Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Der Vorstand hat heute erfahren, dass die Verschmelzung der Curanum AG auf die Korian Deutschland AG, München, gestern durch Eintragung in das Handelsregister der Korian Deutschland AG wirksam geworden ist. Die Curanum AG ist damit erloschen. Gleichzeitig ist der von der außerordentlichen Hauptversammlung der Curanum AG am 19. Dezember 2014 gefasste Beschluss über die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre der Curanum AG auf die Hauptaktionärin Korian Deutschland AG gegen Gewährung einer von der Korian Deutschland AG zu zahlenden angemessenen Barabfindung von EUR 3,03 je Curanum-Aktie gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG wirksam geworden (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out). Damit sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Curanum AG auf die Korian Deutschland AG übergegangen.
Die Börsennotierung der Aktien der Curanum AG wird voraussichtlich in Kürze eingestellt werden. Ein bis zur Einstellung der Börsennotierung noch stattfindender Börsenhandel wird nur noch Barabfindungsansprüche der Minderheitsaktionäre umfassen. Die Modalitäten der Auszahlung der Barabfindung wird die Korian Deutschland AG gesondert veröffentlichen.
München, den 13. Februar 2015
Curanum AG
Der Vorstand
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen