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Freitag, 6. Dezember 2024

Delisting-Erwerbsangebot der Elbe BidCo AG (KKR) für Aktien der ENCAVIS AG

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:
Elbe BidCo AG
Wiesenhüttenstraße 11
60329 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 262997

Zielgesellschaft:
ENCAVIS AG
Große Elbstraße 59
22767 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63197
ISIN: DE0006095003 (WKN: 609500)

Die Elbe BidCo AG ("Bieterin"), eine von durch verschiedene Tochtergesellschaften von Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P. beratenen und verwalteten Investmentfonds, Vehikeln und/oder Accounts kontrollierte Holdinggesellschaft, hat heute beschlossen, den Aktionären der ENCAVIS AG ("Encavis") im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots ("Delisting-Angebot") anzubieten, sämtliche noch nicht von der Bieterin gehaltene auf den Inhaber lautende Stückaktien von Encavis mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie ("Encavis-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 17,50 je Encavis-Aktie anzubieten. Die Bieterin hält derzeit Encavis-Aktien im Umfang von ca. 87,73 % des Grundkapitals von Encavis.

Die Bieterin hat mit Encavis am heutigen Tage eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen und unter üblichen Vorbehalten vereinbart, dass Encavis noch vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots den Widerruf der Zulassung der Encavis-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und der Hamburger Wertpapierbörse beantragt sowie alle angemessenen Schritte und Maßnahmen unternimmt, um die Einbeziehung der Encavis-Aktien in den Freiverkehr zu beenden.

Das Delisting-Angebot wird keine Vollzugsbedingungen enthalten.

Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zum Delisting-Angebot werden im Internet unter www.elbe-offer.com veröffentlicht und verfügbar sein.

Wichtige Informationen:


Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Encavis-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots sowie weitere das Delisting-Angebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von Encavis-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Delisting-Angebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Delisting-Angebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet unter www.elbe-offer.com veröffentlicht.

Das Delisting-Angebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Börsengesetzes (BörsG), des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende Delisting- oder Übernahmeangebote durchgeführt. Das Delisting-Angebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten von Amerika keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Delisting-Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von Encavis-Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird kein Delisting-Angebot, weder direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das Delisting-Angebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht untersagt wäre.

Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere Encavis-Aktien außerhalb des Delisting-Angebots direkt oder indirekt über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen, die anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften, insbesondere diejenigen des BörsG und des WpÜG, eingehalten werden und der Angebotspreis sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht, so dass dieser einer außerhalb des Delisting-Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht, sofern diese höher ist als der Angebotspreis. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werden Informationen über solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Encavis-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist. Das mit dieser Mitteilung bekanntgegebene Delisting-Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse und Hamburger Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Rechtsordnungen unterscheiden. Diese Mitteilung wurde nach deutscher Art und Praxis verfasst, um den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zu entsprechen. Die an anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage, enthaltenen, sich auf die Bieterin und die Encavis beziehenden Finanzkennzahlen werden in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nicht in Übereinstimmung mit den in den Vereinigten Staaten von Amerika allgemein anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mit Finanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Das Delisting-Angebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika nach Maßgabe von Section 14(e) des US-Börsengesetzes und der im Rahmen des US-Börsengesetzes erlassenen Regulation 14E und auf Grundlage der sog. Tier II-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des US-Börsengesetzes, welche es einem Bieter ermöglicht, bestimmte materielle und verfahrensrechtliche Vorschriften des US-Börsengesetzes für Delisting- oder Übernahmeangebote dadurch zu erfüllen, dass er das Recht oder die Praxis seiner Heimatrechtsordnung befolgt, und den Bieter von der Einhaltung bestimmter anderer Vorschriften des US-Börsengesetzes befreit, und im Übrigen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerika werden darauf hingewiesen, dass die Encavis nicht an einer US-amerikanischen Wertpapierbörse gelistet ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen des US-Börsengesetzes unterliegt und auch keine Berichte bei der US-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss.

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Delisting-Angebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot ergeben, nach den Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da die Bieterin und die Encavis sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern werden.

Frankfurt am Main, 6. Dezember 2024

Elbe BidCo AG

ENCAVIS AG: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit KKR; öffentliches Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 17,50 je Aktie angekündigt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, 6. Dezember 2024 – Der Vorstand des Hamburger Wind- und Solarparkbetreibers Encavis AG (ISIN: DE0006095003, Börsenkürzel: ECV) („Encavis“ oder „Gesellschaft“) und die Elbe BidCo AG („BidCo“ oder „Bieterin“), eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds, Vehikeln und Konten kontrolliert wird, die von Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. und deren verbundenen Unternehmen (zusammen „KKR“) beraten und verwaltet werden, haben heute eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. Die BidCo hält bereits rund 87,73 Prozent der Encavis-Aktien.

Auf Grundlage der Delisting-Vereinbarung soll die Stellung von Anträgen auf Widerruf der jeweiligen Zulassung der Encavis-Aktien am regulierten Markt (sog. Delisting) erfolgen; zudem sollen wirtschaftlich angemessene Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich und für die Gesellschaft möglich sind, um danach die Einbeziehung der Encavis-Aktien in den Handel im Freiverkehr zu beenden.

Gemäß den Bestimmungen der Delisting-Vereinbarung wird die Bieterin heute die Entscheidung veröffentlichen, den Aktionären der Gesellschaft ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots zum Erwerb sämtlicher Aktien der Gesellschaft, die nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehalten werden, gegen Zahlung einer Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 17,50 je Encavis-Aktie zu unterbreiten.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft, die beide dem Abschluss der Delisting-Vereinbarung zugestimmt haben, unterstützen das angekündigte Delisting-Erwerbsangebot der BidCo. Vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot und der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen beabsichtigen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft, in ihrer gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) zu veröffentlichenden gemeinsamen begründeten Stellungnahme den Aktionären von Encavis zu empfehlen, das Angebot anzunehmen.

Der weitere Prozess wird in der Delisting-Vereinbarung konkretisiert. Diese enthält zudem Bestimmungen zur Sicherung der (Re-)Finanzierung der Gesellschaft nach Beendigung der Börsennotierungen und damit auch Schutzmaßnahmen zugunsten der Encavis-Gruppe. Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassungen werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.

Donnerstag, 5. Dezember 2024

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DISO Verwaltungs AG (früher: Matica Technologies AG, ehemals: Digital Identification Solutions AG)

Das LG München I hat Spruchanträge zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DISO Verwaltungs AG zu dem führenden Verfahren mit dem Az. 5 HK O 14438/24 verbunden. Mehrere außenstehende Minderheitsaktionäre haben eine Überprüfung der Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung beantragt.

