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der GeneScan Europe AG, Freiburg i. Br., hatte das Landgericht Mannheim mit Beschluss vom 13. März 2017 den Abfindungsbetrag auf EUR 1.164,10 angehoben. Gegenüber dem von den Antragsgegnerin gebotenen EUR 900,- je GeneScan-Aktie bedeutet dies eine Nachbesserung um ca. 29,34%.
Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung haben mehrere Antragsteller Beschwerde eingelegt, so dass das Spruchverfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe fortgeführt wird.
Prof. Heni war in seinem Sachverständigengutachten vom 2. Mai 2016 zu einer etwas höheren Abfindung von rd. EUR 1.223,- je GeneScan-Aktie gekommen, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/05/squeeze-out-bei-der-genescan-europe-ag.html. In seinem früheren Gutachten zu dem bereits 2009 erfolgten Delisting hatte der Sachverständige einen Unternehmenswert von rd. EUR 1.140,- je GeneScan-Aktie ermittelt (was angesichts der aufgrund der Rechtsprechungsänderung des BGH durch die Frosta-Entscheidung erfolgten Beendigung dieses Spruchverfahrens keine praktische Relevanz mehr entfaltete).
LG Mannheim, Beschluss vom 13. März 2017, Az. 24 AktE 1/11 (2)
Krause u.a. ./. Eurofins Genomics B.V.
52 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Roman Köper, c/o Anchor Rechtsanwälte, 68161 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Eurofins Ventures B.V. (inzwischen verschmolzen auf die Eurofins Genomics B.V.):
Rechtsanwälte Waldeck Rechtsanwälte, 60325 Frankfurt am Main (Frau Rechtsanwältin Dr. Katja Slavik)
In dem seit 2011 laufenden Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der GeneScan Europe AG, Freiburg i. Br., hatte das Landgericht Mannheim mit Beschluss vom 13. März 2017 den Abfindungsbetrag auf EUR 1.164,10 angehoben. Gegenüber dem von den Antragsgegnerin gebotenen EUR 900,- je GeneScan-Aktie bedeutet dies eine Nachbesserung um ca. 29,34%.
Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung haben mehrere Antragsteller Beschwerde eingelegt, so dass das Spruchverfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe fortgeführt wird.
Prof. Heni war in seinem Sachverständigengutachten vom 2. Mai 2016 zu einer etwas höheren Abfindung von rd. EUR 1.223,- je GeneScan-Aktie gekommen, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/05/squeeze-out-bei-der-genescan-europe-ag.html. In seinem früheren Gutachten zu dem bereits 2009 erfolgten Delisting hatte der Sachverständige einen Unternehmenswert von rd. EUR 1.140,- je GeneScan-Aktie ermittelt (was angesichts der aufgrund der Rechtsprechungsänderung des BGH durch die Frosta-Entscheidung erfolgten Beendigung dieses Spruchverfahrens keine praktische Relevanz mehr entfaltete).
LG Mannheim, Beschluss vom 13. März 2017, Az. 24 AktE 1/11 (2)
Krause u.a. ./. Eurofins Genomics B.V.
52 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Roman Köper, c/o Anchor Rechtsanwälte, 68161 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Eurofins Ventures B.V. (inzwischen verschmolzen auf die Eurofins Genomics B.V.):
Rechtsanwälte Waldeck Rechtsanwälte, 60325 Frankfurt am Main (Frau Rechtsanwältin Dr. Katja Slavik)
Samstag, 2. September 2017
Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910): Gegenleistung im Delistingverfahren auf 9,20 EUR je Aktie festgelegt.
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
Die Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910) hat als Bieterin und zugleich Zielgesellschaft am 01.08.2017 die Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Erwerbsangebots eigener Aktien im Rahmen eines Delistingverfahrens bekanntgegeben. Dieses Angebot soll die gesetzlichen Voraussetzungen für den Widerruf der Zulassung der Aktien der Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910) zum Handel im Regulierten Markt der Börse Düsseldorf gemäß § 39 Abs.2 Satz 1BörsG vorbereiten. Dieses Delisting erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass zur Überzeugung von Vorstand und Aufsichtsrat der finanzielle, personelle und zeitliche Aufwand unserer Gesellschaft für die seit über 100 Jahren bestehende Börsennotierung angesichts der ständig zunehmenden gesetzgeberischen Regulierungsintensität bei börsennotierten Aktiengesellschaften für uns nicht mehr vernünftig vertretbar ist.
Mit Schreiben vom 08.08.2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Gesellschaft mitgeteilt, dass für den maßgeblichen Stichtag 31. Juli 2017 kein gültiger Sechs-Monats-Durchschnittskurs gemäß § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung (WpÜGAngebV) i.V.m. § 39 Abs. 3 Satz 4 BörsG ermittelt werden konnte. Daraus ergibt sich nach § 5 Abs. 4 WpÜGAngebV i.V.m. § 39 Abs. 3 Satz 4 BörsG das Erfordernis, die Gegenleistung anhand einer Bewertung des Unternehmens zu ermitteln.
Der Bieter hat die Partner Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, damit beauftragt, den Unternehmenswert nach IDW S1 in der gültigen Fassung zum hier maßgeblichen Stichtag 31.07.2017 zu ermitteln. Ausweislich des soeben eingegangenen Berichts der Partner Treuhand GmbH über die Ermittlung des Unternehmenswertes zum 31. Juli 2017 beträgt dieser Unternehmenswert 9,20 EUR je Aktie.
Die Gegenleistung für jede Aktie der Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910) wird demnach mit 9,20 EUR je Aktie festgelegt. Die Angebotsunterlage bedarf vor ihrer Veröffentlichung noch der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Köln, den 28. August 2017
Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910)
Mit Schreiben vom 08.08.2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Gesellschaft mitgeteilt, dass für den maßgeblichen Stichtag 31. Juli 2017 kein gültiger Sechs-Monats-Durchschnittskurs gemäß § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung (WpÜGAngebV) i.V.m. § 39 Abs. 3 Satz 4 BörsG ermittelt werden konnte. Daraus ergibt sich nach § 5 Abs. 4 WpÜGAngebV i.V.m. § 39 Abs. 3 Satz 4 BörsG das Erfordernis, die Gegenleistung anhand einer Bewertung des Unternehmens zu ermitteln.
Der Bieter hat die Partner Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, damit beauftragt, den Unternehmenswert nach IDW S1 in der gültigen Fassung zum hier maßgeblichen Stichtag 31.07.2017 zu ermitteln. Ausweislich des soeben eingegangenen Berichts der Partner Treuhand GmbH über die Ermittlung des Unternehmenswertes zum 31. Juli 2017 beträgt dieser Unternehmenswert 9,20 EUR je Aktie.
