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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Dienstag, 19. September 2023

Gigaset AG: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Ad hoc Meldung
WKN: 515600 / WKN A14KQ7

Bocholt, 19. September 2023

Fortführung des operativen Geschäftsbetriebs im Rahmen einer Eigenverwaltung

Bocholt, 19. September 2023 [19:33 Uhr] – Der Vorstand der Gigaset AG hat heute beschlossen, wegen Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens für die Gigaset AG sowie einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung für deren mittelbare Tochtergesellschaft Gigaset Communications GmbH beim zuständigen Amtsgericht Münster zu stellen. Der Geschäftsbetrieb der Gigaset Gruppe läuft unverändert fort.

Der Hintergrund für den Insolvenzantrag ist im Wesentlichen ein unerwarteter und erheblicher Umsatzrückgang im 2. Halbjahr 2023 und somit eine deutlich unter den Planungen liegende Geschäftsentwicklung bei einer anhaltend und sich weiter zuspitzenden schwachen Nachfrage nach Gigaset Produkten sowie einer allgemeinen Kauf- und Konsumzurückhaltung in Deutschland und Europa mit entsprechenden Auswirkungen auf die Unternehmensliquidität. Mit Kapitalgebern geführte Verhandlungen für neues Eigen- bzw. Fremdkapital haben sich bis zuletzt nicht ausreichend konkretisiert, um den notwendigen Finanzmittelzufluss zur Fortführung der Gigaset außerhalb eines Insolvenzverfahrens abzusichern.

Die Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebstätigkeiten werden ohne Unterbrechung weitergeführt. Das übergeordnete Ziel des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung für die Gigaset Communications GmbH ist die nachhaltige Restrukturierung des operativen Geschäftsbetriebes unter den Regularien des Insolvenzrechts..


Die Gigaset AG, Bocholt, ist ein international agierendes Unternehmen im Bereich der Kommunikationstechnologie. Die Gesellschaft ist Europas Marktführer bei DECT-Telefonen und rangiert auch international mit etwa 900 Mitarbeitern und Vertriebsaktivitäten in über 50 Ländern an führender Stelle. Die Geschäftsaktivitäten beinhalten neben DECT-Telefonen, Android-basierte Smartphones, Cloud-basierte Smart Home Anwendungen sowie Geschäftstelefonie-Lösungen für KMU und Enterprise-Kunden. Das Traditionsunternehmen zeichnet sich in besonderer Weise durch seine Produktion „Made in Germany“ aus. Hauptsitz der Gesellschaft ist Bocholt, Deutschland. Ferner werden ein Software-Entwicklungs-Zentrum in Wroclaw, Polen sowie zahlreiche Vertriebsniederlassungen in Europa und Asien unterhalten.

Die Gigaset AG ist im Prime Standard der Deutschen Börse notiert und unterliegt damit den höchsten Transparenzanforderungen. Die Aktien werden an der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Symbol GGS (ISIN: DE0005156004) gehandelt.

Angebotsunterlage für Aktien der OHB SE veröffentlicht

Die Orchid Lux HoldCo S.à r.l., ein Investitionsvehikel von KKR, hat den Aktionären der OHB SE wie angekündigt ein freiwilliges Übernahmeangebot zu einer Gegenleistung in Höhe von EUR 44,00 je OHB-Aktie unterbreitet. Die Annahmfrist begann am 15. September 2023 und endet am 17. Oktober 2023.

Zu der Angebotsunterlage der Orchid Lux HoldCo S.à r.l. vom 15. September 2023 auf der Webseite der BaFin.

Weitere Informationen in Bezug auf das öffentliche Übernahmeangebot: www.orchid-offer.com.

