Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Empfohlener Beitrag
Mehr als fünf Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Donnerstag, 10. Juli 2025
1&1 AG kommentiert Indexentscheidung von STOXX
Montabaur, 10. Juli 2025. Die 1&1 AG (ISIN DE 0005545503) nimmt die Mitteilung von STOXX Ltd. zur Kenntnis, wonach das Unternehmen am 11. Juli 2025 aus dem SDAX, HDAX und TecDAX ausgeschlossen wird. Als Grund wird eine „Übernahme“ gemäß Ziffer 8.3.2 des DAX Equity Index Calculation Guide genannt.
Aus Sicht der 1&1 AG sind die Voraussetzungen des genannten Regelwerks nicht erfüllt. Es liegt weder eine Übernahme vor, noch befindet sich die Gesellschaft in einem Übernahmeverfahren. Bei dem Angebot der United Internet AG vom 5. Juni 2025 handelte es sich um ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots. Nach Vollzug dieses Angebots hält die United Internet AG 85,10 % des Grundkapitals (und 85,32 % der Stimmrechte) der 1&1 AG. Die Entscheidung von STOXX Ltd. ist daher für die 1&1 AG nicht nachvollziehbar.
Die 1&1 AG weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass weiterhin ein ausreichender Freefloat von rund 15 Prozent gegeben ist. Mit dieser Meldung reagiert das Unternehmen auch auf zum Teil unzutreffende Darstellungen in den Medien.
Montabaur, 10. Juli 2025
1&1 AG
Der Vorstand
Über die 1&1 AG
Die 1&1 AG mit Sitz in Montabaur ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter und Teil der United Internet Gruppe.
Mit Fokus auf den deutschen Markt stärkt 1&1 gezielt die digitale Souveränität des Landes. 1&1 betreibt als erster Netzbetreiber Europas ein vollständig virtualisiertes 5G-Mobilfunknetz auf Basis der innovativen Open-RAN-Technologie – unabhängig, technologieoffen und bereit für Echtzeitanwendungen der Zukunft. Als viertes Netz steht das 1&1 O-RAN für mehr Wettbewerb und Innovation in der deutschen Mobilfunklandschaft.
Neben einem umfassenden Mobilfunkportfolio bietet 1&1 Breitbandanschlüsse, die zumeist auf dem deutschlandweiten Glasfaser-Transportnetz von 1&1 Versatel sowie für die letzte Meile auf regionalen Netzen von City Carriern und Deutscher Telekom basieren.
Die Marke 1&1 adressiert Value- und Premiumsegmente, während die Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen ansprechen.
Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der SYNLAB AG
Quelle: Bundesanzeiger vom 3. Juli 2025
Mittwoch, 9. Juli 2025
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Team Agrar AG ohne Erhöhung
LG Flensburg, Beschluss vom 7. November 2024, Az. 6 O 24/24
OLG Schleswig, Beschluss vom 17. Juni 2025, Az. 9x W 13/24
Elbstein AG beschließt Kapitalerhöhung in Form einer gemischten Bar- und Sachkapitalerhöhung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Seebeck Werftquartier GmbH
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 „NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN, VOLLSTÄNDIGEN ODER AUSZUGSWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER ÜBERTRAGUNG IN ODER AN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER ÜBERTRAGUNG RECHTSWIDRIG WÄRE“ Hamburg, 9. Juli 2025 Der Vorstand der Elbstein AG (ISIN: DE000A1YDGT7; „Gesellschaft“)
hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das
Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 15 Mio. durch Ausgabe von
bis zu 15 Mio. neuen Aktien gegen Einlagen unter Ausnutzung des
Genehmigten Kapitals 2020 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung wird als
gemischte Bar- und Sachkapitalerhöhung durchgeführt. Den Aktionären wird
das gesetzliche Bezugsrecht im Wege des mittelbaren Bezugsrechts
gewährt. Große Aktionäre haben sich gegenüber der Gesellschaft bereit
erklärt, ihre Bezugsrechte auf insgesamt 13.987.782 neue Aktien nicht
auszuüben, sondern den Gesellschaftern der Seebeck Werftquartier GmbH
mit dem Sitz in Bremerhaven zum Zwecke der Zeichnung gegen Sacheinlagen
zur Verfügung zu stellen. Hierdurch sollen insgesamt 89,9 % der
Geschäftsanteile an der Seebeck Werftquartier GmbH („Zielgesellschaft“) in die Elbstein AG gegen Ausgabe von 13.987.782 neuen Aktien eingebracht werden („Sachkapitalerhöhung“).
Die Zielgesellschaft hält umfangreichen Grundbesitz in Bremerhaven, auf
dem schwerpunktmäßig Wohnimmobilienprojekte realisiert werden sollen.
Die Bebauungspläne stehen derzeit noch aus. |
Vonovia SE: Anfechtungsklage gegen den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche Wohnen SE vergleichsweise beigelegt
___________________
Quelle: Bundesanzeiger vom 8. Juli 2025
Damit kann der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche Wohnen SE im Handelsregister eingetragen werden.
I-ADVISE AG: Studie zur Unternehmensbewertung bei gesellschaftsrechtlichen Bewertungsanlässen
Düsseldorf, Juli 2025:
Die aktuelle Ausgabe der Praxisstudie zeigt die Bewertungspraxis anlässlich aktienrechtlicher Strukturmaßnahmen in den Jahren 2010 bis 2024. Wie in der Vorauflage gehen wir detaillierter auf einzelne Bewertungen des abgelaufenen Jahres ein.
Aufgrund der aktuellen BGH-Rechtsprechung zum Börsenkurs als mögliche Methode zur Schätzung des Unternehmenswerts haben wir ergänzend bereits die Fälle der Bewertungen mit Stichtag im ersten Halbjahr 2025 hinsichtlich der Verwendung des Börsenkurses anstelle des Ertragswerts zur Schätzung des Unternehmenswerts analysiert.
In keinem der analysierten Squeeze-out oder BGAV im Jahr 2024 wurde die Abfindung auf Basis des Börsenkurses vorgenommen, ohne eine Ertragswertermittlung durchzuführen. In drei Fällen war in 2024 der Ertragswert höher als der Börsenkurs, so dass nach der BGH-Rechtsprechung bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen die Abfindung auf Basis des Börsenkurses grundsätzlich geeignet sein könnte. Jedoch wurde in diesen Fällen den Börsenkurs nicht als hinreichend belastbar angesehen, so dass die Abfindungen aus den höheren Ertragswerten abgeleitet wurden. Bei einer Verschmelzung wurde im Rahmen einer Gesamtwürdigung neben den Ertragswerten auch die Börsenkursrelation berücksichtigt.
Auch in den 5 Fällen des ersten Halbjahrs 2025, in denen der Börsenkurs geringer war als der Ertragswert, wurde die Abfindung auf Basis des Ertragswerts vorgenommen.
Der Mittelwert der nachhaltigen Wachstumsraten beträgt in 2024 1,38 %, nach 1,23 % im Vorjahr.
Darüber hinaus zeigt die Studie zahlreiche Details zur Ableitung der Kapitalisierungszinssätze in 2024,
- z.B. einen Rückgang des verwendeten Basiszinssatzes auf 2,5 % zum Jahresende
- die durchgängige Anwendung einer Marktrisikoprämie von 5,75 % nach Steuern
- die vorherrschende Verwendung von sog. raw Betafaktoren und Verzicht auf ausschließliche Anwendung von adjusted Betafaktoren
- die über die Jahre stark gestiegene Bedeutung des Debt Beta.
Die Studie stellen wir Ihnen zum kostenlosen Download zur Verfügung und stehen gerne für den Austausch oder Rückfragen zur Verfügung:
Studie Bewertungspraxis 2024/25
Wenn Sie automatisch über Updates unserer Studien informiert werden möchten, können Sie sich dafür in unserem Studien-Alert eintragen.
EPH Group AG: Einigung auf den Erwerb von drei weiteren Hotelprojekten über Sachkapitalerhöhung, Börsenlisting der Aktien und Barkapitalerhöhung geplant
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Wien, am 09.07.2025: Die EPH Group AG („EPH“) hat heute mit zwei Grundstückseigentümern eine grundsätzliche Einigung dahingehend erzielt, dass EPH von den Verkäufern drei Hotelprojekte für einen lastenfreien Kaufpreis im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich erwirbt. Dabei handelt es sich um Liegenschaften am Großglockner, im Raum Ossiacher See und im Nationalpark Kalkalpen, auf denen neue Hotelprojekte entwickelt werden sollen. Die entsprechenden Widmungen liegen bereits vor. Alle drei Projekte befinden sich im Stadium vor Baugenehmigung.
Der Erwerb der Projekte ist jeweils als Asset Deal über drei neu zu gründende Tochtergesellschaften der EPH geplant, an welchen EPH mit 90% und die jeweilige Verkäuferin mit 10% beteiligt sein wird (die „Projektgesellschaften“). Die nach Abzug von auf den Projektliegenschaften lastenden Bankverbindlichkeiten verbleibenden Kaufpreisforderungen der Verkäuferinnen gegenüber den Projektgesellschaften von rund EUR 3,35 Millionen (die „einzubringenden Forderungen“) sind von den Projektgesellschaften nicht zu begleichen, sondern sollen von den Verkäuferinnen gegen den Erhalt von Aktien an der EPH als Sacheinlage über eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre in die EPH eingebracht werden. Die auf den Projektliegenschaften lastenden Bankverbindlichkeiten im höheren einstelligen Millionenbereich sollen nach Möglichkeit von den finanzierenden Banken weiter finanziert oder ansonsten durch die jeweilige Projektgesellschaft rückgeführt werden. Die Transaktion steht daher seitens EPH unter Finanzierungsvorbehalt.
Im Zuge der beschriebenen Transaktion wird die EPH eine Einbeziehung ihrer Aktien in das Vienna MTF der Wiener Börse (direct market oder direct market plus) veranlassen. Die den Verkäuferinnen zu übertragende Anzahl an neuen Aktien der EPH wird sich durch Division der einzubringenden Forderungen mit dem Referenzpreis für das Börsenlisting am Vienna MTF der Wiener Börse bemessen.
Vor Einbeziehung der Aktien in das Vienna MTF ist eine Barkapitalerhöhung bei der EPH im Wesentlichen aus dem bestehenden Aktionärskreis in einer Größenordnung von EUR 430.000 bis EUR 930.000 durch Zufuhr von Eigenmitteln in die EPH geplant. Für die Zeit nach dem Börsenlisting werden derzeit weitere Finanzierungsoptionen geprüft.
Das Signing der Liegenschaftskaufverträge soll – einen weiteren
positiven Verlauf der durch EPH noch abzuschließenden Due
Diligence-Prüfung vorausgesetzt – binnen vier Wochen erfolgen. Das
Börsenlisting der Aktien der EPH ist bis Ende September 2025, die
Umsetzung der Sachkapitalerhöhung bis Jahresende geplant. Infolge des
Closings der Sach- und der Barkapitalerhöhung würde sich berechnet auf
Basis der Bilanz der EPH zum 31.12.2024 und unter Annahme der
Durchführung der Barkapitalerhöhung um EUR 930.000 die
Eigenkapitalausstattung der EPH von rund minus EUR 1,5 Millionen auf
plus EUR 2,8 Millionen verbessern, was einer Eigenkapitalquote von rund
27,5% entspräche.
Ende der adhoc-Meldung
Über die EPH Group AG:
Die EPH Group AG besteht aus einer Gruppe von Investoren,
Projektentwicklern, Hotelimmobilien-, Finanzierungs- und
Kapitalmarkt-Experten. Das Unternehmen plant den Aufbau eines
diversifizierten Portfolios von renditestarken Hotels und Resorts im
Premium- und Luxussegment in Österreich, Deutschland und anderen
europäischen Top-Destinationen. Aufgrund der langjährigen Erfahrung des
EPH Teams besteht ein hervorragender Marktzugang und eine volle
Akquisitionspipeline. In den Bereichen Feasibility Study, Due Diligence,
Bewertung, Contract Management, M&A, Portfolio Strategy,
Development und Construction arbeitet die EPH Group AG mit den führenden
Hotel- und Tourismus-Consulting-Unternehmen in Österreich und
Deutschland zusammen. So kann die Gesellschaft auf eine umfassende
Expertise zurückgreifen und für jedes Projekt die bestmögliche Strategie
entwickeln.
Die Anleihe der EPH Group AG (ISIN: DE000A3LJCB4 / WKN: A3LJCB) notiert
im Open Market (Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse, im
Vienna MTF der Wiener Börse und im Rahmen eines dualen Listings an der
Euronext Paris im Segment Euronext Access.
Weitere Informationen finden Sie unter www.eph-group.com.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft) wieder vor dem OLG Frankfurt am Main
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem auf der ao. Hauptversammlung der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft) am 24. Mai 2019 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) hatte das Landgericht Frankfurt am Main im ersten Durchgang mit Beschluss vom 13. August 2020 die Barabfindung zunächst deutlich auf EUR 77,79 angehoben (+ 12,1 %), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/08/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_17.htmlDas OLG Frankfurt am Main, dem die Sache aufgrund von Beschwerden mehrerer Antragsteller vorgelegt wurde, verwies das Verfahren jedoch an das Landgericht zurück. Nach Auffassung des OLG stellt der vom Landgericht als maßgeblich herangezogene Börsenkurs keine geeignete Methode zur Schätzung des Unternehmenswerts dar. Dieser könne nicht ohne weitere Ermittlungen anhand des Börsenwerts geschätzt werden.
Das LG Frankfurt am Main hielt nach der Zurückverweisung den Aktienkurs in seinem Beschluss von 21. Februar 2025 für nicht mehr relevant. Begründet wird dies mit dem relativ hohen Bid-Ask-Spread und den erheblichen Kurssprüngen. Das Landgericht schätzte den Unternehmenswert stattdessen anhand der vom Sachverständigen vorgenommenen Bewertung nach dem Net Asset Value (NAV). Unter Zugrundelegung der NAV-Methode folgte das Gericht dem Sachverständigengutachten und schätzte die angemessene Barabfindung auf (maximal) EUR 69,69. Dieser vom Gericht anhand des NAV geschätzte Unternehmenswert liege nur geringfügig über der festgelegten Abfindung von EUR 69,39 (S. 31). Jedenfalls bei einer Abweichung von 1 - 2 % greife regelmäßig eine "Bagatellgrenze" (S. 32).
14 Antragsteller hatten gegen diese im zweiten Durchgang ergangene erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Das OLG Frankfurt am Main, bei dem die Sache nunmehr zum zweiten Mal anhängig ist, hat den Beschwerdeführern eine Frist zur (ergänzenden) Begründung der Beschwerden bis zum 2. Oktober 2025 gesetzt. Danach werde eine einheitliche Frist zur Erwiderung eingeräumt werden.
SCI AG u.a. ./. Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG:
GSK Stockmann, 80539 München (zuvor: RAe Pinsent Masons Germany LLP, 80333 München)
Dienstag, 8. Juli 2025
Endor AG: Delisting der Endor AG Aktien von der Börse München mit Ablauf des 30. September 2025
Landshut, 08. Juli 2025
Die Geschäftsführung der Börse München hat der Endor AG („Gesellschaft“) mitgeteilt, dass dem Antrag der Gesellschaft auf Widerruf der Notierung der Aktien der Gesellschaft (WKN 549166 / ISIN DE0005491666) im Freiverkehr an der Börse München („Delisting“) stattgegeben wurde und das Delisting mit Ablauf des 30. September 2025 wirksam werden wird.
Nach diesem Zeitpunkt können die Aktien der Gesellschaft nicht mehr an der Börse München gehandelt werden und die Zulassungsfolgepflichten entfallen.
Mitteilende Personen:
Dr. Hubert Ampferl, Insolvenzverwalter
Andres Ruff, CEO
SPARTA Invest AG: Vorstand beschließt Aktienrückkauf und berichtet über das Reinvermögen zum 30. Juni 2025
Leonardo Art Holdings GmbH: Beowolff Capital kündigt Beginn der Annahmefrist für Barangebot über 11,25 Euro je Aktie an Aktionäre der artnet AG mit anschließendem Delisting an
Pressemitteilung
NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN ODER AUS LÄNDERN, IN DENEN DIES GEGEN GESETZLICHE VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN WÜRDE
- Beowolff Capital kündigt Beginn der Annahmefrist für Barangebot über 11,25 Euro je Aktie an Aktionäre der artnet AG mit anschließendem Delisting an
- Nach der Genehmigung durch die BaFin hat Beowolff Capital die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahme- und Delisting-Angebot für die artnet AG veröffentlicht
- Die Annahmefrist, während der die Aktionäre von artnet ihre Aktien zu einem attraktiven Barpreis von 11,25 € pro artnet-Aktie andienen können, beginnt heute und endet am 5. August 2025
- Aktionäre von artnet haben die Möglichkeit, durch Andienung ihrer Aktien im Rahmen des Angebots den Wert ihrer Beteiligung unmittelbar vor dem Delisting mit einer attraktiven und signifikanten Prämie zu realisieren. Das Delisting wird voraussichtlich zum Ende der weiteren Annahmefrist in Kraft treten (voraussichtlich am 22. August 2025)
- Vorstand und Aufsichtsrat von artnet und die Familie Neuendorf begrüßen das Angebot und die Entscheidung von Beowolff Capital, die langfristige Entwicklung von artnet in einem privaten Marktumfeld mit einem stabilen, langfristigen Aktionär zu unterstützen
London, Großbritannien – 8. Juli 2025: Leonardo Art Holdings GmbH (“Leonardo Art Holdings“), eine Investmentgesellschaft, die von Beowolff Capital Management Ltd. (zusammen, „Beowolff Capital”) beraten wird, hat heute nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) die Veröffentlichung der Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für das freiwillige öffentliche Übernahme- und Delisting-Angebot (das „Angebot“) für die artnet AG („artnet“) bekannt gegeben.
Ab heute können Aktionäre von artnet das Angebot annehmen, indem sie ihre Aktien zu einer attraktiven Barvergütung von 11,25 € je artnet-Aktie (der „Angebotspreis“) andienen. Die Annahmefrist läuft am Ende des 5. August 2025 aus. Aktionäre von artnet haben die Möglichkeit, durch die Andienung ihrer Aktien im Rahmen des Angebots den Wert ihrer Beteiligung unmittelbar vor dem Delisting mit einer signifikanten Prämie zu realisieren. Das Delisting wird zum Ende der weiteren Annahmefrist am 22. August 2025 erwartet.
Der Angebotspreis entspricht einer signifikanten Prämie von ca. 97 % auf den XETRA-Schlusskurs von artnet am 3. März 2025, dem letzten Handelstag der artnet-Aktie vor der Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung des wesentlichen Aktionärs Weng Fine Art AG über ein mögliches Übernahmeangebot durch Dritte für artnet zu einem Angebotspreis von 11,00 € und ca. 56 % über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der vergangenen drei Monate in Höhe von 7,20 € vor diesem Datum. Darüber hinaus entspricht dies einer Prämie von ca. 38% auf den XETRA-Schlusskurs der artnet-Aktie vom 10. April 2025, dem letzten Handelstag vor der Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung von artnet über laufende Verhandlungen hinsichtlich eines möglichen Übernahmeangebots für artnet zu einem Angebotspreis von mindestens 11,00 €.
artnet Aktionäre, die das Angebot annehmen möchten, sollten umgehend ihre Depotbank oder ihren Wertpapierdienstleister, bei dem ihre artnet-Aktien verwahrt werden, kontaktieren. Das Angebot unterliegt den in der von der BaFin genehmigten Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen.
Andrew Wolff, Chief Executive Officer von Beowolff Capital, sagte: „Mit unserer Unterstützung kann artnet seine Entwicklung als privates Unternehmen beschleunigen, ohne dem kurzfristigen Druck und den Kosten einer Börsennotierung ausgesetzt zu sein. Durch die Annahme unseres Angebots können die Aktionäre von artnet den Wert ihrer Beteiligung unmittelbar vor dem Delisting mit einer signifikanten Prämie realisieren.“
Vorstand und Aufsichtsrat von artnet sowie die Familie Neuendorf begrüßen und unterstützen das Angebot von Beowolff Capital. Beowolff Capital hat sich bereits einen Anteil von ca. 88 % des Grundkapitals von artnet gesichert.
artnet wird, vorbehaltlich üblicher Bedingungen und Vorbehalte, nach erfolgreichem Abschluss des Übernahmeangebots den Widerruf der Zulassung der artnet-Aktien zum Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ende der weiteren Annahmefrist des Angebots beantragen und alle wirtschaftlich vernünftigen Schritte und Maßnahmen ergreifen, um die Einbeziehung der artnet-Aktien in den Handel im Freiverkehr zu beenden. Dies kann zu einer sehr eingeschränkten Liquidität und Kursverfügbarkeit der artnet-Aktien führen. Weiterhin enden mit dem Delisting vom regulierten Markt auch die umfassenden Finanzberichterstattungspflichten und Kapitalmarkt-Veröffentlichungspflichten von artnet. Beowolff Capital beabsichtigt für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Abschluss des Angebots, keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit artnet abzuschließen.
Die Angebotsunterlage und andere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot sind auf der folgenden Website veröffentlicht: www.leonardo-offer.com.
Berater
Beowolff Capital wird von ParkView Partners als exklusivem Finanzberater und Kirkland & Ellis als Rechtsberater bei der Transaktion unterstützt.
Branicks Group AG: Bündelung des Geschäfts mit institutionellen Investoren bei der VIB
- Komplexität der Strukturen im Konzern weiter reduziert
- Keine Änderung in Geschäftsbeziehung zu institutionellen Investoren
-Verrechnung aller Forderungen aus dem fälligen Darlehen
Frankfurt, 07. 07. 2025 – Die Branicks Group AG („Branicks“), ISIN: DE000A1X3XX4, bündelt das Geschäft mit institutionellen Investoren des Konzerns (Institutional Business) konzernintern bei der VIB Vermögen AG (VIB). Durch die heute mit der VIB Vermögen AG vereinbarte Übertragung des Geschäfts von der Branicks Group AG auf die voll konsolidierte VIB Vermögen AG ist eine Reduzierung der Komplexität der Gesellschafterstruktur im Konzern beabsichtigt. Das Volumen der Übertragung liegt bei rund 360 Mio. EUR.
An der Geschäftsbeziehung zu institutionellen Investoren ändert sich nichts. Kundenschnittstelle und Ansprechpartner bleiben gleich. Das Commercial Portfolio der Branicks Group AG ist von der organisatorischen Veränderung nicht betroffen.
Sonja Wärntges, CEO und CFO der Branicks Group AG kommentierte die Transaktion: „Mit der Übertragung unseres Institutional Business auf die VIB bündeln wir dieses Geschäft an einer Stelle im Konzern. Für unsere Kunden bleibt alles wie gehabt. Die Vereinfachung unserer Strukturen macht uns schlagkräftiger und ist ein weiterer Schritt voran.“
Der Vollzug der Transaktion steht noch unter üblichen, rein formalen Vollzugsvoraussetzungen. Branicks und VIB haben zudem vereinbart, dass mit Vollzug der Übertragung sämtliche Forderungen der VIB gegenüber der Branicks aus dem am 7. Juli 2023 von der VIB Vermögen AG an die Branicks Group AG gewährten Darlehen in Höhe von rund 300 Mio. EUR verrechnet werden.
Über die Branicks Group AG:
Die Branicks Group AG (ehemals DIC Asset AG) ist ein führender deutscher börsennotierter Spezialist für Büro- und Logistikimmobilien sowie neu Renewable Assets mit über 25 Jahren Erfahrung am Immobilienmarkt und Zugang zu einem breiten Investorennetzwerk. Unsere Basis bildet die überregionale und regionale Immobilienplattform mit neun Standorten in allen wichtigen deutschen Märkten (inkl. VIB Vermögen AG). Zum 31.03.2025 betreuten wir in den Segmenten Commercial Portfolio und Institutional Business Objekte mit einem Marktwert von 11,2 Mrd. Euro.
Das Segment Commercial Portfolio umfasst Immobilien im bilanziellen Eigenbestand. Hier erwirtschaften wir kontinuierliche Cashflows aus langfristig stabilen Mieteinnahmen, zudem optimieren wir den Wert unserer Bestandsobjekte durch aktives Management und realisieren Gewinne durch Verkäufe.
Im Segment Institutional Business erzielen wir mit dem Angebot unserer Services für nationale und internationale institutionelle Investoren laufende Gebühren aus der Strukturierung und dem Management von Investmentprodukten mit attraktiven Ausschüttungsrenditen.