Die Gegenleistung für jede Aktie der Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910) wird demnach mit 9,20 EUR je Aktie festgelegt. Die Angebotsunterlage bedarf vor ihrer Veröffentlichung noch der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Köln, den 28. August 2017
Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910)
Der Vorstand
Softship AG: Kündigung der Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (Basic Board)
Das Delisting hat keine Auswirkung auf die Aktionärsstellung, d. h. die gegenwärtigen Aktionäre bleiben auch nach dem Delisting Aktionäre der Gesellschaft. Mit Ablauf der Kündigungsfrist, die drei Monate beträgt und damit nach § 30 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Börse zum 30. November 2017 wirksam wird, wird allerdings der Handel der Aktien der Softship AG im Freiverkehr (Basic Board) eingestellt.
Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen das freiwillige Erwerbsangebot der CargoWise GmbH und halten den gebotenen Preise in Höhe von 10,00 EUR je Aktie für attraktiv. Der Vorstand empfiehlt daher den Aktionären das Angebot unter Berücksichtigung des Delistings sowie der persönlichen Verhältnisse zu prüfen. Weitere Informationen zum Angebot unter http://softshipoffer.wisetechglobal.com/de-de/.
Infolge des Erwerbs der Aktienmehrheit der CargoWise GmbH an der Softship AG, ist der Vorstand der Softship AG zu der Überzeugung gelangt, dass der Nutzen der Einbeziehung der Aktien der Softship AG in den Freiverkehr (Basic Board) der Frankfurter Wertpapierbörse den dadurch begründeten Aufwand nicht mehr rechtfertigt.
Über die Softship AG:
Das 1989 in Hamburg gegründete Unternehmen Softship ist ein weltweit führender Anbieter von kommerzieller Software für die Linienschifffahrt und die Luftfahrt. Durch die langjährige Expertise im Softwarebereich kombiniert mit umfassendem Schifffahrts-Know-how verfügt Softship über passgenaue Lösungen, die weltweit eingesetzt werden. Zusehends nutzen führende internationale Linienreedereien die Softship Produkte, da die Lösungen den hohen globalen Anforderungen und dem Innovationsbedarf der Branche in besonderer Weise gerecht werden. Im Bereich Luftfahrt bietet die Softship-Gruppe Anwendungslösungen und Service-Angebote für Fluggesellschaften an. Die Aktien der Softship AG werden an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Weitere Informationen zur Softship AG finden sich unter www.softship.com.
Freitag, 1. September 2017
Elliott wird einen Beherrschungsvertrag bei der STADA Arzneimittel AG nur für eine Mindestabfindung von EUR 74,40 unterstützen
Pressemitteilung von Elliott
Dienstag, 29. August 2017
Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der CHORUS Clean Energy AG
Capital Stage AG
Hamburg
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der CHORUS Clean Energy AG
Neubiberg
ISIN DE000A12UL56 / WKN A12UL5
Hamburg
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der CHORUS Clean Energy AG
Neubiberg
ISIN DE000A12UL56 / WKN A12UL5
Die ordentliche Hauptversammlung der CHORUS Clean Energy AG, Neubiberg, vom 22. Juni 2017 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) auf die Capital Stage AG, Hamburg, als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).
Der Übertragungsbeschluss wurde am 24. August 2017 in das Handelsregister der CHORUS Clean Energy AG beim Amtsgericht München unter HRB 213342 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der CHORUS Clean Energy AG in das Eigentum der Capital Stage AG übergegangen. Die Aktienurkunden der Minderheitsaktionäre verbriefen bis zu ihrer Aushändigung an die Hauptaktionärin nur noch den Anspruch auf Abfindung.
Der Übertragungsbeschluss sieht vor, dass die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der CHORUS Clean Energy AG eine von der Capital Stage AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von Euro 11,92 je auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem auf jede Stückaktie entfallenden anteiligen Nennbetrag des Grundkapitals von Euro 1,00 der CHORUS Clean Energy AG erhalten. Die Höhe der angemessen Barabfindung wurde von der Hauptaktionärin festgelegt. Die Festlegung erfolgte mit Unterstützung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, die zu diesem Zweck mit Datum vom 11. Mai 2017 eine gutachterliche Stellungnahme zur Ermittlung des Unternehmenswertes der Gesellschaft erstellt hat. Die Stellungnahme wurde im Rahmen der Aktualitätserklärung vom 22. Juni 2017 bestätigt.
Mit Beschluss vom 22. März 2017 hat das Landgericht München die A & M GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum sachverständigen Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung ausgewählt und bestellt. In dieser Eigenschaft hat die A & M GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Angemessenheit der vom Hauptaktionär festgelegten Barabfindung geprüft und bestätigt. Am 11. Mai 2017 hat sie hierüber einen Prüfungsbericht gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 i.V.m. § 293e AktG erstattet. Der Prüfbericht wurde im Rahmen der Aktualitätserklärung vom 22. Juni 2017 bestätigt.
Diese Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen.
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung erfolgen über die
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main
Platz der Republik, D-60265 Frankfurt am Main
über die jeweilige Depotbank. Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der CHORUS Clean Energy AG erfolgt Zug-um-Zug gegen Ausbuchung der Aktien der CHORUS Clean Energy AG aus dem Wertpapierdepot des jeweiligen Minderheitsaktionärs. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der CHORUS Clean Energy AG, die ihre Aktien bei einem Kreditinstitut verwahren lassen, brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.
Die Entgegennahme der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien erfolgen für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der CHORUS Clean Energy AG, Neubiberg, provisions- und spesenfrei.
Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der CHORUS Clean Energy AG gewährt werden.
Hamburg, im August 2017
Capital Stage AG
Die Entgegennahme der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien erfolgen für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der CHORUS Clean Energy AG, Neubiberg, provisions- und spesenfrei.
Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der CHORUS Clean Energy AG gewährt werden.