Spruchverfahren zur grenzüberschreitenden Verschmelzung der Deutschen Industrie Grundbesitz AG (vormals Deutsche Industrie REIT-AG): Bestellung eines gemeinsamen Vertreters angekündigt

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Deutschen Industrie Grundbesitz AG (DIG) mit Sitz in Rostock auf die CTP N.V. mit Sitz in Amsterdam hat das LG Rostock nunmehr angekündigt, Herrn RA Dr. Georg Lauber (bis Juli 2023 Vorsitzender Richter am LG Köln) zum gemeinsamen Vertreter bestellen zu wollen. Die Parteien können hierzu innerhalb von drei Wochen Stellung nehmen.

Nach Maßgabe des Verschmelzungsplans erhielten die bisherigen Aktionäre der DIG auf Basis des festgelegten Umtauschverhältnisses von 4 : 5 für jede von ihnen gehaltene Aktie der DIG insgesamt 1,25 Aktien der CTP.
 
LG Rostock, Az. 5 HK O 66/22
Jaeckel, U. . /. CTP N.V.
15 Antragsteller (Angemessenheit des Umtauschverhältnisses)
12 Antragsteller (Angemessenheit der Barabfindung)
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin: RA Dr. York Schnorbus,
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

Montag, 18. September 2023

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Studio Babelsberg AG: Bestellung eines gemeinsamen Vertreters

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Mehrere Minderheitsaktionäre haben beim LG Potsdam bezüglich des auf der ao. Hauptversammlung am 31. März 2023 gebilligten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Studio Babelsberg AG als beherrschtem Unternehmen eine gerichtliche Überprüfung der angebotenen Barabfindung und der Ausgleichszahlung beantragt. Das LG Potsdam hat angekündigt, die eingegangenen Spruchanträge zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden.

Mit Beschluss vom 13. September 2023 hat das LG Potsdam - 1. Kammer für Handelssachen - Herrn RA Dr. Peter Dreier, Düsseldorf, zum gemeinsamen Vertreter der nicht einen Antrag stellenden Minderheitsaktionäre bestellt. Der Antragsgegnerin wurde vom Gericht aufgegeben, innerhalb von zwei Monaten zu den Spruchanträgen Stellung zu nehmen.

Die 1. Kammer für Handelssachen hat im Übrigen mitgeteilt, zunächst die vorgreifliche Entscheidung zu zwei bei der 2. Kammer für Handelssachen noch anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen abzuwarten und das Spruchverfahren gem. § 21 FamFG bis dahin auszusetzen.

LG Potsdam, Az. 51 O 63/23 u.a.
Jaeckel u.a. ./. Kino BidCo GmbH
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf

Pfeiffer Vacuum Technology AG: WECHSEL IN DEN GENERAL STANDARD DES REGULIERTEN MARKTES DER DEUTSCHEN BÖRSE WIRD BEANTRAGT

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Aßlar, 18. September 2023. Die Aktien der Pfeiffer Vacuum Technology AG („Pfeiffer Vacuum“), sind gegenwärtig zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Der Vorstand von Pfeiffer Vacuum hat heute von seiner Mehrheitsgesellschafterin Pangea GmbH die Weisung erhalten, den Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel im Prime Standard bei der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Der Vorstand wird dieser Weisung Folge leisten und den Antrag baldmöglichst an die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse richten.

Im Anschluss daran wird der Wechsel in den General Standard mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse auf der Website der Deutschen Börse (www.deutsche-boerse.com) wirksam. Durch den Widerruf bleibt die Zulassung der Aktien von Pfeiffer Vacuum zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) unberührt.

Freitag, 15. September 2023

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: Stellungnahme der SdK zur Sonderprüfung bei der ADLER Real Estate AG

Falsche Behauptungen der ADLER Real Estate AG

Die ADLER Real Estate AG hat am 12. September 2023 eine Pressemitteilung in Bezug auf eine von der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. und weiteren Aktionären beantragte Sonderprüfung bei der ADLER Real Estate veröffentlicht. Die Pressmitteilung enthält falsche Tatsachenbehauptungen, die aus Sicht der SdK einer Richtigstellung bedürfen. Die ADLER Real Estate hat behauptet, dass die SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. April 2023 eine Sonderprüfung beantragt hätte. Die SdK hatte jedoch auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. April 2023 keine Sonderprüfung beantragt. Ferner behauptet die ADLER Real Estate, dass der Pressesprecher der SdK einem Sonderprüfungsteam für eine zuvor vom Landgericht Berlin angeordnete Sonderprüfung angehören sollte. Diese Behauptung ist ebenfalls falsch. Der Pressesprecher der SdK, Herr Dr. Marc Liebscher, sollte keinem Sonderprüfungsteam angehören

Die SdK hatte auf der Hauptversammlung der ADLER Real Estate AG am 31. August 2022 einen Sonderprüfungsantrag gestellt, welcher von den Aktionären abgelehnt wurde. Das Landgericht Berlin hatte nach der Hauptversammlung dann zunächst eine Sonderprüfung auf Antrag der SdK und weiterer Aktionäre bei der ADLER Real Estate AG angeordnet und die Reitze Wilken Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB zum Sonderprüfer bestellt. Die Sonderprüfung wurde auf eine Beschwerde der ADLER Real Estate AG hin jedoch abgelehnt. Aus Sicht des Landgerichts Berlin bestünde die Besorgnis der Befangenheit, da ein aktives Mitglied der SdK dem Sonderprüfungsteam angehören sollte. Das Mitglied ist weder Mitglied des Vorstands der SdK, noch Pressesprecher der SdK und hat auch keine sonstige Organfunktion bei der SdK inne; es bestehen auch keine sonstigen geschäftlichen Verbindungen zur SdK. Die SdK hält auch nur eine Aktie an der ADLER Real Estate AG und hat keinerlei finanziellen Interessen an der Sonderprüfung, sondern strebt diese nur aus kapitalmarkthygenischen Gründen an. Die SdK kann den Beschluss des Landgerichts daher nicht nachvollziehen und wird Rechtsmittel dagegen einlegen.

München, der 15. September 2023

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Donnerstag, 14. September 2023

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ADLER Real Estate AG: Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 28. April 2023, Eintragung bislang durch Anfechtungsklagen verzögert, Gerichtsentscheidung über Freigabe bis Oktober erwartet 
  • Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, HV wohl im November 2023
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, ehemals: Digital Identification Solutions AG): Erwerbsangebot der Matica Technologies Group SA

  • GERRY WEBER International AG: Ausscheiden der Minderheitsaktionäre gemäß StaRUG, Kapitalherabsetzung auf Null

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): Übernahmeangebot zu EUR 16,75
  • Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA: Verschmelzung auf die FinLab AG (Umtauschverhältnis: Für 12 Heliad-Aktien 5 FinLab-Aktien), Hauptversammlung am 16. August 2023

  • HolidayCheck Group AG (ehemals: Tomorrow Focus AG): Beherrschungsvertrag mit der Burda Digital SE als herrschender Gesellschaft, Eintragung am 29. Juni 2023 (Fristablauf: 29. September 2023)
  • home24 SE: erfolgreiche Übernahme, Delisting-Erwerbsangebot, folgender Squeeze-out? (Streubesitz nunmehr unter 5 %)

  • Kabel Deutschland Holding AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Vodafone Vierte Verwaltungs AG, Hauptversammlung am 8. September 2023 in Düsseldorf
  • KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Eintragung am 27. Juni 2023 (Fristablauf: 27. September 2023)
  • McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA zu EUR 24,13, Eintragung am 14. Juni 2023 (Fristablauf: 14. September 2023)

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. September 2023

  • OHB SE: Übernahmeangebot, geplantes Delisting
  • onoff AG: Squeeze-out zugunsten der SpiraTec AG zu EUR 2,25 je Aktie, Eintragung am 23. August 2023
  • Ottakringer Getränke AG: Delisting-Angebot
  • Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out zu EUR 2,20 je Aktie, Eintragung am 4. August 2023
  • POLIS Immobilien AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. August 2023
  • SLM Solutions AG (jetzt: Nikon SLM Solutions AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 1. September 2023

