In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der PC-Ware Information Technologies AG (nunmehr: COMPAREX Deutschland AG), Leipzig, hatte das Landgericht Leipzig die Spruchanträge - wie berichtet http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/03/spruchverfahren-squeeze-out-pc-ware-lg.html - zurückgewiesen (Beschluss vom 8. März 2013, Az. 01 HK O 422/11). Das Landgericht hatte sich dabei vor allem auf das im Auftrag der Hauptaktionärin, der Peruni Holding GmbH, erstellte Gutachten von PwC gestützt.
Dagegen hatten mehrere Antragsteller und der gemeinsame Vertreter Beschwerden eingelegt. Das OLG Dresden hat diese nunmehr mit Beschluss vom 7. Januar 2015 zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit ohne Erhöhung des Barabfindungsbetrags abgeschlossen.
Das OLG folgt in der Entscheidung den Ausführungen des Landgerichts, ohne eine weitere Überprüfung für erforderlich zu halten. Es hat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen.
OLG Dresden, Az. 11 W 357/13
LG Leipzig, Az. 01 HK O 422/11
51 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Claus Wagner, 01277 Dresden
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Peruni Holding GmbH:
Rechtsanwälte DLA Piper UK LLP, 50672 Köln
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