Hamburg, im August 2017
Capital Stage AG
Quelle: Bundesanzeiger vom 29. August 2017
Montag, 28. August 2017
Petrus Advisers LLP: Euro 23,0 conwert im Squeeze-out-Verfahren
Petrus Advisers halten derzeit einen Aktienanteil von 2,3% an conwert Immobilien Invest SE ('conwert'), das entspricht 33% des Freefloat. Nach eingehender Überprüfung des Ebner Stolz Bewertungsansatzes halten Petrus das Vonovia Squeeze-out Angebot von EUR17,08 pro Aktie (6,2% unter dem derzeitigen Marktpreis) für unrealistisch. Petrus haben ihre Aktienbeteiligung, unter Wahrung aller Aufbesserungsrechte, refinanziert. Die Ergebnisse der Petrus- Bewertungsanalyse - basierend auf acht Jahren detaillierter Kenntnis der conwert - werden nach der außerordentlichen Hauptversammlung veröffentlicht. Petrus Advisers Partner, Till Hufnagel, kommentiert: "Realistische Bewertungsmodelle ergeben einen fairen Preis bei EUR 23 pro Aktie. Wir empfehlen Minderheitsaktionären daher, ihre Aufbesserungsrechte nicht zu verkaufen und sind gern bereit, sie kostenlos zu vertreten."
Pressemitteilung der Petrus Advisers LLP
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Anmerkung der Redaktion: Die Angemessenheit der von Vonovia angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren gerichtlich geprüft werden.
Pressemitteilung der Petrus Advisers LLP
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Anmerkung der Redaktion: Die Angemessenheit der von Vonovia angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren gerichtlich geprüft werden.
Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Augusta Technologie Aktiengesellschaft
TKH Technologie Deutschland AGNettetalBekanntmachung des gerichtlichen Vergleichs zur Beendigung des Spruchverfahrens im Zusammenhang mit dem Ausschluss (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) der ehemaligen Minderheitsaktionäre der Augusta Technologie AG– ISIN DE 000A0D6612/WKN A0D661 –In dem Spruchverfahren beim Landgericht München I (Az. 5 HK O 7347/15) zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung nach dem Ausschluss von Minderheitsaktionären nach einem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out gibt die Antragsgegnerin, die TKH Technologie Deutschland AG mit Sitz in Nettetal, den Inhalt des gemäß Protokoll des Landgerichts München I vom 24.07.2017 nachfolgend abgeschlossenen Vergleichs bekannt: In dem Spruchverfahren (...) gegen TKH Technologie Deutschland AG, vertreten durch den Vorstand, An der Kleinbahn 16, 41334 Nettetal – Antragsgegnerin, Beschwerdeführerin und Beschwerdegegnerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Noerr LLP, Brienner Straße 28, 80333 München Gemeinsamer Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 SpruchG): Rechtsanwalt Tino Sekera-Terplan , c/o Kempter, Gierlinger und Partner Rechtsanwälte mbB, Barer Straße 48/I, 80799 München wegen Barabfindung schließen die Beschwerdeführer zu 1) bis 8), die Antragsgegnerin, der gemeinsame Vertreter und die beigetretene TKH Group NV sodann auf Anraten und Empfehlung des Gerichts folgenden Vergleich: Präambel
Vergleich.
Hinweise zur technischen Abwicklung der Zuzahlung gemäß obigem Vergleich
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Quelle: Bundesanzeiger vom 25. August 2017
Samstag, 26. August 2017
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Einigung über finanzielle Restrukturierung des SKW Metallurgie Konzerns
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
- SKW und Speyside Equity haben sich auf ein Konzept der umfassenden finanziellen Restrukturierung der SKW Gruppe mittels einer Kapitalherabsetzung und eines anschließenden Debt-Equity-Swap geeinigt
- Nachhaltige Beseitigung der Überschuldung macht erhebliche Verwässerung der bestehenden Aktionäre unumgänglich
- Sanierungsmaßnahmen bedürfen noch der Beschlussfassung durch die Aktionäre
- Absage der Hauptversammlung am 31. August 2017 und Einberufung einer neuen Hauptversammlung am 10. Oktober 2017
München (Deutschland), 25. August 2017
Die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG ( WKN SKWM02 / ISIN DE000SKWM021) hat sich mit Speyside Equity Industrial Europe Luxembourg S.à r.l., Luxembourg (derzeit noch firmierend als Luxembourg Investment Company 188 S.à r.l.), auf ein Konzept der umfassenden finanziellen Restrukturierung der SKW Metallurgie Gruppe geeinigt. Um die zur Sanierung notwendige nachhaltige Entschuldung der Gesellschaft zu erreichen, soll Speyside Equity nach einer Herabsetzung des Grundkapitals im Verhältnis 1:10 (Kapitalschnitt) die zu erwerbenden gesamten Forderungen der Kreditgeber des Konsortialkreditvertrages in Höhe von rd. 74 Mio. Euro anteilig in Höhe von nominal 45 Mio. mittels einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen (Debt-Equity-Swap) in Eigenkapital umwandeln. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich die Kreditgeber des Konsortialkreditvertrags und Speyside Equity zeitnah verbindlich über den Verkauf der Forderungen einigen. Bei der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage sollen 12.435.367 neue Aktien ausgegeben werden. Speyside Equity strebt damit eine Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft von 95 % an. Speyside Equity hat mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, zeitnah nach Vollzug des Debt-Equity-Swaps einen Antrag nach § 327a AktG (Squeeze-out) zu stellen. Die Angemessenheit dieses Umtauschverhältnisses wird auch durch ein Gutachten einer angesehenen internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gestützt. Das Konzept sieht des Weiteren Grundzüge einer umfassenden Refinanzierung für die gegenüber Speyside Equity verbleibenden Kreditverbindlichkeiten der SKW Metallurgie Gruppe und strategische Optionen zur Weiterentwicklung vor, insbesondere im Schlüsselmarkt Nordamerika.
Aus Kostengründen und um den Aktionären zeitnah ein vollständiges Bild über das Konzept zu geben, werden daher die ursprünglich geplanten zwei Hauptversammlungen auf eine Hauptversammlung am 10. Oktober 2017 zusammengefasst. Die bisher auf den 31. August 2017 einberufene Hauptversammlung wird abgesagt.
Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen das Konzept und werden der Hauptversammlung empfehlen, dieses anzunehmen. Falls die Hauptversammlung der Kapitalherabsetzung und der Kapitalerhöhung nicht mit der erforderlichen Mehrheit zustimmt, ist eine vollständige Rückzahlung der Kreditforderungen bei Fälligkeit am 31. Januar 2018 nicht gewährleistet und damit die Existenz der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG gefährdet.
