Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Berlin, 16. Februar 2015. Die WESTGRUND Aktiengesellschaft, Berlin (ISIN DE000A0HN4T3, WKN A0HN4T), gibt bekannt, dass die ADLER Real Estate AG, Frankfurt am Main, heute gemäß § 10 WpÜG ihre Entscheidung veröffentlicht hat, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (in der Form eines kombinierten Bar-/Umtauschangebots) an alle Aktionäre der WESTGRUND Aktiengesellschaft zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der WESTGRUND Aktiengesellschaft abzugeben. Als Gegenleistung für die zum Umtausch eingereichten Aktien der WESTGRUND Aktiengesellschaft wird die ADLER Real Estate AG eine gemischte Bar- und Sachleistung anbieten, bestehend aus 0,565 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der ADLER Real Estate AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der ADLER Real Estate AG von je EUR 1,00 und mit Gewinnberechtigung ab dem 1.Januar 2015 aus einer von der Hauptversammlung noch zu beschließenden Sachkapitalerhöhung sowie einer zusätzlichen Barleistung in Höhe von EUR 9,00 für jeweils drei WESTGRUND-Aktien.
Das Übernahmeangebot soll unter dem Vorbehalt der üblichen und in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen ergehen. Nach Angaben der ADLER Real Estate AG haben sich bestehende Aktionäre verpflichtet (Irrevocable Undertakings), das Angebot der ADLER Real Estate AG anzunehmen; diese Verpflichtungen entsprechen insgesamt rund 40 % des Grundkapitals der WESTGRUND Aktiengesellschaft. Die ADLER Real Estate AG geht davon aus, dass kurzfristig im Hinblick auf weitere rund 10 % der WESTGRUND-Aktien derartige Vereinbarungen mit Aktionären abgeschlossen werden können.
Nach den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) wird die ADLER Real Estate AG innerhalbe der nächsten vier Wochen die Details ihres Angebots in Form der so genannten Angebotsunterlage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einreichen. Nach Veröffentlichung dieses Dokuments werden Vorstand und Aufsichtsrat der WESTGRUND Aktiengesellschaft, den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot und der Angemessenheit des Angebotspreises abgeben. Nach erster Einschätzung begrüßen der Vorstand und der Aufsichtsrat grundsätzlich das Angebot.
Der Vorstand
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