LG München I, Az. 5 HK O 14438/24

Deutsche Konsum REIT-AG: Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) wird Großaktionärin der Deutschen Konsum REIT-AG

Pressemitteilung

Potsdam, 4. Dezember 2024 – Durch die Wandlung einer Wandelanleihe ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) Großaktionärin der Deutschen Konsum REIT-AG geworden.

Die Deutsche Konsum REIT-AG hatte 2015 zwei nachrangig besicherte Wandelanleihen in Höhe von EUR 37 Mio. mit einer Laufzeit bis Januar 2025 begeben. Durch die teilweise Wandlung durch die VBL wurde ein wesentlicher Teil dieser Anleihen durch die Ausgabe von 5.572.704 neuen Aktien getilgt. Diese Ablösung hat einen positiven Effekt auf den Schuldenstand der Gesellschaft.

Das Unternehmen begrüßt die neue Aktionärin und freut sich auf eine langfristige Zusammenarbeit.

Die Deutsche Konsum REIT-AG hat am 26. November 2024 eine Spanne bei der Verschuldungsquote (Loan-to-Value, LTV) für das Jahr 2023/2024 bekanntgegeben (siehe Pressemitteilung). Mit der aktuellen Wandlung der Wandelanleihe wird ein zusätzlicher positiver Effekt auf den LTV im ersten Quartal des neuen Geschäftsjahres 2024/2025 erwartet.

Der vollständige Jahresabschluss wird am 19. Dezember 2024 veröffentlicht.

Über das Unternehmen

Die Deutsche Konsum REIT-AG, Broderstorf, ist ein börsennotiertes Immobilienunternehmen mit Fokus auf deutsche Einzelhandelsimmobilien für Waren des täglichen Bedarfs an etablierten Mikrostandorten. Der Schwerpunkt der Aktivitäten der Gesellschaft liegt im Erwerb, in der Bewirtschaftung und in der Entwicklung der Nahversorgungsimmobilien mit dem Ziel einer stetigen Wertentwicklung und dem Heben stiller Reserven.

Die Aktien der Gesellschaft werden im Prime Standard der Deutschen Börse (ISIN: DE 000A14KRD3) sowie im Wege eines Zweitlistings an der JSE (JSE Limited) (Südafrika) gehandelt.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG: Rechtsformwechsel, ao. Hauptversammlung am 18. Dezember 2024
  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung am 25. Oktober 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft (Fristende: 27. Januar 2025)
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation)
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting angekündigt
  • BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der AGIB Real Estate S.A. zu EUR 8.760,- je Aktie, Eintragung am 19. September 2024 (Fristende am 19. Dezember 2024)
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie, Hauptversammlung am 13. August 2024, Eintragung am 7. Oktober 2024 (Fristende: 7. Januar 2025)
  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
  • Covestro AG: Übernahmeangebot von Adnoc zu EUR 62,- je Covestro-Aktie
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft, Hauptversammlungen im Dezember 2024 geplant
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 13. November 2024 (Fristende am 13. Februar 2025)
  • Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant
  • EQS Group AG: Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) zu EUR 40,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 12. September 2024 (Fristende am 12. Dezember 2024)

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG
  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Hauptversammlung am 13. Dezember 2024

  • infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot durch Ipsos
  • Linus Digital Finance AG: Delisting-Erwerbsangebot
  • Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE zu EUR 479,25 je Stückaktie, Eintragung am 8. Oktober 2024 (Fristende am 8. Januar 2025)
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2024

  • MedNation AG (früher: Eifelhöhen-Klinik AG): Delisting-Erwerbsangebot

  • MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG, Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 15. Oktober 2024 (Fristende: 15. Januar 2025)
  • New Work SE (früher: Xing SE): Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE

  • Nexus AG: Übernahmeangebot durch TA, Investorenvereinbarung
  • niiio finance group AG: Delisting
  • Philomaxcap AG: Pflichtangebot

  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, Eintragung im Firmenbuch am 3. Dezember 2024

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
  • SURTECO GROUP SE: Übernahmeangebot

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
  • Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen, Eintragung und damit Wirksamwerden am 1. Oktober 2024 (Fristende am 2. Januar 2025)
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Übernahmeangebot für Aktien der ENCAVIS AG: Elbe BidCo AG hält nunmehr 87,73 %

Entsprechend der heutigen Stimmrechtsmitteilung hält die Elbe BidCo AG nunmehr 87,73 % der Stimmrechte an der ENCAVIS AG. Die von der Elbe BidCo AG gehaltenen Stimmrechte an der ENCAVIS AG werden den Gesellschaftern ihrer alleinigen Aktionärin, der Elbe MidCo GmbH & Co. KG, im Wege des acting in concert wechselseitig zugerechnet. Aus diesem Grund werden der ABACON CAPITAL GmbH als Kommanditistin der Elbe MidCo GmbH & Co. KG diese Stimmrechte zugerechnet.

USU Software AG: Strategische Weichenstellung: USU forciert Innovation und Markenausbau

Corporate News

Möglingen, 5. Dezember 2024 – USU gestaltet die Zukunft neu. Mit dem Abschluss der Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung durch Thoma Bravo eröffnet die USU GmbH („USU“ oder „USU Product“) ein neues Kapitel auf ihrem Weg, europäischer Champion in den Bereichen IT & Customer Service Management zu werden. Die Partnerschaft mit der führenden Software-Investmentfirma bietet enorme Chancen, die Innovationskraft und Marktposition von USU weiter auszubauen.

Stabilität, Kundenzentrierung & Innovation im Fokus

Das bestehende Managementteam unter der Leitung von CEO Benjamin Strehl bleibt unverändert und garantiert Kontinuität für Kunden und Mitarbeitende. Mit der Unterstützung von Thoma Bravo plant USU, ihre Innovationen in Zukunftstechnologien noch stärker auf die Bedürfnisse der Kunden ausrichten. Ziel ist es, integrierte, KI-gestützte und Cloud-basierte Lösungen zu schaffen, die Kunden in realen Use Cases konkrete Mehrwerte bieten.

Stärkung der globalen Präsenz

Die Partnerschaft mit Thoma Bravo bietet eine ideale Grundlage, um die Markenbekanntheit von USU in Europa und den USA zu steigern. Durch gezielte Investitionen in das Partnernetzwerk und strategisches organisches sowie anorganisches Wachstum wird USU ihre Position auf internationalen Märkten weiter festigen und ausbauen.

Wachstum & Transformation


Mit Unterstützung von Thoma Bravo wird USU ihren Wandel zu einem SaaS- und plattformzentrierten Anbieter beschleunigen. Dies umfasst den Ausbau weiterer intelligenter Funktionen der Produktpalette und eine noch engere Verzahnung von IT Service Management, IT Asset Management und weiteren Schlüsselbereichen wie FinOps. Die Fokussierung auf F&E ermöglicht es, fortschrittliche Technologien schneller in marktreife Produkte zu überführen.