- SKW und Speyside Equity haben sich auf ein Konzept der umfassenden finanziellen Restrukturierung der SKW Gruppe mittels einer Kapitalherabsetzung und eines anschließenden Debt-Equity-Swap geeinigt
- Nachhaltige Beseitigung der Überschuldung macht erhebliche Verwässerung der bestehenden Aktionäre unumgänglich
- Sanierungsmaßnahmen bedürfen noch der Beschlussfassung durch die Aktionäre
- Absage der Hauptversammlung am 31. August 2017 und Einberufung einer neuen Hauptversammlung am 10. Oktober 2017
München (Deutschland), 25. August 2017
Die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG ( WKN SKWM02 / ISIN DE000SKWM021) hat sich mit Speyside Equity Industrial Europe Luxembourg S.à r.l., Luxembourg (derzeit noch firmierend als Luxembourg Investment Company 188 S.à r.l.), auf ein Konzept der umfassenden finanziellen Restrukturierung der SKW Metallurgie Gruppe geeinigt. Um die zur Sanierung notwendige nachhaltige Entschuldung der Gesellschaft zu erreichen, soll Speyside Equity nach einer Herabsetzung des Grundkapitals im Verhältnis 1:10 (Kapitalschnitt) die zu erwerbenden gesamten Forderungen der Kreditgeber des Konsortialkreditvertrages in Höhe von rd. 74 Mio. Euro anteilig in Höhe von nominal 45 Mio. mittels einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen (Debt-Equity-Swap) in Eigenkapital umwandeln. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich die Kreditgeber des Konsortialkreditvertrags und Speyside Equity zeitnah verbindlich über den Verkauf der Forderungen einigen. Bei der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage sollen 12.435.367 neue Aktien ausgegeben werden. Speyside Equity strebt damit eine Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft von 95 % an. Speyside Equity hat mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, zeitnah nach Vollzug des Debt-Equity-Swaps einen Antrag nach § 327a AktG (Squeeze-out) zu stellen. Die Angemessenheit dieses Umtauschverhältnisses wird auch durch ein Gutachten einer angesehenen internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gestützt. Das Konzept sieht des Weiteren Grundzüge einer umfassenden Refinanzierung für die gegenüber Speyside Equity verbleibenden Kreditverbindlichkeiten der SKW Metallurgie Gruppe und strategische Optionen zur Weiterentwicklung vor, insbesondere im Schlüsselmarkt Nordamerika.
Aus Kostengründen und um den Aktionären zeitnah ein vollständiges Bild über das Konzept zu geben, werden daher die ursprünglich geplanten zwei Hauptversammlungen auf eine Hauptversammlung am 10. Oktober 2017 zusammengefasst. Die bisher auf den 31. August 2017 einberufene Hauptversammlung wird abgesagt.
Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen das Konzept und werden der Hauptversammlung empfehlen, dieses anzunehmen. Falls die Hauptversammlung der Kapitalherabsetzung und der Kapitalerhöhung nicht mit der erforderlichen Mehrheit zustimmt, ist eine vollständige Rückzahlung der Kreditforderungen bei Fälligkeit am 31. Januar 2018 nicht gewährleistet und damit die Existenz der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG gefährdet.
Capital Stage AG schließt Übernahme der CHORUS Clean Energy AG erfolgreich und vollständig ab
Corporate News
Hamburg, 25. August 2017 - Der SDAX-notierte Hamburger Solar- und Windparkbetreiber Capital Stage AG hält nun sämtliche Aktien der CHORUS Clean Energy AG (ISIN DE000A12UL56 / ISIN DE000A2BPKL6). Der auf der ordentlichen Hauptversammlung der CHORUS Clean Energy AG am 22. Juni 2017 gefasste Übertragungsbeschluss, nach dem die Anteile der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 11,92 Euro je Aktie an die Capital Stage AG übergehen, wurde am 24. August 2017 in das Handelsregister eingetragen und ist somit wirksam geworden. Die Capital Stage AG schließt damit die Übernahme der CHORUS Clean Energy AG planungsgemäß und erfolgreich ab. Die Börsennotierung der Aktien der CHORUS Clean Energy AG im General Standard der Deutschen Börse werden in Kürze von Amts wegen eingestellt.
"Nach nicht einmal eineinviertel Jahren schließen wir damit die Übernahme der CHORUS erfolgreich und planungsgemäß ab", kommentiert Dr. Christoph Husmann, Finanzvorstand der Capital Stage AG. Die Capital Stage-Gruppe ist nun einer der größten unabhängigen Stromanbieter im Bereich der Erneuerbaren Energien in Europa. "Unsere gemeinsame Stärke haben wir nicht zuletzt erst gestern mit der Anhebung unserer Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2017 unter Beweis gestellt", so Dr. Husmann weiter. "Zukünftig wird sich die CHORUS dabei ausschließlich auf das Asset Management, also den Erwerb sowie die Betriebsführung von Solar- und Windparks für institutionelle Investoren konzentrieren, während die Capital Stage das Geschäft mit den eigenen Parks verantwortet. Dadurch wollen wir in unseren Prozessen und Kostenstrukturen noch effizienter werden", betont Dr. Husmann.
Gemäß der neuen Guidance für das Geschäftsjahr 2017 rechnet der Vorstand nun mit einem Umsatz von mehr als 215 Millionen Euro (vormals EUR 200 Mio.), einem operativen EBITDA von über 160 Millionen Euro (vormals EUR 150 Mio.) sowie einem operativen Betriebsergebnis (EBIT) von mehr als 97 Millionen Euro (vormals EUR 90 Mio.) und einem operativen Cashflow von über 150 Millionen Euro (vormals EUR 140 Mio.). Die operativen Kennzahlen stellen dabei allein auf die operative Ertragskraft des Unternehmens ab und berücksichtigen keine IFRS-bedingten Bewertungseffekte. In den vorläufigen Ergebnissen sowie den Ergebniserwartungen ist die CHORUS Clean Energy AG vollständig konsolidiert.
Über die Capital Stage AG: Capital Stage investiert und betreibt Solarkraftwerke und Windparks in Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich und Schweden. Inklusive der im Rahmen des Asset Managements für Dritte erworbenen und betriebenen Solar- und Windparks beläuft sich die Erzeugungskapazität des Unternehmens auf nahezu 1,3 Gigawatt. Capital Stage ist damit einer der führenden unabhängigen Solar- und Windparkbetreiber in Europa. Mit den Solar- und Windparks erwirtschaftet das Unternehmen attraktive Renditen sowie kontinuierliche und planbare Erträge.
Die Capital Stage AG ist im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und im regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg notiert (ISIN: DE0006095003 / WKN: 609500). Seit 2014 ist Capital Stage im Auswahlindex SDAX der Deutschen Börse gelistet.
Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf www.capitalstage.com
Kontakt: Capital Stage AG
Hamburg, 25. August 2017 - Der SDAX-notierte Hamburger Solar- und Windparkbetreiber Capital Stage AG hält nun sämtliche Aktien der CHORUS Clean Energy AG (ISIN DE000A12UL56 / ISIN DE000A2BPKL6). Der auf der ordentlichen Hauptversammlung der CHORUS Clean Energy AG am 22. Juni 2017 gefasste Übertragungsbeschluss, nach dem die Anteile der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 11,92 Euro je Aktie an die Capital Stage AG übergehen, wurde am 24. August 2017 in das Handelsregister eingetragen und ist somit wirksam geworden. Die Capital Stage AG schließt damit die Übernahme der CHORUS Clean Energy AG planungsgemäß und erfolgreich ab. Die Börsennotierung der Aktien der CHORUS Clean Energy AG im General Standard der Deutschen Börse werden in Kürze von Amts wegen eingestellt.
"Nach nicht einmal eineinviertel Jahren schließen wir damit die Übernahme der CHORUS erfolgreich und planungsgemäß ab", kommentiert Dr. Christoph Husmann, Finanzvorstand der Capital Stage AG. Die Capital Stage-Gruppe ist nun einer der größten unabhängigen Stromanbieter im Bereich der Erneuerbaren Energien in Europa. "Unsere gemeinsame Stärke haben wir nicht zuletzt erst gestern mit der Anhebung unserer Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2017 unter Beweis gestellt", so Dr. Husmann weiter. "Zukünftig wird sich die CHORUS dabei ausschließlich auf das Asset Management, also den Erwerb sowie die Betriebsführung von Solar- und Windparks für institutionelle Investoren konzentrieren, während die Capital Stage das Geschäft mit den eigenen Parks verantwortet. Dadurch wollen wir in unseren Prozessen und Kostenstrukturen noch effizienter werden", betont Dr. Husmann.
Gemäß der neuen Guidance für das Geschäftsjahr 2017 rechnet der Vorstand nun mit einem Umsatz von mehr als 215 Millionen Euro (vormals EUR 200 Mio.), einem operativen EBITDA von über 160 Millionen Euro (vormals EUR 150 Mio.) sowie einem operativen Betriebsergebnis (EBIT) von mehr als 97 Millionen Euro (vormals EUR 90 Mio.) und einem operativen Cashflow von über 150 Millionen Euro (vormals EUR 140 Mio.). Die operativen Kennzahlen stellen dabei allein auf die operative Ertragskraft des Unternehmens ab und berücksichtigen keine IFRS-bedingten Bewertungseffekte. In den vorläufigen Ergebnissen sowie den Ergebniserwartungen ist die CHORUS Clean Energy AG vollständig konsolidiert.
Über die Capital Stage AG: Capital Stage investiert und betreibt Solarkraftwerke und Windparks in Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich und Schweden. Inklusive der im Rahmen des Asset Managements für Dritte erworbenen und betriebenen Solar- und Windparks beläuft sich die Erzeugungskapazität des Unternehmens auf nahezu 1,3 Gigawatt. Capital Stage ist damit einer der führenden unabhängigen Solar- und Windparkbetreiber in Europa. Mit den Solar- und Windparks erwirtschaftet das Unternehmen attraktive Renditen sowie kontinuierliche und planbare Erträge.
Die Capital Stage AG ist im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und im regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg notiert (ISIN: DE0006095003 / WKN: 609500). Seit 2014 ist Capital Stage im Auswahlindex SDAX der Deutschen Börse gelistet.
Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf www.capitalstage.com
Kontakt: Capital Stage AG
Till Gießmann, Leiter/Head of Investor & Public Relations
Capital Stage AG Große Elbstraße 59 22767 Hamburg Fon: + 49 40 37 85 62-242 Fax: + 49 40 37 85 62-129 e-mail: till.giessmann@capitalstage.com
Capital Stage AG Große Elbstraße 59 22767 Hamburg Fon: + 49 40 37 85 62-242 Fax: + 49 40 37 85 62-129 e-mail: till.giessmann@capitalstage.com
Freitag, 25. August 2017
Squeeze-out bei der nextevolution Aktiengesellschaft geht in die Verlängerung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht Hamburg hatte in dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der nextevolution Aktiengesellschaft mit Beschluss vom 11. Januar 2017 die Spruchanträge zurückgewiesen. Dagegen haben mehrere Antragsteller Beschwerde eingelegt. Das Landgericht hat dieser Beschwerde mit Beschluss vom 14. August 2017 nicht abgeholfen. Die Akten werden daher nunmehr dem OLG Hamburg vorgelegt.
LG Hamburg, Az. 415 HKO 27/15
SCI AG u.a. ./. HeidelbergCapital Private Equity Fund II GmbH & Co. KG
46 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Johannes Deiß, Neuwerk Rechtsanwälte, 20354 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, HeidelbergCapital Private Equity Fund II GmbH & Co. KG: P+P Pöllath + Partners, 80331 München
Das Landgericht Hamburg hatte in dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der nextevolution Aktiengesellschaft mit Beschluss vom 11. Januar 2017 die Spruchanträge zurückgewiesen. Dagegen haben mehrere Antragsteller Beschwerde eingelegt. Das Landgericht hat dieser Beschwerde mit Beschluss vom 14. August 2017 nicht abgeholfen. Die Akten werden daher nunmehr dem OLG Hamburg vorgelegt.
LG Hamburg, Az. 415 HKO 27/15
SCI AG u.a. ./. HeidelbergCapital Private Equity Fund II GmbH & Co. KG
46 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Johannes Deiß, Neuwerk Rechtsanwälte, 20354 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, HeidelbergCapital Private Equity Fund II GmbH & Co. KG: P+P Pöllath + Partners, 80331 München
Squeeze-out bei der CHORUS Clean Energy AG eingetragen
Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 213342 Bekannt gemacht am: 25.08.2017 02:05 Uhr
Veränderungen
24.08.2017
HRB 213342: CHORUS Clean Energy AG, Neubiberg, Landkreis München, Prof.-Messerschmitt-Str. 3, 85579 Neubiberg. Die Hauptversammlung vom 22.6.2017 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die Capital Stage AG mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 63197), gegen Barabfindung beschlossen.
Veränderungen
24.08.2017
HRB 213342: CHORUS Clean Energy AG, Neubiberg, Landkreis München, Prof.-Messerschmitt-Str. 3, 85579 Neubiberg. Die Hauptversammlung vom 22.6.2017 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die Capital Stage AG mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 63197), gegen Barabfindung beschlossen.