  • Softline AG: Ausscheiden der Minderheitsaktionäre gemäß StaRUG, Abfindung in Höhe von EUR 1,- je Aktie angekündigt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake

  • SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA: Squeeze-out, am 5. Juli 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen (Fristende für Spruchanträge: 5. Oktober 2023)

  • Studio Babelsberg AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (TPG Real Estate Partners/Cinespace Studios) als herrschender Gesellschaft, Eintragung des Beschlusses zunächst durch Anfechtungsklagen verzögert, Eintragung am 24. August 2023
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Hauptversammlung am 29. August 2023
  • vOffice SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 31. August 2023

(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 13. September 2023

FORTEC Elektronik AG bekommt einen neuen Ankeraktionär

Corporate News

Mit der heutigen Übermittlung von zwei Stimmrechtsmitteilungen wurde FORTEC Elektronik AG darüber informiert, dass die TRM Beteiligungsgesellschaft mbH (TRM) einen Teil ihrer langjährigen Beteiligung von zuletzt 30,23 % der Stimmrechtanteile an der FORTEC Elektronik AG am 11. September 2023 veräußert und ihre Beteiligung damit auf 5,16 % abbauen wird. Neuer Ankeraktionär der FORTEC Elektronik AG mit einem Stimmrechtsanteil von 25,07 % werden Mitglieder der deutschen Unternehmerfamilie Wiegand bzw. von diesen kontrollierten Unternehmen. Die Übertragung der Aktien, die Gegenstand der Veräußerung sind, ist noch nicht erfolgt. Die Übertragung der Aktien wird voraussichtlich am 19. September 2023 erfolgen.

Der Vorstand der FORTEC Elektronik AG ist der Auffassung, dass der Wechsel des Großaktionärs keine unmittelbaren Veränderungen im Vorstand oder im Aufsichtsrat der Gesellschaft zur Folge hat. Sandra Maile, Vorstandsvorsitzende der FORTEC Elektronik AG, fasst den Wechsel wie folgt zusammen: „Mit der Unternehmerfamilie Wiegand bekommen wir einen neuen strategischen und langfristig orientierten Ankeraktionär. Der vertrauensvolle Dialog zwischen Ankeraktionär und Gesellschaft wird wie bisher mit TRM weitergeführt. Die gewissenhafte Auswahl und die Fortführung der Beteiligung von TRM sehen wir auch als Bestätigung unserer Arbeit. Mit dem neuen Anteilseigner an Bord sind wir zuversichtlich, dass wir unsere strategische Ausrichtung erfolgreich fortsetzen und unser Unternehmenswachstum weiter vorantreiben können.“

Sandra Maile
Vorstandsvorsitzende

Smartbroker Holding AG präsentiert Zahlen für das erste Halbjahr 2023: Investitionsphase gezielt vorangetrieben

Corporate News

- Umsatz lag im ersten Halbjahr bei insgesamt € 23,4 Mio.

- EBITDA für die Gruppe betrug € 1,7 Mio.

- Investitionen gezielt vorangetrieben: SMARTBROKER+ erfolgreich gestartet

- Betreutes Kundenvermögen im Brokerage stieg auf mehr als € 10 Mrd.

Berlin, 13. September 2023

Die Smartbroker Holding AG (ISIN: DE000A2GS609, FSE: SB1), einer der führenden deutschen Online-Broker nach betreutem Kundenvermögen und der größte verlagsunabhängige Finanzportalbetreiber im deutschsprachigen Raum, hat heute seine Geschäftszahlen für das erste Halbjahr 2023 veröffentlicht.

Demnach erzielte die Gruppe bis zum 30. Juni Umsatzerlöse in Höhe von € 23,4 Mio., was einem Rückgang von 16 % gegenüber dem Vorjahreswert entspricht. Dabei entfielen rund € 9 Mio. auf das Transaktionsgeschäft und rund € 15 Mio. auf das Mediengeschäft. Die angespannte gesamtwirtschaftliche Lage hatte dabei einen direkten Einfluss auf das Geschehen an den Kapitalmärkten - so sind z.B. die Kassaumsätze an den wichtigsten deutschen Börsenplätzen im ersten Halbjahr 2023 um rund 30 % zurückgegangen.[1]

Das operative EBITDA betrug im ersten Halbjahr 2023 € 1,7 Mio., was neben dem schwachen Börsenumfeld in erster Linie den erhöhten Investitionen im Bereich Transaktion geschuldet ist. Im ersten Halbjahr 2022 lag das EBITDA nach Kundengewinnungskosten bei € 4,6 Mio. Entsprechend dieser Entwicklungen passte die Gesellschaft vergangene Woche die Guidance für das Gesamtjahr 2023 an und erwartet nunmehr einen Umsatz auf Gruppenebene zwischen € 46 Mio. und € 51 Mio. sowie ein konsolidiertes EBITDA nach Kundengewinnungskosten zwischen € -1 Mio. und € 1 Mio.

Voller Fokus auf die Markteinführung von SMARTBROKER+

Das Management hatte sich im vergangenen Jahr entschieden, den Fokus für 2023 auf die Markteinführung von SMARTBROKER+ zu legen – dem bislang größten Projekt in der 25-jährigen Unternehmensgeschichte. Die Produktentwicklung des von Grund auf überarbeiteten und modernisierten Brokers wurde durch umfangreiche Investitionen begleitet, gleichzeitig wurden die Ausgaben für die Neukundengewinnung auf ein Minimum reduziert. Aufgrund der komplexen und zeitintensiven Vorbereitungen für den Relaunch des eigenen Brokers konnte das Transaktionsgeschäft nicht im gewohnten Umfang zum Umsatz beitragen.

Obwohl die Marketing-Aktivitäten annähernd auf null gesenkt wurden, konnte die Anzahl der betreuten Wertpapierdepots leicht auf 272 Tsd. gesteigert werden. Die Höhe des betreuten Vermögens stieg im gleichen Zeitraum von € 8,6 Mrd. auf mehr als € 10,1 Mrd. an. [2]

Die Investitionsphase wurde gezielt vorangetrieben und SMARTBROKER+ ist derzeit in der ersten Ausbaustufe am Markt verfügbar. Detaillierte Informationen zum Produkt finden sich unter smartbrokerplus.de und in der Pressemitteilung vom 30. August 2023 zum Produktstart. Im Oktober 2023 findet der Umzug der Smartbroker-Bestandskunden, die ein neues Depot bei SMARTBROKER+ eröffnen und dem Umzug zustimmen, auf die neue Plattform statt. Anschließend soll die Neukundengewinnung wieder verstärkt werden.

Modernisierungen der Börsenportale schreitet voran

Die immer noch anspruchsvolle Situation an den Aktienmärkten und die gesamtwirtschaftliche Lage haben im Mediengeschäft zu einer reduzierten Anzahl an Seitenaufrufen geführt. Die Zahlen für alle Portale der Smartbroker-Gruppe sanken von ca. 1,5 Mrd. Seitenaufrufen im ersten Halbjahr 2022 auf rund 1,1 Mrd. im ersten Halbjahr 2023. Die Zurückhaltung der Anlegerinnen und Anleger wirkte sich auch auf die Werbeeinnahmen aus. Um auch künftig weiterhin ein attraktives Angebot für User und Werbekunden anbieten zu können, wurden Apps und Webseiten in den vergangenen Monaten modernisiert. So wurde beispielsweise die Marke wallstreetONLINE optisch deutlich überarbeitet, außerdem wurde spürbar in den Ausbau der Social-Media-Kanäle von wallstreetONLINE investiert.

