Unternehmensmitteilung nach Entry Standard-Bedingungen
Quasi Ad hoc
EHLEBRACHT AG: Mitteilung über die Absicht einer Konzernverschmelzung der
EHLEBRACHT AG auf die E & Funktionstechnik Holding AG und eines Ausschlusses
der Minderheitsaktionäre der EHLEBRACHT AG im Zusammenhang mit der Verschmelzung
(umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out)
Enger, 27. Februar 2015 - Die E & Funktionstechnik Holding AG, Köln hat
der EHLEBRACHT AG, Enger mitgeteilt, in Verhandlungen über den Abschluss eines
Verschmelzungsvertrags zwischen der EHLEBRACHT AG als übertragende Gesellschaft
und der E & Funktionstechnik Holding AG als übernehmende Gesellschaft
eintreten zu wollen, und den Entwurf eines Verschmelzungsvertrags übersandt.
Die E & Funktionstechnik Holding AG ist derzeit unmittelbar mit ca.
90,0832 Prozent an der EHLEBRACHT AG beteiligt. Der Entwurf des
Verschmelzungsvertrags enthält den Hinweis, dass die übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) der EHLEBRACHT AG im Zusammenhang mit der Verschmelzung
nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung ausgeschlossen werden sollen.
Der Vorstand der EHLEBRACHT AG beabsichtigt mit dem Vorstand der E &
Funktionstechnik Holding AG über den Abschluss des von der E &
Funktionstechnik Holding AG übersandten Entwurfs eines Verschmelzungsvertrags zu
verhandeln.
Bei Rückfragen: Ehlebracht AG, Bernd Brinkmann, Vorstand,
Tel.:05223/185128,
E-mail: b.brinkmann@ehlebracht-ag.com, Internet:
http://www.ehlebracht-ag.com
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