Andreas Klein Vermögensverwaltung GmbH
Köln
Hinweisbekanntmachung gemäß § 14 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN LÄNDER BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Die Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Delisting-Übernahmeangebot (Barangebot) (das „Angebot“) der Andreas Klein Vermögensverwaltung GmbH, Köln, („Bieterin“) an die Aktionäre der Splendid Medien AG, Köln, („Zielgesellschaft“) zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender Stückaktien der Zielgesellschaft (ISIN DE0007279507) (die „Splendid-Aktien“) ist ab dem heutigen Tag im Internet unter
abrufbar.
Außerdem können Exemplare der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bei der Quirin Privatbank AG, Haferwende 36A, 28357 Bremen angefordert werden. Bestellung per E-Mail sind (unter Angabe einer Postadresse für einen etwaigen Postversand) zu richten an
neuekapitalmassnahmen@quirinprivatbank.de
Köln, den 30. Oktober 2024
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Splendid-Aktien. Die Bedingungen des Angebots sowie weitere das Angebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage mitgeteilt, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gestattet wurde.
Investoren und Inhabern von Splendid-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.
Das Angebot unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere dem WpÜG und dem Börsengesetz.
Die Bieterin und die mit ihr verbundenen Unternehmen oder Makler (die als Beauftragte der Bieterin oder ihrer verbundenen Unternehmen handeln) können während oder nach der Laufzeit des Angebots Splendid-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse zu Marktkursen oder außerbörslich zu ausgehandelten Konditionen erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen Dies gilt auch für andere Wertpapiere, die in Splendid-Aktien umgewandelt oder umgetauscht werden können. Falls solche Erwerbe getätigt werden, wird dies nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem WpÜG, im Bundesanzeiger und im Internet unter www.herbst-delisting.de veröffentlicht.
Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://herbst-delisting.de
im Internet am: 30.10.2024.
Köln, den 30. Oktober 2024
Andreas Klein Vermögensverwaltung GmbH
Quelle: Bundesanzeiger vom 30. Oktober 2024
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