André Kolbinger, Gründer und CEO der Smartbroker Holding AG, zu den heute vorgestellten Halbjahreszahlen: „2023 ist ein entscheidendes Brückenjahr, das vor allem von Investitionen in unsere neuen Trading-Plattform und die Modernisierung unserer Medienangebote geprägt ist. SMARTBROKER+ wird ab 2024 erstmals ganzjährig zum Umsatz beitragen. Außerdem haben wir auch im Mediengeschäft eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um die Einnahmen zu erhöhen und zu diversifizieren. Wir verfolgen für das zweite Halbjahr eine klare Kostenkontrolle, um die geplanten Ziele für 2023 zu erreichen, und sind zuversichtlich, dass wir mit den überarbeiteten Angeboten unsere Marktpositionen in beiden Bereichen – Transaktion und Medien – bald deutlich ausbauen können.“

Vertragsverlängerung für André Kolbinger und Oliver Haugk

Der Aufsichtsrat der Smartbroker Holding AG hat beschlossen, den Vertrag von André Kolbinger in seiner Rolle als CEO bis Ende 2027 zu verlängern. Gleichzeitig wurde auch der Vertrag von Oliver Haugk, seit 2017 Teil des Vorstands, bis 2026 verlängert. Neben seiner Funktion als Chief Product Officer fungiert er nun auch als Co-CEO.

Über die Smartbroker-Gruppe:

Die Smartbroker-Gruppe betreibt unter anderem SMARTBROKER+ – einen Next Generation-Broker, der als einziger Anbieter in Deutschland das umfangreiche Produktspektrum der klassischen Broker mit den äußerst günstigen Konditionen der Neobroker verbindet. Zum Portfolio gehört außerdem der digitale Fondsvermittler FondsDISCOUNT.de, gleichzeitig betreibt die Gruppe vier reichweitenstarke Börsenportale (wallstreet-online.de, boersenNews.de, FinanzNachrichten.de und ARIVA.de). Mit mehreren Hundert Millionen monatlichen Seitenaufrufen ist die Gruppe der mit Abstand größte verlagsunabhängige Finanzportalbetreiber im deutschsprachigen Raum und unterhält die größte Finanz-Community.


[1] Handelsumsatz auf XETRA und Börse Frankfurt im H1 2023 im Vergleich zu H1 2022 (Quelle: Deutsche Börse)

[2] Die Angaben zu Wertpapierdepots und betreutem Kundenvermögen beziehen sich auf die gesamte Smartbroker AG. 

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Anmerkung der Redaktion:

Zu dem Squeeze-out bei dem Smartbroker-Betreiber wallstreet:online capital AG (inzwischen umbenannt in Smartbroker AG) läuft beim LG Berlin eine Spruchverfahren unter dem Az. 102 O 66/22 SpruchG.

LG Berlin, Az. 102 O 66/22 SpruchG
Jaeckel, J. u.a. ./. wallstreet:online AG (nunmehr: Smartbroker Holding AG)
49 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Morrison & Foerster LLP, 10785 Berlin

Squeeze-Out: Intercell/Valneva Update

Im Rahmen des mittlerweile fast neun Jahren laufenden Verfahrens wurde eine Gremial-Entscheidung dem Firmenbuch übermittelt. Diese legt eine Bandbreite von 3,52 – 3,71 EUR fest, sofern es das Verfahren um die angemessene Barabfindung betrifft. Im strittigen Fall der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses ist die Lage weiterhin unklar. Das Firmenbuchgericht wird den Sachstand prüfen und weitere Schritte zeitnah setzen.

Quelle: IVA

IVA zu Ottakringer: Delisting zur Unzeit

Die Ottakringer Holding AG sowie die mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger (Wenckheim Privatstiftung, Ottakringer Privatstiftung und Menz Beratungs- und Beteiligungs GmbH) streben den Rückzug der Ottakringer Getränke AG von der Wiener Börse an. Dies betrifft die Beendigung der Handelszulassung der Stamm- und Vorzugsaktien für den betroffenen Streubesitz mit ca. 3 Prozent des Aktienvolumens der Gesellschaft, wobei es sich beim Streubesitz fast ausschließlich um Vorzugsaktien handelt. Die bestimmenden Hauptaktionäre erwägen ein Delisting-Angebot mit EUR 85,00 je Stammaktie und EUR 70,00 je Vorzugsaktie (jeweils inklusive der Dividende für das laufende Geschäftsjahr) anzubieten. Die Übernahmekommission wird vor Veröffentlichung des Angebots prüfen, ob der beabsichtigte Angebotspreis zumindest dem anteiligen Unternehmenswert der Gesellschaft entspricht. Zu diesem Zweck wird die Übernahmekommission vor der Veröffentlichung des Angebots – terminisiert bis zum 3. Oktober 2023 – einen unabhängigen Sachverständigen mit der Ermittlung einer vollständigen Unternehmensbewertung beauftragen.

