Die SdK fordert Großaktionär Schneider Electric auf, die eigenen hohen ESG-Standards auch im Umgang mit Minderheitsaktionären der RIB Software SE anzuwenden!
Anfang 2021 wurde die Schneider Electric SE vom Corporate Knights Global 100 Index als „Das nachhaltigste Unternehmen der Welt 2021“ ausgezeichnet. Das frühe und nachhaltige Engagement von Schneider Electric wurde durch die Aufnahme in den FTSE4Good Index unterstrichen. Als Aktionärin der RIB Software SE sind wir erfreut, mit Schneider Electric einen Hauptaktionär mit einer vielfach gekürten Spitzenposition im Bereich ESG seit letztem Jahr mit an Bord zu haben.
Die unternehmerische Sozialverantwortung spielt im Umgang mit allen Stakeholdern eine große Rolle, dazu zählt auch der Umgang mit den eigenen Shareholdern. Laut aktueller Meldung hält Schneider Electric rund 96,28 Prozent an der RIB Software SE. Diese dominierende Stellung birgt ein erhöhtes Maß an Verantwortung gegenüber den Minderheitsaktionären – und das vor allem angesichts eines aktienrechtlichen Squeeze-out, der den härtesten Eingriff in die Rechte eines Aktionärs darstellt, wird dieser doch schlussendlich enteignet.
Am 10. Juni 2021 informierte die Gesellschaft den Kapitalmarkt darüber, dass CEO Tom Wolf und CFO Michael Sauer sowie deren Ehefrauen ihre Anteile von 8,4 bzw. 0,5 Prozent an der Gesellschaft zu einem Preis von 47,00 Euro je Aktie an Schneider Electric außerbörslich verkauft haben. Auch nach Übermittlung des Übertragungsverlangens hinsichtlich eines aktienrechtlichen Squeeze-out vom 5. Juli 2021 erfolgten am 10. August weitere Aktienverkäufe des Managements an Schneider Electric zu einem Preis von 47,00 Euro je Aktie – nur knapp einem Monat vor Konkretisierung des Übertragungsverlangens, in dem für die Minderheitsaktionäre schließlich eine Barabfindung von nur 41,72 Euro je Aktie festgesetzt wurde.
Mit seiner Entscheidung vom 25. November 2014 hat das Landgericht Frankfurt am Main (3-5 O 43/13) die Relevanz von Vorerwerbspreisen für die Bestimmung der angemessenen Badabfindung bei einem aktienrechtlichen Squeeze-out-Verfahren anerkannt. Im nun vorliegenden Fall hat Schneider Electric sogar nach Überschreitung der 95 Prozent-Schwelle und nach Übermittlung des Übertragungsverlangens, Aktienvorerwerbe zu 47,00 Euro je Aktie getätigt, denen demnach noch nicht einmal ein strategischer Charakter zuzuweisen ist. Wenn das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Beschluss vom 25.11.2014, der zu einer signifikanten Erhöhung der Barabfindung führte, verlässliche Vorerwerbspreise vorrangig behandelte, bewegen wir uns im vorliegenden Fall mehr als nur in einem Graubereich.
Mit einem Umsatz von über 25 Mrd. Euro im Jahr 2020 und über 135.000 Mitarbeitern zählt Schneider Electric zu den größten internationalen Industriekonzernen weltweit. Aufgrund des vielfach gekürten Spitzen-Engagements im Bereich ESG gehen wir fest davon aus, dass Schneider Electric auch der Umgang mit anderen Kapitalmarktteilnehmern und vor allem den Mitaktionären bei Tochterunternehmen am Herzen liegt. Eine Erhöhung der Barabfindung auf 47,00 Euro je Aktie würde dem Rechnung tragen und die Unannehmlichkeiten eines sich lang ziehenden Spruchverfahrens mit zur Diskussion stehenden unsauberen Handlungspraktiken vermeiden. Im Sinne aller unserer Mitglieder und externen Stimmgeber freuen wir uns auf einen konstruktiven Dialog mit Schneider Electric im Vorfeld zur anstehenden Hauptversammlung.
Die SdK steht Ihren Mitgliedern bei Fragen per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 08.10.2021
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Freitag, 8. Oktober 2021
Aareal Bank AG: Aareal Bank bestätigt ergebnisoffene Gespräche mit einer Gruppe von Finanzinvestoren bzgl. einer Mehrheitsbeteiligung
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
Die Aareal Bank AG bestätigt, dass der Vorstand in ergebnisoffene Gespräche über eine mögliche Mehrheitsbeteiligung einer Gruppe von Finanzinvestoren unter Führung von Centerbridge und TowerBrook, sowie unter weiterer Beteiligung von Advent, an der Aareal Bank eingetreten ist. Der Vorstand war um derartige Gespräche ersucht worden, um damit verbundene strategische Optionen für die Bank auszuloten.
Dabei wurde von den Finanzinvestoren ein öffentliches Erwerbsangebot zu einem indikativen Preis von EUR 29,00 per Aktie in den Raum gestellt. Dies entspricht einer Prämie von ca. 35 % gegenüber dem volumengewichteten durchschnittlichen Aareal Bank Aktienkurs während der letzten drei Monate. Die Finanzinvestoren nehmen derzeit Einsicht in Geschäftsunterlagen der Aareal Bank. Ob die Gespräche zu einer Transaktion oder einem Angebot an die Aktionäre der Aareal Bank führen, ist derzeit ungewiss.
Die Aareal Bank AG bestätigt, dass der Vorstand in ergebnisoffene Gespräche über eine mögliche Mehrheitsbeteiligung einer Gruppe von Finanzinvestoren unter Führung von Centerbridge und TowerBrook, sowie unter weiterer Beteiligung von Advent, an der Aareal Bank eingetreten ist. Der Vorstand war um derartige Gespräche ersucht worden, um damit verbundene strategische Optionen für die Bank auszuloten.
Dabei wurde von den Finanzinvestoren ein öffentliches Erwerbsangebot zu einem indikativen Preis von EUR 29,00 per Aktie in den Raum gestellt. Dies entspricht einer Prämie von ca. 35 % gegenüber dem volumengewichteten durchschnittlichen Aareal Bank Aktienkurs während der letzten drei Monate. Die Finanzinvestoren nehmen derzeit Einsicht in Geschäftsunterlagen der Aareal Bank. Ob die Gespräche zu einer Transaktion oder einem Angebot an die Aktionäre der Aareal Bank führen, ist derzeit ungewiss.
Aggregate Holdings SA: Vonovia acquires an option over 13.3% stake in Adler Group from Aggregate Holdings
Luxembourg, 08.10.2021
Luxembourg, 8 October 2021. Aggregate Holdings S.A. ("Aggregate") today announces it has entered among other things into a call option agreement with Vonovia SE (“Vonovia”) whereby Vonovia has the right to acquire a 13.3% stake in Adler Group S.A. (“Adler Group”) at a price significantly in excess of Adler Group’s latest closing share price. The call option has a term of 18 months.Benjamin Lee, Chief Financial Officer and John Nacos, Chief Investment Officer at Aggregate, said: “This agreement provides Aggregate with the backing of the leading residential real estate company in Europe to continue the development of Adler Group. It is a demonstration of the strength of Adler Group and the experience of Aggregate as a real estate investor.”
As part of this transaction, Aggregate group is repaying its outstanding margin loan relating to its strategic stake in Adler Group.
Aggregate Holdings S.A. : Vonovia acquires an option over 13.3% stake in Adler Group from Aggregate Holdings
Luxembourg, 07.10.2021
Ad-hoc announcementLuxembourg, 7 October 2021. Aggregate Holdings S.A. ("Aggregate") has entered among other things into a call option agreement with Vonovia SE (“Vonovia”) whereby Vonovia has the right to acquire a 13.3% stake in Adler Group S.A. (“Adler Group”) at a price significantly in excess of Adler Group’s latest closing share price. The call option has a term of 18 months.
Carlyle kündigt öffentliches Delisting-Erwerbsangebot für noch ausstehende Schaltbau-Aktien an
- Private Eigentümerstruktur bietet Schaltbau besseres Umfeld für langfristiges Wachstum als eine Börsennotierung
- Angebotspreis entspricht der Gegenleistung des Übernahmeangebots und wird EUR 53,50 betragen
- Angebotspreis entspricht der Gegenleistung des Übernahmeangebots und wird EUR 53,50 betragen
- Der Vorstand von Schaltbau unterstützt ein Delisting, das im besten Interesse der Gesellschaft ist
- Geplanter Börsenrückzug wird sich nachteilig auf Handelbarkeit der Schaltbau-Aktien auswirken
München, 7. Oktober 2021 - Die Voltage BidCo GmbH ("Voltage BidCo") hat heute ihre Entscheidung zur Veröffentlichung eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots ("Angebot") für alle noch ausstehenden Aktien der Schaltbau Holding AG ("Schaltbau" oder die "Gesellschaft") angekündigt, die nach Vollzug des Übernahmeangebots der Voltage BidCo für alle ausstehenden Aktien der Gesellschaft vom 25. August ("Übernahmeangebot") nicht von der Voltage BidCo gehalten werden. Die derzeit laufende weitere Annahmefrist des Übernahmeangebots endet am 11. Oktober 2021. Voltage BidCo ist eine eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von durch The Carlyle Group ("Carlyle") beratene Fonds.
Carlyle ist davon überzeugt, dass die langfristige Wachstumsstrategie für die Gesellschaft am besten nach einem potentiellen Delisting der Schaltbau-Aktien in einer privaten Eigentümerstruktur verfolgt werden kann. Der Vorstand von Schaltbau hat sich in der mit Carlyle abgeschlossenen Investorenvereinbarung im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot bereit erklärt, ein Delisting zu unterstützen, sofern dies im besten Interesse der Gesellschaft ist.
Voltage BidCo wird den verbliebenen Schaltbau-Aktionären eine Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 53,50 je Schaltbau-Aktie bieten. Dies entspricht nach Ansicht der Voltage BidCo dem gesetzlichen Mindestpreis. Dies entspricht auch der Gegenleistung des laufenden Übernahmeangebots, welches Stand heute bereits für mehr als 75% der Schaltbau-Aktien angenommen wurde.
Das Angebot unterliegt keinen Bedingungen. Die Annahmefrist wird vier Wochen betragen. Das Delisting-Angebot soll zeitnah nach Vollzug des laufenden Übernahmeangebots beginnen.
Der geplante Börsenrückzug kann umfangreiche und nachhaltige Konsequenzen für die Schaltbau-Aktie und die verbleibenden Aktionäre von Schaltbau haben. Schaltbau-Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen, werden nach Widerruf der Börsenzulassung für ihre Schaltbau-Aktien künftig keinen Zugang mehr zu einem regulierten Markt haben. Dies kann sich nachteilig auf die Handelbarkeit der Schaltbau-Aktien auswirken. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass sich sowohl der Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung als auch die Wirksamkeit des Widerrufs negativ auf den Börsenkurs der Schaltbau-Aktien auswirken.
Die endgültigen Bestimmungen des Angebots werden in der Angebotsunterlage enthalten sein, die nach Gestattung der Veröffentlichung durch die BaFin im Internet veröffentlicht werden wird. Die Annahmefrist beginnt mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage.
Die Angebotsunterlage und alle weiteren Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot werden auf folgender Website veröffentlicht:
www.voltage-angebot.de
München, 7. Oktober 2021 - Die Voltage BidCo GmbH ("Voltage BidCo") hat heute ihre Entscheidung zur Veröffentlichung eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots ("Angebot") für alle noch ausstehenden Aktien der Schaltbau Holding AG ("Schaltbau" oder die "Gesellschaft") angekündigt, die nach Vollzug des Übernahmeangebots der Voltage BidCo für alle ausstehenden Aktien der Gesellschaft vom 25. August ("Übernahmeangebot") nicht von der Voltage BidCo gehalten werden. Die derzeit laufende weitere Annahmefrist des Übernahmeangebots endet am 11. Oktober 2021. Voltage BidCo ist eine eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von durch The Carlyle Group ("Carlyle") beratene Fonds.
Carlyle ist davon überzeugt, dass die langfristige Wachstumsstrategie für die Gesellschaft am besten nach einem potentiellen Delisting der Schaltbau-Aktien in einer privaten Eigentümerstruktur verfolgt werden kann. Der Vorstand von Schaltbau hat sich in der mit Carlyle abgeschlossenen Investorenvereinbarung im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot bereit erklärt, ein Delisting zu unterstützen, sofern dies im besten Interesse der Gesellschaft ist.
Voltage BidCo wird den verbliebenen Schaltbau-Aktionären eine Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 53,50 je Schaltbau-Aktie bieten. Dies entspricht nach Ansicht der Voltage BidCo dem gesetzlichen Mindestpreis. Dies entspricht auch der Gegenleistung des laufenden Übernahmeangebots, welches Stand heute bereits für mehr als 75% der Schaltbau-Aktien angenommen wurde.
Das Angebot unterliegt keinen Bedingungen. Die Annahmefrist wird vier Wochen betragen. Das Delisting-Angebot soll zeitnah nach Vollzug des laufenden Übernahmeangebots beginnen.
Der geplante Börsenrückzug kann umfangreiche und nachhaltige Konsequenzen für die Schaltbau-Aktie und die verbleibenden Aktionäre von Schaltbau haben. Schaltbau-Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen, werden nach Widerruf der Börsenzulassung für ihre Schaltbau-Aktien künftig keinen Zugang mehr zu einem regulierten Markt haben. Dies kann sich nachteilig auf die Handelbarkeit der Schaltbau-Aktien auswirken. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass sich sowohl der Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung als auch die Wirksamkeit des Widerrufs negativ auf den Börsenkurs der Schaltbau-Aktien auswirken.
Die endgültigen Bestimmungen des Angebots werden in der Angebotsunterlage enthalten sein, die nach Gestattung der Veröffentlichung durch die BaFin im Internet veröffentlicht werden wird. Die Annahmefrist beginnt mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage.
Die Angebotsunterlage und alle weiteren Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot werden auf folgender Website veröffentlicht:
www.voltage-angebot.de
Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der Schaltbau Holding AG
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots
gemäß § 10 Abs. 1 und 3 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 1 BörsG
Bieterin:
Voltage BidCo GmbH
Promenadeplatz 8
80333 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 268131
Gesellschaft:
Schaltbau Holding AG
Hollerithstraße 5
81829 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 98668
WKN A2NBTL / ISIN DE000A2NBTL2
Am 7. Oktober 2021 hat die Voltage BidCo GmbH (die "Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die kontrolliert wird von Investmentfonds, die von The Carlyle Group beraten werden, entschieden, den Aktionären der Schaltbau Holding AG (die "Gesellschaft") anzubieten, im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots sämtliche nennwertlosen Namensaktien der Gesellschaft (ISIN DE000A2NBTL2), die nicht unmittelbar von der Bieterin gehalten werden, mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,22 je Aktie (die "Schaltbau-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in der Höhe, die dem gesetzlichen Mindestpreis entspricht, zu erwerben (das "Delisting Angebot"). Der gesetzliche Mindestpreis wird nach Ansicht der Bieterin aufgrund von relevanten Vorerwerben von Schaltbau-Aktien durch die Bieterin innerhalb eines sechsmonatigen Zeitraums vor dieser Veröffentlichung EUR 53,50 je Schaltbau-Aktie betragen.
Die Bieterin hält derzeit 149.907 Schaltbau-Aktien, was einem Anteil von ca. 1,38% des gesamten Grundkapitals der Gesellschaft zum 30. September 2021 entspricht. Am 25. August 2021 hat die Bieterin ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der Gesellschaft abgegeben. Während der Annahmefrist, die am 22. September 2021 endete, wurde das Übernahmeangebot für 8.032.191 Schaltbau-Aktien angenommen, was rund 74,02% des gesamten Grundkapitals der Gesellschaft zum 30. September 2021 entspricht. Die weitere Annahmefrist endet am 11. Oktober 2021.
Die Bieterin beabsichtigt, mit der Gesellschaft abzustimmen, dass die Gesellschaft den Widerruf der Zulassung der Schaltbau-Aktien zum Handel im regulierten Markt vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting Angebots beantragt.
Die Angebotsunterlage für das Delisting Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere im Zusammenhang mit dem Delisting Angebot stehende Informationen werden im Internet unter www.voltage-angebot.de veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Delisting Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft dar. Das Delisting Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und Bedingungen und weitere das Delisting Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Delisting Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Delisting Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
München, 7. Oktober 2021
Voltage BidCo GmbH
gemäß § 10 Abs. 1 und 3 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 1 BörsG
Bieterin:
Voltage BidCo GmbH
Promenadeplatz 8
80333 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 268131
Gesellschaft:
Schaltbau Holding AG
Hollerithstraße 5
81829 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 98668
WKN A2NBTL / ISIN DE000A2NBTL2
Am 7. Oktober 2021 hat die Voltage BidCo GmbH (die "Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die kontrolliert wird von Investmentfonds, die von The Carlyle Group beraten werden, entschieden, den Aktionären der Schaltbau Holding AG (die "Gesellschaft") anzubieten, im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots sämtliche nennwertlosen Namensaktien der Gesellschaft (ISIN DE000A2NBTL2), die nicht unmittelbar von der Bieterin gehalten werden, mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,22 je Aktie (die "Schaltbau-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in der Höhe, die dem gesetzlichen Mindestpreis entspricht, zu erwerben (das "Delisting Angebot"). Der gesetzliche Mindestpreis wird nach Ansicht der Bieterin aufgrund von relevanten Vorerwerben von Schaltbau-Aktien durch die Bieterin innerhalb eines sechsmonatigen Zeitraums vor dieser Veröffentlichung EUR 53,50 je Schaltbau-Aktie betragen.
Die Bieterin hält derzeit 149.907 Schaltbau-Aktien, was einem Anteil von ca. 1,38% des gesamten Grundkapitals der Gesellschaft zum 30. September 2021 entspricht. Am 25. August 2021 hat die Bieterin ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der Gesellschaft abgegeben. Während der Annahmefrist, die am 22. September 2021 endete, wurde das Übernahmeangebot für 8.032.191 Schaltbau-Aktien angenommen, was rund 74,02% des gesamten Grundkapitals der Gesellschaft zum 30. September 2021 entspricht. Die weitere Annahmefrist endet am 11. Oktober 2021.
Die Bieterin beabsichtigt, mit der Gesellschaft abzustimmen, dass die Gesellschaft den Widerruf der Zulassung der Schaltbau-Aktien zum Handel im regulierten Markt vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting Angebots beantragt.
Die Angebotsunterlage für das Delisting Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere im Zusammenhang mit dem Delisting Angebot stehende Informationen werden im Internet unter www.voltage-angebot.de veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Delisting Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft dar. Das Delisting Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und Bedingungen und weitere das Delisting Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Delisting Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Delisting Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
München, 7. Oktober 2021
Voltage BidCo GmbH
Carlyle sichert sich 79,8 % der Schaltbau-Aktien
Corporate News
- Weitere Annahmefrist für das freiwillige Übernahmeangebot beginnt am 28. September 2021 und endet am 11. Oktober 2021
- Vorstand und Aufsichtsrat von Schaltbau empfehlen Annahme des Angebots
München, 27. September 2021. - Voltage BidCo GmbH (die "Bieterin"), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von durch The Carlyle Group ("Carlyle") beratene Fonds, hat heute das Ergebnis ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das "Angebot") an alle Aktionäre der Schaltbau Holding AG ("Schaltbau" bzw. die "Gesellschaft") bekannt gegeben.
Insgesamt wurden in der am 22. September 2021 abgelaufenen Annahmefrist 8.032.191 Aktien angedient. Basierend auf einem Grundkapital der Gesellschaft von 10.233.220 Aktien (wie von Schaltbau am 31. August 2021 veröffentlicht), entspricht dies einem Anteil von 78,49 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Schaltbau Holding AG. Darüber hinaus hat die Bieterin während der Annahmefrist 0,91 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Schaltbau Holding AG durch börsliche und außerbörsliche Zukäufe erworben. Nach dem Ende der Annahmefrist hat die Bieterin darüber hinaus einen Kaufvertrag über 50.000 Schaltbau Aktien abgeschlossen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,49 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft. Die Übertragung der 50.000 Aktien auf die Bieterin erfolgte am 27. September 2021. Auf vollständig verwässerter Basis und unter Annahme einer vollständigen Wandlung aller ausstehenden Pflichtwandelanleihen beträgt die Anzahl der bislang angedienten und erworbenen Aktien 74,8 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von Schaltbau.
Die verbleibenden Schaltbau-Aktionäre haben nun noch eine weitere zeitlich befristete Gelegenheit, das Angebot anzunehmen und den Wert ihrer Aktien unmittelbar zu realisieren. Nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) können Aktionäre, die ihre Aktien noch nicht angedient haben, das Angebot annehmen, indem sie ihre Schaltbau-Aktien im Laufe der weiteren Annahmefrist zu dem äußerst attraktiven Angebotspreis von EUR 53,50 je Aktie in bar andienen. Die weitere Annahmefrist beginnt am 28. September 2021 und endet am 11. Oktober 2021 um Mitternacht (MESZ).
In ihrer begründeten Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG haben Vorstand und Aufsichtsrat von Schaltbau den Aktionären der Gesellschaft empfohlen, das Angebot anzunehmen. Beide Gremien haben insbesondere die finanzielle Attraktivität des Angebots hervorgehoben. Der Vollzug des Angebots unterliegt noch fusionskontrollrechtlichen und außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben.
Um ihre Aktien anzudienen, müssen Schaltbau-Aktionäre eine entsprechende Erklärung in schriftlicher oder elektronischer Form gegenüber ihrer Depotbank abgeben. Weitere Informationen hierzu können der Angebotsunterlage entnommen werden.
Das Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage dargelegten Bestimmungen und Bedingungen. Die Unterlage ist in deutscher Sprache sowie in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung zusammen mit weiteren Informationen zum Angebot auf der folgenden Website verfügbar:
www.voltage-angebot.de
Gedruckte Exemplare der deutschen Angebotsunterlage und der unverbindlichen englischen Übersetzung sind kostenlos über die Abwicklungsstelle für das Angebot, UniCredit Bank AG, MFM1EG, Arabellastraße 14, 81925 München, Deutschland, erhältlich (Anfragen unter Angabe der vollständigen postalischen Anschrift per Telefax an +49 (0)89 378-44081 oder per E-Mail an tender-offer@unicredit.de).
München, 27. September 2021. - Voltage BidCo GmbH (die "Bieterin"), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von durch The Carlyle Group ("Carlyle") beratene Fonds, hat heute das Ergebnis ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das "Angebot") an alle Aktionäre der Schaltbau Holding AG ("Schaltbau" bzw. die "Gesellschaft") bekannt gegeben.
Insgesamt wurden in der am 22. September 2021 abgelaufenen Annahmefrist 8.032.191 Aktien angedient. Basierend auf einem Grundkapital der Gesellschaft von 10.233.220 Aktien (wie von Schaltbau am 31. August 2021 veröffentlicht), entspricht dies einem Anteil von 78,49 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Schaltbau Holding AG. Darüber hinaus hat die Bieterin während der Annahmefrist 0,91 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Schaltbau Holding AG durch börsliche und außerbörsliche Zukäufe erworben. Nach dem Ende der Annahmefrist hat die Bieterin darüber hinaus einen Kaufvertrag über 50.000 Schaltbau Aktien abgeschlossen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,49 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft. Die Übertragung der 50.000 Aktien auf die Bieterin erfolgte am 27. September 2021. Auf vollständig verwässerter Basis und unter Annahme einer vollständigen Wandlung aller ausstehenden Pflichtwandelanleihen beträgt die Anzahl der bislang angedienten und erworbenen Aktien 74,8 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von Schaltbau.
Die verbleibenden Schaltbau-Aktionäre haben nun noch eine weitere zeitlich befristete Gelegenheit, das Angebot anzunehmen und den Wert ihrer Aktien unmittelbar zu realisieren. Nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) können Aktionäre, die ihre Aktien noch nicht angedient haben, das Angebot annehmen, indem sie ihre Schaltbau-Aktien im Laufe der weiteren Annahmefrist zu dem äußerst attraktiven Angebotspreis von EUR 53,50 je Aktie in bar andienen. Die weitere Annahmefrist beginnt am 28. September 2021 und endet am 11. Oktober 2021 um Mitternacht (MESZ).
In ihrer begründeten Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG haben Vorstand und Aufsichtsrat von Schaltbau den Aktionären der Gesellschaft empfohlen, das Angebot anzunehmen. Beide Gremien haben insbesondere die finanzielle Attraktivität des Angebots hervorgehoben. Der Vollzug des Angebots unterliegt noch fusionskontrollrechtlichen und außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben.
Um ihre Aktien anzudienen, müssen Schaltbau-Aktionäre eine entsprechende Erklärung in schriftlicher oder elektronischer Form gegenüber ihrer Depotbank abgeben. Weitere Informationen hierzu können der Angebotsunterlage entnommen werden.
Das Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage dargelegten Bestimmungen und Bedingungen. Die Unterlage ist in deutscher Sprache sowie in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung zusammen mit weiteren Informationen zum Angebot auf der folgenden Website verfügbar:
www.voltage-angebot.de
Gedruckte Exemplare der deutschen Angebotsunterlage und der unverbindlichen englischen Übersetzung sind kostenlos über die Abwicklungsstelle für das Angebot, UniCredit Bank AG, MFM1EG, Arabellastraße 14, 81925 München, Deutschland, erhältlich (Anfragen unter Angabe der vollständigen postalischen Anschrift per Telefax an +49 (0)89 378-44081 oder per E-Mail an tender-offer@unicredit.de).
Donnerstag, 7. Oktober 2021
Netto-Leerverkaufspositionen ADLER Group
Aus der Mitteilung im Bundesanzeiger:
Susquehanna International Holdings LLC : Adler Group LU1250154413 1,10 % 2021-10-06
Anmerkung der Redaktion: Reduzierung von zuletzt 1,21 % (5. Oktober 2021)
EQT AB: Frist für die Annahme des Übernahmeangebots von EQT Private Equity an die zooplus-Aktionäre beginnt
PRESSEMITTEILUNG 6. Oktober 2021
- Die Angebotsunterlage wurde nach Genehmigung der BaFin heute veröffentlicht
- Ab heute können zooplus-Aktionäre ihre Aktien zu einem Preis von EUR 470 je Aktie in bar an EQT Private Equity verkaufen - die Annahmefrist läuft voraussichtlich bis zum 3. November 2021
- Das Angebot ist strategisch attraktiv und wird zooplus unterstützen, seine Führungsposition auf dem europäischen Markt für Online-Heimtierbedarf langfristig auszubauen. EQT bringt jahrzehntelange Erfahrung im Heimtierbereich und ausgewiesene Expertise bei der Einführung und Weiterentwicklung neuer Technologien und Plattformen ein. Darüber hinaus wird zooplus von einer stabilen Eigentümerstruktur und erhöhten finanziellen Flexibilität bei der beschleunigten Umsetzung von Investitionen profitieren
- Der Angebotspreis liegt 69 Prozent über dem letzten unbeeinflussten Schlusskurs der zooplus Aktie vom 12. August 2021, entspricht einer Prämie von 81 Prozent gegenüber dem volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs vom 12. August 2021 und reflektiert einen Aufschlag von EUR 10 je Aktie gegenüber dem früher veröffentlichten Angebot von Hellman & Friedman
- Vorstand und Aufsichtsrat von zooplus haben das Übernahmeangebot von EQT Private Equity begrüßt
Die Pet Bidco GmbH ("Pet BidCo"), eine Holdinggesellschaft des EQT IX Fonds ("EQT Private Equity"), hat nach erfolgter Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") heute die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot") für alle Aktien der zooplus AG ("zooplus", ISIN: DE0005111702) veröffentlicht. Pet BidCo bietet den Aktionären von zooplus EUR 470 je Aktie in bar.
Die Angebotsfrist für das Übernahmeangebot beginnt heute und endet voraussichtlich am 3. November 2021 um Mitternacht (MEZ). Während dieser Zeit können zooplus-Aktionäre das Übernahmeangebot annehmen und ihre Aktien der Pet BidCo andienen. Aktionäre sollten sich bei ihren Banken nach eventuellen Fristen erkundigen, die gegebenenfalls ein Tätigwerden noch vor dem offiziellen Ende der Angebotsfrist erfordern. zooplus-Aktionäre, die ihre Aktien bereits in das früher veröffentlichte Übernahmeangebot der Zorro Bidco S.à r.l., die durch von Hellman & Friedman LLC beratene Fonds kontrolliert wird, eingeliefert haben, sollten sorgfältig prüfen, ob ihnen ein Rücktrittsrecht zusteht, damit auch sie das Übernahmeangebot von Pet BidCo annehmen können, welches einen Aufschlag von EUR 10 je Aktie gegenüber dem Angebot von Hellman & Friedman bietet.
Für den Vollzug des Übernahmeangebots ist das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent des Grundkapitals zuzüglich einer zooplus Aktie, die Erteilung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe sowie die Erfüllung weiterer üblicher Bedingungen notwendig. Die näheren Einzelheiten des Übernahmeangebots sind in der Angebotsunterlage beschrieben. Vorbehaltlich der Erfüllung der Angebotsbedingungen wird der Abschluss des Übernahmeangebots im vierten Quartal 2021 erwartet. Pet BidCo beabsichtigt nicht, nach Vollzug des Übernahmeangebots einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit zooplus abzuschließen.
Das Angebot bietet zooplus-Aktionären eine Prämie von 69 Prozent auf den letzten unbeeinflussten Schlusskurs der zooplus Aktie vom 12. August 2021, eine Prämie von 81 Prozent gegenüber dem volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs vom 12. August 2021 sowie einen Aufschlag von EUR 10 je Aktie gegenüber dem bereits früher veröffentlichten Angebot von Hellman & Friedman. Pet BidCo und zooplus haben am 25. September 2021 eine Investorenvereinbarung abgeschlossen. Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat von zooplus haben das Angebot von EQT Private Equity begrüßt.