Ein mutiger Schritt nach vorne

USU setzt sich ambitionierte Ziele: Bis 2027 soll ein Großteil des Umsatzes durch SaaS-Lösungen generiert werden, während das Unternehmen international weiter expandiert. Mit dieser klaren Ausrichtung und Fähigkeit zu Wachstum und Innovation setzt das Unternehmen neue Maßstäbe für nachhaltigen Erfolg.

Trennung von Produkt- und Servicegeschäft für fokussiertes Wachstum

Mit der neuen gesellschaftlichen Struktur setzt USU klare Prioritäten für die Zukunft. Das Produktgeschäft wurde im Zuge der Mehrheitsübernahme durch Thoma Bravo in die eigenständige USU GmbH (USU Product) überführt. Gleichzeitig wurde das Servicegeschäft in die neu gegründete USU Digital Consulting GmbH ausgelagert, die Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bei der digitalen Transformation unterstützt. Diese klare Trennung schafft nicht nur Transparenz, sondern auch eine gezielte Fokussierung: USU Product steht für technologische Innovation, während die USU Digital Consulting GmbH sich als Experte für Beratungs- und Umsetzungsdienstleistungen positioniert. Beide Gesellschaften profitieren von ihrer neuen Eigenständigkeit.

Als eigenständiges Software-Unternehmen ist USU Product bestens gerüstet, um die Bedürfnisse seiner Kunden heute und in Zukunft zu unterstützen – ob es sich dabei um die Konfiguration führender Wissensmanagement-Produkte, die Implementierung von Service-Management-Lösungen oder den organischen Aufbau neuer Funktionen handelt.

CEO Benjamin Strehl erläutert die Gründe für die Partnerschaft mit Thoma Bravo:

„Thoma Bravo bringt nicht nur finanzielle Stärke, sondern auch eine außergewöhnliche Expertise im Aufbau erfolgreicher Softwareunternehmen mit. Gemeinsam können wir unsere Innovationskraft massiv steigern, gezielt in zukunftsweisende Technologien wie Künstliche Intelligenz und Cloud-Lösungen investieren und unsere globale Reichweite ausbauen. Diese Partnerschaft gibt uns die Möglichkeit, unsere Kunden noch besser zu unterstützen, uns als Marktführer in Europa zu etablieren und gleichzeitig neue Chancen in den USA und darüber hinaus zu erschließen.“

Diese Pressemitteilung ist unter http://www.usu.com abrufbar.

Über USU GmbH (USU Product)

Als führender Anbieter von Software- und Servicelösungen für das IT- und Customer-Service-Management unterstützt USU Kunden dabei, ihre IT-Ressourcen im Cloud- und KI-Zeitalter optimal zu nutzen. Weltweit vertrauen uns Organisationen, um ihre IT-Infrastruktur zu modernisieren, Cloud-Kosten zu minimieren und ihre Service-Exzellenz zu steigern.

USU-Technologien sorgen für umfassende Transparenz und Kontrolle über hybride IT-Umgebungen – von On-Premises- und Cloud-Management bis hin zu SaaS- und Hardware-Lösungen. Darüber hinaus dient die KI-gestützte Plattform von USU als zentrale Wissensbasis und liefert konsistente Informationen für alle Kommunikationskanäle und Kundenservices.

Weitere Informationen: http://www.usu.com

Über Thoma Bravo


Thoma Bravo ist einer der größten Softwareinvestoren der Welt mit einem verwalteten Vermögen von mehr als 166 Milliarden US-Dollar (Stand: 30. September 2024). Mit Private-Equity-, Growth-Equity- und Kreditstrategien investiert das Unternehmen in wachstumsorientierte, innovative Unternehmen, die in den Bereichen Software und Technologie tätig sind. Thoma Bravo nutzt seine fundierte Branchenkenntnis und bewährten strategischen und operativen Fähigkeiten, um gemeinsam mit seinen Portfoliounternehmen praxisbewährte Best-Practice-Methoden im operativen Geschäft zu implementieren und Wachstumsinitiativen voranzutreiben.

In den vergangenen über 20 Jahren hat das Unternehmen mehr als 500 Unternehmen mit einem Unternehmenswert von über 265 Milliarden US-Dollar erworben oder in sie investiert – darunter Investitionen mit und ohne beherrschenden Einfluss. Das Unternehmen hat Niederlassungen in Chicago, Dallas, London, Miami, New York und San Francisco.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Thoma Bravo unter thomabravo.com.

NeXR Technologies SE (zuvor STARAMBA SE): Insolvenzplan wird erstellt / Aktionäre sollen sämtliche Aktien kompensationslos verlieren

Insiderinformation nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 4. Dezember 2024 - Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der NeXR Technologies SE (ISIN: DE000A1K03W5) erstellt der Insolvenzverwalter Prof. Dr. Torsten Martini einen Insolvenzplan. Ein wesentlicher Teil des Plans soll vorsehen, die Gesellschaft zu entschulden und die aktuell bestehenden Aktien an einen Investor, die MERIDIANA Capital Group GmbH aus Hamburg, zu verkaufen und zu übertragen. Bestehende Aktionäre sollen keine Kompensation für den Verlust ihrer Aktien erhalten. Der Investor beabsichtigt, die Börsennotierung aufrechtzuerhalten. Nach der Erstellung und Prüfung wird der Insolvenzplan den Gläubigern im Rahmen eines Erörterungs- und Abstimmungstermins zur Abstimmung vorgelegt werden.

Mittwoch, 4. Dezember 2024

Klassik Radio AG: Widerruf der Zulassung der Aktien zum Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Augsburg, 4. Dezember 2024

Die Klassik Radio AG (ISIN DE0007857476) wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse darüber informiert, dass diese heute ihren Beschluss über den Widerruf der Zulassung der Aktien der Klassik Radio AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gefasst und veröffentlicht hat. Der Widerruf wird mit Ablauf des 9. Dezember 2024 wirksam werden und die Aktien der Klassik Radio AG werden gleichzeitig, somit 20 Jahre nach der Erstnotierung am 4. Dezember 2004, nicht mehr im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar sein. Zu diesem Zeitpunkt endet auch die Annahmefrist des am 11. November 2024 veröffentlichten und an die Aktionäre der Klassik Radio AG gerichteten öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots der UK Media Invest GmbH.

Bereits seit dem 27. November 2024 sind die Aktien der Klassik Radio AG in das Qualitätssegment m:access des Freiverkehrs der Börse München einbezogen. Die XETRA-Notierung der Aktien bleibt davon unabhängig fortbestehen.

ENCAVIS wächst mit forciertem Tempo und meldet weitere Akquisition: Neuer Windpark in Everswinkel (28,5 Megawatt) erworben

Corporate News

Hamburg, 4. Dezember 2024 – Der Hamburger Wind- und Solarparkbetreiber Encavis AG hat von der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen Holding GmbH einen Windpark mit einer Erzeugungskapazität von 28,5 Megawatt (MW) in Everswinkel (Nordrhein-Westfalen) erworben. Der östlich von Münster gelegene Windpark besteht aus zwei Projekten, von denen Everswinkel I (22,8 MW) bereits seit August 2024 am Netz und Everswinkel II (5,7 MW) seit Mai 2024 im Bau ist. Den Bau von Everswinkel II übernimmt die UKA Projektträger GmbH & Co. KG.

