Geschäfte mit nahestehenden Personen gemäß § 111c Abs. 2 AktG
Hamburg – Der Aufsichtsrat der Readcrest Capital AG hat am 6. Oktober 2025 der Ausgabe einer Pflichtwandelanleihe gegen Sacheinlage sämtlicher Geschäftsanteile an der RC Stadtentwicklungs GmbH, Leipzig, und der Zulassung der Midgard Beteiligungsgesellschaft mbH, Rostock („Midgard“) zur Übernahme von Wandelschuldverschreibungen im Umfang von EUR 15.950.000,00 auf Grundlage eines entsprechenden Zeichnungsvertrags zwischen der Readcrest Capital AG als Emittentin und der Midgard als Anleihegläubigerin gemäß § 111b Abs. 1 AktG zugestimmt.
Der Zeichnungsvertrag wurde mit Datum vom 6. Oktober 2025 zwischen der Readcrest Capital AG und Midgard abgeschlossen.
Beherrschender Gesellschafter der Midgard ist Herr Rolf Elgeti, zugleich Vorstand der Readcrest Capital AG. Somit ist Midgard eine nahestehende Person im Sinne des § 111a Abs. 1 Satz 2 AktG.
Der Wandlungspreis der Pflichtwandelanleihe beträgt anfänglich EUR 1,20 und kann unter bestimmten Umständen angepasst werden. Die Pflichtwandelanleihe wird bei Eintritt bestimmter Bedingungen (u.a. Schaffung bedingter Kapitalia und Erteilung von Baugenehmigungen für Projektgrundstücke) in Aktien der Readcrest Capital AG nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen pflichtgewandelt. Midgard kann bis zu bis zu 13.291.667 Aktien durch die Pflichtwandlung erwerben. Eine Rückzahlung der Pflichtwandelanleihe in bar ist ausgeschlossen.
Der Vorstand
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