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Montag, 13. Oktober 2025

APONTIS PHARMA AG: Anfechtungsklage gegen den Squeeze-out-Beschluss

PONTIS PHARMA AG
Monheim am Rhein
ISIN: DE000A3CMGM5 // WKN: A3CMGM

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1 AktG


Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG vom 29. Juli 2025 gefassten Beschluss zum Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der APONTIS PHARMA AG auf die Zentiva AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)) Anfechtungsklage erhoben hat.

Die Klage ist bei der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 35 O 86/25 anhängig. Es wird ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt.

Monheim am Rhein, im Oktober 2025

APONTIS PHARMA AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 10. Oktober 2025

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