Nachdem wir Ende des letzten Jahres einen Windpark in Sachsen von der UKA erworben hatten, setzt sich hier unsere sehr gute Zusammenarbeit fort. Der Erwerb des Windparks Everswinkel ist ein weiteres Beispiel für den beschleunigten Ausbau unserer Wind- und Solarkapazitäten in Deutschland und Europa“, so Mario Schirru, CIO/COO der Encavis AG.

Es freut uns, dass wir die vertrauensvolle und professionelle Zusammenarbeit mit der Encavis AG fortführen und wir somit gemeinsam mit unseren schlüsselfertigen Energieparks einen Beitrag zur Energiewende leisten. Der Windpark Everswinkel ist ein gutes Beispiel für die optimale Abstimmung von Standort, Anlagentechnik und Komponenten, um langfristig höchste Energieerträge zu erwirtschaften und den Mehrwert für die Region, der sich aus dem Ausbau der erneuerbaren Energien ergibt“, so Stefan Kath, COO von UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG.

Everswinkel I verfügt über vier Windturbinen des Typs Nordex N149, Everswinkel II über eine Windturbine der Spezifikation Nordex N163. Die fünf Windenergieanlagen haben jeweils eine Erzeugungskapazität von 5,7 MW, was für den gesamten Windpark einer durchschnittlichen jährlichen Stromproduktion von insgesamt rund 64 Gigawattstunden (GWh) an grünem Strom entspricht. Die Stromabnahme ist über einen EEG-Einspeisetarif mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgesichert.

Über ENCAVIS:

Die Encavis AG AG (Prime Standard; ISIN: DE0006095003; Börsenkürzel: ECV) ist ein Produzent von Strom aus Erneuerbaren Energien. Als einer der führenden unabhängigen Stromerzeuger (IPP) erwirbt und betreibt ENCAVIS (Onshore-)Wind- und Solarparks in zwölf Ländern Europas. Die Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung erwirtschaften stabile Erträge durch garantierte Einspeisevergütungen (FIT) oder langfristige Stromabnahmeverträge (PPA). Die Gesamterzeugungskapazität des Encavis-Konzerns beträgt aktuell rund 3,6 Gigawatt (GW), davon rund 2,2 GW durch die Encavis AG, das entspricht einer Einsparung von rund 0,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr allein durch die Encavis AG. Zudem sind aktuell im Konzern mehr als 1,2 GW an Kapazitäten im Bau, davon gut 900 MW im Eigenbestand.

Innerhalb des Encavis-Konzerns ist die Encavis Asset Management AG auf den Bereich der institutionellen Investoren spezialisiert. Die auch zum Encavis-Konzern gehörende Stern Energy S.p.A. mit Hauptsitz in Parma, Italien, ist ein spezialisierter Anbieter technischer Dienstleistungen für die europaweite Errichtung, den Betrieb, die Wartung sowie das Revamping und Repowering von Photovoltaik-Anlagen.

ENCAVIS ist Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen der ENCAVIS AG wurden von zwei der weltweit führenden ESG Research- und Ratingagenturen ausgezeichnet. MSCI ESG Ratings bewertet die Nachhaltigkeitsleistung mit einem "AA"-Level, die international ebenfalls renommierte ISS ESG verleiht ENCAVIS den "Prime"- Status (A-), das Carbon Disclosure Project (CDP) verleiht ENCAVIS ihr Klima-Rating „B“ und Sustainalytics vergibt ein „geringes Risiko“ innerhalb ihres ESG-Risiko-Ratings.

Weitere Informationen über das Unternehmen finden Sie unter: www.encavis.com

ESPG AG gibt Zustimmung sämtlicher Gruppen zum Restrukturierungsplan nach StaRUG bekannt

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Köln, 4. Dezember 2024 – Die ESPG AG („ESPG AG“ oder „Gesellschaft“) teilt mit, dass sämtliche abstimmenden Gruppen im heutigen Erörterungs- und Abstimmungstermin („EAT“) dem von der Gesellschaft vorgeschlagenen Restrukturierungsplan nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) zugestimmt haben. Es wurde kein Widerspruch zu Protokoll gegeben. Die Bestätigung des Restrukturierungsplans durch das zuständige Amtsgericht – Restrukturierungsgericht – Köln steht noch aus und wird innerhalb der nächsten Woche erwartet.

Wie bereits mit Ad hoc-Mitteilung vom 2. Dezember 2024 mitgeteilt, sieht der Restrukturierungsplan als Teil der finanziellen Sanierung unter anderem eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf Null Euro vor. Unmittelbar im Anschluss daran wird das Grundkapital auf EUR 50.000 erhöht werden. Zur Zeichnung der neuen Aktien sollen mit der ESPG Recap Partners SCSp, in Höhe von EUR 42.500 (entspricht 85 % des neuen Grundkapitals der ESPG AG) und der ESPG BondCo S.à r.l. („BondCo“) in Höhe von EUR 7.500 (entspricht 15 % des neuen Grundkapitals der ESPG AG) ausschließlich zwei neue Aktionäre zugelassen werden.

Die Laufzeit der von der ESPG AG emittierten Anleihe (ISIN DE000A2NBY22 / WKN: A2NBY2 – „ESPG-Anleihe“), die von der BondCo als neuer Schuldnerin im Anschluss an ihre Beteiligung an der Gesellschaft im Wege einer Schuldübernahme übernommen werden soll (siehe dazu bereits Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 28. Oktober 2024), wird bis zum 1. Oktober 2029 verlängert werden.

Der Vorstand der Gesellschaft rechnet noch in diesem Jahr mit dem Eintritt der Rechtskraft des noch ausstehenden gerichtlichen Planbestätigungsbeschlusses.

ESPG AG: Gläubiger erteilen Zustimmung zum Restrukturierungsplan

Corporate News

- Alle Gläubigergruppen stimmen dem vorgelegten Restrukturierungsplan zu

- Gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans innerhalb der nächsten Woche erwartet

- Anleihegläubiger partizipieren über innovatives Konstrukt an der weiteren Geschäftsentwicklung

- 11,6 Mio. Euro neue Liquidität stehen nach dem erfolgreichen Abschluss des StaRUG-Verfahrens für Investitionen in das Science Park-Portfolio zur Verfügung


Köln, 4. Dezember 2024: Die European Science Park Group (ESPG), ein auf Wissenschaftsparks spezialisiertes Immobilienunternehmen, hat im Rahmen des StaRUG-Verfahrens die Zustimmung aller Gläubiger erhalten. Die Bestätigung des Restrukturierungsplans durch das zuständige Amtsgericht – Restrukturierungsgericht – Köln wird innerhalb der nächsten Woche erwartet. Die Rechtskraft des Restrukturierungsplans wird dann noch bis zum Jahresende eintreten.