IVA: „Nach hohen Investitionen und schwachen Pandemiejahren erfolgt jegliche Bewertung für die Aktionäre zur Unzeit“ so IVA-Vorstand Florian Beckermann, „ein nachfolgender Gesellschafterausschluss ohne Börsennotierung steht zu befürchten. Ein angemessener Preis ohne Benachteiligung der Vorzugsaktien ist daher umso wichtiger.“ Im Jahr 2018 gab es einen für die Hauptaktionäre vorteilhaften Aktienrückkauf auf Basis eines Sachverständigengutachtens des renommierten Wirtschaftsprüfers PwC, wobei ein (durchschnittlicher) Wert von EUR 136,22 je Aktie ermittelt wurde. Bezeichnenderweise hieß es dabei von PwC: „Bei den Wertüberlegungen wurden allfällige stille Reserven nicht berücksichtigt.“

„Diese Preis-Bemessung kann daher von der Übernahmekommission nicht negiert werden. Ziel muss es für alle Beteiligten sein, am Ende des Tages einen fairen Preis für die vielen kleinen und treuen Ottakringer-Aktionäre zu finden, da für diese ein Abschied von der Börse in der Praxis auch ein Abschied vom Unternehmen bedeutet.“

Quelle: IVA

Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft; Bieter: Blitz 23-844 SE (zukünftig firmierend unter: Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE)

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“)

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Bieterin:
Blitz 23-844 SE (zukünftig firmierend unter: Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE)
c/o Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Hohe Bleichen 7
20354 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 287027

Zielgesellschaft:
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft
Bei St. Annen 1
20457 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 1902
ISIN: DE000A0S8488

Die Blitz 23-844 SE (zukünftig firmierend unter: Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE) (die „Bieterin“), eine 100%-ige mittelbare Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Schweiz („MSC“), hat heute, am 13. September 2023, entschieden, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots an die Aktionäre der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) zum Erwerb sämtlicher auf den Namen lautenden Stückaktien der Aktiengattung A der Gesellschaft mit einem Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A0S8488; die „A-Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 16,75 in bar je A-Aktie (das „Übernahmeangebot“) abzugeben.

Das Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen erfolgen. Vorbehaltlich weiterer Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wird das Übernahmeangebot insbesondere unter dem Vorbehalt der Erteilung der erforderlichen wettbewerbsrechtlichen und sonstigen regulatorischen Freigaben sowie der Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft stehen.

Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot haben MSC und die Freie und Hansestadt Hamburg („FHH“) am heutigen Tage eine verbindliche Vereinbarung abgeschlossen, welche die grundlegenden Parameter und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die gemeinsamen Absichten und Übereinkünfte der Parteien im Hinblick auf die Gesellschaft regelt. Die Vereinbarung sieht vor, dass die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH („HGV“), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der FHH, die von ihr gehaltenen A-Aktien nach Vollzug des Übernahmeangebots im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung auf die Bieterin überträgt und im Gegenzug Aktien der Bieterin erwirbt (die „Einbringung“). Sofern die Bieterin nach Vollzug des Übernahmeangebots und der Einbringung 100% der A-Aktien hält, soll die HGV mit 50,1% und MSC mit 49,9% am Grundkapital der Bieterin beteiligt sein; zu diesem Zweck wird die HGV einen Teil der im Zuge der Einbringung erworbenen Aktien der Bieterin auf MSC oder eine Tochtergesellschaft von MSC übertragen. Sofern die Bieterin nach Vollzug des Übernahmeangebots und der Einbringung weniger als 100% der A-Aktien hält, werden die Beteiligungsverhältnisse in Bezug auf die Bieterin so ausgerichtet, dass die HGV indirekt 50,1% der A-Aktien hält.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird in deutscher Sprache sowie als unverbindliche englischsprachige Übersetzung neben weiteren Informationen in Bezug auf das Übernahmeangebot im Internet unter www.poh-offer.de veröffentlicht.