Die Aktien der Branicks Group AG sind im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (WKN: A1X3XX / ISIN: DE000A1X3XX4).
Das Unternehmen bekennt sich uneingeschränkt zum Thema Nachhaltigkeit und nimmt Spitzenplätze in ESG-relevanten Ratings wie Morningstar Sustainalytics, S&P Global CSA ein. Zudem ist die Branicks Group AG Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Immobilien im Portfolio von Branicks sind mit renommierten Nachhaltigkeitszertifikaten wie DGNB, LEED oder BREEAM ausgezeichnet.
Mehr Informationen unter www.branicks.com
Montag, 7. Juli 2025
VIB Vermögen AG: Übernahme des Geschäfts mit Institutionellen Investoren der Branicks Group AG, Verrechnung des fälligen Darlehens
Neuburg a. d. Donau, 07. 07. 2025 – Die VIB Vermögen AG („VIB“), ISIN: DE000A2YPDD0, hat heute mit der Branicks Group AG („Branicks“) die Übernahme deren Institutional Business vereinbart. Das Volumen der Übertragung auf die VIB liegt bei rund 360 Mio. EUR. Die VIB baut damit im Rahmen ihrer Geschäftsstrategie ihren bereits etablierten Geschäftsbereich „Institutional Business“ um die Bereiche Management und Strukturierung von Fonds, Club Deals und Einzelmandate institutioneller Investoren in allen Zyklusphasen aus.
Der Vollzug der Transaktion steht noch unter üblichen, rein formalen Vollzugsvoraussetzungen. Branicks und VIB haben vereinbart, dass mit Vollzug der Übertragung sämtliche Forderungen der VIB gegenüber Branicks aus dem am 7. Juli 2023 von VIB an Branicks gewährten Darlehen verrechnet werden.
VIB Vermögen AG
Neuburg a. d. Donau
Daimler Truck Holding AG verkündet neues Aktienrückkaufprogramm
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Leinfelden-Echterdingen – Vorstand und Aufsichtsrat der Daimler Truck Holding AG haben heute die Durchführung eines neuen Aktienrückkaufprogramms beschlossen. Mit Beginn in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 sollen eigene Aktien im Wert von bis zu 2 Mrd. € (ohne Erwerbsnebenkosten) über einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren erworben werden.
Das Aktienrückkaufprogramm basiert auf der Ermächtigung der Hauptversammlung der Daimler Truck Holding AG vom 27. Mai 2025, wonach der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. Mai 2030 eigene Aktien in einem Umfang von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals erwerben darf.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der COMPUTEC MEDIA AG: Bayerisches Oberstes Landesgericht bestellt neuen gemeinsamen Vertreter
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Vogel, E. u.a. ./. Marquard Media International AG
48 Antragsteller
gemeinsame/r Vertreter/in: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München (bisher: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hahn)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Marquard Media International AG:
Rechtsanwälte Beiten Burkhardt, 80339 München
Nakiki SE plant strategische Neuausrichtung hin zu einer „pure“ Bitcoin Treasury-Strategie
- Aufbau eines Bitcoin-Portfolios angestrebt
- Umfirmierung und Kapitalmaßnahmen geplant
Frankfurt am Main, 07. Juli 2025 – Die Nakiki SE (ISIN: DE000WNDL300) plant eine strategische Neuausrichtung mit dem Ziel, das erste deutsche börsennotierte Unternehmen mit einer reinen Bitcoin Treasury-Strategie zu werden. Eine Bitcoin Treasury-Strategie bedeutet, dass ein Unternehmen seinen Anlagefokus auf Investitionen in Bitcoin legt. Die Weichen für den Aufbau eines Bitcoin-Portfolios wurden heute nach Gesprächen mit potenziellen Investoren, platzierenden Banken und Bitcoin-Experten gestellt. Der im Laufe des 2. Halbjahres 2025 stattfindenden Hauptversammlung soll zu diesem Zweck neben einer Anpassung des Gesellschaftszwecks auch eine Umfirmierung vorgeschlagen werden. Zudem werden die Gespräche mit Ankerinvestoren geführt, um die für die Finanzierung des Bitcoin-Portfolios erforderlichen Mittel durch Kapitalerhöhungen sicherzustellen.
Janosch film & medien AG: Verschiebung Hauptversammlung / Strategische Refokussierung
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Die Janosch film & medien AG hat beschlossen, die für den 14. Juli 2025 geplante ordentliche Hauptversammlung abzusagen. Hintergrund dieser Entscheidung ist eine strategische Refokussierung der Gesellschaft auf das Kerngeschäft rund um die Marke Janosch. Dazu zählen neben der Auswertung der Janosch-Rechte und weiterer Figurenwelten Investitionen in die Bereiche Kinder, Familie und Nachhaltigkeit.
Eine erneute Einladung zu einer Hauptversammlung, die spätestens im September 2025 stattfinden soll, wird zeitnah erfolgen. In dieser Hauptversammlung wird der Tagesordnungspunkt „Genehmigtes Kapital“ nicht erneut aufgenommen. Die neue Ausrichtung der Gesellschaft sowie die zukünftige Strategie werden im Rahmen der Hauptversammlung umfassend dargestellt; ebenso werden der Verkauf der Janosch-Kunstwerke und das bisherige Beteiligungsgeschäft ausführlich erläutert.
Vorstand und Aufsichtsrat prüfen darüber hinaus, wie künftig mit frei verfügbaren finanziellen Mitteln umgegangen werden soll. Aufgrund der Fokussierung auf das Kerngeschäft werden neben operativen Gewinnen auch der kurz- bis mittelfristige Verkauf von nicht strategischen Wertpapierpositionen die frei verfügbare Liquidität erhöhen. In Betracht gezogen werden neben Investitionen in das Kerngeschäft höhere Dividendenausschüttungen sowie ggfs. ein Aktienrückkaufprogramm.
Der Vorstand
Savills Immobilien Beratungs-GmbH: Top-6-Büromärkte: Büroflächenumsatz erholt sich, bleibt aber unter dem langfristigen Mittel
Im 1. Halbjahr 2025 verzeichneten die Top-6-Büromärkte* einen Flächenumsatz von rund 1,3 Mio. m². Damit lag das Ergebnis 17,8 % über dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Im Vergleich zum durchschnittlichen Flächenumsatz der ersten Halbjahre der vergangenen zehn Jahre bedeutete dies jedoch ein Minus von 9,1 %.
