Neptune BidCo AG
Frankfurt am Main
HRB 130249
Angebotsunterlage
Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot
der Neptune BidCo AG
c/o Cormoran GmbH, Am Zirkus 2, 10117 Berlin
an die Aktionäre der
niiio finance group AG
Görlitz
HRB 37332
ISIN DE000A2G8332 / WKN A2G833
zum Erwerb von bis zu 2.000.000 Aktien der niiio finance group AG gegen Zahlung einer Gegenleistung in Bar in Höhe von
EUR 0,75 je Aktie
Annahmefrist: 4. November 2024 bis 29. November 2024, 24:00 Uhr (MESZ)
Die Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes kommen im Hinblick auf dieses freiwillige öffentliche Erwerbsangebot nicht zur Anwendung.
1. Allgemeine Informationen und Hinweise
1.1 Allgemeine Informationen zum Erwerbsangebot
1.1.1 Die Neptune BidCo AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 130249 (im Folgenden auch „Neptune BidCo“ oder „Bieterin“) unterbreitet den Aktionären der niiio finance group AG mit Sitz in Görlitz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 37332 („niiio“ oder „Zielgesellschaft“), nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot („Angebot“), gerichtet auf den Erwerb von bis zu 2.000.000 Aktien der niiio, jeweils einschließlich aller zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots verbundenen Nebenrechte.
Der Preis je Aktie beträgt EUR 0,75.
1.1.2 Die Aktien der niiio mit der ISIN DE000A2G8332 / WKN A2G833 sind nicht zum Handel an einem organisierten Markt einer deutschen oder ausländischen Börse zugelassen, sie sind jedoch in den Handel im Freiverkehr in Deutschland unter anderem an der Börse Düsseldorf einbezogen. Das Angebot der Bieterin ist kein Angebot, welches unter die Regelungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) fällt, da das WpÜG gemäß § 1 Abs. 1 WpÜG nur auf Angebote zum Erwerb von Wertpapieren anzuwenden ist, die zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind. Da die Regelungen des WpÜG auf dieses Angebot nicht anwendbar sind, wurde diese Angebotsunterlage nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft und gebilligt.
1.2 Informationen zur Bieterin
Die Bieterin hält ca. 91,5% der Aktien der niiio.
1.3 Zentrale Abwicklungsstelle
Die Bieterin hat die BankM AG, Baseler Straße 10, 60329 Frankfurt am Main, mit der Funktion der Abwicklungsstelle für das Angebot beauftragt. Die technische Abwicklung des Angebotes führt die Quirin Privatbank AG, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin durch (nachfolgend „Zentrale Abwicklungsstelle“).
1.4 Durchführung des Erwerbsangebots nach deutschem Recht
1.4.1 Das Angebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Eine Durchführung als öffentliches Erwerbsangebot nach den Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung ist nicht beabsichtigt. Es sind keine Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage oder des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt oder veranlasst worden.
1.4.2 Die Veröffentlichung des Angebots im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der niiio unter
(Rubrik Erwerbsangebot) bezweckt weder die Abgabe des Angebots noch eine Veröffentlichung des Angebots nach Maßgabe einer ausländischen Rechtsordnung, noch ein öffentliches Werben für das Angebot.
1.4.3 Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage an Dritte sowie die Annahme des Angebots kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage darf durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im Ausland veröffentlicht, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit das nach den anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder weiteren Voraussetzungen abhängig ist. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen oder von dort das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, sich über etwaige außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltende Beschränkungen zu informieren und solche etwaigen Beschränkungen einzuhalten. Die Neptune BidCo übernimmt nicht die Gewähr, dass die Weitergabe oder Versendung der Angebotsunterlage oder die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den im jeweiligen Ausland geltenden Vorschriften vereinbar ist.
1.4.4 Eine Verantwortung der Bieterin für die Nichteinhaltung ausländischer Rechtsvorschriften durch Dritte wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit ein depotführendes Institut seinen Kunden gegenüber Informations- und Weiterleitungspflichten in Bezug auf das Angebot treffen, die auf den für das jeweilige Depotverhältnis anwendbaren Rechtsvorschriften beruhen, ist das depotführende Institut gehalten, die Auswirkungen ausländischer Rechtsordnungen auf diese Pflichten eigenverantwortlich zu prüfen.
1.5 Veröffentlichung der Angebotsunterlage, Erklärungen und Mitteilungen
Die Angebotsunterlage wird auf der Internetseite der niiio unter
(Rubrik Erwerbsangebot) sowie im Bundesanzeiger unter
www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. Darüber hinaus ist keine weitere Veröffentlichung der Angebotsunterlage vorgesehen. Änderungen oder Aktualisierungen des Erwerbsangebotes werden, soweit nicht anders vorgesehen, ausschließlich auf der Internetseite der niiio veröffentlicht. Mögliche Verkäufer der Aktien erklären sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
2. Gegenstand des Angebots
2.1 Gegenstand des Angebots sind insgesamt bis zu Stück 2.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien der niiio mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, die bei der Clearstream Banking AG in einer oder mehreren Globalurkunden unter der ISIN DE000A2G8332 in Girosammelverwahrung gehalten werden (nachfolgend als „Aktie“ bzw. „Aktien“ bezeichnet).
2.2 Vorbehaltlich einer etwaigen Erweiterung des Angebots gemäß Ziffer 5.5 bezieht sich dieses Angebot ausschließlich auf den Erwerb der zuvor genannten Aktien zum Erwerbspreis von EUR 0,75 je Aktie durch die Neptune BidCo. Andere Wertpapiere als die unter Ziffer 2.1 genannten Aktien sind nicht Gegenstand dieses Angebots.
2.3 Der angebotene Kaufpreis für die Aktien kann über oder unter dem an einer Wertpapierbörse festgestellten Preis liegen. Die dieses Angebot annehmenden Aktionäre haben in diesem Zusammenhang nach Erhalt des Kaufpreises keinen Anspruch auf Anpassung des Kaufpreises, auf Ausgleich oder ein Zurückbehaltungsrecht. Da das Angebot nicht unter die Regelungen des WpÜG fällt, sieht die Bieterin von Ausführungen zur Angemessenheit der Gegenleistung ab.
3. Bedingungen
Das Angebot bezieht sich ausschließlich auf die unter Ziffer 2.1 beschriebenen Aktien. Andere von der Gesellschaft begebene Wertpapiere sind nicht Gegenstand dieses Angebots. Vorbehaltlich einer etwaigen Erweiterung des Angebots gemäß Ziffer 5.5 ist das Angebot in seiner Höhe auf 2.000.000 Aktien begrenzt. Für den Fall einer Überannahme des Angebots erfolgt grundsätzlich eine verhältnismäßige Zuteilung der eingereichten Annahmen des Angebots gemäß Ziffer 5.5.
Dieses Angebot und die durch Annahme des Angebots zustande kommenden Kaufverträge sind von keinen weiteren Bedingungen oder behördlichen Genehmigungen abhängig.
4. Annahmefrist
Die Annahmefrist beginnt
am Montag, den 4. November 2024 und endet
am Freitag, den 29. November 2024 um 24 Uhr (MESZ).
Die Bieterin behält sich eine Verlängerung der Annahmefrist ausdrücklich vor. Eine Verlängerung der Annahmefrist wird die Bieterin vor Ablauf der Annahmefrist durch Veröffentlichung auf der Internetseite der niiio unter
(Rubrik Erwerbsangebot) mitteilen und nachfolgend auch im Bundesanzeiger veröffentlichen. Gegenüber den Depotführenden Instituten (vgl. Definition unter Ziffer 5.1.1) wird die Zentrale Abwicklungsstelle eine etwaige Verlängerung der Annahmefrist mitteilen. Im Fall der Verlängerung der Annahmefrist verschieben sich die in dieser Angebotsunterlage genannten Fristen für die Abwicklung des Angebots entsprechend.
5. Annahme des Angebots; Abwicklung
5.1 Annahmeerklärung
5.1.1 Aktionäre können dieses Angebot nur innerhalb der unter Ziffer 4 genannten Annahmefrist (vorbehaltlich einer Verlängerung der Annahmefrist) annehmen. Die Annahme kann nur in Textform gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der inländischen Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens (nachfolgend „Depotführendes Institut“) erklärt werden. Eine Annahme des Angebots ist nur für ganze Aktien möglich. Ein Formular für die Annahmeerklärung erhalten die Aktionäre direkt von dem jeweiligen Depotführenden Institut.
5.1.2 Aktionäre, die dieses Angebot für von Ihnen gehaltenen Aktien annehmen wollen, müssen:
(i) die Annahme des Angebots innerhalb der Annahmefrist unter Angabe der Anzahl der Aktien, für die das Angebot angenommen werden soll, gegenüber ihrem Depotführenden Institut in Textform erklären; und
(ii) ihr Depotführendes Institut anweisen, die Umbuchung der Aktien, für die das Angebot angenommen werden soll (nachfolgend „Eingereichte Aktien“), in die ausschließlich für die Durchführung dieses Erwerbsangebots bei der Clearstream Banking AG eingerichtete Interims-Gattung (ISIN DE000A40KY91 / WKN A40KY9; „Interims-Gattung“)) vorzunehmen bzw. zu veranlassen.
5.1.3 Die Annahme des Angebots wird erst mit Umbuchung der Eingereichten Aktien in die zum Zwecke der Durchführung dieses Angebots eingerichtete Interims-Gattung wirksam. Die Umbuchung der zum Verkauf eingereichten Aktien in die Interims-Gattung wird durch das Depotführende Institut nach Erhalt der Erklärung der Angebotsannahme vorgenommen, wobei dies in der Verantwortung des jeweiligen Depotführenden Instituts liegt. Sie gilt als fristgerecht innerhalb der Annahmefrist erfolgt, wenn sie bis spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, also bis 3. Dezember 2024, 18:00 Uhr (MESZ) bewirkt wird und die Annahme innerhalb der Annahmefrist, also bis 29. November 2024, 24:00 Uhr (MESZ), gegenüber dem Depotführenden Institut in Textform erklärt worden ist. „Bankarbeitstag“ meint einen Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main, Deutschland, für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind und das Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfersystem (TARGET) oder ein vergleichbares System funktionsbereit ist.
5.1.4 Annahmeerklärungen, die bei dem jeweiligen Depotführenden Institut nicht innerhalb der Annahmefrist oder falsch oder unvollständig ausgefüllt eingehen, gelten nicht als wirksame Annahme des Angebots und berechtigen den betreffenden Aktionär nicht dazu, die Gegenleistung aus dem Angebot zu erhalten. Die Bieterin behält sich jedoch das Recht vor, auch eine mit Mängeln oder Fehlern behaftete oder verspätete Annahmeerklärung zu akzeptieren. Weder die Bieterin noch die für sie handelnden Personen haben die Pflicht, Mängel oder Fehler der Annahmeerklärung gegenüber dem jeweiligen Aktionär anzuzeigen, noch unterliegen sie irgendeiner Haftung, wenn die Anzeige unterbleibt.
5.2 Erklärungen und Weisungen der annehmenden Aktionäre
Mit der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktionäre ihr Depotführendes Institut an und ermächtigen dieses:
5.2.1 die Aktien zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch die sofortige Umbuchung der in der Annahmeerklärung bezeichneten Aktien, für die sie jeweils die Annahme dieses Angebots erklärt haben, in die ausschließlich für die Durchführung dieses Erwerbsangebots eingerichtete Interims-Gattung bei der Clearstream Banking AG vorzunehmen bzw. zu veranlassen;
5.2.2 die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die auf den Konten des Depotführenden Instituts belassenen und in die Interims-Gattung umgebuchten Eingereichten Aktien nach Vorliegen der Voraussetzungen (vgl. Ziffer 5.3) auszubuchen und der Zentralen Abwicklungsstelle auf deren Depotkonto bei der Clearstream Banking AG („Zieldepotkonto“) zur Verfügung zu stellen und das Eigentum an den Eingereichten Aktien samt aller hiermit verbundenen Nebenrechte an die Bieterin zu übertragen;
5.2.3 die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, unmittelbar oder über das Depotführende Institut die für die Bekanntgabe über den Erwerb der Aktien erforderlichen Informationen, insbesondere die Anzahl der im Depot des Depotführenden Instituts bei der Clearstream Banking AG in die Interims-Gattung umgebuchten Eingereichten Aktien börsentäglich an die Zentrale Abwicklungsstelle zu übermitteln;
5.2.4 die Annahmeerklärung auf Verlangen der Zentralen Abwicklungsstelle an diese weiterzuleiten; und beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktionäre ihr Depotführendes Institut und die Zentrale Abwicklungsstelle mit dem Recht, Untervollmacht zu erteilen, jeweils unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der Eingereichten Aktien unter Berücksichtigung einer etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme (Ziffer 5.5) auf die Bieterin herbeizuführen.
5.2.5 die Aktien, für die sie die Annahme erklärt haben, jeweils einschließlich aller mit diesen verbundenen Rechte, an die Bieterin Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises auf das Konto der jeweiligen Depotbank bei Clearstream Banking AG nach den Bestimmungen dieses Angebots zu übertragen. Sofern die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt werden, gilt die Übereignungserklärung im Umfang der Zuteilung gemäß den Regelungen unter Ziffer 5.5.
5.3 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung
5.3.1 Die Zahlung des Kaufpreises an Clearstream zur Gutschrift an die Depotbanken erfolgt gegebenenfalls nach Maßgabe der teilweisen (verhältnismäßigen) Berücksichtigung von Annahmeerklärungen gemäß Ziffer 5.5 - Zug um Zug gegen Übertragung der Aktien durch Clearstream auf das Konto der Zentralen Abwicklungsstelle zur Übereignung an die Bieterin. Der Kaufpreis wird voraussichtlich zwischen dem fünften und achten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, also voraussichtlich zwischen dem 6. und 11. Dezember 2024, zur Verfügung stehen. Im Falle einer teilweisen (verhältnismäßigen) Berücksichtigung von Annahmeerklärungen kann sich aus abwicklungstechnischen Gründen die auch dann unverzüglich durchzuführende Zahlung des Kaufpreises gegebenenfalls um wenige Tage verzögern.
5.3.2 Die jeweilige Depotbank ist beauftragt, den jeweiligen Kaufpreis dem bei ihr geführten Konto des jeweiligen annehmenden Aktionärs gutzuschreiben. Mit der Gutschrift bei der jeweiligen Depotbank hat die Bieterin ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises erfüllt. Es obliegt den Depotbanken, den Kaufpreis den Aktionären, die am Angebot teilnehmen, gutzuschreiben.
5.3.3 Soweit zum Erwerb eingereichte niiio-Aktien im Fall der teilweisen (verhältnismäßigen) Berücksichtigung von Annahmeerklärungen nicht erworben werden konnten, werden die Depotbanken angewiesen, diese verbleibenden niiio-Aktien in die ursprüngliche WKN: A2G833 / ISIN: DE000A2G8332 zurück zu buchen.