Durch die im Rahmen der Investorenvereinbarung beschlossene strategische Partnerschaft zwischen zooplus und EQT Private Equity soll das Unternehmen beim Ausbau seiner führenden Position auf dem europäischen Heimtiermarkt unterstützt werden. Dies betrifft insbesondere die vorgesehene Strategie zur Erweiterung der bestehenden Plattform mit dem Ziel, den Kundenfokus durch ein umfangreiches Sortiment an hochwertigen Produkten, Beratung und Dienstleistungen weiter zu schärfen. EQT bringt umfangreiche und jahrzehntelange Erfahrung im Heimtierbereich und ausgewiesene Expertise bei der Einführung und Weiterentwicklung neuer Technologien und Plattformen ein. Darüber hinaus wird zooplus von einer stabilen Eigentümerstruktur und erhöhten finanziellen Flexibilität bei der beschleunigten Umsetzung von Investitionen profitieren. Mit der Unterstützung von EQT als Partner kann zooplus künftig intensiver in langfristiges Wachstum und Wertgenerierung investieren, insbesondere zur weiteren Verbesserung des Angebots für Kunden, in den Ausbau einer erstklassigen Logistik- und Fulfillment-Infrastruktur, die Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen und in ein erstklassiges Personalmanagement.
Die Angebotsunterlage ist ab sofort online verfügbar unter www.eqt-offer.com. Neben der deutschen Fassung der Angebotsunterlage steht auch eine unverbindliche englische Sprachversion unter derselben Internetadresse zur Verfügung.
- Die Angebotsunterlage wurde nach Genehmigung der BaFin heute veröffentlicht
- Ab heute können zooplus-Aktionäre ihre Aktien zu einem Preis von EUR 470 je Aktie in bar an EQT Private Equity verkaufen - die Annahmefrist läuft voraussichtlich bis zum 3. November 2021
- Das Angebot ist strategisch attraktiv und wird zooplus unterstützen, seine Führungsposition auf dem europäischen Markt für Online-Heimtierbedarf langfristig auszubauen. EQT bringt jahrzehntelange Erfahrung im Heimtierbereich und ausgewiesene Expertise bei der Einführung und Weiterentwicklung neuer Technologien und Plattformen ein. Darüber hinaus wird zooplus von einer stabilen Eigentümerstruktur und erhöhten finanziellen Flexibilität bei der beschleunigten Umsetzung von Investitionen profitieren
- Der Angebotspreis liegt 69 Prozent über dem letzten unbeeinflussten Schlusskurs der zooplus Aktie vom 12. August 2021, entspricht einer Prämie von 81 Prozent gegenüber dem volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs vom 12. August 2021 und reflektiert einen Aufschlag von EUR 10 je Aktie gegenüber dem früher veröffentlichten Angebot von Hellman & Friedman
- Vorstand und Aufsichtsrat von zooplus haben das Übernahmeangebot von EQT Private Equity begrüßt
Die Pet Bidco GmbH ("Pet BidCo"), eine Holdinggesellschaft des EQT IX Fonds ("EQT Private Equity"), hat nach erfolgter Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") heute die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot") für alle Aktien der zooplus AG ("zooplus", ISIN: DE0005111702) veröffentlicht. Pet BidCo bietet den Aktionären von zooplus EUR 470 je Aktie in bar.
Die Angebotsfrist für das Übernahmeangebot beginnt heute und endet voraussichtlich am 3. November 2021 um Mitternacht (MEZ). Während dieser Zeit können zooplus-Aktionäre das Übernahmeangebot annehmen und ihre Aktien der Pet BidCo andienen. Aktionäre sollten sich bei ihren Banken nach eventuellen Fristen erkundigen, die gegebenenfalls ein Tätigwerden noch vor dem offiziellen Ende der Angebotsfrist erfordern. zooplus-Aktionäre, die ihre Aktien bereits in das früher veröffentlichte Übernahmeangebot der Zorro Bidco S.à r.l., die durch von Hellman & Friedman LLC beratene Fonds kontrolliert wird, eingeliefert haben, sollten sorgfältig prüfen, ob ihnen ein Rücktrittsrecht zusteht, damit auch sie das Übernahmeangebot von Pet BidCo annehmen können, welches einen Aufschlag von EUR 10 je Aktie gegenüber dem Angebot von Hellman & Friedman bietet.
Für den Vollzug des Übernahmeangebots ist das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent des Grundkapitals zuzüglich einer zooplus Aktie, die Erteilung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe sowie die Erfüllung weiterer üblicher Bedingungen notwendig. Die näheren Einzelheiten des Übernahmeangebots sind in der Angebotsunterlage beschrieben. Vorbehaltlich der Erfüllung der Angebotsbedingungen wird der Abschluss des Übernahmeangebots im vierten Quartal 2021 erwartet. Pet BidCo beabsichtigt nicht, nach Vollzug des Übernahmeangebots einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit zooplus abzuschließen.
Das Angebot bietet zooplus-Aktionären eine Prämie von 69 Prozent auf den letzten unbeeinflussten Schlusskurs der zooplus Aktie vom 12. August 2021, eine Prämie von 81 Prozent gegenüber dem volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs vom 12. August 2021 sowie einen Aufschlag von EUR 10 je Aktie gegenüber dem bereits früher veröffentlichten Angebot von Hellman & Friedman. Pet BidCo und zooplus haben am 25. September 2021 eine Investorenvereinbarung abgeschlossen. Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat von zooplus haben das Angebot von EQT Private Equity begrüßt.
Durch die im Rahmen der Investorenvereinbarung beschlossene strategische Partnerschaft zwischen zooplus und EQT Private Equity soll das Unternehmen beim Ausbau seiner führenden Position auf dem europäischen Heimtiermarkt unterstützt werden. Dies betrifft insbesondere die vorgesehene Strategie zur Erweiterung der bestehenden Plattform mit dem Ziel, den Kundenfokus durch ein umfangreiches Sortiment an hochwertigen Produkten, Beratung und Dienstleistungen weiter zu schärfen. EQT bringt umfangreiche und jahrzehntelange Erfahrung im Heimtierbereich und ausgewiesene Expertise bei der Einführung und Weiterentwicklung neuer Technologien und Plattformen ein. Darüber hinaus wird zooplus von einer stabilen Eigentümerstruktur und erhöhten finanziellen Flexibilität bei der beschleunigten Umsetzung von Investitionen profitieren. Mit der Unterstützung von EQT als Partner kann zooplus künftig intensiver in langfristiges Wachstum und Wertgenerierung investieren, insbesondere zur weiteren Verbesserung des Angebots für Kunden, in den Ausbau einer erstklassigen Logistik- und Fulfillment-Infrastruktur, die Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen und in ein erstklassiges Personalmanagement.
Die Angebotsunterlage ist ab sofort online verfügbar unter www.eqt-offer.com. Neben der deutschen Fassung der Angebotsunterlage steht auch eine unverbindliche englische Sprachversion unter derselben Internetadresse zur Verfügung.
FAURECIA VERÖFFENTLICHT EIN ÖFFENTLICHES ÜBERNAHMEANGEBOT FÜR HELLA
Pressemitteilung
Nanterre (Frankreich), 27. September 2021
- Hella Aktionäre können von heute an bis zum 25. Oktober 2021 ihre Aktien andienen
- Faurecia bietet eine Bargegenleistung von €60 je Aktie, was einer attraktiven Prämie für die Hella Aktionäre darstellt
Faurecia, mit ihrer hunderprozentigen Tochtergesellschaft Faurecia Participations GmbH als Bieterin, hat heute die Angebotsunterlagen für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots für alle ausstehenden Aktien von Hella, einem bedeutenden Akteur für Lichttechnik und Elektronik in der Automobilindustrie mit Sitz in Lippstadt, Deutschland, veröffentlicht.