STADA Arzneimittel AG: Veränderungen im Aufsichtsrat der STADA Arzneimittel AG im Zuge der Übernahme durch Bain Capital und Cinven
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
Bad Vilbel, 25. August 2017 - Die STADA Arzneimittel AG teilt mit, dass Carl Ferdinand Oetker, Vorsitzender des Aufsichtsrats, Rolf Hoffmann, Dr. Birgit Kudlek, Tina Müller und Dr. Gunnar Riemann heute unter Wahrung der satzungsmäßigen Niederlegungsfrist mit Wirkung zum Ablauf des 25. September 2017 ihre Ämter als Mitglieder des Aufsichtsrats der STADA Arzneimittel AG
niedergelegt haben.
Die Nachfolger für die ausscheidenden Mitglieder sollen zeitnah gerichtlich bestellt werden. Die Veränderungen stehen im Zusammenhang mit der Übernahme der Gesellschaft durch Bain Capital und Cinven.
Bad Vilbel, 25. August 2017 - Die STADA Arzneimittel AG teilt mit, dass Carl Ferdinand Oetker, Vorsitzender des Aufsichtsrats, Rolf Hoffmann, Dr. Birgit Kudlek, Tina Müller und Dr. Gunnar Riemann heute unter Wahrung der satzungsmäßigen Niederlegungsfrist mit Wirkung zum Ablauf des 25. September 2017 ihre Ämter als Mitglieder des Aufsichtsrats der STADA Arzneimittel AG
niedergelegt haben.
Die Nachfolger für die ausscheidenden Mitglieder sollen zeitnah gerichtlich bestellt werden. Die Veränderungen stehen im Zusammenhang mit der Übernahme der Gesellschaft durch Bain Capital und Cinven.
Bekanntmachung über die Absicht, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft abzuschließen
Corporate News
Die Nidda Healthcare Holding AG, eine Holdinggesellschaft, die durch von Bain Capital Private Equity, L.P. und Cinven Partners LLP beratene Fonds kontrolliert wird ("Bieterin"), hat am 19. Juli 2017 die Angebotsunterlage ("Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft, Bad Vilbel, Deutschland ("STADA"), zum Erwerb sämtlicher nennwertlosen Namensaktien (Stammaktien) der STADA (ISIN DE0007251803) ("STADA-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung veröffentlicht ("Übernahmeangebot").
Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endete am 16. August 2017. Am 18. August 2017 teilte die Bieterin gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") mit, dass die Mindestannahmequote von mindestens 63 % der im Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist des Übernahmeangebots ausgegebenen STADA-Aktien abzüglich 84.311 der von STADA gehaltenen eigenen Aktien (dies entsprach zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage 39.222.621 STADA-Aktien) nach Ziffer 12.1.2 der Angebotsunterlage erreicht wurde. Zugleich teilte die Bieterin mit, dass auch sämtliche sonstigen Angebotsbedingungen bis zum Ablauf der Annahmefrist eingetreten sind. Die weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG begann am 19. August 2017 und wird am 1. September 2017 enden. Die Kaufverträge über die während der Annahmefrist in das Übernahmeangebot eingelieferten STADA-Aktien wurden am 22. August 2017 vollzogen.
Die Bieterin beabsichtigt nach Vollzug des Übernahmeangebots den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags im Sinne des § 291 Abs. 1 Aktiengesetz zwischen STADA als beherrschter und gewinnabführender Gesellschaft und der Bieterin oder einem mit der Bieterin verbundenen Unternehmen als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft anzustreben und in einer außerordentlichen Hauptversammlung von STADA dem Abschluss eines solchen Unternehmensvertrags zuzustimmen. Die Bieterin hat STADA am heutigen Tag über die Absicht in Kenntnis gesetzt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags abzuschließen und darum gebeten, in Verhandlungen einzutreten.
München, 24. August 2017
Nidda Healthcare Holding AG
Die Nidda Healthcare Holding AG, eine Holdinggesellschaft, die durch von Bain Capital Private Equity, L.P. und Cinven Partners LLP beratene Fonds kontrolliert wird ("Bieterin"), hat am 19. Juli 2017 die Angebotsunterlage ("Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft, Bad Vilbel, Deutschland ("STADA"), zum Erwerb sämtlicher nennwertlosen Namensaktien (Stammaktien) der STADA (ISIN DE0007251803) ("STADA-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung veröffentlicht ("Übernahmeangebot").
Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endete am 16. August 2017. Am 18. August 2017 teilte die Bieterin gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") mit, dass die Mindestannahmequote von mindestens 63 % der im Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist des Übernahmeangebots ausgegebenen STADA-Aktien abzüglich 84.311 der von STADA gehaltenen eigenen Aktien (dies entsprach zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage 39.222.621 STADA-Aktien) nach Ziffer 12.1.2 der Angebotsunterlage erreicht wurde. Zugleich teilte die Bieterin mit, dass auch sämtliche sonstigen Angebotsbedingungen bis zum Ablauf der Annahmefrist eingetreten sind. Die weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG begann am 19. August 2017 und wird am 1. September 2017 enden. Die Kaufverträge über die während der Annahmefrist in das Übernahmeangebot eingelieferten STADA-Aktien wurden am 22. August 2017 vollzogen.
Die Bieterin beabsichtigt nach Vollzug des Übernahmeangebots den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags im Sinne des § 291 Abs. 1 Aktiengesetz zwischen STADA als beherrschter und gewinnabführender Gesellschaft und der Bieterin oder einem mit der Bieterin verbundenen Unternehmen als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft anzustreben und in einer außerordentlichen Hauptversammlung von STADA dem Abschluss eines solchen Unternehmensvertrags zuzustimmen. Die Bieterin hat STADA am heutigen Tag über die Absicht in Kenntnis gesetzt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags abzuschließen und darum gebeten, in Verhandlungen einzutreten.
München, 24. August 2017
Nidda Healthcare Holding AG
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: WCM wächst auch im 1. Halbjahr 2017 weiter - TLG IMMOBILIEN AG unterbreitet attraktives Übernahmeangebot
- Immobilienportfolio um 21,0% auf 801,0 Mio. Euro ausgebaut
- FFO I im 1. Halbjahr 2017 bei 11,5 Mio. Euro (1. Hj 2016: 8,3 Mio. Euro)
- Mieterlöse auf 22,7 Mio. Euro gesteigert (1. Hj 2016: 15,4 Mio. Euro)
Frankfurt am Main, 14. August 2017 - Die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG (WCM AG, ISIN: DE000A1X3X33) hat ihren profitablen Wachstumskurs auch im 1. Halbjahr 2017 fortgesetzt. Das 1. Halbjahr wurde neben dem Ausbau des Immobilien-Portfolios vor allem durch das Übernahmeangebot der TLG IMMOBILIEN AG (TLG AG) gekennzeichnet.
