Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Unterföhring, 17. Februar 2015 - Die Sky German Holdings GmbH mit Sitz in München (eine hundertprozentige mittelbare Tochtergesellschaft der Sky plc mit Sitz in London) hat heute der Sky Deutschland AG ein Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Sky Deutschland AG möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Sky German Holdings GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sogenannter aktienrechtlicher Squeeze-out). Am 7. Januar 2015 hatte die Sky German Holdings GmbH eine Pressemitteilung veröffentlicht, dass sie mit mehr als 95% am Grundkapital der Sky Deutschland AG beteiligt ist.
Der Übertragungsbeschluss soll voraussichtlich in einer Hauptversammlung der Sky Deutschland AG gefasst werden, die zeitnah erfolgen wird.
Kontakt für Investoren und Analysten: Christine Scheil,
Senior Vice President Investor Relations
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