Der Angebotspreis beträgt €60,00 in bar je Aktie. Dies entspricht einer Gesamtgegenleistung von €60,96 (einschließlich der erwarteten Dividende in Höhe von €0,96 je Aktie, die von Hella an die Hella Aktionäre vor dem Vollzug des Angebots zu zahlen ist). Dies entspricht einer attraktiven Prämie von 33% gegenüber dem letzten unbeeinflussten Aktienkurs von €45,8.1
Die erste Annahmefrist beginnt heute und wird am 25. Oktober 2021 um 24:00 MESZ enden. Eine zweite Annahmefrist soll am 29. Oktober 2021 beginnen und am 11. November 2021 um 24:00 MESZ enden. Während dieser Fristen haben die Hella Aktionäre die Möglichkeit das Übernahmeangebot anzunehmen und ihre Aktien anzudienen.
Die detaillierten Bestimmungen des Angebots und die Bedingung zum Vollzug können der Angebotsunterlage entnommen werden, die heute veröffentlich wurde. Hella Aktionäre sollten ihre jeweilige Depotbank kontaktieren, um ihre Aktien anzudienen.
Durch den Zusammenschluss von Faurecia und Hella wird der siebtgrößte globale Automobilzulieferer geschaffen. Der Fokus wird auf vier Wachstumsfelder liegen, die sich klar an den Megatrends der Automobilindustrie orientieren:
- Elektromobilität (inkl. Wasserstofflösungen),
- ADAS (innovative Fahrerassistenzsysteme) und autonomes Fahren,
- Cockpit der Zukunft,
- Lifecycle Value Management.
Das kombinierte Unternehmen wird ein führender Technologie-Akteur mit einem Fokus auf sechs Geschäftsbereiche. Fünf dieser Geschäftsbereiche, Elektronik, Lichttechnik, Sitzkomponenten, Interieur und emissionsfreie Mobilität, werden jeweils einen Umsatz von €3 Mrd. überschreiten. Der neu geschaffene Geschäftsbereich, Life Cycle Value Management, wird schnell wachsen, um eine führende Stellung einzunehmen.
Faurecia hat mit Hella ein Business Combination Agreement geschlossen. Diese Vereinbarung sieht vor, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage, dass die Komplementärin und der Aufsichtsrat von Hella das Angebot unterstützen und den Hella Aktionären empfehlen, das Angebots anzunehmen.
Faurecia hat mit Hella ein Business Combination Agreement geschlossen. Diese Vereinbarung sieht vor, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage, dass die Komplementärin und der Aufsichtsrat von Hella das Angebot unterstützen und den Hella Aktionären empfehlen, das Angebots anzunehmen.
Der Vollzug des Angebots unterliegt üblichen Vollzugsbedingungen, wie in der Angebotsunterlage beschrieben. Das Angebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle.
Wie am 14. August 2021 angekündigt, hat Faurecia mit dem Familienpool und mit Hella eine Vereinbarung zum Kauf von 60% der Aktien des Familienpools zu einem Preis von €60 je Aktie abgeschlossen, welcher durch eine Mischung aus einer Bargegenleistung und Aktien von Faurecia gezahlt wird.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage ist durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet worden; diese ist abrufbar unter www.faurecia-offer.com. Neben der deutschen Fassung der Angebotsunterlage ist auch eine unverbindliche englische Fassung der Angebotsunterlage unter dieser Internetadresse abrufbar.
Faurecia wird von Lazard als Finanzberater bei der Transaktion, von Berenberg und J.P. Morgan als Kapitalmarktberater und von White & Case als Rechtsberater beraten.
_________
1 Der unbeeinflusste Aktienkurs ist Hellas Aktienkurs vom 26. April 2021.
Übernahmeangebot für HELLA-Aktien (ISIN: DE000A13SX22)
Mitteilung meiner Depotbank:
Barabfindung: EUR 60,00
Ausübungszeitraum: 27.09.2021 bis 25.10.2021
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der allein verbindlichen Angebotsunterlage, die im Internet unter www.faurecia-offer.com abgerufen werden kann.
Im Falle Ihrer Weisung erfolgt zunächst eine Umbuchung in die Wertpapierkennnummer A3E5DP (zum Verkauf eingereichte Aktien). Diese Gattung wird bis längstens drei Bankarbeitstage vor der Abwicklung des Angebotes im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Die Bieterin plant eventuell eine weitere Annahmefrist. In diesem Fall werden Sie jedoch noch einmal gesondert informiert.
Bei dieser Kapitalmaßnahme bestehen Restriktionen für bestimmte Länder. (...)
__________
Zur Meldung über das Business Combination Agreement:
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG)
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Covivio Office AG hat das LG Frankfurt am Main die eingegangenen Spruchanträge zu dem führenden Verfahren (Az. 3-05 O 63/21) verbunden. Gleichzeitig hat es Herrn Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhielten die ausgeschlossenen Covivio-Office-Minderheitsaktionäre eine von der Covivio Office Holding GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 6,42 je Aktie.
LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 63/21
Hoppe u.a. ./. Covivio Office Holding GmbH
53 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Daniel Lochner, c/o MEILICKE HOFFMANN & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater mbB, 53115 Bonn
Studio Babelsberg AG: Vereinbarung zum Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Studio Babelsberg AG
20.09.2021
TPG Real Estate Partners schließt Vereinbarung zum Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Studio Babelsberg AG
Die Hauptaktionärin der Studio Babelsberg AG, Filmbetriebe Berlin Brandenburg GmbH, hat heute mit der Firma TPG Real Estate Partners (TREP) eine Vereinbarung abgeschlossen, die TREP ermöglichen soll, eine Mehrheitsbeteiligung an der Studio Babelsberg AG zu erwerben. Die Vereinbarung beinhaltet, dass in der kommenden Woche ein öffentliches Angebot an alle Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft abgegeben werden soll. Der Vorstand und der Aufsichtsrat begrüßen dieses öffentliche Angebot und werden die Investition unterstützen.
Hierzu Dr. Carl Woebcken, Vorstandsvorsitzender, und Christoph Fisser, Vorstand Studio Babelsberg AG:
„Stellvertretend für das gesamte Management-Team begrüßen und unterstützen wir das Investment von TREP in die Studio Babelsberg AG. Das Netzwerk und die Finanzierungsmöglichkeiten von TREP sowie die solide Geschäftsgrundlage von Studio Babelsberg werden unsere Position als führender Produktionsstandort in Europa weltweit stärken. Gemeinsam wollen wir unseren Standort ausbauen und Investitionen in neue Technologien und Produktionsmethoden sichern.“
Dr. Roland Folz, Aufsichtsratsvorsitzender der Studio Babelsberg AG, ergänzt:
„Der Aufsichtsrat ist über die Kooperationsverhandlungen informiert und unterstützt das öffentliche Kaufangebot. Wir sind überzeugt, dass die Investition von TREP das Unternehmen zukünftig noch wettbewerbsfähiger machen wird."
Die Angebotsunterlagen werden zu gegebener Zeit unter der URL https://www.studiobabelsberg.com/unternehmen/investor-relations abrufbar sein und zudem über den elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Vorstand wird sich erst mit Bekanntgabe des öffentlichen Angebots weitergehend äußern können.
TPG Real Estate Partners schließt Vereinbarung zum Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Studio Babelsberg AG
Die Hauptaktionärin der Studio Babelsberg AG, Filmbetriebe Berlin Brandenburg GmbH, hat heute mit der Firma TPG Real Estate Partners (TREP) eine Vereinbarung abgeschlossen, die TREP ermöglichen soll, eine Mehrheitsbeteiligung an der Studio Babelsberg AG zu erwerben. Die Vereinbarung beinhaltet, dass in der kommenden Woche ein öffentliches Angebot an alle Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft abgegeben werden soll. Der Vorstand und der Aufsichtsrat begrüßen dieses öffentliche Angebot und werden die Investition unterstützen.
