von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
zugunsten der Hauptaktionärin VIB Vermögen AG hat das LG München I Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 18. Dezember 2025 mit einer möglichen Fortsetzung am 19. Dezember 2025 angesetzt. Bei dem Termin sollen dieVertragsprüfer, Frau Wirtschaftsprüferin Susann Ihlau und Herr Wirtschafsprüfer Hendrik Duscha, Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, angehört werden.
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Dienstag, 7. Oktober 2025
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: Verhandlung am 18. und ggf. 19. Dezember 2025
Die
VIB hatte den BBI-Minderheitsaktionären eine Abfindung in Höhe von EUR
14,86 je BBI-Aktie angeboten, was von den Antragstellern als zu niedrig kritisiert worden war.
LG München I, Az. 5 HK O 13149/24
Rolle, T. u.a. ./. VIB Vermögen AG
35 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80489 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte DLA Piper UK LLP, 50667 Köln
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