TLG AG unterbreitet den WCM-Aktionären attraktives Übernahmeangebot
Am 10. Mai 2017 hat die TLG AG ihre Absicht bekannt gegeben, den Aktionären der WCM AG ein Übernahmeangebot zu unterbreiten. Die TLG AG veröffentlichte das Übernahmeangebot am 27. Juni 2017. Den WCM-Aktionären wird angeboten, ihre WCM-Aktien im Verhältnis 4:23 (1:5,75) gegen TLG-Aktien einzutauschen. Die Annahmefrist für das Übernahmeangebot läuft noch bis zum 5. September 2017. Kombiniert steigen beide Unternehmen zu einem der führenden börsennotierten Gewerbeimmobilien-Spezialisten in Deutschland auf. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, zukünftig noch effizienter die Möglichkeiten am deutschen Büro-, Einzelhandel- und Hotel-Immobilien Markt wahrzunehmen.
Ergebniskennzahlen erneut gesteigert, EPRA NAV legt weiter zu
Das Konzernergebnis der WCM verbesserte sich im 1. Halbjahr 2017 auf 17,0 Mio. Euro nach 13,4 Mio. Euro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Das Ergebnis wurde durch Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der TLG-Transaktion sowie weiteren Marktsondierungskosten, die in Verbindung mit dem Erwerb und der Finanzierung von Immobilienportfolien standen, beeinflusst. Auch die deutlich gestiegenen Mieterlöse trugen zum Konzernergebnis bei. Hier wirkten sich auch die Portfolioankäufe der vergangenen 12 Monate positiv aus. Die Funds from Operations (FFO I) der WCM AG stiegen im 1. Halbjahr 2017 auf 11,5 Mio. Euro bzw. 0,08 Euro je Aktie im Vergleich zu 8,3 Mio. Euro bzw. 0,07 Euro je Aktie in der Vorjahresperiode.
Der EPRA Net Asset Value (NAV) verbesserte sich zum 30. Juni 2017 leicht auf 376,9 Mio. Euro (2,81 Euro pro Aktie) gegenüber 345,4 Mio. Euro per Jahresultimo 2016 (2,62 Euro pro Aktie). Der Net Loan-to-Value (LTV) erhöhte sich zum Periodenstichtag leicht auf 56,2%.
Werthaltiges Portfolio weiter ausgebaut
Zum 30. Juni 2017 bilanzierte WCM ein Immobilienportfolio im Wert von 801,0 Mio. Euro verglichen mit einem GAV von 662,1 Mio. Euro zum Ende des Jahres 2016. Hierzu trugen vor allem die bereits im ersten Quartal abgeschlossenen Transaktionen bei. In Jena, Thüringen, wurde ein Einzelhandelszentrum mit einer Gesamtmietfläche von ca. 12.300 m² für einen Kaufpreis von 21,0 Mio. Euro mit Wirkung zum 1. Februar 2017 erworben. Die Finanzierung dieser Akquisition erfolgte teilweise durch die Ausgabe einer Pflichtwandelanleihe, die vom Verkäufer gezeichnet und am 31. Mai 2017 in 2,1 Mio. WCM-Aktien zum Ausgabepreis von 2,90 Euro gewandelt wurde. Die verbleibende Differenz wurde mit Barmitteln in Höhe von ca. 1,6 Mio. Euro beglichen sowie der Übernahme einer bereits bestehende Finanzierung in Höhe von 13,0 Mio. Euro. Ende März 2017 wurde zudem die 98,2 Mio. Euro-Akquisition von drei Einzelhandelszentren in den Bundesländern Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt mit einer Gesamtmietfläche von ca. 89.865 m² erfolgreich
abgeschlossen (Closing).
Die Vermietungserlöse im 1. Halbjahr stiegen deutlich auf 22,7 Mio. Euro gegenüber 15,4 Mio. Euro im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres. Die annualisierten Mieteinnahmen des WCM Portfolios belaufen sich derzeit auf 47,5 Mio. Euro und liegen damit durch die erfolgten Immobilienerwerbe über den 38,3 Mio. Euro von Ende 2016. Des Weiteren konnten im 1. Halbjahr verschiedene Neu- und Anschlussmietverträge abgeschlossen werden. Der EPRA-Leerstand des Portfolios beträgt aufgrund der Neuakquisitionen 4,5% verglichen mit 3,8% per Ende 2016. Die durchschnittliche Restmietlaufzeit der Verträge (WALT) liegt bei 7,8 Jahren. Der Zins der Immobilienkredite
liegt im Durchschnitt bei nunmehr 1,9% p.a.
- FFO I im 1. Halbjahr 2017 bei 11,5 Mio. Euro (1. Hj 2016: 8,3 Mio. Euro)
- Mieterlöse auf 22,7 Mio. Euro gesteigert (1. Hj 2016: 15,4 Mio. Euro)
Frankfurt am Main, 14. August 2017 - Die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG (WCM AG, ISIN: DE000A1X3X33) hat ihren profitablen Wachstumskurs auch im 1. Halbjahr 2017 fortgesetzt. Das 1. Halbjahr wurde neben dem Ausbau des Immobilien-Portfolios vor allem durch das Übernahmeangebot der TLG IMMOBILIEN AG (TLG AG) gekennzeichnet.
TLG AG unterbreitet den WCM-Aktionären attraktives Übernahmeangebot
Am 10. Mai 2017 hat die TLG AG ihre Absicht bekannt gegeben, den Aktionären der WCM AG ein Übernahmeangebot zu unterbreiten. Die TLG AG veröffentlichte das Übernahmeangebot am 27. Juni 2017. Den WCM-Aktionären wird angeboten, ihre WCM-Aktien im Verhältnis 4:23 (1:5,75) gegen TLG-Aktien einzutauschen. Die Annahmefrist für das Übernahmeangebot läuft noch bis zum 5. September 2017. Kombiniert steigen beide Unternehmen zu einem der führenden börsennotierten Gewerbeimmobilien-Spezialisten in Deutschland auf. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, zukünftig noch effizienter die Möglichkeiten am deutschen Büro-, Einzelhandel- und Hotel-Immobilien Markt wahrzunehmen.