Hierzu Dr. Carl Woebcken, Vorstandsvorsitzender, und Christoph Fisser, Vorstand Studio Babelsberg AG:
„Stellvertretend für das gesamte Management-Team begrüßen und unterstützen wir das Investment von TREP in die Studio Babelsberg AG. Das Netzwerk und die Finanzierungsmöglichkeiten von TREP sowie die solide Geschäftsgrundlage von Studio Babelsberg werden unsere Position als führender Produktionsstandort in Europa weltweit stärken. Gemeinsam wollen wir unseren Standort ausbauen und Investitionen in neue Technologien und Produktionsmethoden sichern.“
Dr. Roland Folz, Aufsichtsratsvorsitzender der Studio Babelsberg AG, ergänzt:
„Der Aufsichtsrat ist über die Kooperationsverhandlungen informiert und unterstützt das öffentliche Kaufangebot. Wir sind überzeugt, dass die Investition von TREP das Unternehmen zukünftig noch wettbewerbsfähiger machen wird."
Die Angebotsunterlagen werden zu gegebener Zeit unter der URL https://www.studiobabelsberg.com/unternehmen/investor-relations abrufbar sein und zudem über den elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Vorstand wird sich erst mit Bekanntgabe des öffentlichen Angebots weitergehend äußern können.
Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:
- ADLER Real Estate AG
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung
- AGROB Immobilien AG: Übernahmeangebot
- AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
- Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 16. September 2021 (Fristende am 16. Dezember 2021)
- Aves One AG
- Biotest AG
- Deutsche Wohnen AG: Übernahme
- ERLUS Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 6. August 2021 und Bekanntmachung am 7. August 2021 (Fristende am 8. November 2021)
- GxP German Properties AG
- HELLA GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot
- HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot
- HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, außerordentliche Hauptversammlung am 6. Juli 2021
- i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung bei der übernehmenden Amadeus Corporate Business AG am 26. August 2021 und Bekanntmachung am 27. August 2021 (Fristende: 29. November 2021)
- ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
- KUKA AG
- MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Eintragung am 31. August 2021 (Fristende am 30. November 2021)
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
- Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Bekanntmachung am 15. September 2021 (Fristende am 15. Dezember 2021)
- Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 24. August 2021 und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
- RIB Software SE: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 3. November 2021
- Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 9. September 2021
- SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 2. September 2021 (Fristende am 2. Dezember 2021)
- Schaltbau Holding AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geplant
- Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out angekündigt
- Tele Columbus AG
- VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung), ao. Hauptversammlung am 22. September 2021
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021, Eintragung soll durch Anfechtungsklage verzögert worden sein
- zooplus AG: Übernahmeangebote
(Angaben ohne Gewähr)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der AMIRA Verwaltungs AG
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre (darunter die Aktionärsvereinigung SdK) haben eine gerichtliche Überprüfung der angebotenen Barabfindung beantragt. Das LG München I hat die zulässigen Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 8626/21 verbunden.
LG München I, Az. 5 HK O 8626/21
SCI AG u.a. ./. AMIRA VERWALTUNGS SE (früher: Blitz 11-263 SE)
25 Antragsteller
Mittwoch, 6. Oktober 2021
Adler Group S.A.: Erstes Statement zum Report von Viceroy
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Berlin, 06. Oktober 2021 - Die ADLER Group S.A. ("ADLER") ist Gegenstand eines heute veröffentlichten Reports des Unternehmens "Viceroy Research", hinter dem der als Shortseller tätige Investor Fraser Perring steht. Dieser Report enthält Unterstellungen, die ADLER auf das Schärfste zurückweist.
Ein zentraler Vorwurf lautet, dass die von ADLER in ihren Bilanzen angesetzten Immobilienwerte überhöht seien. Dies ist nachweislich falsch. Die angesetzten Immobilienwerte wurden von unabhängigen, marktführenden Immobilienbewertern ermittelt und von finanzierenden Banken selbständig überprüft. Anders als in dem Report dargestellt, hat ADLER allein in den vergangenen zwölf Monaten mehrere Portfolien an institutionelle Investoren verkauft, bei denen der Kaufpreis über dem von ADLER ausgewiesenen Bilanzwert lag. Details hierzu sind den jeweiligen Pressemitteilungen zu entnehmen. Zudem wurde die ADLER wie bereits mitgeteilt auch in den letzten Tagen und Wochen von mehreren institutionellen Interessenten angesprochen, die große Teile ihres mieteinnahmengenerierenden Portfolios erwerben möchten. Im Rahmen der aktuell laufenden Prüfung strategischer Handlungsoptionen werden diese Anfragen derzeit geprüft.
Entsprechend liegt - anders als im Report behauptet - kein Kündigungsgrund (Default) unter den von der ADLER und deren Töchtern begebenen Anleihen vor.
Der 61 Seiten lange Report enthält zahlreiche weitere nicht zutreffende Anschuldigungen. ADLER bereitet derzeit eine ausführliche Replik zu diesen Anschuldigungen vor und wird zeitnah dazu Stellung nehmen.
Berlin, 06. Oktober 2021 - Die ADLER Group S.A. ("ADLER") ist Gegenstand eines heute veröffentlichten Reports des Unternehmens "Viceroy Research", hinter dem der als Shortseller tätige Investor Fraser Perring steht. Dieser Report enthält Unterstellungen, die ADLER auf das Schärfste zurückweist.
Ein zentraler Vorwurf lautet, dass die von ADLER in ihren Bilanzen angesetzten Immobilienwerte überhöht seien. Dies ist nachweislich falsch. Die angesetzten Immobilienwerte wurden von unabhängigen, marktführenden Immobilienbewertern ermittelt und von finanzierenden Banken selbständig überprüft. Anders als in dem Report dargestellt, hat ADLER allein in den vergangenen zwölf Monaten mehrere Portfolien an institutionelle Investoren verkauft, bei denen der Kaufpreis über dem von ADLER ausgewiesenen Bilanzwert lag. Details hierzu sind den jeweiligen Pressemitteilungen zu entnehmen. Zudem wurde die ADLER wie bereits mitgeteilt auch in den letzten Tagen und Wochen von mehreren institutionellen Interessenten angesprochen, die große Teile ihres mieteinnahmengenerierenden Portfolios erwerben möchten. Im Rahmen der aktuell laufenden Prüfung strategischer Handlungsoptionen werden diese Anfragen derzeit geprüft.
Entsprechend liegt - anders als im Report behauptet - kein Kündigungsgrund (Default) unter den von der ADLER und deren Töchtern begebenen Anleihen vor.
Der 61 Seiten lange Report enthält zahlreiche weitere nicht zutreffende Anschuldigungen. ADLER bereitet derzeit eine ausführliche Replik zu diesen Anschuldigungen vor und wird zeitnah dazu Stellung nehmen.
Netto-Leerverkaufspositionen ADLER Group bzw. ADLER Real Estate
Susquehanna International Holdings LLC: Adler Group LU1250154413 1,21 % 2021-10-05
Gladstone Capital Management LLP: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft LU1250154413 1,41 % 2021-10-05
Gladstone Capital Management LLP: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft LU1250154413 1,41 % 2021-10-05
Montag, 4. Oktober 2021
Weiteres Kaufangebot für Aktien der VSM Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken AG zu EUR 175,-
Mitteilung meiner Depotbank:
Als Aktionär der VSM VER.SCHMIR.U.MA.O.N. macht die Pferd Rüggeberg GmbH, Marienheide, und die Zündwarenfabrik Starcke GmbH & Co. KG, Melle, Ihnen ein Kaufangebot für Ihre Wertpapiere zu den folgenden Konditionen:
Wertpapiername: VSM VER.SCHMIR.U.MA.O.N.
