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Dienstag, 7. Oktober 2025

Vereinfachte Kapitalherabsetzung bei der EV Digital Invest AG

EV Digital Invest AG
Berlin
- ISIN DE000A3DD6W5 -

Bekanntmachung über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG

Die Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 11. Juni 2025 u.a. vorgesehen, dass das Grundkapital der Gesellschaft durch die Herabsetzung des Grundkapitals um 2,00 EUR auf 5.484.909,00 EUR durch Einziehung von 2 Aktien erfolgen soll. Anschließend wird das Grundkapital von EUR 5.484.909,00, eingeteilt in 5.484.909 auf den Inhaber lautende Stückaktien, um EUR 3.656.606,00 auf EUR 1.828.303,00, eingeteilt in 1.828.303 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien), herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) im Verhältnis 3:1. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 3 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.

Der rechtskräftige Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Juni 2025 wurde am 04. Juli 2025 in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam auf EUR 1.828.303,00 herabgesetzt. Die Satzung wurde entsprechend geändert.

Am 08. Oktober 2025 abends werden die 5.484.909 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 3:1 zusammengelegt. Für je drei alte Aktien mit der ISIN DE000A3DD6W5 erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktie der ISIN DE000A40ZVZ1 mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte: DE000A40ZVY4) ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Ein börsenmäßiger Handel der Teilrechte in der ISIN DE000A40ZVY4 ist nicht beabsichtigt. Die Depotbanken werden gebeten etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von 3 : 1 teilbare Anzahl von Stückaktien hält, zunächst untereinander und anschließend mit dem beauftragten Kreditinstitut der Kapitalherabsetzung, der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, Gräfelfing, mit anderen Spitzen zusammenzulegen. Verbleibende Aktienspitzen werden durch Clearstream Banking nach dem 29. Oktober 2025 wertlos ausgebucht.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der RIM AG bleibt durch die Hinzubuchung konvertierter Aktien und eventueller Teilrechte unverändert.

Die derzeit unter der ISIN DE000A3DD6W5 girosammelverwahrten Aktien erhalten nach der Kapitalherabsetzung die ISIN DE000A40ZVZ1 für „konvertierte“ Aktien.

Die derzeit unter der ISIN DE000A3DD6W5 girosammelverwahrten Aktien werden letztmalig am 06.10.2025 an der Börse gehandelt.

Die „konvertierten“ Aktien mit der ISIN DE000A40ZVZ1 werden erstmals am 07.10.2025 an der Börse gehandelt. 

Berlin, im September 2025

EV Digital Invest AG

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. Oktober 2025 

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