von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit 16 Jahren laufenden Spruchverfahren zu dem 2007 beschlossenen Squeeze-out
bei der Kölnischen Rückversicherungs AG kamen die gerichtlich bestellten
Sachverständigen, die Wirtschaftsprüfer Buchert und Dr. Buck, NPP
Niethammer, Poserwang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft (NPP), in ihrem 2020 vorgelegten
Sachverständigengutachten auf einen Wert von EUR 182,06 je Aktie: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/05/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_76.html
Das
LG Köln hatte mit Beschluss vom 6. November 2020 von NPP eine (erste)
ergänzende schriftliche Stellungnahme angefordert und um Stellungnahme
zu den Ausführungen der Antragsgegnerin (mit einem Privatgutachten von
Value Trust) und den Antragstellern gebeten. NPP hatte daraufhin die angeforderte Stellungnahme
vorgelegt, in der ein geringerer Wert von EUR 173,43 je Aktie
errechnet wurde, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/04/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_12.html
In
der zuletzt vorgelegten „Zweiten ergänzenden Stellungnahme“ kam die
Gutachterin NPP auf einen Wert je Aktie in Höhe von EUR 181,59
(geringfügig niedriger als die in dem Sachverständigengutachten 2020
genannten EUR 182,06 je Aktie): https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/02/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_25.html
Auf Anfrage des Gerichts nach einer möglichen vergleichsweisen Beilegung hat die Antragsgegnerin nunmehr mitgeteilt, dass der Abschluss eines Vergleichs auf Basis der gutachterlichen Stellungnahme von NPP vom 27. Oktober 2023 für sie nicht in Betracht komme.
176 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Klocke, 50668 Köln
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, 60322 Frankfurt am Main
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen