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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Mittwoch, 25. August 2021

Squeeze-out bei der Andritz Fabrics and Rolls AG (früher: Stowe Woodward Aktiengesellschaft) eingetragen

Robec Walzen GmbH
Düren

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der Andritz Fabrics and Rolls AG, Düren
ISIN: DE0005922009 / Wertpapier-Kenn-Nummer: 592200

Die ordentliche Hauptversammlung der Andritz Fabrics and Rolls AG mit Sitz in Düren vom 18. November 2020 hat den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Andritz Fabrics and Rolls AG vom 21. August 2006 zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Andritz Fabrics and Rolls AG auf die Hauptaktionärin, die Robec Walzen GmbH mit Sitz in Düren, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 2867, gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 3.715,48 je auf den Inhaber lautende Stückaktie gemäß § 327a ff. AktG („Übertragungsbeschluss“), bestätigt. Der Übertragungsbeschluss wurde am 25. Juni 2021 in das Handelsregister der Andritz Fabrics and Rolls AG beim Amtsgericht Düren (HRB 2635) eingetragen. Gemäß § 327e Abs. 3 AktG verbriefen die Aktien ab diesem Zeitpunkt nur noch den Anspruch der Minderheitsaktionäre auf Barabfindung. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Andritz Fabrics and Rolls AG in das Eigentum der Robec Walzen GmbH übergegangen. Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschlossenen Aktionäre der Andritz Fabrics and Rolls AG von der Robec Walzen GmbH

eine Barabfindung von EURO 3.715,48 je auf den Inhaber lautender Stückaktie
der Andritz Fabrics and Rolls AG.

Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer, Dr. Welf Müller, O&R Oppenhoff & Rädler AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und bestätigt. Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Andritz Fabrics and Rolls AG an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Die Auszahlung der Barabfindung (und der gesetzlichen Zinsen) an die aufgrund des wirksam gewordenen Übertragungsbeschlusses ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Andritz Fabrics and Rolls AG erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der Andritz Fabrics and Rolls AG bzw. gegen Aushändigung der Aktienurkunden der Andritz Fabrics and Rolls AG durch dieCommerzbank AG, Frankfurt am Main,über die jeweilige Depotbank. Sofern die Aktien von einer Depotbank verwahrt werden (Streifbandverwahrung), brauchen die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Andritz Fabrics and Rolls AG hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.

Ausgeschlossene Aktionäre der Andritz Fabrics and Rolls AG, die noch effektive Aktienurkunden in Form von Einzelurkunden über je eine Aktie im Nennbetrag von DM 100,- sowie Sammelurkunden über je 10 Aktien im Nennbetrag von DM 100,- (DM 1.000,-) – inkl. Talon – der Andritz Fabrics and Rolls AG besitzen, bitten wir, diese zusammen mit dem Erneuerungsschein (Talon) ab sofort über ihre Depotbank zur Weiterleitung an die Commerzbank AG c/o Clearstream Banking AG, Schalterhalle, Neue Börsenstraße 8, 60487 Frankfurt am Main, während der üblichen Schalterstunden einzureichen und gleichzeitig ihre Bankverbindung für die Vergütung der Barabfindung anzugeben. Zug um Zug gegen Einreichung der Aktienurkunden erhalten diese ehemaligen Aktionäre die Barabfindung (und die gesetzlichen Zinsen) vergütet, sobald die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung von effektiven Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt worden sind.

Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Andritz Fabrics and Rolls AG provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung der Barabfindung gemäß § 327f AktG, §§ 1ff. SpruchG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschlossenen Aktionäre der Andritz Fabrics and Rolls AG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Aktionären der Andritz Fabrics and Rolls AG gewährt werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die Robec Walzen GmbH übergegangen sind. 

Düren, im August 2021

Robec Walzen GmbH
Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 16. August 2021

Samstag, 21. August 2021

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:

  • ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
  • AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
  • Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten Umicore, Hauptversammlung am 28. Juli 2021
  • AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out,  Bekanntmachung am 8. Juni 2021 (Fristende am 8. September 2021)
  • Aves One AG
  • ERLUS Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 6. August 2021 und Bekanntmachung am 7. August 2021 (Fristende am 8. November 2021)

  • HELLA GmbH & Co. KGaA
  • HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, außerordentliche Hauptversammlung am 6. Juli 2021
  • i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 16. Juni 2021
  • ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. Juni 2021
  • KUKA AG
  • MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
  • Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar 2021, Eintragung durch Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen verzögert, aber nunmehr Freigabebeschluss
  • Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
  • RIB Software SE: Squeeze-out angekündigt, Hauptversammlung voraussichtlich im vierten Quartal 2021 
  • Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 9. September 2021
  • SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 2. Juli 2021
  • Schaltbau Holding AG:  Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geplant
  • Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out angekündigt
  • Tele Columbus AG
  • VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung), ao. Hauptversammlung am 22. September 2021
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021
Gesucht werden noch Aktionäre der Andritz Fabrics and Rolls AG (früher: Stowe Woodward Aktiengesellschaft), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/07/squeeze-out-bei-der-andritz-fabrics-and.html (Squeeze-out 15 Jahre nach dem HV-Beschluss), und der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft.

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Freitag, 20. August 2021

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ADC African Development Corporation AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der ADC African Development Corporation AG hat das LG Frankfurt am Main kürzlich die Barabfindung auf EUR 10,23 je ADC-Aktie festgesetzt. Dieser Betrag entspricht dem Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas, c/o Alvarez & Marsal: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/05/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_29.html

Mehrere Antragsteller haben angekündigt, angesichts der aus ihrer Sicht nicht ausreichenden Anhebung in die Beschwerde gehen zu wollen. Auch die Antragsgegnerin kann noch Beschwerde einlegen. Über die Beschwerden entscheidet das OLG Frankfurt am Main.
 
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10. August 2021, Az. 3-05 O 77/15
Wiederhold u.a. ./. Atlas Mara Beteiligungs AG (nunmehr: Atlas Mara Beteiligungs GmbH)
50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Berner Fleck Wettich, 40474 Düsseldorf

Schaltbau Holding AG: EcoVadis Rating erneut verbessert

Corporate News

- Top-15 % der Branche in der Gesamtbewertung der von EcoVadis beurteilten Unternehmen  

- Verbesserungen insbesondere im Bereich Umwelt tragen zum guten Ergebnis bei
Silber-Status mit 59/100 Punkten (Vorjahr 54/100)

- Nachhaltigkeit und verantwortliche Unternehmensführung als Managementprinzipien 


München, 18. August 2021 - Die Schaltbau Holding AG [ISIN DE000A2NBTL2] hat ihre Punktzahl beim jährlichen Nachhaltigkeitsrating von EcoVadis erneut verbessert und mit 59/100 (Vorjahr: 54/100) Punkten wiederum den Silber-Status erreicht. EcoVadis gehört mit über 75.000 bewerteten Unternehmen zu den großen, global tätigen Rating-Anbietern für das Thema Nachhaltigkeit. Im Branchenvergleich (Herstellung von elektronischen Bauelementen und Leiterplatten) konnte sich die Schaltbau-Gruppe unter den Top-15 % der von EcoVadis beurteilten Unternehmen platzieren. Verbesserungen insbesondere im Bereich Umwelt tragen zu diesem Ergebnis bei. Nachhaltigkeit und verantwortliche Unternehmensführung gehören zu den Managementprinzipien der Schaltbau-Gruppe.

"Wir freuen uns sehr über das gerade im Branchenvergleich sehr gute Abschneiden im diesjährigen Rating", so Dr. Jürgen Brandes, CEO der Schaltbau Holding AG. "Die erneute Verbesserung um weitere 5 Punkte zeigt, dass wir mit der Umsetzung unserer ESG-Strategie auf dem richtigen Weg sind."

Umfassendes CSR-Rating

EcoVadis ist ein weltweit tätiger Anbieter von Nachhaltigkeitsbewertungen zur kollaborativen Leistungsverbesserung für globale Lieferketten. Die EcoVadis-Bewertungen konzentrieren sich auf 21 Kriterien aus den vier Themenbereichen Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik und nachhaltige Beschaffung, die auf internationalen Nachhaltigkeitsstandards wie den Global-Compact-Grundsätzen, den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), dem Standard der Global Reporting Initiative (GRI), der Norm ISO 26000 und den CERES-Grundsätzen basieren.

Der jährliche Nachhaltigkeitsbericht der Schaltbau Holding AG ist auf der Website www.schaltbaugroup.com unter dem Menüpunkt Verantwortung veröffentlicht.

Über die Schaltbau-Gruppe

Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt a.M. notierte Schaltbau Holding AG (ISIN: DE000A2NBTL2) gehört mit einem Jahresumsatz von etwa 500 Mio. EUR und etwa 3.000 Mitarbeitern zu den international führenden Anbietern von Systemen und Komponenten für die Verkehrstechnik und die Investitionsgüterindustrie. Die Unternehmen der Schaltbau-Gruppe mit den Kernmarken Pintsch, Bode, Schaltbau und SBRS entwickeln hochwertige Technik und kundenspezifische technologische Lösungen für Bahninfrastruktur, Schienenfahrzeuge sowie Straßen- und Nutzfahrzeuge. Als einer der wenigen Spezialisten für intelligente Energiekonzepte auf Gleichstrombasis ist die Schaltbau-Gruppe darüber hinaus Innovationstreiber für schnell wachsende Zukunftsmärkte wie New Energy / New Industry und E-Mobility.


Mehr Informationen zur Schaltbau-Gruppe finden Sie unter: https://schaltbaugroup.com/de

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der C-QUADRAT Investment AG: Gremium will am 29. September 2021 weiter verhandeln

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Überprüfungsverfahren zu dem am 17. August 2018 beschlossenen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei dem Vermögensverwalter C-QUADRAT Investment AG, Wien, hat das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses einen Termin für die 3. Verhandlung mit den Parteien auf den 29. September 2021, 10:30 Uhr, im Justizpalast anberaumt.

Der vom Gremium bei seiner Sitzung am 10. März 2021 als Gutachter bestellte WP/StB Mag. Dr. Gottwald Kranebitter (c/o Grant Thornton Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft) hat unter dem Datum 16. Juli 2021 sein Gutachten vorgelegt. Er kommt darin auf einen Wert je C-QUADRAT-Aktie von EUR 60,20 (nur geringfügig über der angebotenen Barabfindung). Bei dem Verhandlungstermin soll die Sach- und Rechtslage besprochen und das Gutachten erörtert werden.

Gremium, Az. Gr 7/19
FN 55148 a
HG Wien, Az. 75 Fr 17733/18 i-5
Walle u.a. ./. CUBIC (LONDON) LIMITED
42 Überprüfungsanträge
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Maria Brandstetter, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Schönherr Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien

Weiteres Erwerbsangebot für Aktien der Synaxon AG zu EUR 4,87

Mitteilung meines Depotbank:

Als Aktionär der SYNAXON AG macht die Small & Mid Cap Investmentbank AG Ihnen ein Erwerbsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: SYNAXON AG
WKN: 687380
Art des Angebots: Erwerbsangebot 
Anbieter: Small & Mid Cap Investmentbank AG
Abfindungspreis: 4,87 EUR je Aktie 
Sonstiges: Der Bieter behält sich eine Verlängerung der Annahmefrist ausdrücklich vor.

Sollten Sie dieses Angebot annehmen, kann es Beschränkungen geben: So gilt dieses Angebot nicht für US-Personen, in den USA, in Australien, Kanada, Japan und auch in anderen Ländern kann es nationale Restriktionen geben - hierzu liegen uns allerdings keine näheren Informationen vor. Prüfen Sie also bitte die gültige Rechtsprechung, bevor Sie dieses Angebot annehmen. Wir werden eine solche Prüfung nicht vornehmen. 

Der Anbieter bietet an, bis zu 20.000 Aktien zu erwerben. Wenn die Aktionäre insgesamt mehr Aktien einreichen, kann es zu einer sogenannten Pro-Rata-Zuteilung kommen. In diesem Fall würde der Anbieter von den Aktionären, die das Angebot angenommen haben, jeweils nur einen Teil der Aktien übernehmen. 

Alle Details im Internet Diese und alle weiteren Details des Angebots können Sie jederzeit unter www.bundesanzeiger.de in der Veröffentlichung vom 12.08.2021 nachlesen.   (...)

_________

Anmerkung der Redaktion:

Die Synaxon-Aktien notieren bei Valora derzeit deutlich höher, siehe:
https://veh.de/isin/de0006873805

MyHammer Holding AG: Notierung am regulierten Markt endet mit Ablauf des 24. August 2021

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Berlin (19.08.2021/15:25) - Die Frankfurter Wertpapierbörse hat heute dem Antrag der Gesellschaft auf Widerruf der Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der MyHammer Holding AG zum Handel im regulierten Markt entsprochen.

Der Widerruf wird mit Ablauf des 24. August 2021 wirksam.

Donnerstag, 19. August 2021

Nebelhornbahn-AG: Segmentwechsel an der Börse München

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Oberstdorf, den 18. August 2021

Der Vorstand der Nebelhornbahn-AG, Oberstdorf, (ISIN DE000A3H3LW9), gibt bekannt, dass die Einbeziehung der Aktien der Nebelhornbahn AG in m:access mit Ablauf des 30. September 2021 auf Antrag der Gesellschaft endet.

Die Einbeziehung in den Freiverkehr wird als Primärlisting an der Börse München ab dem 01. Oktober 2021 fortgeführt.

Zugleich endet die Indexzugehörigkeit der Aktie der Nebelhornbahn AG zu dem m:access All Share Index zum 30. September 2021.

Gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der Tele Columbus AG zu dem Delisting-Erwerbsangebot der Kublai GmbH

In der im Bundesanzeiger am 17. August 2021 veröffentlichten Stellungnahme kommen Vorstand und Aufsichtsrat der Tele Columbus AG zu folgendem Fazit:

"10 ABSCHLIESSENDE BEWERTUNG

Vorstand und Aufsichtsrat halten nach ihrer jeweiligen eigenständigen und unabhängig voneinander vorgenommenen Prüfung die Höhe des Angebotspreises für angemessen im Sinne von § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG in Verbindung mit § 31 Abs. 1 und 7 WpÜG und §§ 3 ff. WpÜG-AngebVO. Der Angebotspreis entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Außerdem bewerten Vorstand und Aufsichtsrat die von der Bieterin in der Angebotsunterlage geäußerten Absichten, insbesondere das Delisting, als positiv. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass das Delisting im besten Interesse der Gesellschaft liegt.

Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen ausdrücklich, dass die Bieterin im Übrigen derzeit keine konkreten Absichten im Zusammenhang mit der Abwicklung des Angebots hat, die Auswirkungen auf den Sitz oder den Standort wesentlicher Unternehmensteile, die Verwendung des Vermögens, künftige Verpflichtungen von Tele Columbus, der Mitglieder der Geschäftsführungsorgane von Tele Columbus oder auf die Arbeitnehmer von Tele Columbus, deren Vertretungen und deren Beschäftigungsbedingungen haben.

Des Weiteren halten Vorstand und Aufsichtsrat den Zugang zum Kapitalmarkt für eine nicht mehr notwendige Finanzierungsoption. Nach dem Abschluss des Tele Columbus-Bezugsrechtsangebots und der damit verbundenen reduzierten Verschuldung hat die Gesellschaft nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat einen ausreichenden Zugang zu den Fremdkapitalmärkten, um ihr Geschäft zu finanzieren. Zudem hat sich die Bieterin in der Investmentvereinbarung verpflichtet, weitere EUR 75 Mio. als Eigenkapital bereitzustellen.

Alle Tele Columbus-Aktionäre sollten unter Berücksichtigung der Gesamtumstände sowie ihrer persönlichen Situation und Einschätzung der möglichen künftigen Entwicklung des Wertes der Tele Columbus-Aktien und möglicher zukünftiger Strukturmaßnahmen selbst entscheiden, ob sie das Angebot annehmen oder nicht. Vorstand und Aufsichtsrat trifft vorbehaltlich geltenden Rechts keine Haftung, wenn sich aus der Annahme oder Nicht-Annahme des Angebots für einen Tele Columbus-Aktionär wirtschaftliche Nachteile ergeben."

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Aurea Software GmbH (früher: update Software AG): Weiterer Verhandlungstermin vor dem Gremium am 15. September 2021

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

Bei der rechtsformwechselnd aus der früher börsennotierten update Software AG entstandenen Aurea Software GmbH, Wien, ist 2016 ein Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) beschlossen und eingetragen werden. Die Angemessenheit der von der Hauptgesellschafterin, der Aurea Software FZ-LLC, Dubai, angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren nach § 6 GesAusG geprüft (vergleichbar einem Spruchverfahren in Deutschland).

Vor dem Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG soll nunmehr am 15. September 2021 ein vierter Termin mit den Parteien stattgefinden. Bei diesem Termin soll mit den vergleichsbereiten Antragstellern ein (Teil-)Vergleich protokoliert werden. 

Ein bei dem vorherigen Termin nicht anwesender Antragsteller war mit dem Insolvenzabschlag bei der Bewertung im Vorverfahren zum Rechtsformwechsel nicht einverstanden. Das Gremium will aber die Entscheidung des OGH in dem Vorverfahren nicht abwarten, sondern die Sache möglichst bald vom Tisch haben.

In dem aufgrund der Einlegung eines außerordentlichen Revisionsrekurses noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren zu dem Rechtsformwechsel hatte das OLG Wien eine angemessene Barabfindung in Höhe von EUR 5,18 festgestellt und die Zuzahlung für die ehemaligen update-Aktionäre auf EUR 1,81 je Aktie angehoben (+ 53,71 %): https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/03/uberprufungsverfahren-zum.html

Bei der Aurea Software GmbH wurde bis zuletzt ein Großteil der ehemaligen update-Minderheitsaktionäre noch als "unbekannte Aktionäre" geführt (mit mehr als 1 Million Stückaktien). Bei mehreren früheren update-Aktionären hatte die Depotbank darüber hinaus deren Aktien im Rahmen des Rechtsformwechsels als angeblich "wertlos" ausgebucht, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/05/rechtsformwechsel-der-update-software.html. Diese sollten daher dringend ihre Depotunterlagen prüfen, um die Abfindung (und eine nunmehr ggf. erfolgende Nachbesserung) entgegennehmen zu können. Eine automatische Zahlung erfolgt nicht.

Gremium, Gr. 1/17
Handelsgericht Wien, FN 113 675w, Az. 71 Fr 17564/16 
OCP Obay Capital Pool Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH u.a. ./. Aurea Software FZ-LLC
14 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Alexandra Biely, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Aurea Software FZ-LLC:
Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, A-1010 Wien

SdK zum Squeeze-out bei der biolitec AG: Ehemalige Aktionäre müssen Nachbesserungsansprüche einreichen

Wie in Deutschland ist auch in Österreich der Rauswurf oder Squeeze-out der Aktionäre durch den Hauptaktionär möglich. So geschehen bei der österreichischen biolitec AG. Die Aktionäre erhielten als Kompensation eine Barabfindung in Höhe von 20,43 Euro je Aktie. 

Ebenfalls wie in Deutschland kann die Abfindungshöhe gerichtlich überprüft werden. Und das Handelsgericht Wien entschied nun, dass die Abfindung auf insgesamt 34,60 Euro anzuheben ist, zzgl. Zinsen von 2 % jährlich über Basiszins ab dem 5.12.2017. 

Anspruchsberechtigt auf die Nachzahlung von 14,17 Euro zzgl. Zinsen sind alle ehemaligen Aktionäre der biolitec AG, die bis zum 4.12.2017 Anteile an der biolitec AG gehalten haben. Die betroffenen Aktionäre müssen sich zum Erhalt der Zuzahlung unter Vorlage eines geeigneten Legitimationsnachweises und Mitteilung ihrer Kontodaten bei Dr. Wolfgang Neuberger, c/o WNB Beteiligungsholding GmbH, FN 420026k, Untere Viaduktgasse 6/9, 1030 Wien, zwecks Erfassung ihrer Daten und Anmeldung ihrer Ansprüche selbst melden. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quelle: SdK, AnlegerPlus News Nr. 8/2021

Anmerkung der Redaktion:

Der Squeeze-out mit der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der biolitec AG auf den Hauptaktionär wurde auf der außerordentlichen Hauptversammlung der biolitec AG am 4. Dezember 2017 beschlossen. 

Mit der Eintragung des Beschlusses über den Gesellschafterauschluss in das Firmenbuch des Handelsgericht Wien verloren alle Aktionäre (mit Ausnahme des Hauptaktionärs) ihre Mitgliedschaft in der biolitec AG. Die Eintragung in das Firmenbuch erfolgte am 7. Februar 2018. Die Bekanntmachung erfolgte am 13. Februar 2018.

SdK zum Squeeze-out bei der BEKO HOLDING AG: Zum Erhalt der Zuzahlung müssen Aktionäre aktiv werden

Bei der BEKO HOLDING wurden die Streubesitzaktionäre am 20.11.2015 per Squeeze-out-Beschluss vor die Türe gesetzt. Als Barabfindung erhielten Sie damals 5,80 Euro je Aktie. 

Im anschließenden Gremialverfahren ließ das Landesgericht Krems ein Bewertungsgutachten zur Überprüfung der Höhe der Barabfindung erstellen. Dieses sah einen Umtauschwert in Höhe von 7,05 Euro als angemessen an. Nach einem gescheiterten gerichtlichen Vergleich erhöhte das Landesgericht Krems die Barabfindung sogar auf 7,88 Euro je Aktie. Nach Beschwerden u. a. der Antragsgegnerin gegen diesen Beschluss legte das Oberlandesgericht Wien die Zuzahlung nun endgültig auf 0,98 Euro je Aktie fest. 

Die ausgeschlossenen Aktionäre der BEKO HOLDING AG müssen sich zum Zweck der Abwicklung der Zuzahlung bis zum 31.8.2021 bei der Bullybursti GmbH, Seeblick 12, 7091 Breitenbrunn, brieflich melden.

Quelle: SdK, AnlegerPlus News Nr. 8/2021

Mittwoch, 18. August 2021

Squeeze-out Badische Gas- und Elektrizitätsversorgung AG: Verhandlungstermin am 16. Dezember 2021

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Badischen Gas- und Elektrizitätsversorgung AG, Lörrach, hat das Landgericht Mannheim Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 16. Dezember 2021, 10:30 Uhr, bestimmt. Die Beteiligten können angesichts der Pandemiesituation per Videoübertragung (§ 128a Abs. 1 ZPO) teilnehmen.

Bei dem Termin soll der Wirtschaftsprüfer Dr. Matthias Popp angehört werden. 

Das Gericht hatte zuletzt unter Hinweis auf die Wella-Entscheidung des BGH (Beschluss vom 15. September 2020, Az. II ZB 6/20) eine vergleichsweise Anhebung des Barabfindungsbetrags auf EUR 506,04 angeregt. Dieser Betrag entspricht dem Barwert der Ausgleichzahlungen, der nach Auffassung des BGH eine Untergrenze für eine noch angemessene Barabfindung darstellt.

Zur Wella-Entscheidung: 
https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/10/wella-entscheidung-des-bgh-zur.html
https://www.slideshare.net/SpruchZ/bgh-wellaentscheidung (Entscheidungsgründe)

Die Antragsgegnerin hatte eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 315,47 je Stammaktie (WKN 515 450) im Nennbetrag von DM 100,00 angeboten, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/02/squeeze-out-bei-der-badische-gas-und.html.

LG Mannheim, Az. 23 AktE 1/14
Vogel u.a. ./. badenova AG & Co. KG
20 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, badenova AG & Co. KG:
Rechtsanwälte Rödl & Partner (Rödl Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH, 81925 München)

Weiteres Übernahmeangebot für Aktien der IFM Immobilien AG zu EUR 1,45

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der IFM IMMOBILIEN macht die Taunus Capital Management AG Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: IFM IMMOBILIEN 
WKN: A0JDU9 
Art des Angebots: Übernahme 
Anbieter: Taunus Capital Management AG 
Abfindungspreis: 1,45 EUR je Aktie 

Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossene Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt. Prüfen Sie also bitte die gültige Rechtsprechung, bevor Sie dieses Angebot annehmen. Wir werden eine solche Prüfung nicht vornehmen.

Die Mindestabnahmemenge beträgt 100 Aktien. Das Angebot ist zunächst auf 250.000 Aktien begrenzt. Bei größeren Stückzahlen bitte anfragen. Im Übrigen erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen.

Diese  und  alle  weiteren  Details  des  Angebots  können  Sie  jederzeit  im Bundesanzeiger  vom  16.08.2021 unter  www.bundesanzeiger.de  nachlesen.    (...)

__________

Anmerkung der Redaktion:

Die Aktien der IFM Immobilien AG notieren bei Valora deutlich höher:
https://veh.de/isin/de000a0jdu97

Zu dem Übernahmeangebot vor einem Jahr zu EUR 3,75:

Dienstag, 17. August 2021

RM Rheiner Management AG: Halbjahresergebnis 2021

Die RM Rheiner Management AG weist für das 1. Halbjahr 2021 mit einem Halbjahresüberschuss von rd. 297 TEUR (Vorjahr: 1.318 TEUR) ein geringeres Ergebnis als im Vorjahr aus. Im 1. Halbjahr 2020 hatten sehr hohe Ergebnisbeiträge aus dem Nachbesserungsrechteportfolio der Gesellschaft zu dem außerordentlich hohen Halbjahresresultat beigetragen, die im laufenden Jahr nicht anfielen. Daher fielen die Erträge aus Wertpapierverkäufen mit 378 TEUR (2020: 990 TEUR) geringer aus. Es wurden keine Umsatzerlöse vereinnahmt (1. Hj. 2020 501 TEUR). Die Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen lagen mit 214 TEUR (119 TEUR) über dem Vorjahr. Während die Zuschreibungen auf das Wertpapierportfolio der Gesellschaft mit 183 TEUR (49 TEUR) deutlich über Vorjahr lagen, fielen die Abschreibungen von 317 TEUR im 1. Halbjahr 2020 auf 64 TEUR. Wegen des deutlich niedrigeren Ergebnisses waren niedrigere Rückstellungen für die ergebnisabhängigen Vorstandstantiemen zu bilden. Daher verminderte sich der Personalaufwand von 132 TEUR auf 43 TEUR.

Der Inventarwert je Aktie der RM Rheiner Management AG betrug per 30.06.2021 etwa 41,38 EUR (31.12.2020: 34,80 EUR). Bei der Berechnung des Inventarwerts je Aktie bleiben sämtliche Nachbesserungsrechte außer Ansatz.

Derzeit verfügt die RM Rheiner Management AG über ein Nachbesserungsrechtevolumen von rund 9,3 Mio. Euro.

Die sechs größten darin enthaltenen Positionen sind:
Audi AG 2,3 Mio. Euro
Hypovereinsbank AG 2,2 Mio. Euro
Kölnische Rück AG 0,8 Mio. Euro
Do Deutsche Office AG 0,8 Mio. Euro
Bank Austria Creditanstalt AG 0,6 Mio. Euro
Linde AG 0,4 Mio. Euro

Das Nachbesserungsvolumen errechnet sich aus dem Produkt der Anzahl der Aktien und dem zunächst von der Gesellschaft vereinnahmten Abfindungspreis im Rahmen einer Strukturmaßnahme (z.B. Squeeze-out, Abschluss eines Beherrschungsvertrages). Die Höhe des Abfindungspreises ist Basis für eine eventuelle Nachbesserung und wird regelmäßig im Rahmen eines Spruchstellenverfahrens auf ihre Angemessenheit überprüft.

Zum jetzigen Zeitpunkt können keine verlässlichen Aussagen darüber gemacht werden, ob und wann es gegebenenfalls zu Nachbesserungen aus diesen und anderen laufenden Spruchstellenverfahren kommen wird. Die Gesellschaft veröffentlicht in ihrer Halbjahres- und Jahresberichterstattung regelmäßig die wichtigsten Positionen ihres Nachbesserungs-rechteportfolios.

Die Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts erfolgt am 17. August 2021 auf der Homepage der Gesellschaft.

Köln, 16. August 2021

Der Vorstand

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der Lotto24 AG zu EUR 380,97

Mitteilung meiner Depotbank:

Die ZEAL Network SE, Hamburg ('Bieterin'), hat den Aktionären der Lotto24 AG, Hamburg ('Lotto24'), durch Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 16. August 2021 ein freiwilliges öffentliches DelistingErwerbsangebot ('Angebot') zum Erwerb sämtlicher Aktien der Lotto24 unterbreitet.

Die Bieterin bietet den Aktionären einen Preis von EUR 380,97 in bar je Lotto24-Aktie an. Die Frist für die Annahme dieses Angebots endet am 13. September 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt a.M., Deutschland).

Der Angebotspreis in Höhe von EUR 380,97 je Lotto24-Aktie entspricht dem gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG i.V. m. § 31 Abs. 1 und 7 WpÜG und § 4 WpÜG-Angebotsverordnung zu zahlenden Mindestpreis, d.h. den gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Aktie der Zielgesellschaft während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots. Weitere Angaben zum Angebotspreis entnehmen Sie bitte Ziffer 9 der Angebotsunterlage.

Das Delisting-Erwerbsangebot erfüllt die Voraussetzungen für ein Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG und steht insbesondere unter keinen Bedingungen. Daher unterliegen der Vollzug des Delisting-Erwerbsangebots und die Verträge, die als Folge der Annahme des Delisting-Erwerbsangebots mit den Lotto24-Aktionären geschlossen werden, keinerlei Vollzugsbedingungen.

(...)

Mit Wirksamwerden der Annahmeerklärung, das heißt mit der fristgerechten Umbuchung der Lotto24Aktien in die ISIN DE000LTT01V6, kommt ein Kauf- und Übereignungsvertrag zwischen Ihnen und der Bieterin nach den Bestimmungen des Angebots zustande.

Die weiteren Einzelheiten der Annahme und Abwicklung des Angebots sind in Ziffer 14 der Angebotsunterlage dargestellt. Unter den in Ziffer 16 der Angebotsunterlage geschilderten Umständen können Sie von den durch die Annahme geschlossenen Verträgen zurücktreten.

Weitere Informationen und den vollständigen Wortlaut des Angebots können Sie der Angebotsunterlage entnehmen, die unter der Internetadresse www.zealnetwork.de/angebot abrufbar ist.

Ferner können Exemplare der Angebotsunterlage in deutscher Sprache kostenfrei bei der Commerzbank AG, Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt a.M. (Bestellung unter Angabe der vollständigen Postanschrift per E-Mail an ZEAL-Offer@commerzbank.com) bezogen werden. (...)

Montag, 16. August 2021

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:

  • ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
  • AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
  • Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten Umicore, Hauptversammlung am 28. Juli 2021
  • AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out,  Bekanntmachung am 8. Juni 2021 (Fristende am 8. September 2021)

  • Aves One AG
  • Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Squeeze-out, Eintragung am 18. Mai 2021 (Fristende am 18. August 2021)
  • ERLUS Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 6. August 2021 und Bekanntmachung am 7. August 2021 (Fristende am 8. November 2021)
  • HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, außerordentliche Hauptversammlung am 6. Juli 2021
  • i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 16. Juni 2021
  • ISRA VISION AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlas Copco Germany Holding AG, Eintragung am 18. Mai 2021 (Fristende am 18. August 2021)
  • ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. Juni 2021
  • MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
  • Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar 2021, Eintragung durch Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen verzögert
  • Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
  • RIB Software SE: Squeeze-out angekündigt, Hauptversammlung voraussichtlich im vierten Quartal 2021 
  • Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 9. September 2021
  • SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 2. Juli 2021

  • Schaltbau Holding AG:  Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geplant
  • Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out angekündigt

  • Tele Columbus AG
  • VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung), ao. Hauptversammlung am 22. September 2021
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021
Gesucht werden noch Aktionäre der Andritz Fabrics and Rolls AG (früher: Stowe Woodward Aktiengesellschaft), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/07/squeeze-out-bei-der-andritz-fabrics-and.html (Squeeze-out 15 Jahre nach dem HV-Beschluss), und der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft.

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der ERLUS AG

Girnghuber GmbH
Marklkofen

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre (aktienrechtlicher Squeeze-out) der ERLUS Aktiengesellschaft, Neufahrn/Ndb.

Die ordentliche Hauptversammlung der ERLUS Aktiengesellschaft mit Sitz in Neufahrn/Ndb. („ERLUS AG“) vom 25. Juni 2021 hat u. a. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ERLUS AG auf die Hauptaktionärin, die Girnghuber GmbH mit Sitz in Marklkofen gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung von EUR 96,99 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ERLUS AG gemäß § 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss wurde am 6. August 2021 in das Handelsregister der ERLUS AG beim Amtsgericht Landshut (HRB 401) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der ERLUS AG in das Eigentum der Girnghuber GmbH übergegangen.

Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der ERLUS AG von der Girnghuber GmbH

eine Barabfindung von EUR 96,99
je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ERLUS AG.

Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg, Zweigniederlassung Düsseldorf, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der ERLUS AG an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Die Girnghuber GmbH hat die Baader Bank AG mit Sitz in Unterschleißheim mit der wertpapiertechnischen Abwicklung der Übertragung der Aktien auf die Hauptaktionärin beauftragt.

Die Auszahlung der Barabfindung (und der etwaigen gesetzlichen Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt ab sofort an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre durch Überweisung auf das Konto bei dem jeweiligen depotführenden Institut. Dies geschieht Zug um Zug gegen Übertragung des dem jeweiligen Minderheitsaktionär zustehenden Miteigentumsanteils an der bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunde durch Ausbuchung der Aktien aus dem jeweiligen Depot des Minderheitsaktionärs. Die Aktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert und müssen grundsätzlich von sich aus nicht tätig werden.

Die wertpapiertechnische Umsetzung des Übertragungsbeschlusses erfolgt für die inländischen ausgeschiedenen Aktionäre der ERLUS AG provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung der Barabfindung gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Aktionären der ERLUS AG gewährt werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die Girnghuber GmbH übergegangen sind. 

Marklkofen, im August 2021

Girnghuber GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 13. August 2021

___________

Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit des angebotenen Barabfindungsbetrags wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ADC African Development Corporation AG: LG Frankfurt am Main hebt Barabfindung auf EUR 10,23 an (+ 5,25 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der ADC African Development Corporation AG hat das LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 10. August 2021 die Barabfindung auf EUR 10,23 je ADC-Aktie festgesetzt. Dieser Betrag entspricht dem Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas, c/o Alvarez & Marsal: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/05/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_29.html

Die Antragsgegnerin hatte die Barabfindung für die Minderheitsaktionäre von ursprünglich vorgeschlagenen EUR 9,36 kurz vor der Hauptversammlung auf EUR 9,72 je Aktie erhöht. Im Verhältnis zu diesem erhöhten Betrag ergibt sich eine Anhebung um 5,25 %.

Trotz der substantiellen Erhöhung hat das Landgericht den Antragstellern keine Kostenerstattung zugesprochen.

LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10. August 2021, Az. 3-05 O 77/15
Wiederhold u.a. ./. Atlas Mara Beteiligungs AG (nunmehr: Atlas Mara Beteiligungs GmbH)
50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Berner Fleck Wettich, 40474 Düsseldorf

HELLA GmbH & Co. KGaA: HELLA und Faurecia vereinbaren Zusammenschluss: Partnerschaft eröffnet zusätzliches Wachstumspotenzial

Corporate News

- Faurecia übernimmt das 60 Prozent-Aktienpaket der Poolaktionäre von HELLA und kündigt Übernahmeangebot zum Erwerb der weiteren HELLA Aktien zum Angebotspreis von EUR 60 an

- Durch Zusammenschluss entsteht der siebtgrößte Autozulieferer weltweit und ein globaler Marktführer in wachstumsstarken Technologiefeldern

- HELLA Bereiche können weiterhin signifikant in Forschung und Entwicklung investieren und mit einer hohen operativen Verantwortung agieren

- Geschäftsführung, Gesellschafterausschuss und Aufsichtsrat von HELLA begrüßen Transaktion


Lippstadt, 14. August 2021. Der Licht- und Elektronikspezialist HELLA und der französische Automobilzulieferer Faurecia haben heute eine Vereinbarung über den Zusammenschluss beider Unternehmen unterzeichnet. In dem Zuge übernimmt Faurecia das 60 Prozent-Aktienpaket der HELLA Poolaktionäre. Zudem hat Faurecia ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb der weiteren HELLA Aktien zum Angebotspreis von 60 Euro angekündigt (Bruttoangebotspreis von EUR 60,96 inklusive der erwarteten Dividende in Höhe von EUR 0,96 je HELLA-Aktie). Der Vollzug der Transaktion steht unter dem Vorbehalt regulatorischer Freigaben und wird für Anfang 2022 erwartet. Über eine Rückbeteiligung in Höhe von bis zu neun Prozent werden die derzeitigen Poolaktionäre von HELLA an der börsennotierten Obergesellschaft beteiligt bleiben und HELLA somit auch in Zukunft eng begleiten. Vor dem Hintergrund soll auch ein Pool-Vertreter dem Verwaltungsrat von Faurecia beitreten.

HELLA und Faurecia werden durch Zusammenschluss ihrer Aktivitäten zum siebtgrößten Automobilzulieferer weltweit aufsteigen. Hierdurch eröffnet sich signifikantes Potenzial für weiteres profitables Wachstum. Bereits heute zählen beide Unternehmen zu den globalen Marktführern in ihren jeweiligen Bereichen. Durch Bündelung ihrer spezifischen Stärken wollen HELLA und Faurecia ihre Marktposition insbesondere in zentralen Wachstumsfeldern wie Elektromobilität, autonomes Fahren und Fahrzeuginnenraumgestaltung weiter ausbauen und ihre Position gegenüber Kunden sowie in den Regionen zusätzlich stärken.

"Faurecia und HELLA passen sehr gut zusammen. Das gilt insbesondere mit Blick auf Produktspektrum und Marktabdeckung. Zudem legen beide Partner hohen Wert auf konsequente Kundenorientierung, operative Exzellenz und Technologieführerschaft", sagt Dr. Rolf Breidenbach, Vorsitzender der HELLA Geschäftsführung. "Von daher ist es naheliegend, dass wir unsere Kräfte bündeln, um die Zukunft der Mobilität in vorderster Reihe gemeinsam voranzutreiben. Mit Faurecia an unserer Seite werden wir diesbezüglich noch mehr Möglichkeiten haben als bisher."

"Wir nehmen als Familiengesellschafter unsere unternehmerische Verantwortung für Hella wahr, indem wir frühzeitig vor Auslaufen unseres Familienpoolvertrags das Unternehmen HELLA in neue Hände geben und damit seine strategische Positionierung weiter verbessern - zum Wohl von HELLA und ihrer 36.000 Mitarbeiter. Gleichzeitig wird die Familie als Anteilseigner bei Faurecia die Entwicklung dieses führenden europäischen Unternehmens weiter begleiten", sagt Dr. Jürgen Behrend, Leiter des Pools der Familiengesellschafter. "Mit Faurecia als neuem Mehrheitseigner wird HELLA ihre Stärken noch effektiver ausspielen können. Die Kompetenzen beider Unternehmen ergänzen sich hervorragend. Wir haben langjährige Zusagen für die Standorte und Investitionen in die Zukunftsfelder sichergestellt. HELLA hat damit die idealen Voraussetzungen, weiterhin langfristig erfolgreich zu sein."

"Dieser Zusammenschluss ist eine einzigartige Gelegenheit, einen weltweit führenden Anbieter für Automobiltechnologien zu schaffen. Ich bin überzeugt, dass Faurecia und HELLA hervorragend zueinander passen, da wir eine gemeinsame Vision, Werte und Kultur haben", sagt Faurecia-CEO Patrick Koller. "Unsere beiden hoch-qualifizierten Teams arbeiten seit Ende 2018 eng zusammen und haben Ihre Kooperationsfähigkeit unter Beweis gestellt. Gemeinsam werden wir den entscheidenden Vorsprung haben, um von den strategischen Treibern zu profitieren, die die Automobilindustrie verändern. Durch die Kombination unserer Produktportfolios und unserer Marktposition werden wir unser profitables Wachstum durch Innovation, ein größeres Elektronik und Softwareangebot und erweiterte Umsetzungskraft beschleunigen. Unser Finanzprofil wird weiterhin solide bleiben, wir werden einen Fokus auf eine nachhaltige Cash-Generierung und den Abbau der Verschuldung des Unternehmens legen. . Insofern bin ich zuversichtlich, dass die Übernahme einen nachhaltigen Wert für die Kunden, Mitarbeiter und Aktionäre von Faurecia als auch von HELLA schaffen wird."

Durch Zusammenschluss entsteht der siebtgrößte Autozulieferer weltweit und ein globaler Marktführer in wachstumsstarken Technologiefeldern

Durch Zusammenschluss von HELLA und Faurecia entsteht ein globaler Technologieführer, der sowohl ein breites Kundenspektrum als auch wesentliche automobile Zukunftsfelder abdeckt. Beispielsweise eröffnen sich für die HELLA Geschäftsbereiche durch den guten Marktzugang von Faurecia in China und Japan sowie zu US-amerikanischen Automobilherstellern zusätzliche Wachstumspotenziale. Weitere Potenziale liegen vor allem in den Bereichen emissionsfreie Mobilität, Fahrassistenzsysteme und Automatisiertes Fahren, Fahrzeuginnenraum der Zukunft sowie Lifecycle Value Management (inklusive Aftermarket und Special Applications). Gerade in diesen Feldern verfügen beide Unternehmen über komplementäre Geschäftsaktivitäten, die zusammen ein leistungsstarkes Portfolio mit breitem Marktzugang bieten.

So entsteht im Zuge der Transaktion beispielsweise ein globaler Anbieter für Elektromobilität mit einem umfassenden Leistungsspektrum. HELLA bringt hierfür das leistungsstarke Portfolio in den Bereichen Batterie- und Lenkungselektronik, Sensorik sowie Aktuatorik ein, während Faurecia anspruchsvolle Wasserstoff-Lösungen und Speichersysteme beisteuert. Auch im Hinblick auf Lösungen für Fahrerassistenzsysteme und Autonomes Fahren wird durch den Zusammenschluss ein globaler Technologieführer mit breitem Produkt- und Systemangebot hervorgehen. Hierfür bringt Faurecia unter anderen die Kompetenzen seines Tochterunternehmens Faurecia Clarion Electronics ein.

Basierend auf der bereits seit 2018 bestehenden engen Entwicklungspartnerschaft beider Unternehmen bezüglich innovativer Lichtlösungen für den Fahrzeuginnenraum sollen diese Aktivitäten durch Einbringen der Kompetenzen von Faurecia bei Sitzen und Innenausstattung sowie der HELLA Expertise in den Bereichen Innenbeleuchtung, Sensorik und Elektronik für Fahrzeugzugangssysteme weiter forciert werden. Weitere Vorteile ergeben sich durch Kombination der Aftermarket Aktivitäten von HELLA sowie des Geschäfts mit Herstellern von Spezialfahrzeugen mit den Lifecycle Value Management Aktivitäten von Faurecia.

HELLA Bereiche können weiterhin signifikant in Forschung und Entwicklung investieren und mit einer hohen operativen Verantwortung agieren

Um das Potenzial beider Partner bestmöglich auszuschöpfen, sollen die HELLA Bereiche bei hoher operativer Verantwortung in die Faurecia-Gruppe integriert werden. Zugleich sieht die Zusammenschlussvereinbarung beider Unternehmen die Fortsetzung der Mehrsäulen-Strategie von HELLA und konsequente Investitionen in die Entwicklung automobiler Zukunftstechnologien zur Sicherung der Position als Technologie- und Marktführerschaft vor. Ebenso wird das etablierte Kooperationsnetzwerk von HELLA bestehend aus zahlreichen Gemeinschaftsunternehmen sowie strategischen Partnerschaften weiter gestärkt. Paritätisch besetzte Gremien werden die Umsetzung überwachen und die Einhaltung der Zusammenschlussvereinbarung sicherstellen.

Zudem beinhaltet die Vereinbarung weitreichende Zusagen an HELLA Beschäftigte. So werden alle Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge bestehen bleiben. Es soll auch zu keinen Änderungen der Betriebsverfassungsstruktur kommen. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat soll ebenso beibehalten werden. Gemäß der Einigung beider Unternehmen wird auch der Sitz von HELLA in Lippstadt ein zentraler Standort in der gemeinsamen Gruppe bleiben.

"Die getroffenen Vereinbarungen mit Faurecia sind Ausdruck dafür, dass es zwischen beiden Partnern eine große Übereinstimmung gibt, was generelle Zielvorstellungen und grundsätzliche Unternehmenswerte angeht. Aus meiner Sicht sind das wichtige Voraussetzungen, um den Erfolgskurs weiter fortsetzen", sagt HELLA CEO Dr. Rolf Breidenbach. "Von daher blicke ich der Partnerschaft mit Faurecia positiv entgegen. Gemeinsam werden wir noch mehr Mehrwert für unsere Stakeholder generieren können."

Geschäftsführung, Gesellschafterausschuss und Aufsichtsrat von HELLA begrüßen die Transaktion

Im Zuge der Übernahme des von den HELLA Poolaktionären gehaltenen Aktienpakets in Höhe von 60 Prozent der HELLA Aktien und der Zusammenschlussvereinbarung hat Faurecia ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb der weiteren Aktien im Streubesitz angekündigt. Der Angebotspreis beläuft sich auf 60 Euro je HELLA Aktie. Der Bruttoangebotspreis wird sich auf EUR 60,96 je HELLA-Aktie belaufen; dies entspricht dem mit den Poolaktionären vereinbarten Anteilskaufpreis und einem Gesamtwert sämtlicher HELLA-Aktien von rund EUR 6,8 Mrd. Dies entspricht einer Prämie von 33 Prozent auf den Schlusskurs der HELLA GmbH & Co. KGaA vom 26. April 2021 und von 24 Prozent auf Basis des gewichteten Durchschnittskurses der HELLA Aktie der letzten drei Monate bis zum 26. April 2021.

Vorbehaltlich der Prüfung der von Faurecia noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage, heißen die Geschäftsführung, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat von HELLA den Zusammenschluss willkommen und unterstützen das Übernahmeangebot.

Die Angebotsunterlage wird von Faurecia gemäß den Vorgaben des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) voraussichtlich Mitte September veröffentlicht. Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat von HELLA werden die Angebotsunterlage sorgfältig prüfen und eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG dazu abgeben. Aus heutiger Sicht gehen die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat von HELLA davon aus, dass die Gremien den Aktionären die Annahme des Angebots empfehlen werden.

Für das Übernahmeangebot ist keine Mindestannahmequote vorgesehen. Die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende Mitteilungen werden im Internet zugänglich gemacht. Dort wird auch die genaue Frist für die Annahme des Angebots veröffentlicht.

HELLA wird am 16. August 2021 um 9:30 Uhr (MESZ) einen erläuternden Investoren-Call in englischer Sprache durchführen.

Für die HELLA Geschäftsführung agiert Perella Weinberg Partners als Finanzberater, Freshfields Bruckhaus Deringer als Rechtsberater sowie die Brunswick Group als Kommunikationsberater.