Die Spitzenmiete stieg im Durchschnitt der Top-6-Städte im 2. Quartal 2025 um 0,5 % gegenüber dem Vorquartal und um 5,6 % im Vergleich zum Vorjahresquartal. Auch die Medianmiete zog weiter an und erhöhte sich gegenüber dem ersten Quartal 2025 um 2,4 % sowie im Vergleich zum Vorjahresquartal um 5,0 %. Die Durchschnittsmiete stieg um 2,7 % im Vergleich zum Vorquartal an.
Die Leerstandsquote belief sich im Durchschnitt der Top-6-Städte im 2. Quartal 2025 auf 7,7 %. Gegenüber dem 1. Quartal entsprach dies einem Anstieg um 50 Basispunkte. Im Vergleich zum Vorjahresquartal lag sie um 180 Basispunkte höher.
Jan-Niklas Rotberg, Managing Director und Head of Office Agency Germany bei Savills, berichtet: „Der Büroflächenumsatz in den Top-6-Städten zeigt eine leichte Erholung – die Vermietungsmärkte sind aktiver als im ersten Halbjahr des Vorjahres. Im langfristigen Vergleich bleibt das Niveau allerdings unterdurchschnittlich. Ein Grund dafür ist der anhaltende Trend zur Flächenreduzierung durch hybride Arbeitsmodelle: Besonders größere Büros werden bei Umzügen verkleinert. Zudem verlängern viele Nutzer weiterhin ihre Mietverträge, um das derzeit unsichere Umfeld abzuwarten und ihre künftigen Flächenbedarf zu planen. Die Entwicklung verläuft zudem regional sehr unterschiedlich: In Frankfurt sorgten vor allem großflächige Anmietungen im ersten Quartal für deutliche Zuwächse, auch Köln setzte positive Impulse. Dagegen taten sich Städte wie Düsseldorf und Berlin schwerer. Während sich der Flächenumsatz je nach Region unterschiedlich entwickelt, steigt die Leerstandsquote in allen Top-6-Städten. Vor allem in peripheren Lagen beobachten wir stärkere Leerstandsanstiege. Die Spitzenmiete zeigt sich davon weiterhin unbeeindruckt und setzt ihren Aufwärtstrend fort. Dies ist auf die nach wie vor hohe Nachfrage nach zentralen und modernen Flächen zurückzuführen, die in vielen Märkten weiterhin knapp sind. Angesichts der sinkenden Zahl an Fertigstellungen und rückläufigen Baugenehmigungen dürfte sich dieser Trend auch mittel- bis langfristig fortsetzen.“
Ausblick: Flächenumsatz leicht im Plus – Leerstände und Spitzenmieten ziehen weiter an
Für das laufende Jahr prognostiziert Savills einen Büroflächenumsatz, der das Vorjahresniveau übersteigt und sich dem langfristigen Durchschnitt annähert. Die anhaltende Verknappung moderner, zentraler Büroflächen lässt eine weitere Steigerung der Spitzenmieten erwarten. Gleichzeitig dürfte die Leerstandsquote weiter zunehmen.
* Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München
Ergänzende Grafiken und Daten zu dieser Pressemeldung finden Sie in unserem Online-Dashboard zu den Top-6-Büromärkten.
Freitag, 4. Juli 2025
EV Digital Invest AG wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung stellen
Berlin, 4. Juli 2025 – Der Vorstand der EV Digital Invest AG (ISIN: DE000A3DD6W5; WKN: A3DD6W), Lizenzpartner der Engel & Völkers Marken GmbH & Co. KG, sieht sich gezwungen, unverzüglich beim Amtsgericht Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft zu stellen.
Die Antragstellung ist erforderlich, weil eine vertraglich verbindlich vereinbarte Auszahlung aus einem Darlehnsvertrag zum Fälligkeitstag ohne Angabe von Gründen und überraschend ohne Vorankündigung durch die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, dem Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R., verweigert wurde. Die finanziellen Mittel waren maßgeblich erforderlich, um eine außerordentliche Einmalverbindlichkeit fristgerecht zu begleichen. Das Verhalten der Mehrheitsaktionärin ist auch insofern überraschend, da vorherige Zahlungen aus der vertraglichen Vereinbarung jeweils immer fristgerecht geleistet wurden und die aktuelle Fassung, aus der die Zahlungspflicht resultiert, von der gegenwärtigen Führung der Mehrheitsaktionärin selbst unterzeichnet wurde. Nach Einschätzung der anwaltlichen Berater der Gesellschaft handelt es sich bei der Zahlungsverweigerung um eine vorsätzliche Verletzung des Darlehnsvertrages sowie einen Treuepflichtverstoß der Mehrheitsaktionärin gegenüber der Gesellschaft.
Trotz intensiver Bemühungen des Vorstands, die verbindlich vereinbarte Zahlung auf alternativen Wegen durchzusetzen und die Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, konnte in der Kürze der verbleibenden Zeit keine Lösung erzielt werden. Der Vorstand der EV Digital Invest AG nimmt die Entscheidung der Mehrheitsaktionärin mit großem Unverständnis zur Kenntnis, zumal die Gesellschaft sich nach den herausfordernden Jahren der Immobilienkrise operativ wieder stabilisiert. Eingeleitete Restrukturierungsmaßnahmen zeigen Wirkung und die Projekt-Pipeline verbessert sich spürbar in Qualität und Umfang. Umso schwerer wiegt der Umstand, dass die fällige Zahlung genau in diesem Moment überraschend verweigert wurde. Ohne diese unabsehbare Entscheidung durch die Mehrheitsaktionärin wäre der Insolvenzantrag nicht nötig gewesen.
Die EV Digital Invest AG wird im Rahmen des beabsichtigten Eigenverwaltungsverfahrens mit den zuständigen Stellen und Verfahrensbeteiligten kooperieren.
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, fusionskontrollrechtliche Freigabe erfolgt, Squeeze-out folgt
- alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025, Eintragung wegen Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss verzögert, nunmehr Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
- artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH)
- APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
- Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems), maßgebliche Handelsregistereintragung am 16. Juni 2025 (Fristende: 16. September 2025)
- Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien
- Cliq Digital AG: “Potenzielles Teilrückkaufangebot“, Überlegungen zu einem Delisting
- CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC), nunmehr Delisting zum Ablauf des 24. Juni 2025
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, folgt Squeeze-out?
- DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
- Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
- DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
- Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025
- GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH
- Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
- NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH
- New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
- niiio finance group AG: Delisting
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025
Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
- SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
- SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025
- STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
- SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Eintragung im Handelsregister am 27. Juni 2025 (Fristende: 29. September 2025)
- Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)
- Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Eintragung und Bekanntmachung am 23. Juni 2025 (Fristende: 23. September 2025)
- Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
- VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners) zu EUR 10,57 je Aktie
- Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
Donnerstag, 3. Juli 2025
VOQUZ Labs AG: Barabfindung im Rahmen des aktienrechtlichen Squeeze-out auf EUR 10,57 festgelegt
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. ES GELTEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER BEKANNTMACHUNG.
Die VOQUZ Labs Aktiengesellschaft gibt bekannt, dass die Blitz 24-250 GmbH dem Vorstand der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft heute ein konkretisiertes Verlangen nach §§ 327a ff. AktG zur Einberufung der Hauptversammlung der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft auf die Blitz 24-250 GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übermittelt hat.
Die Blitz 24-250 GmbH hält derzeit rund 95,86 % des Grundkapitals der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Die Blitz 24-250 GmbH hat die Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 10,57 je Aktie der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft festgelegt. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird.
Auf der Hauptversammlung der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft, die voraussichtlich am 12. August 2025 stattfinden wird, soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft auf die Blitz 24-250 GmbH gegen eine Barabfindung von EUR 10,57 je Aktie beschlossen werden.
Der Squeeze-out wird erst nach Zustimmung der Hauptversammlung der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft und Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister wirksam.
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. (...)
Hamburger Hafen und Logistik AG: HHLA informiert auf Hauptversammlung über Jahresverlauf und strategische Entwicklung
HHLA-Hauptversammlung 2025
Hamburg, 3. Juli 2025 | Die ordentliche Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) stimmte heute allen zur Abstimmung gekommenen Tagesordnungspunkten zu. Zudem wurde die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,10 Euro je A-Aktie beschlossen.
Die HHLA-Vorstandsvorsitzende Angela Titzrath blickte in ihrer Rede auf das Geschäftsjahr 2024 zurück, in dem die HHLA ihre Position als europäischer Netzwerk-Logistiker gestärkt hat. Trotz globaler Herausforderungen, wie der anhaltenden Konjunkturschwäche in Deutschland, dem Konflikt im Nahen Osten sowie dem Krieg in der Ukraine, hat die HHLA das Jahr mit einer positiven Umsatz- und Ergebnisentwicklung abgeschlossen: Der Konzernumsatz stieg um 10,5 Prozent auf 1.598,3 Mio. Euro und das Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) erhöhte sich um 22,7 Prozent auf 134,3 Mio. Euro.
Vorstandsvorsitzende Angela Titzrath: „Die HHLA hat im Jahr 2024 in einem herausfordernden Marktumfeld Stabilität bewiesen und gleichzeitig konsequent an der Umsetzung ihrer strategischen Ziele gearbeitet. Maßgeblich vorangetrieben wurden der gezielte Ausbau des europäischen Netzwerks sowie die technologische Weiterentwicklung und Automatisierung der Containerterminals in Hamburg. Dadurch haben wir nicht nur die Grundlage für zukünftiges Wachstum geschaffen, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Hamburg gestärkt. Die positive wirtschaftliche Entwicklung zeigt, dass die HHLA auf dem richtigen Weg ist – mit dem klaren Ziel, das Unternehmen noch vernetzter, digitaler und nachhaltiger aufzustellen.“
Die Hauptversammlung beschloss, eine Bardividende je börsennotierter A-Aktie in Höhe von 0,10 Euro auszuzahlen. An die Aktionäre des Teilkonzerns Hafenlogistik werden somit insgesamt 7,3 Mio. Euro ausgeschüttet. Für den nicht an der Börse gelisteten Teilkonzern Immobilien werden 1,50 Euro je S-Aktie ausgezahlt. Die S-Aktien befinden sich zu 100 Prozent im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg. Für beide Teilkonzerne zusammengenommen schüttet die HHLA insgesamt 15,7 Mio. Euro für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 aus.
Die detaillierten Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung, die Rede und Präsentation der Vorstandsvorsitzenden sind auf der Webseite der HHLA im Bereich Investor Relations unter „Hauptversammlung“ veröffentlicht: www.hhla.de/hauptversammlung.
voxeljet AG: Gericht bestätigt StaRUG Plan
- Der StaRUG Plan erhielt heute die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit und das Gericht bestätigte den StaRUG Plan.
- Der Plan soll sicherstellen, dass voxeljet die Mittel zur Verfügung gestellt werden, um sich auf das operative Geschäft, Kunden, Lieferanten, Tochtergesellschaften und Mitarbeiter zu konzentrieren.
Friedberg, Deutschland, 03. Juli 2025 – Die voxeljet AG ("Gesellschaft", "voxeljet" oder "wir"), ein Anbieter von high-speed, großformatigen 3D-Druckern und On-Demand-3D-Druckteilen für industrielle und gewerbliche Kunden, teilt mit, dass der Hauptinvestor Anzu Special Acquisition Corp II ("Anzu") im Rahmen des heute vom Gericht in München bestätigten Plans neues Eigenkapital in Höhe von 2,5 Mio. Euro einbringen wird. Der Plan sieht zusätzlich einen Forderungserlass aus Verbindlichkeiten gegenüber Anzu in Höhe von insgesamt 3,5 Mio. EUR und eine Verlängerung der Fälligkeit der Verbindlichkeiten bis 2031 vor. Diese Maßnahmen sollen eine nachhaltige Finanzierung der Gesellschaft ermöglichen und voxeljet zukunftsfähig aufstellen.
„Wir haben den notwendigen Prozess in kurzer Zeit durchgeführt, um die Beeinträchtigung auf das operative Geschäft so gering wie möglich zu halten. Mit der Bestätigung des Plans durch das Gericht erwarten wir, dass dieser Abschnitt des Prozesses abgeschlossen ist“, sagt Rudolf Franz, Vorstand der voxeljet AG.