Im Rahmen des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen („StaRUG“) haben auch die Anleihegläubiger, vertreten durch den gemeinsamen Vertreter, dem Restrukturierungsplan zugestimmt und diesen angenommen. Zuvor waren die Konditionen für die Gruppe der Anleihegläubiger gegenüber dem am 28. Oktober 2024 eingereichten Planentwurf verbessert worden.

Ralf Nöcker, Vorstand der ESPG AG: „Wir bedanken uns für den konstruktiven Austausch mit den Anleihegläubigern in den letzten Wochen und freuen uns über die große Zustimmung. Damit haben wir eine nachhaltige finanzielle Stabilität gesichert und können ESPG in eine wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft führen. Daran werden nun auch die bisherigen Anleihegläubiger partizipieren, die durch ihre Unterstützung den Weg für diese Perspektive gebnet haben.“

Anleihegläugiber partizipieren an der wirtschaftlichen Entwicklung von ESPG
Kern des verabschiedeten und genehmigten Sanierungskonzepts ist die Beteiligung der ESPG BondCo S.à r.l. („BondCo“) mit 15 Prozent am Eigenkapital der ESPG AG. Dafür übernimmt die BondCo sämtliche Verbindlichkeiten aus der Anleihe von der Gesellschaft. Über diese Konstruktion partizipieren die bisherigen Anleihegläubiger mittelbar an der wirtschaftlichen Entwicklung der ESPG AG. Im urspünglichen Sanierungsplan war noch eine Beteiligung der BondCo von 10 Prozent vorgesehen.

Nach den dem Gericht vorgelegten Berechnungen entspricht der Wert der Beteiligung der BondCo direkt nach Abschluss des StaRUG-Verfahrens etwa 15,4 Prozent der offenen Anleiheverbindlichkeiten. Nach Planungen der Gesellschaft, die von den vorgelegten Gutachten bestätigt wurden, könnte dieser Wert auf über 34 Prozent der ausstehenden Anleihe steigen.

Für die geplanten Investitionen erhält ESPG mit dem erfolgreichen Abschluss des StaRUG-Verfahrens neue Liquidität über insgesamt 11,6 Mio. Euro. Davon wurden bereits 2,5 Mio. Euro ausgezahlt, um erste Investitionen zu ermöglichen.

Mit den so geschaffenen finanziellen Möglichkeiten wird die ESPG AG in den nächsten zwei Jahren ohne weiteren Bedarf an Eigenkapital und ohne die Aufnahme substantieller neuer Darlehen in der Lage sein, ein substantielles Investitionsprogramm umzusetzen und den Leerstand signifikant zu reduzieren und Mieteinnahmen sowie Cashflow zu steigern.

Nachhaltig profitables Wachstum

ESPG plant, in den nächsten drei Jahren rund 13,6 Mio. Euro in die Weiterentwicklung des Sciene Park-Portfolios zu investieren. So soll auch der entstandene Instandhaltungsrückstau beseitigt werden. Weitere Beträge sollen für Mieterausbauten verwendet werden. Mit der erfolgreichen Restrukturierung werden sich die jährlichen Finanzierungskosten von derzeit 13 Mio. Euro (2024) bis zum Jahr 2026 nahezu halbieren. Damit wird das Unternehmen auf nachhaltig profitables Wachstum ausgerichtet.

Markus Drews, Vorstand der ESPG AG: „Das Marktumfeld bleibt herausfordernd. Gleichwohl eröffnet uns die Einigung neue Möglichkeiten. Durch die anstehenden Investitionen in unser Portfolio und die bereits gestarteten Vermietungsmaßnahmen streben wir eine Reduktion des Leerstands auf 12 bis 15 Prozent an. Mit der wachsenden Bedeutung der Wissenschaft für die moderne Wirtschaft wächst die Nachfrage nach spezialisierten Immobilien. Als einer der größten Bestandshalter und Investoren für Science Parks in Deutschland sind wir gut positioniert, um von diesem Trend und den daraus resultierenden Wachstumsmöglichkeiten zu profitieren.“

Über ESPG

Die European Science Park Group (ESPG) ist ein auf Science Parks spezialisiertes Immobilienunternehmen. Der Fokus der Gesellschaft liegt auf dem Aufbau von Wissenschaftsparks, überwiegend geprägt von Mietern aus Zukunftsbranchen wie Biowissenschaften, grüne Technologien oder digitale Transformation, die von der Nähe zueinander und der direkten Nachbarschaft zu Universitäten, Kliniken oder Forschungsstandorten profitieren. Das Portfolio der ESPG umfasst bereits europaweit 16 Wissenschaftsparks mit einer Gesamtfläche von 126.000 Quadratmetern. Die Standorte sind in der Regel außerhalb der Metropolen angesiedelt, in Gebieten, die als Wissenschaftscluster gelten oder eine hohe Konzentration innovativer Unternehmen aufweisen.

Dienstag, 3. Dezember 2024

S IMMO AG: Gesellschafterausschluss der S IMMO AG im Firmenbuch eingetragen

Wien (03.12.2024/09:00 UTC+1)

Das Handelsgericht Wien hat den in der Hauptversammlung der S IMMO AG am 14.10.2024 beschlossenen Gesellschafterausschluss gemäß Gesellschafterausschlussgesetz (Squeeze-out) wie erwartet heute, 03.12.2024, in das Firmenbuch eingetragen.

Der Squeeze-out ist mit dem heutigen Tag wirksam. Daher sind heute alle Anteile der betroffenen Minderheitsaktionäre von Gesetzes wegen auf den Hauptaktionär, die IMMOFINANZ AG, übergegangen. Ein börslicher Handel mit Aktien der S IMMO AG ist seit heute nicht mehr möglich.

Die betroffenen Minderheitsaktionäre erhalten gemäß Beschluss der Hauptversammlung eine Barabfindung in Höhe von 22,05 Euro je Aktie der S IMMO AG. Wie von der Gesellschaft bekanntgegeben, werden den Minderheitsaktionären die S IMMO Aktien von ihren Wertpapierdepots ausgebucht und Anspruchszertifikate eingebucht, welche den Anspruch auf Barabfindung (inkl. gesetzlicher Zinsen) verbriefen. Die Auszahlung der Barabfindung erfolgt planmäßig voraussichtlich mit Valuta 11.12.2024 Zug um Zug gegen Ausbuchung der Anspruchszertifikate.

SdK: Verfassungsbeschwerde gegen die Enteignung der Aktionäre der VARTA AG

Entschädigungsloser Ausschluss des Bezugsrechts verstößt gegen Art. 14 GG

Zahlreiche Varta-Aktionäre haben unter Führung der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. gegen die Restrukturierung der Varta AG im Wege eines StaRUG-Verfahrens Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Die Beschwerdeführer wollen damit ihre Auffassung verteidigen, dass der entschädigungslose Ausschluss des Bezugsrechts gegen die Eigentumsgarantie gem. Art. 14 GG verstößt.

Angetrieben vom 50,1 % -Aktionär Prof. Dr. Dr. Tojner soll das Kapital der Varta AG auf Null herabgesetzt und danach eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden, an denen die Publikumsaktionäre (49,9 % des Kapitals) nicht teilnehmen dürfen.

Großaktionär Prof. Dr. Dr. Tojner darf hingegen als einziger „Altaktionär“ an der Kapitalerhöhung teilnehmen. Dieses Vorgehen des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Prof. Dr. Dr. Tojner ist aus Sicht der SdK treuwidrig und aktionärsfeindlich. Immerhin hat Herr Prof. Dr. Dr. Tojner eingeräumt, dass er viel früher auf einer nachhaltigen Risikoanalyse hätte bestehen müssen. Dieses Geständnis des Aufsichtsratsvorsitzenden ist angesichts seiner Pflicht gem. § 91 Abs.2 AktG eine Selbstanklage. Dass Prof. Dr. Dr. Tojner ohne einen entsprechenden Hauptversammlungsbeschluss dennoch ein StaRUG-Verfahren zwecks Enteignung aller Minderheitsaktionär mit eingeleitet hat, veranschaulicht die Missbrauchsmöglichkeiten des StaRUG. Dem kollusiven Zusammenwirken zwischen Mehrheitsaktionär und seinem Vorstand hat das StaRUG Tür und Tor geöffnet. Darüber hinaus könnte das StaRUG-Verfahren aus Sicht der SdK mehrere vergangene Transaktionen zwischen Herrn Prof. Dr. Dr. Tojner und der Varta AG zu verdecken versuchen.

Die 49,9 % ausstehenden Kapitals der Varta AG sind aus Sicht der SdK nicht wertlos. Einerseits scheinen Teile der Automobilindustrie auf die Batterietechnologie der Varta AG angewiesen zu sein, was sich durch den Einstieg Porsches bei der Varta AG zeigt, und andererseits variiert der Aktienkurs auch nach Ankündigung der Restrukturierung zwischen EUR 2,00 und EUR 6,00, was eine Marktkapitalisierung von EUR 80 Mio.- EUR 250 Mio. darstellt. Die Gesellschaft, die noch im Jahre 2021 eine Marktkapitalisierung von ca. EUR 6,8 Mrd. auswies, soll nun aber für EUR 60,00 Mio. durch Prof. Dr. Dr. Tojner und Porsche erworben werden.

Diese Methode der Sanierung durch Enteignung ist mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG nicht zu vereinbaren. Es ist offensichtlich, dass auch andere Sanierungsmaßnahmen wie eine Kapitalerhöhung (ggf. mit vorherigem Kapitalschnitt) unter Sanierungsbeiträgen der Gläubiger (ggf. gegen Besserungsschein) ausgereicht hätten. Daher wurde beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Für weitere Informationen stehen sowohl die SdK als auch der Verfahrensbevollmächtigte für die Verfassungsbeschwerde, Herr Prof. Dr. Markus C. Kerber, gerne zur Verfügung. Für Anfragen wenden Sie sich bitte an presseinfo@sdk.org.

München, den 22. November 2024

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KUKA Aktiengesellschaft geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre des führenden Robotikunternehmens KUKA Aktiengesellschaft hatte das LG München I mit Beschluss vom 25. November 2024 die Spruchanträge zurückgewiesen. Mehrere Antragsteller haben inzwischen gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerde eingelegt. Über diese entscheidet das Bayerische Oberste Landesgericht.  

Nach Auffassung der Beschwerdeführer gibt es bei der Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung keine Bagatellgrenze. Auch bei einer Anhebung um weniger als 5 % sei der Abfindungsbetrag zu erhöhen. Der Betafaktor sei bei der Bewertung zu hoch angesetzt worden, der Wachstumsabschlag dagegen zu niedrig.

LG München I, Beschluss vom 25. November 2024, Az. 5 HK O 13305/22 e
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Guangdong Midea Electric Co., Ltd.
104 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela A. Bergdolt, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40231 Düsseldorf

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 30.11.2024

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 30.11.2024

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 30.11.2024 2,96 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,18 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 26,35% unter dem Inventarwert vom 30.11.2024. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 30. November 2024 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Weleda AG PS,
Allerthal-Werke AG,
Rocket Internet SE,
1&1 AG,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
K+S AG,
Data Modul AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Apontis Pharma AG.

Centrotec SE: Die Gesellschaft hat ein Aktienrückkaufangebot zu 53 Euro für bis zu 600.000 Aktien lanciert. Gleichzeitig wurde ein börslicher Aktienrückkauf von bis zu 200.000 Aktien angekündigt.

K+S AG: Der führende europäische Kaliproduzent meldete solide Zahlen, leidet allerdings unter der schwachen Kalipreisentwicklung. Im Ausblick für 2024 wird ein operatives Ergebnis auf EBITDA-Ebene von ca. 540 Mio. Euro angepeilt.

PEAQ-Token-Projekt: Der PEAQ-Token wird seit dem 12. November an zahlreichen Kryptobörsen notiert. Die Scherzer & Co. AG konnte bislang rund 200.000 US-Dollar erfolgswirksam erlösen.

ZEAL Network SE: Der führende deutsche Online-Lotterievermittler konnte nach einem sehr erfreulichen Geschäftsverlauf die Prognose für das Gesamtjahr anheben. Aufgrund der Rekord-Jackpots der letzten Wochen wird eine weitere Erhöhung noch im laufenden Jahr immer wahrscheinlicher. Gleichfalls wurde ein Aktienrückkaufangebot zu 44 Euro je Aktie durchgeführt, das von der Scherzer & Co. AG nicht angenommen wurde.

Apontis Pharma AG: Die Scherzer & Co. AG hat ihre gesamte Aktienposition an dem Monheimer Pharmaunternehmen im freiwilligen Erwerbsangebot angedient.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand

Squeeze-out bei der S IMMO AG heute im Firmenbuch eingetragen

Der auf der Hauptversammlung am 14. Oktober 2024 beschlossene Ausschluss der Minderheitsaktionäre der S IMMO AG gemäß GesAusG (sog. Squeeze-out) ist heute im Firmenbuch eingetragen worden. Die Angemessenheit der hierfür angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren geprüft werden.

