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Mittwoch, 30. Oktober 2024

APONTIS PHARMA AG: Vorstand und Aufsichtsrat der APONTIS PHARMA AG empfehlen Annahme des öffentlichen Erwerbsangebots von Zentiva

Corporate News

- Gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlicht

- Angebotspreis von EUR 10,00 je Aktie entspricht einer attraktiven Prämie von rund 52,9 % gegenüber dem Börsenschlusskurs vom 15. Oktober 2024 sowie einer Prämie von 38,3 % gegenüber dem volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs (Xetra) der letzten drei Monate bis zum 15. Oktober 2024 (einschließlich)

- Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA halten den Angebotspreis aus finanzieller Sicht für fair, angemessen und attraktiv und empfehlen den Aktionärinnen und Aktionären die Annahme des Angebots

- Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA begrüßen die Absichten von Zentiva, insbesondere im Hinblick auf die Fortsetzung der Wachstumsstrategie von APONTIS PHARMA

- Annahmefrist endet am 21. November 2024

Monheim am Rhein, 30. Oktober 2024. Vorstand und Aufsichtsrat der APONTIS PHARMA AG (Ticker APPH / ISIN DE000A3CMGM5) (die „APONTIS PHARMA“), einem führenden Pharmaunternehmen für Single Pill-Kombinationen in Deutschland, haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen Erwerbsangebot der Zentiva AG (die „Bieterin“) an alle APONTIS PHARMA-Aktionärinnen und -Aktionäre zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender Stückaktien der APONTIS PHARMA (das „Angebot“) abgegeben. Die Bieterin ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Zentiva Pharma GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, und Teil der Zentiva-Gruppe („Zentiva“). Nach sorgfältiger und eingehender Prüfung der am 24. Oktober 2024 von der Bieterin veröffentlichten Angebotsunterlage empfehlen der Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA den APONTIS PHARMA-Aktionärinnen und Aktionären, das Angebot anzunehmen. Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA beabsichtigen, alle von ihnen gehaltenen APONTIS PHARMA-Aktien anzudienen.

Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA halten den Angebotspreis in Höhe von EUR 10,00 je APONTIS PHARMA-Aktie aus finanzieller Sicht für fair, angemessen und attraktiv und sehen darin eine attraktive Prämie von rund 52,9 % gegenüber dem Börsenschlusskurs vom 15. Oktober 2024 sowie einer Prämie von 38,3 % gegenüber dem volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs (Xetra) der letzten drei Monate bis zum 15. Oktober 2024 (einschließlich).

Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA sind unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Angebots sowie der Ziele und Absichten der Bieterin – unabhängig voneinander – der Auffassung, dass die von der Bieterin angebotene Gegenleistung fair, angemessen und attraktiv ist und der Vollzug des Angebots im Interesse von APONTIS PHARMA und ihrer Aktionärinnen und Aktionäre, ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie sonstigen Stakeholder liegt. Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA unterstützen das Angebot. Der Zusammenschluss ermöglicht es der Bieterin und APONTIS PHARMA, ihre vorhandenen Ressourcen zu bündeln, um eine höhere Ressourcenverfügbarkeit und eine breitere Produktpalette zu erreichen.

Darüber hinaus begrüßen Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA das in der Angebotsunterlage niedergelegte wirtschaftliche und strategische Ziel der Bieterin und von Zentiva, APONTIS PHARMA zu stärken und in ihrem Wachstum zu unterstützen. Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA sind der Auffassung, dass die Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Entwicklung sowie der Zugang zum europäischen Netzwerk von Zentiva für die zukünftige Vermarktung der von APONTIS PHARMA entwickelten pharmazeutischen Produkte von zentraler Bedeutung für den langfristigen Unternehmenserfolg der Gesellschaft sind.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer begründeten Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA besteht mangels Anwendbarkeit des WpÜG nicht. Die gemeinsame begründete Stellungnahme ist auf der Internetseite von APONTIS PHARMA im Bereich Investor Relations unter Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in deutscher Sprache veröffentlicht und wird auch in einer unverbindlichen englischen Übersetzung zur Verfügung gestellt.

Die Annahmefrist für das Angebot hat mit Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 24. Oktober 2024 begonnen und endet am 21. November 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Alle relevanten Details zu den Bedingungen und Regelungen, sowie insbesondere zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage dargestellt, die auf der folgenden Internetseite der Bieterin abrufbar ist: www.zentiva-offer.com. Um ihre Aktien in das Erwerbsangebot einzuliefern, werden die Aktionärinnen und Aktionäre gebeten, sich direkt mit ihrer Depotbank in Verbindung zu setzen.

Wichtiger Hinweis

Die Informationen in dieser Veröffentlichung stellen keine Erläuterungen oder Ergänzungen zu den Aussagen in der begründeten Stellungnahme dar. Allein die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA ist maßgeblich.

Über APONTIS PHARMA:

Die APONTIS PHARMA AG ist ein führendes Pharmaunternehmen in Deutschland, das sich auf Single Pill-Kombinationen spezialisiert hat. Single Pill-Kombinationen vereinen zwei bis drei patentfreie Wirkstoffe in einem Kombinationspräparat, das einmal am Tag eingenommen wird. Single Pill-Therapien verbessern wissenschaftlich gestützt signifikant die Behandlungsprognose und Lebensqualität der Patient:innen, während Komplikationen, Sterblichkeit und Behandlungskosten sinken. Daher sind Single Pill-Kombinationen in zahlreichen internationalen Behandlungsleitlinien die zu bevorzugende Therapieoption, darunter in der EU und in Deutschland. APONTIS PHARMA entwickelt, vermarktet und vertreibt seit 2013 ein breites Portfolio an Single Pill-Kombinationen und anderen Arzneimitteln, mit besonderem Fokus auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Hypertonie, Hyperlipidämie und Sekundärprävention. Weitere Informationen über APONTIS PHARMA finden sich unter www.apontis-pharma.de.

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Anmerkung der Redaktion:

In der Angebotsunterlage hat sich die Bieterin Strukturmaßnahmen vorbehalten: "In der Investorenvereinbarung haben sich die Bieterin und Zentiva Pharma das Recht vorbehalten, in Bezug auf die Zielgesellschaft Unternehmensverträge gemäß § 291 AktG abzuschließen, eine Beendigung der Börsennotierung der Zielgesellschaft, eine Verschmelzung gemäß dem Umwandlungsgesetz („UmwG“), einen Formwechsel gemäß dem UmwG, einen Squeeze-out gemäß dem AktG oder dem UmwG oder eine Eingliederung gemäß dem AktG durchzuführen und/oder entsprechende Beschlüsse zu fassen."

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