Franz fügte hinzu: „Dieser Plan sorgt für die Beständigkeit unserer Geschäftstätigkeit und bekräftigt unser Bereitschaft, unsere Kunden zuverlässig zu bedienen und ihre laufenden und zukünftigen Bedürfnisse zu erfüllen. Der Plan sichert die nachhaltige Finanzierung und kann voxeljet in eine erfolgreiche Zukunft führen.“
Das Gericht hat den nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) erstellten Plan ("StaRUG Plan") bestätigt. Wie bereits kommuniziert, sieht der Plan eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf null Euro vor. Der vom Gericht bestätigte Plan führt zum kompensationslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre der Gesellschaft. Anschließend wird das Kapital der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der bisherigen Aktionäre erhöht. Ausschließlich Anzu wird als einziger planbetroffener Finanzgläubiger zur Zeichnung der neuen Aktien zugelassen.
Der Forderungserlass wird einen Erlass in Höhe von EUR 500.000 im Jahr 2025 und jeweils einen Erlass in Höhe von EUR 1.500.0000 in den Jahren 2026 und 2027 umfassen. Ferner werden die jährlichen Zinsen ab Juli 2026 auf 3% p.a. reduziert. Bis zum (einschließlich) 30. Juni 2026 sind keine Zinszahlungen geschuldet. Durch den Plan wird zudem geregelt, dass die Schuldscheindarlehen erst zum 2. Januar 2031 zur Rückzahlung fällig werden.
Die Umsetzung des Plans soll unmittelbar nach Eintritt der Rechtskraft der Planbestätigung erfolgen.
VOXELJET
voxeljet wurde 1999 als Spin-off der Technischen Universität München (TUM) mit einer klaren Vision gegründet: durch die Entwicklung neuer generativer Verfahren für die Serienanfertigung komplexer Bauteile mittels 3D-Druck einen neuen Fertigungsstandard zu begründen. voxeljet ist ein weltweit agierender führender Anbieter von high-speed, großformatigen 3D-Druckern und On-Demand-3D-Druckteilen für industrielle und gewerbliche Kunden. Bauteile, die mit Hilfe der voxeljet-Technologie hergestellt werden, fliegen im All, machen die Mobilität effizienter und ermöglichen die Herstellung neuer technischer Lösungen. Besuchen Sie die Website von voxeljet unter www.voxeljet.com und folgen Sie uns auf LinkedIn.
ANZU PARTNERS
Anzu Partners ist eine Investmentgesellschaft, die sich auf Cleantech-, Industrie- und Life-Science-Technologieunternehmen konzentriert, die das Potenzial haben, ihre Branchen zu verändern. Anzu arbeitet mit Unternehmern zusammen, um technologische Innovationen zu entwickeln und zu vermarkten, indem es Kapital und fundiertes Know-how in den Bereichen Geschäftsentwicklung, Marktpositionierung, globale Konnektivität und Betrieb bereitstellt. Im Jahr 2024 verwaltete Anzu Partners ein Vermögen von rund 1 Milliarde US-Dollar mit einem Team von über fünfzig Fachleuten in Atlanta, Boston, San Diego, Tampa und Washington DC. Weitere Informationen finden Sie unter anzupartners.com.
Endor AG: Antrag auf Delisting
Landshut, 03. Juli 2025
Der Insolvenzverwalter der Endor AG („Gesellschaft“), Dr. Hubert Ampferl, hat gemeinsam mit dem Vorstand der Gesellschaft beschlossen, den Widerruf der Notierung der Aktien der Gesellschaft (WKN 549166 / ISIN DE0005491666) im Freiverkehr an der Börse München zu beantragen (sog. „Delisting“). Der Insolvenzverwalter und der Vorstand der Gesellschaft werden kurzfristig einen entsprechenden Antrag bei der Börse München stellen. Gemäß den Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Börse München entscheidet über den Delisting-Antrag der Gesellschaft und den genauen Zeitpunkt der Notierungseinstellung die Geschäftsführung der Börse München.
BayWa AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz – keine Auswirkung auf die Umsetzung des Sanierungskonzepts
Der Vorstand der BayWa AG gibt bekannt, dass sich im Rahmen der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses auf den 31. Dezember 2024 ergeben hat, dass sich das bilanzielle Eigenkapital (HGB) der BayWa AG auf weniger als die Hälfte des Grundkapitals reduziert hat. Das ergibt sich aus erforderlichen Buchwert-Abschreibungen, insbesondere aus der Beteiligung an der BayWa r.e. AG. Auf Basis der derzeitigen Berechnungen ist das bilanzielle Eigenkapital (HGB) der BayWa AG zum 31. Dezember 2024 aufgrund der Abschreibungen negativ.
Der entsprechende Eigenkapitalverlust bewegt sich innerhalb der Erwartungen des Sanierungskonzepts und hat folglich keine Auswirkungen auf dessen Umsetzung oder auf die positive Fortführungsprognose gemäß dem Sanierungsgutachten. Es ergeben sich ebenfalls keine Auswirkungen auf die auf Basis des Sanierungsgutachtens kürzlich erfolgreich abgeschlossene Sanierungsfinanzierung bis 2028. Auch das operative Geschäft sowie die Durchführung der im Restrukturierungsplan vorgesehenen Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung mit einem Gesamtmindesterlös in Höhe von insgesamt 150 Mio. Euro bleiben hiervon unberührt. Das Sanierungsgutachten sieht zudem vor, dass das wirtschaftliche Eigenkapital der BayWa auf Gruppenebene bis Ende des Geschäftsjahres 2028 wieder positiv sein wird.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 werden, wie angekündigt, am 10. Juli 2025 veröffentlicht. Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einberufung einer Hauptversammlung aus. Aufgrund der zeitlichen Nähe zu der für den 26. August 2025 geplanten Hauptversammlung wird der Vorstand dieser Hauptversammlung einen Verlust gemäß § 92 Abs. 1 AktG anzeigen und zur Lage der Gesellschaft berichten. Beschlussfassungen in diesem Zusammenhang sind nicht vorgesehen.
Aufgrund der Abschreibungen erwartet der Vorstand auf Konzernebene für das Geschäftsjahr 2024 einen Jahresfehlbetrag (IFRS) von rund 1,6 Mrd. Euro.