Handelsgericht Wien, Firmenbuch-Nr.: 58358x

Montag, 2. Dezember 2024

ESPG AG gibt angepasste Konditionen des Sanierungskonzepts bekannt und beschließt Einreichung des entsprechend aktualisierten Restrukturierungsplans nach StaRUG zum zuständigen Amtsgericht

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Köln, 2. Dezember 2024 – Der Vorstand der ESPG AG („ESPG AG“ oder „Gesellschaft“) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen des am 10. September 2024 eingeleiteten Restrukturierungsvorhabens nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) den am 28. Oktober 2024 beschlossenen und beim Amtsgericht Köln – Restrukturierungsgericht – eingereichten Restrukturierungsplan (siehe dazu ausführlich die Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 28. Oktober 2024) in aktualisierter Fassung beim Restrukturierungsgericht eingereicht.

Das im aktualisierten Restrukturierungsplan enthaltene Sanierungskonzept sieht weiterhin eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf Null Euro vor. Unmittelbar im Anschluss daran soll das Grundkapital – nach wie vor – auf EUR 50.000 erhöht werden. Zur Zeichnung der neuen Aktien sollen mit der ESPG Recap Partners SCSp, in Höhe von nunmehr EUR 42.500 (statt zuvor EUR 45.000) (entspricht 85 % – statt zuvor 90 % – des neuen Grundkapitals der ESPG AG) und der ESPG BondCo S.à r.l. („BondCo“) in Höhe von EUR 7.500 (entspricht 15 % – statt zuvor 10 % – des neuen Grundkapitals der ESPG AG) zugelassen werden.

Die verbleibende Laufzeit der von der ESPG AG emittierten Anleihe (ISIN DE000A2NBY22 / WKN: A2NBY2 – „ESPG-Anleihe“), die von der BondCo als neuer Schuldnerin im Anschluss im Wege einer Schuldübernahme übernommen werden soll (siehe dazu näher Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 28. Oktober 2024), soll nunmehr nur noch auf rund 5 Jahre, also bis zum 1. Oktober 2029 – und nicht wie zuvor bis zum 1. Oktober 2036 – verlängert werden.

Auch der nun vorgelegte aktualisierte Restrukturierungsplan fußt auf einer Vergleichsrechnung, die das Sanierungskonzept einem alternativen Insolvenzszenario gegenüberstellt. Mit der Erstellung der Vergleichsrechnung war die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Forvis Mazars beauftragt worden. Für die Planbetroffenen-Gruppe der Anleihegläubiger wurde für den Fall einer Insolvenz der ESPG AG eine Quote von 1,3 % errechnet. Demgegenüber wird für den Fall der Annahme des aktualisierten Restrukturierungsplans für die Anleihegläubiger eine Quote von nunmehr 15,25% (statt zuvor 9,82 %) bezogen auf den Nominalwert der ausstehenden Schuldverschreibungen der ESPG-Anleihe errechnet, die damit noch deutlicher über der Zerschlagungsquote liegen würde.

Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Fortschritt der Restrukturierungsmaßnahmen und den weiteren Verlauf des Prozesses informieren.

Splendid Medien AG: Anpassung der Jahresprognose - Konzernumsatz und EBIT sinken gegenüber Plan

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Köln, 2. Dezember 2024 - Die Splendid Medien AG (WKN 727950, ISIN DE0007279507) erwartet aufgrund einer unterplanmäßigen Auftragslage im Segment Services sowie unterplanmäßiger Auswertungserfolge im Bereich Home Entertainment und Kino in der zweiten Jahreshälfte 2024 eine gegenüber der ursprünglichen Planung verringerte Umsatzentwicklung. Der Konzernumsatz für das Geschäftsjahr 2024 wird aktuell in einer Bandbreite zwischen EUR 39,0 Mio. und EUR 42,0 Mio. erwartet. Bisher wurde ein Konzernumsatz in der Bandbreite zwischen EUR 41,0 Mio. und EUR 46,0 Mio. prognostiziert.

Das Konzern-EBIT ist durch die Umsatzentwicklung beeinflusst. Der Vorstand erwartet für das Geschäftsjahr 2024 nunmehr ein Konzern-EBIT in der Bandbreite von EUR 2,7 Mio. bis EUR 3,2 Mio. Bisher wurde ein Konzern-EBIT in der Bandbreite zwischen EUR 3,0 Mio. und EUR 4,0 Mio. prognostiziert.

GK Software SE: Verlangen der Hauptaktionärin auf Durchführung eines Squeeze-Outs

Corporate News

Schöneck/Vogtland, 2. Dezember 2024 – Dem Vorstand der GK Software SE (ISIN DE000A40S3V1 / WKN A40S3V, die „Gesellschaft“) ist heute das förmliche Verlangen der Fujitsu ND Solutions AG („FNDS“) gemäß §§ 327a ff. AktG übermittelt worden, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf FNDS in deren Eigenschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durchzuführen und zu diesem Zweck die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf FNDS beschließen zu lassen.

Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die FNDS den übrigen Aktionären der Gesellschaft für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird FNDS zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.

FNDS hält nach eigenen Angaben unmittelbar 2.189.659 Aktien, was rund 96,33 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft entspricht. FNDS ist damit Hauptaktionärin der Gesellschaft im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Das Wirksamwerden des Squeeze-Outs hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft sowie der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft ab.

FNDS hat sich einen Widerruf ihres Übertragungsverlangens bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft hinsichtlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin vorbehalten.

CENTROTEC SE: Erwerb eigener Aktien

Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung EU Nr. 596/2014 (MAR)

Brilon, den 2. Dezember 2024

Der Verwaltungsrat der CENTROTEC SE hat beschlossen, ab dem 4. Dezember 2024 ein Aktienrückkaufprogramm durchzuführen. Im Zeitraum bis längstens zum 30. April 2025 sollen eigene Aktien der Gesellschaft zu Anschaffungskosten von insgesamt bis zu EUR 10.600.000,00 (ohne Erwerbsnebenkosten), höchstens jedoch 200.000 Aktien der CENTROTEC SE, ausschließlich über den Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg, zurückgekauft werden.

Der Verwaltungsrat macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der CENTROTEC SE am 24. Juni 2024 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch.

Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien für alle nach der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Juni 2024 zulässigen Zwecke verwenden. Die Aktien können auch eingezogen werden.

Mit dem Rückkauf hat die Gesellschaft ein Kredit- oder Wertpapierinstitut beauftragt. Dieses Institut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der CENTROTEC-Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat mit der Bank im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt.

Der Aktienrückkauf kann nach Maßgabe der zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.

Der Rückkauf erfolgt ausschließlich im Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg nach Maßgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juni 2024 erteilten Ermächtigung. Der Kaufpreis je zurückgekaufte Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf danach den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse, die für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Tag des jeweiligen, über die Börse geschlossenen Erwerbsgeschäfts ermittelt wurden, um nicht mehr als 10% über- bzw. unterschreiten.

