6. September 2017
Die 3F Holding GmbH hat uns heute ihr Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG mitgeteilt, die Hauptversammlung der FIDOR Bank AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die 3F Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze-Out) beschließen zu lassen. Die 3F Holding GmbH hält laut eigener Aussage rund 98,95% aller Aktien an der FIDOR Bank AG.
Quelle: Mitteilung der FIDOR Bank AG
Die 3F Holding GmbH hat uns heute ihr Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG mitgeteilt, die Hauptversammlung der FIDOR Bank AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die 3F Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze-Out) beschließen zu lassen. Die 3F Holding GmbH hält laut eigener Aussage rund 98,95% aller Aktien an der FIDOR Bank AG.
Quelle: Mitteilung der FIDOR Bank AG
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