WKN: 763700
Art des Angebots: Kaufangebot
Anbieter: Pferd Rüggeberg GmbH und Zündwarenfabrik Starcke GmbH & Co. KG
Abfindungspreis: 175,00 EUR je Aktie (...)
_________
Anmerkung der Redaktion:
Zu dem etwas höheren Handel der VSM-Aktien bei Valora:
Weiteres Übernahmeangebot für Aktien der Dahlbusch Aktiengesellschaft
Mitteilung meiner Depotbank:
Wertpapiername: DAHLBUSCH AG ST O.N.
WKN: 521300
Art des Angebots: Übernahme
Anbieter: Taunus Capital Management AG
Abfindungspreis: 135,00 EUR je Aktie
Das Angebot ist auf 2.500 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen.
Das Angebot endet am 22.10.2021, 18:00 Uhr. (...)
ADLER Real Estate AG: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft prüft Einleitung einer Sondierung strategischer Handlungsmöglichkeiten
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN ODER INNERHALB
DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN
Berlin, 4. Oktober 2021:
Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ("ADLER Real Estate") wurde von ihrer Mehrheitsaktionärin ADLER Group S.A. darüber informiert, dass die ADLER Group S.A. heute entschieden hat, eine grundlegende Überprüfung strategischer Handlungsmöglichkeiten einzuleiten, nachdem sie von mehreren institutionellen Interessenten Angebote in Bezug auf Teile ihres mieteinnahmengenerierenden Portfolios erhalten hat. Ziel etwaiger Handlungen ist die Verringerung des Verschuldungsgrades der ADLER Group S.A.
Vorbehaltlich der Zustimmung ihres Aufsichtsrats wird die ADLER Real Estate ihrerseits eine grundlegende Überprüfung ihrer eigenen strategischen Handlungsmöglichkeiten einleiten. Dieser Prozess könnte zum Verkauf eines wesentlichen Teils des von der ADLER Real Estate direkt und/oder indirekt gehaltenen mieteinnahmengenerierenden Immobilienbestandes führen. Mögliche Erlöse könnten zur Rückzahlung oder zum Rückkauf von Anleihen sowie für weitere noch zu bestimmende Maßnahmen verwendet werden.
Die Ergebnisse der Überprüfung der strategischen Handlungsmöglichkeiten werden unverzüglich kommuniziert.
Berlin, 4. Oktober 2021:
Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ("ADLER Real Estate") wurde von ihrer Mehrheitsaktionärin ADLER Group S.A. darüber informiert, dass die ADLER Group S.A. heute entschieden hat, eine grundlegende Überprüfung strategischer Handlungsmöglichkeiten einzuleiten, nachdem sie von mehreren institutionellen Interessenten Angebote in Bezug auf Teile ihres mieteinnahmengenerierenden Portfolios erhalten hat. Ziel etwaiger Handlungen ist die Verringerung des Verschuldungsgrades der ADLER Group S.A.
Vorbehaltlich der Zustimmung ihres Aufsichtsrats wird die ADLER Real Estate ihrerseits eine grundlegende Überprüfung ihrer eigenen strategischen Handlungsmöglichkeiten einleiten. Dieser Prozess könnte zum Verkauf eines wesentlichen Teils des von der ADLER Real Estate direkt und/oder indirekt gehaltenen mieteinnahmengenerierenden Immobilienbestandes führen. Mögliche Erlöse könnten zur Rückzahlung oder zum Rückkauf von Anleihen sowie für weitere noch zu bestimmende Maßnahmen verwendet werden.
Die Ergebnisse der Überprüfung der strategischen Handlungsmöglichkeiten werden unverzüglich kommuniziert.
Samstag, 2. Oktober 2021
IVA zum Überprüfungsverfahren BWT AG
IVA-News Nr. 09
Das zuständige Gericht in Wels hat, dem Gutachten des Gremiums folgend, eine Nachbesserung auf 23,00 EUR je Aktie festgesetzt, das entspricht einer baren Zuzahlung je Aktie in Höhe von EUR 6,49 (eine Barabfindung von EUR 16,51 wurde bereits geleistet). Ein Rechtsmittelverfahren ist anhängig, weshalb mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen zu rechnen ist.
Das zuständige Gericht in Wels hat, dem Gutachten des Gremiums folgend, eine Nachbesserung auf 23,00 EUR je Aktie festgesetzt, das entspricht einer baren Zuzahlung je Aktie in Höhe von EUR 6,49 (eine Barabfindung von EUR 16,51 wurde bereits geleistet). Ein Rechtsmittelverfahren ist anhängig, weshalb mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen zu rechnen ist.
Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger
IVA zum Überprüfungsverfahren conwert SE
IVA-News Nr. 09
Der Sachverständige Prof. Dr. Klaus Rabel hat einen Zwischenbericht an das Gremium erstattet und wurde vom Gremium ersucht, das Thema Relevanz des Börsenkurses für die Wertableitung einer noch detaillierteren Prüfung zu unterziehen. Mit der Erstattung des Gutachtens durch Prof. Rabel ist im September 2021 zu rechnen. Die Durchführung einer Verhandlung mit Parteien wurde für Oktober 2021 anvisiert.
Der Sachverständige Prof. Dr. Klaus Rabel hat einen Zwischenbericht an das Gremium erstattet und wurde vom Gremium ersucht, das Thema Relevanz des Börsenkurses für die Wertableitung einer noch detaillierteren Prüfung zu unterziehen. Mit der Erstattung des Gutachtens durch Prof. Rabel ist im September 2021 zu rechnen. Die Durchführung einer Verhandlung mit Parteien wurde für Oktober 2021 anvisiert.
Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger
IVA zum Überprüfungsverfahren Intercell/Valneva
IVA-News Nr. 09
Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger
IVA zum Überprüfungsverfahren BUWOG AG
IVA-News Nr. 09
Der Sachverständige MMag. Alexander Enzinger stellte in seinem Gutachten fest, dass die gewährte Barabfindung von 29,05 EUR je Aktie nicht angemessen ist und kam auf eine Bandbreite von 32,13 EUR bis 34,52 EUR je Aktie. In der Verhandlung vor dem Gremium am 21.06.2021 erfolgte die Erörterung des SV-Gutachtens. Der Antragsgegnerin VONOVIA SE wurde aufgetragen, zur Aufrechterhaltung der Schwärzungen aufgrund behaupteter Geschäftsgeheimnisse Stellung zu nehmen. Weiters wurde es den Parteien freigestellt, ergänzende Fragen an den Sachverständigen zu stellen. Im Anschluss an die Beantwortung der Fragen durch den Sachverständigen ist beabsichtigt, eine neue Verhandlung mit Parteien abzuhalten.
Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger
Der Sachverständige MMag. Alexander Enzinger stellte in seinem Gutachten fest, dass die gewährte Barabfindung von 29,05 EUR je Aktie nicht angemessen ist und kam auf eine Bandbreite von 32,13 EUR bis 34,52 EUR je Aktie. In der Verhandlung vor dem Gremium am 21.06.2021 erfolgte die Erörterung des SV-Gutachtens. Der Antragsgegnerin VONOVIA SE wurde aufgetragen, zur Aufrechterhaltung der Schwärzungen aufgrund behaupteter Geschäftsgeheimnisse Stellung zu nehmen. Weiters wurde es den Parteien freigestellt, ergänzende Fragen an den Sachverständigen zu stellen. Im Anschluss an die Beantwortung der Fragen durch den Sachverständigen ist beabsichtigt, eine neue Verhandlung mit Parteien abzuhalten.
Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger
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