Darüber hinaus ist das Institut verpflichtet, den Rückkauf entsprechend den Vorgaben des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 („DelVO“) durchzuführen. Entsprechend Art. 3 Abs. 2 DelVO darf insbesondere kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt. Maßgeblich ist insoweit der höhere der beiden Werte. Entsprechend Art. 3 Abs. 3 DelVO dürfen an einem Handelstag zudem nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem angesprochenen Handelsplatz erworben werden. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz entspricht dem Durchschnitt der täglichen Handelsvolumina der 20 Handelstage vor dem konkreten Kauftermin.

Die in Durchführung des Aktienrückkaufprogramms geschlossenen Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 DelVO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens am Ende des siebten Handelstages nach Ausführung bekannt gegeben. Ferner wird die CENTROTEC SE die Geschäfte auf ihrer Website unter


veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Brilon, den 2. Dezember 2024

CENTROTEC SE
Der Verwaltungsrat

ADNOC International Germany Holding AG: Übernahmeangebot für Covestro von ADNOC International, jetzt XRG, erfolgreich: Annahmequote von rund 70%

Marktmitteilung

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, BEKANNTGABE ODER VERTEILUNG (WEDER GANZ NOCH TEILWEISE) IN, NACH ODER AUS EINER ANDEREN JURISDIKTION, WO DIES GEGEN DIE GESETZE DIESER JURISDIKTION VERSTOSSEN WÜRDE

- ADNOC International, jetzt XRG, wird mit rund 70 % zukünftig neuer Mehrheitsaktionär der Covestro AG, vorbehaltlich ausstehender behördlicher Freigaben.

- Weitere Annahmefrist beginnt am 3. Dezember 2024 und ermöglicht Aktionären die Annahme des Angebots bis zum 16. Dezember 2024.

- Transaktion ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in der Wachstumsstrategie von XRG (vormals ADNOC International).


Abu Dhabi, VAE | Frankfurt, Deutschland – 2. Dezember 2024: Die ADNOC International Germany Holding AG (die „Bieterin“), eine hundertprozentige indirekte Tochtergesellschaft der XRG P.J.S.C. (vormals ADNOC International Limited, zusammen mit der Bieterin und anderen Unternehmen der ADNOC-Gruppe „XRG“), gab heute bekannt, dass die in seinem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot“) an alle Aktionäre der Covestro AG („Covestro“ oder das „Unternehmen“) festgelegte Mindestannahmeschwelle von 50% plus eine Aktie bis zum Ende der Annahmefrist am 27. November 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York) überschritten wurde. Die Summe der während der Annahmefrist angedienten Aktien und der von XRG erworbenen Aktien beläuft sich auf c. 69,94% aller ausstehenden Aktien von Covestro.

Aktionäre, die ihre Aktien noch nicht angedient haben, können das Angebot noch während der weiteren Annahmefrist annehmen, welche bis zum 16. Dezember 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York) läuft. Dies ist die letzte Frist, in der Covestro-Aktionäre noch von dem Übernahmeangebot profitieren und dieses annehmen können. Die Bieterin beabsichtigt, die finale Annahmequote nach Ablauf der zusätzlichen Annahmefrist am 19. Dezember 2024 bekanntzugeben.

Vorstand und Aufsichtsrat von Covestro haben in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme, die am 7. November 2024 veröffentlicht wurde, den Aktionären empfohlen, das Übernahmeangebot anzunehmen.

Als neuer, zukünftiger Mehrheitsaktionär der Covestro AG ist XRG auf dem Weg, eines der fünf größten Chemieunternehmen weltweit zu werden, und markiert damit einen wesentlichen Meilenstein in seiner internationalen Wachstumsstrategie.

Der Vollzug des Übernahmeangebots bedarf weiterhin regulatorischer Freigaben, einschließlich fusionskontrollrechtlicher Freigaben, außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben sowie der Freigabe nach der EU-Drittstaatensubventionsverordnung, die in der Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) festgelegt sind. XRG konzentriert sich nun voll auf die Erfüllung dieser verbleibenden Bedingungen, wobei der Abschluss der Transaktion für das zweite Halbjahr 2025 erwartet wird.

Nach erfolgreichem Vollzug des Übernahmeangebots hat der Vorstand von Covestro zugestimmt, vorbehaltlich seiner gesellschaftlichen Pflichten, ein Delisting von Covestro und/oder einen Squeeze-out zu unterstützen, falls XRG die Umsetzung solcher Maßnahmen beabsichtigt. Die Bieterin hat sich gegenüber Covestro verpflichtet, während der Laufzeit der Investitionsvereinbarung, die am 31. Dezember 2028 endet, keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.

Die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Übernahmeangebot (in deutscher und englischer Sprache) sind unter www.covestro-offer.com verfügbar.

Samstag, 30. November 2024

BayWa AG: Sanierungsgutachter bestätigt in zweitem Gutachtenentwurf Sanierungsfähigkeit auf Basis des konkretisierten Transformationskonzepts

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der von der BayWa AG im Juli 2024 beauftragte Sanierungsgutachter bestätigt in seinem vorgelegten zweiten Entwurf des Sanierungsgutachtens die Sanierungsfähigkeit der BayWa AG auf Basis eines nunmehr vorliegenden, konkretisierten Transformationskonzepts der BayWa AG.

Das Transformationskonzept sieht eine organisatorische Verschlankung und zahlreiche operative Einsparungsmaßnahmen sowie die Veräußerung von bestimmten wesentlichen, insbesondere internationalen Beteiligungen unter grundsätzlicher Fortführung der vier Kerngeschäftsbereiche Agrar, Baustoffe, Energie und Technik vor. Das Sanierungsgutachten geht zudem davon aus, dass zur Stärkung der Liquidität im kommenden Jahr eine Bezugsrechts-Kapitalerhöhung durchgeführt wird.

Die durch die vorgeschlagenen Maßnahmen freiwerdenden bzw. zufließenden Mittel sollen zur Stärkung der Liquidität für den operativen Geschäftsbetrieb und zur Rückführung von Finanzverbindlichkeiten verwendet werden. Der Gutachtenentwurf geht davon aus, dass nach der Transformationsphase, die bis 31.12.2027 laufen soll, eine erheblich verbesserte Eigenkapitalquote vorliegen wird und marktübliche Erträge erwirtschaftet werden.

Die Verhandlungen mit den Finanzierungspartnern und weiteren wesentlichen Stakeholdern verlaufen weiterhin konstruktiv. Der Vorstand geht davon aus, dass es gelingen wird, auf der Grundlage des vorliegenden zweiten Gutachtenentwurfs eine abschließende kommerzielle Einigung mit den Finanzierungspartnern und weiteren wesentlichen Stakeholdern über die vertragliche Dokumentation der Sanierungslösung sowie die langfristige Neuordnung der Finanzierung bis Ende 2027 zu erzielen.

Die Ausfertigung des finalen Sanierungsgutachtens und der Abschluss der Rekapitalisierung ist bis spätestens Anfang Q2/2025 geplant.