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Mittwoch, 8. Oktober 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Kölnischen Rück: Antragsgegnerin lehnt vergleichsweise Beilegung ab

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 16 Jahren laufenden Spruchverfahren zu dem 2007 beschlossenen Squeeze-out bei der Kölnischen Rückversicherungs AG kamen die gerichtlich bestellten Sachverständigen, die Wirtschaftsprüfer Buchert und Dr. Buck, NPP Niethammer, Poserwang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (NPP), in ihrem 2020 vorgelegten Sachverständigengutachten auf einen Wert von EUR 182,06 je Aktie: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/05/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_76.html

Das LG Köln hatte mit Beschluss vom 6. November 2020 von NPP eine (erste) ergänzende schriftliche Stellungnahme angefordert und um Stellungnahme zu den Ausführungen der Antragsgegnerin (mit einem Privatgutachten von Value Trust) und den Antragstellern gebeten. NPP hatte daraufhin die angeforderte Stellungnahme vorgelegt, in der ein geringerer Wert von EUR 173,43 je Aktie errechnet wurde, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/04/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_12.html

In der zuletzt vorgelegten „Zweiten ergänzenden Stellungnahme“ kam die Gutachterin NPP auf einen Wert je Aktie in Höhe von EUR 181,59 (geringfügig niedriger als die in dem Sachverständigengutachten 2020 genannten EUR 182,06 je Aktie): https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/02/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_25.html

Auf Anfrage des Gerichts nach einer möglichen vergleichsweisen Beilegung hat die Antragsgegnerin nunmehr mitgeteilt, dass der Abschluss eines Vergleichs auf Basis der gutachterlichen Stellungnahme von NPP vom 27. Oktober 2023 für sie nicht in Betracht komme.

LG Köln, Az. 82 O 2/09
SCI AG u.a. ./. General Reinsurance Corporation
176 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Klocke, 50668 Köln
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, 60322 Frankfurt am Main

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