5.4 Rechtsfolgen der Annahme
5.4.1 Mit der Abgabe der Annahmeerklärung gegenüber dem Depotführenden Institut erklärt der jeweilige einreichende Aktionär, dass er für alle in der Annahmeerklärung genannten und auf seinem Depot bei dem Depotführenden Institut befindlichen Eingereichten Aktien (samt aller hiermit verbundenen Nebenrechte) das Angebot der Bieterin gemäß den Bestimmungen dieser Angebotsunterlage annimmt. Mit der wirksamen Annahme des Angebots kommt zwischen der Bieterin und dem annehmenden Aktionär ein Kaufvertrag über die Eingereichten Aktien (nachfolgend „Kaufvertrag“) gemäß den Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zustande. Der annehmende Aktionär und die Bieterin einigen sich zugleich über die Übertragung des Eigentums an den Eingereichten Aktien zum jeweiligen Abwicklungstag auf die Bieterin. Darüber hinaus erklärt der jeweils einreichende Aktionäre mit Annahme dieses Angebots unwiderruflich die in Ziffern 5.2 und 5.3 beschriebenen Weisungen, Aufträge und Vollmachten.
5.4.2 Mit der Annahme des Angebots durch den jeweiligen Aktionär erklärt dieser gegenüber der Bieterin, dass:
(i) die Eingereichten Aktien zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs im alleinigen Eigentum des Aktionärs stehen, keinen Verfügungsbeschränkungen unterliegen, sowie frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind;
(ii) ihm bewusst und er damit einverstanden ist, dass die Eingereichten Aktien nach Umbuchung in die Interims-Gattung nicht mehr handelbar sind; und
(iii) ihm bewusst und er damit einverstanden ist, dass eine Verfügung über die Eingereichten Aktien ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich ist.
5.5 Begrenzung des Angebots und Annahme im Falle der Überannahme
Das Angebot ist grundsätzlich begrenzt auf 2.000.000 Aktien. Sofern im Rahmen dieses Angebots über die Depotführenden Institute Annahmeerklärungen für mehr als 2.000.000 Aktien eingereicht werden, gilt Folgendes:
5.5.1 Nehmen Aktionäre dieses Angebot für mehr als 2.000.000 Aktien an, auf die dieses Angebot beschränkt ist, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt. Es werden nur ganze Aktien berücksichtigt, es wird bei der verhältnismäßigen Berücksichtigung auf die nächste natürliche Zahl abgerundet. Spitzen bleiben unberücksichtigt.
5.5.2 Jeder andienende Aktionär kann sämtliche seiner Aktien im Rahmen dieses Angebots andienen. Eine eventuelle über Stück 2.000.000 Aktien hinaus gehende Annahme durch die Bieterin ist grundsätzlich möglich, obliegt aber alleinig der Entscheidung der Bieterin und wird nach Ablauf der Annahmefrist den jeweiligen Aktionären bzw. abwickelnden Banken mitgeteilt. In diesem Falle kann sich aus abwicklungstechnischen Gründen die auch dann unverzüglich durchzuführende Zahlung des Kaufpreises gegebenenfalls um einige Bankarbeitstage verzögern.
5.5.3 Die Bieterin behält sich vor, weitere Aktien als die genannten zu erwerben, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch eine nachträgliche und vor Ende der Annahmefrist erfolgende Erhöhung des Volumens, auf das dieses Angebots begrenzt ist.
5.5.4 Außerdem behält sich die Bieterin im Falle der Überannahme des Angebots das Recht vor, alle im Rahmen des Angebots zum Erwerb angedienten Aktien zu erwerben und für diesen Fall auf die verhältnismäßige Annahme zu verzichten oder im Falle der Überannahme Aktien, für die das Angebot angenommen wurde, in einem größeren Verhältnis zu erwerben. Mit Annahme des Angebots erklärt der jeweils die Annahme erklärende Aktionär hierzu sein Einverständnis.
5.5.5 Die Bieterin wird eine nachträgliche Erhöhung des Volumens, auf das sich das Angebot bezieht, oder einen Verzicht auf die verhältnismäßige Annahme oder, im Falle der Überannahme, eine Erhöhung des Verhältnisses, zu welchem Aktien berücksichtigt werden können, ausschließlich durch Veröffentlichung auf der Internetseite der niiio unter
(Rubrik Erwerbsangebot) mitteilen. Gegenüber den Depotführenden Instituten werden entsprechende Mitteilungen durch die Zentrale Abwicklungsstelle vorgenommen. Mit Annahme des Angebot erklärt der jeweils die Annahme erklärende Aktionär hierzu sein Einverständnis.
