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Dienstag, 24. Februar 2015

Durchführung des Squeeze-outs bei der nextevolution Aktiengesellschaft

HeidelbergCapital Private Equity Fund II GmbH & Co. KG
Heidelberg

Bekanntmachung
über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der nextevolution Aktiengesellschaft
Hamburg 
- ISIN DE000A0JC0A2 / WKN A0J C0A -

 
Die außerordentliche Hauptversammlung der nextevolution Aktiengesellschaft („nextevolution AG“) vom 19. Dezember 2014 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die HeidelbergCapital Private Equity Fund II GmbH & Co. KG, gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss ist am 18. Februar 2015 in das Handelsregister der nextevolution AG beim Amtsgericht Hamburg (HRB 75529) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der nextevolution AG auf die HeidelbergCapital Private Equity Fund II GmbH & Co. KG übergegangen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der HeidelbergCapital Private Equity Fund II GmbH & Co. KG zu zahlende Barabfindung i.H. von € 6,23 je Stückaktie der nextevolution AG. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Hamburg ausgewählte und zum sachverständigen Prüfer bestellte I-Advise AG, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der nextevolution AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten (5%) über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der nextevolution AG gewährt werden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der Deutsche Bank AG zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (und der etwaigen gesetzlichen Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt ab sofort an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre durch Überweisung auf das Konto des jeweiligen depotführenden Instituts. Dies geschieht Zug um Zug gegen Übertragung des dem jeweiligen Minderheitsaktionär zustehenden Miteigentumsanteils an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunden durch Ausbuchung der Aktien aus dem jeweiligen Depot des Minderheitsaktionärs. Die Aktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert und müssen grundsätzlich von sich aus nicht tätig werden.

Die wertpapiertechnische Umsetzung des Übertragungsbeschlusses erfolgt für die ehemaligen Aktionäre der nextevolution AG kosten- und spesenfrei.

Heidelberg, den 24. Februar 2015

HeidelbergCapital Private Equity Fund II GmbH & Co. KG
 
Quelle: Bundesanzeiger vom 24. Februar 2015

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