Wichtige Information:


Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot mitgeteilt werden. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend angeraten, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des WpÜG, und bestimmter wertpapierrechtlicher Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“) zu grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten, durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Übernahmeangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar), geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Soweit nach den anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften zulässig, können die Bieterin und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (die im Auftrag der Bieterin bzw. der mit ihr verbundenen Unternehmen handeln) von Zeit zu Zeit vor, während oder nach dem Zeitraum, in dem das Übernahmeangebot angenommen werden kann, und außerhalb des Übernahmeangebots, direkt oder indirekt A-Aktien, die Gegenstand des Übernahmeangebots sein können, oder Wertpapiere, die in A-Aktien gewandelt oder umgetauscht werden können, oder deren Ausübung zum Bezug von A-Aktien berechtigen, kaufen oder den Kauf von A-Aktien oder von solchen Wertpapieren veranlassen. Etwaige Käufe oder Veranlassungen zum Kauf erfolgen im Einklang mit allen anwendbaren deutschen Gesetzen und, soweit anwendbar, der Rule 14e-5 des United States Securities Exchange Act von 1934. Soweit nach anwendbarem Recht erforderlich, werden Informationen über solche Käufe oder solche Veranlassungen zum Kauf in der Bundesrepublik Deutschland offengelegt. Soweit Informationen über solche Käufe oder solche Veranlassungen zum Kauf in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch als in den Vereinigten Staaten öffentlich bekanntgegeben. Darüber hinaus können Finanzberater der Bieterin im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges mit Wertpapieren der Gesellschaft handeln, was auch den Kauf oder die Veranlassung zum Kauf solcher Wertpapiere der Gesellschaft umfassen kann.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.

Den Inhabern von Aktien der Gesellschaft, die Gegenstand des Übernahmeangebots sind, wird dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine informierte Entscheidung in Bezug auf den Inhalt der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot und das Übernahmeangebot treffen zu können.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten kann in den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.

Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten werden gebeten, die folgenden Hinweise zur Kenntnis zu nehmen:

Das Übernahmeangebot bezieht sich auf Wertpapiere einer deutschen Gesellschaft und unterliegt deutschen Veröffentlichungsvorschriften, die von diejenigen der Vereinigten Staaten abweichen. Etwaige in dieser Mitteilung enthaltene Finanzinformationen wurden weitgehend in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards erstellt und sind daher möglicherweise nicht vergleichbar mit Finanzinformationen von Unternehmen in den Vereinigten Staaten oder von Unternehmen, deren Jahresabschlüsse nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen in den Vereinigten Staaten erstellt werden. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten gemäß den dort geltenden Vorschriften für Übernahmeangebote, einschließlich der Regulation 14E und den einschlägigen Bestimmungen über Ausnahmen vom Verbot des Erwerbs außerhalb eines beabsichtigten Übernahmeangebots und im Übrigen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des WpÜG durchgeführt. Dementsprechend unterliegt das Übernahmeangebot Offenlegungs- und anderen Verfahrensvorschriften, die sich von den Vorschriften, die in den Vereinigten Staaten gemäß dem Übernahmerecht der Vereinigten Staaten gelten, unterscheiden, einschließlich in Bezug auf Rücktrittsrechte, den zeitlichen Ablauf des Übernahmeangebots, die Abwicklung des Übernahmeangebots, und den Zeitpunkt von Zahlungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot.

München, 13. September 2023

Blitz 23-844 SE