Ergebniskennzahlen erneut gesteigert, EPRA NAV legt weiter zu
Das Konzernergebnis der WCM verbesserte sich im 1. Halbjahr 2017 auf 17,0 Mio. Euro nach 13,4 Mio. Euro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Das Ergebnis wurde durch Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der TLG-Transaktion sowie weiteren Marktsondierungskosten, die in Verbindung mit dem Erwerb und der Finanzierung von Immobilienportfolien standen, beeinflusst. Auch die deutlich gestiegenen Mieterlöse trugen zum Konzernergebnis bei. Hier wirkten sich auch die Portfolioankäufe der vergangenen 12 Monate positiv aus. Die Funds from Operations (FFO I) der WCM AG stiegen im 1. Halbjahr 2017 auf 11,5 Mio. Euro bzw. 0,08 Euro je Aktie im Vergleich zu 8,3 Mio. Euro bzw. 0,07 Euro je Aktie in der Vorjahresperiode.
Der EPRA Net Asset Value (NAV) verbesserte sich zum 30. Juni 2017 leicht auf 376,9 Mio. Euro (2,81 Euro pro Aktie) gegenüber 345,4 Mio. Euro per Jahresultimo 2016 (2,62 Euro pro Aktie). Der Net Loan-to-Value (LTV) erhöhte sich zum Periodenstichtag leicht auf 56,2%.
Werthaltiges Portfolio weiter ausgebaut
Zum 30. Juni 2017 bilanzierte WCM ein Immobilienportfolio im Wert von 801,0 Mio. Euro verglichen mit einem GAV von 662,1 Mio. Euro zum Ende des Jahres 2016. Hierzu trugen vor allem die bereits im ersten Quartal abgeschlossenen Transaktionen bei. In Jena, Thüringen, wurde ein Einzelhandelszentrum mit einer Gesamtmietfläche von ca. 12.300 m² für einen Kaufpreis von 21,0 Mio. Euro mit Wirkung zum 1. Februar 2017 erworben. Die Finanzierung dieser Akquisition erfolgte teilweise durch die Ausgabe einer Pflichtwandelanleihe, die vom Verkäufer gezeichnet und am 31. Mai 2017 in 2,1 Mio. WCM-Aktien zum Ausgabepreis von 2,90 Euro gewandelt wurde. Die verbleibende Differenz wurde mit Barmitteln in Höhe von ca. 1,6 Mio. Euro beglichen sowie der Übernahme einer bereits bestehende Finanzierung in Höhe von 13,0 Mio. Euro. Ende März 2017 wurde zudem die 98,2 Mio. Euro-Akquisition von drei Einzelhandelszentren in den Bundesländern Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt mit einer Gesamtmietfläche von ca. 89.865 m² erfolgreich
abgeschlossen (Closing).
Die Vermietungserlöse im 1. Halbjahr stiegen deutlich auf 22,7 Mio. Euro gegenüber 15,4 Mio. Euro im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres. Die annualisierten Mieteinnahmen des WCM Portfolios belaufen sich derzeit auf 47,5 Mio. Euro und liegen damit durch die erfolgten Immobilienerwerbe über den 38,3 Mio. Euro von Ende 2016. Des Weiteren konnten im 1. Halbjahr verschiedene Neu- und Anschlussmietverträge abgeschlossen werden. Der EPRA-Leerstand des Portfolios beträgt aufgrund der Neuakquisitionen 4,5% verglichen mit 3,8% per Ende 2016. Die durchschnittliche Restmietlaufzeit der Verträge (WALT) liegt bei 7,8 Jahren. Der Zins der Immobilienkredite
liegt im Durchschnitt bei nunmehr 1,9% p.a.
Hervorragende Aussichten aufgrund der TLG-Transaktion
Anlässlich der Vorlage der Halbjahreszahlen bestätigt der Vorstand auf Basis des positiven Geschäftsverlaufs der ersten sechs Monate die Prognose für den FFO I in Höhe von 23 bis 24 Mio. Euro. Die Mieterlöse für das Geschäftsjahr 2017 werden wahrscheinlich am oberen Ende oder leicht über der kommunizierten Spanne von 42 bis 44 Mio. Euro liegen.
Aufgrund der erwarteten Übernahme der WCM AG durch die TLG AG steigen beide Unternehmen zu einem führenden deutschen Gewerbeimmobilienunternehmen auf. Gemeinsam wird man daher in Zukunft die Möglichkeiten am deutschen Büro-, Einzelhandel- und Hotel-Immobilien Markt in ertragreiches Wachstum umwandeln.
Stavros Efremidis, CEO der WCM AG: "Das erste Halbjahr 2017 ist für uns sehr positiv verlaufen. Wir konnten den Portfoliowert der WCM AG sowie die wesentlichen Kennzahlen weiter erhöhen. Der Zusammenschluss von WCM AG und TLG AG wird darüber hinaus mit einem Portfolio-Gesamtwert von rund 3 Mrd. Euro die Basis für weiteres, ertragreiches Wachstum schaffen. Deshalb
begrüßen Vorstand und Aufsichtsrat der WCM AG die geplante Schaffung eines solchen kombinierten Unternehmens." (...)
Anlässlich der Vorlage der Halbjahreszahlen bestätigt der Vorstand auf Basis des positiven Geschäftsverlaufs der ersten sechs Monate die Prognose für den FFO I in Höhe von 23 bis 24 Mio. Euro. Die Mieterlöse für das Geschäftsjahr 2017 werden wahrscheinlich am oberen Ende oder leicht über der kommunizierten Spanne von 42 bis 44 Mio. Euro liegen.
Aufgrund der erwarteten Übernahme der WCM AG durch die TLG AG steigen beide Unternehmen zu einem führenden deutschen Gewerbeimmobilienunternehmen auf. Gemeinsam wird man daher in Zukunft die Möglichkeiten am deutschen Büro-, Einzelhandel- und Hotel-Immobilien Markt in ertragreiches Wachstum umwandeln.
Stavros Efremidis, CEO der WCM AG: "Das erste Halbjahr 2017 ist für uns sehr positiv verlaufen. Wir konnten den Portfoliowert der WCM AG sowie die wesentlichen Kennzahlen weiter erhöhen. Der Zusammenschluss von WCM AG und TLG AG wird darüber hinaus mit einem Portfolio-Gesamtwert von rund 3 Mrd. Euro die Basis für weiteres, ertragreiches Wachstum schaffen. Deshalb
begrüßen Vorstand und Aufsichtsrat der WCM AG die geplante Schaffung eines solchen kombinierten Unternehmens." (...)
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