5.6 Widerruf; Rücktritt
5.6.1 Die Annahme des Angebots durch die Aktionäre erfolgt grundsätzlich unwiderruflich. Aktionären, die dieses Angebot angenommen haben, steht auch kein vertragliches Rücktrittsrecht von dem durch die Annahme dieses Angebots geschlossenen Kaufvertrag zu.
5.6.2 Die Neptune BidCo hat das Recht, in Bezug auf Aktien, für die das Erwerbsangebot gegenüber der Neptune BidCo noch nicht angenommen wurde, jederzeit vom Angebot zurückzutreten, ohne dass dadurch Ansprüche gegenüber der Neptune BidCo durch Aktionäre, die das Angebot noch nicht angenommen haben, entstehen.
5.7 Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Anweisungen, Erklärungen, Ermächtigungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich erteilt.
6. Handelbarkeit der Aktien bis zur Abwicklung des Angebots
Ein Handel der Eingereichten Aktien ist nicht vorgesehen. Aktionäre, die dieses Angebot annehmen, können daher die in die Interims-Gattung umgebuchten Eingereichten Aktien bis zu einer eventuellen Rückbuchung auf die ursprüngliche ISIN/WKN aufgrund einer Überannahme wahrscheinlich nicht anderweitig veräußern, und zwar unabhängig davon, ob die Aktien übernommen werden oder wegen einer eventuellen Überannahme nach Ablauf der Annahmefrist teilweise nicht im Rahmen des Angebots berücksichtigt werden.
7. Kosten der Annahme
Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehende Kosten sind von den betreffenden Aktionären selbst zu tragen, eine Erstattung durch die Bieterin erfolgt nicht. Aktionären, die dieses Angebot annehmen wollen, wird daher empfohlen, etwaige durch die Annahme des Angebots entstehende Kosten mit dem Depotführenden Institut abzuklären.
8. Steuerlicher Hinweis
Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs bezüglich der Eingereichten Aktien hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen Aktionärs ab.
9. Finanzierung des Angebots
Die Bieterin hat alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf Gegenleistung die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Mittel und die Mittel zur Begleichung der Transaktionskosten zur Verfügung stehen. Weitere Informationen zur Finanzierung des Erwerbs werden nicht offengelegt. Mit Annahme des Angebotes erklärt sich der annehmende Aktionäre hiermit einverstanden.
10. Veröffentlichungen
Alle weiteren Veröffentlichungen und sonstigen Mitteilungen der Bieterin im Zusammenhang mit dem Angebot erfolgen, soweit nicht eine weitergehende Veröffentlichungspflicht besteht, ausschließlich auf der Internetseite der niiio unter
(Rubrik Erwerbsangebot).
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Das Angebot sowie die unter dem Angebot zustande gekommenen Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss seines internationalen Privatrechts und den Regelungen in der Angebotsveröffentlichung. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) finden auf dieses Angebot keine Anwendung. Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Angebot (sowie allen Verträgen, die infolge der Annahme dieses Angebots zustande kommen) entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Görlitz, Deutschland.
11.2 Sofern einzelne Bestimmungen dieses Angebots unwirksam und/oder undurchführbar sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit des Angebots im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine angemessene Regelung, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in diesem Angebot enthaltenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; in einem solchen Fall gilt ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, wenn sich bei Durchführung dieses Angebots eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.
12. Rückfragen
Wenden Sie sich bei Fragen zur Abwicklung, insbesondere bezüglich der Annahme des Angebots und dessen technischer Abwicklung, bitte an Ihr Depotführendes Institut. Allgemeine Fragen, die sich auf das Angebot der Bieterin beziehen, richten Sie bitte an
ir@niiio.finance
Quelle: Bundesanzeiger vom 29. Oktober 2024