Hinweis: Diesen Text sowie passendes Bildmaterial finden Sie auch in unserer Pressedatenbank unter: www.hella.de/presse

HELLA GmbH & Co. KGaA, Lippstadt: HELLA ist ein börsennotiertes, global aufgestelltes Familienunternehmen mit über 125 Standorten in rund 35 Ländern. Mit einem vorläufigen währungs- und portfoliobereinigten Umsatz von 6,5 Milliarden Euro im Geschäftsjahr 2020/2021 sowie über 36.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählt HELLA zu den weltweit führenden Automobilzulieferern. Spezialisiert auf innovative Lichtsysteme und Fahrzeugelektronik ist HELLA seit mehr als hundert Jahren ein wichtiger Partner der Automobilindustrie sowie des Aftermarket. Darüber hinaus entwickelt, fertigt und vertreibt HELLA im Segment Special Applications Licht- und Elektronikprodukte für Spezialfahrzeuge.

Faurecia: Faurecia wurde 1997 gegründet und hat sich zu einem bedeutenden Player in der globalen Automobilindustrie entwickelt. Mit 266 Industriestandorten, 39 Forschungs- und Entwicklungszentren und 114.000 Mitarbeitern in 35 Ländern ist Faurecia weltweit führend in seinen vier Geschäftsbereichen: Sitze, Innenausstattung, Clarion Electronics und nachhaltige Mobilität. Das starke Technologieangebot der Gruppe bietet Automobilherstellern Lösungen für das Cockpit der Zukunft und eine nachhaltige Mobilität. Im Jahr 2020 verzeichnete die Gruppe einen Gesamtumsatz von 14,7 Milliarden Euro. Faurecia ist an der Euronext Paris notiert und im CAC Next 20 Index vertreten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.faurecia.com

Übernahmeangebot für Aktien der HELLA GmbH & Co. KGaA

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichenÜbernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit § 29 Abs. 1 und § 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Bieterin:
Blitz F21-441 GmbH (zukünftig firmierend unter Faurecia Participations GmbH)
c/o White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 123921

Zielgesellschaft: 
HELLA GmbH & Co. KGaA
Rixbecker Straße 75, 59552 Lippstadt, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 6857 
ISIN: DE000A13SX22, WKN A13SX2

Eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Faurecia S.E., Blitz F21-441 GmbH (zukünftig firmierend unter Faurecia Participations GmbH) ("Bieterin") mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, hat am 14. August 2021 entschieden, den Aktionären der HELLA GmbH & Co. KGaA ("Zielgesellschaft") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots ("Übernahmeangebot") anzubieten, sämtliche nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien der Zielgesellschaft (ISIN: DE000A13SX22) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 2,00 je Aktie ("HELLA-Aktien") gegen Zahlung einer Gegenleistung in Höhe von EUR 60,00 je HELLA-Aktie in bar zu erwerben.

Faurecia S.E. ist eine nach dem Recht von Frankreich gegründete und an der Euronext Paris notierte Gesellschaft.

Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot haben die Bieterin und die Faurecia S.E. mit der Zielgesellschaft am 14. August 2021 ein Business Combination Agreement ("BCA") abgeschlossen. Gegenstand des BCA ist das Verständnis der Parteien über die gemeinsame Strategie der zukünftigen Unternehmensgruppe sowie den Ablauf und die Konditionen des Übernahmeangebots. Die Geschäftsführung der Zielgesellschaft wird den Aktionären der Zielgesellschaft die Annahme des Übernahmeangebots empfehlen, sofern die zu erstellende Angebotsunterlage in allen wesentlichen Punkten den im BCA getroffenen Vereinbarungen entspricht.

Darüber hinaus hat die Bieterin mit Aktionären der Zielgesellschaft, die ihre HELLA-Aktien in einer Poolvereinbarung gebündelt haben und zusammen 60% des derzeitigen Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft repräsentieren ("Pool-Aktionäre"), einen Aktienkaufvertrag zum Erwerb dieser Aktien abgeschlossen. Die den Pool-Aktionären zu erbringende Gegenleistung wird in bar und in Aktien der Faurecia S.E. erbracht werden.

Das Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot festzulegenden Bestimmungen und Bedingungen ergehen. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot mit den detaillierten Bestimmungen und Bedingungen und sonstigen Informationen zu dem Übernahmeangebot (in deutscher Sprache sowie als unverbindliche Übersetzung in englischer Sprache) und weitere im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehende Informationen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") im Internet unter www.faurecia-offer.com veröffentlicht.

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter bestimmten Bedingungen stehen. Dazu gehören voraussichtlich unter anderem die kartellrechtlichen und sonstigen behördlichen Freigaben. Im Übrigen erfolgt das Übernahmeangebot zu den in der Angebotsunterlage festzulegenden Bestimmungen und Bedingungen. Die Bieterin behält sich ferner vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Bedingungen und sonstigen Eckdaten abzuweichen und/oder zusätzliche Bedingungen vorzusehen.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Weder die Angebotsunterlage noch die mit dieser zusammenhängenden Dokumente wurden bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht, noch wurden solche Dokumente bei einer U.S. Federal oder U.S. State Securities Commission eingereicht oder von dieser geprüft.

Es werden keine Angebote, Aufforderungen oder Käufe in Ländern gemacht, in denen ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Kauf rechtswidrig wäre.

Frankfurt am Main, den 14. August 2021

Blitz F21-441 GmbH (zukünftig firmierend unter Faurecia Participations GmbH)

HELLA GmbH & Co. KGaA: Unterzeichnung Business Combination Agreement mit Faurecia S.E. nach 60%-Aktienpaketkauf; öffentliches Übernahmeangebot zu EUR 60,00 je Aktie angekündigt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

- HELLA-Poolaktionäre und Faurecia S.E. einigen sich auf Verkauf eines 60%-Aktienpakets an Faurecia S.E., vorbehaltlich regulatorischer Freigaben

- HELLA und Faurecia S.E. unterzeichnen Business Combination Agreement

- Faurecia SE kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu einem Preis von EUR 60,00 je HELLA-Aktie an (Bruttoangebotspreis von EUR 60,96 inklusive der erwarteten Dividende in Höhe von EUR 0,96 je HELLA-Aktie)


Lippstadt, den 14. August 2021. Die HELLA GmbH & Co. KGaA ("HELLA" oder "Gesellschaft") und die Faurecia S.E. ("Faurecia") haben heute eine Vereinbarung über den Zusammenschluss beider Unternehmen ("Business Combination Agreement") unterzeichnet. Der Gesellschafterausschuss von HELLA hat dem Abschluss der Vereinbarung zugestimmt.

Die Unterzeichnung des Business Combination Agreement folgt auf den Abschluss eines von den sog. Poolaktionären der Gesellschaft initiierten und mit Unterstützung der Gesellschaft durchgeführten strukturierten Bieterprozesses. In dessen Verlauf haben die Poolaktionäre Gespräche mit verschiedenen potenziellen Investoren geführt. Diese Gespräche mündeten heute in den Abschluss eines Anteilskaufvertrags mit Faurecia. Bei den Poolaktionären handelt es sich um eine Gruppe familiär verbundener Aktionäre, die insgesamt 60% aller HELLA-Aktien einer sog. Poolvereinbarung unterworfen haben ("Poolaktien"). Der Anteilskaufvertrag zwischen den Poolaktionären und Faurecia bezieht sich auf sämtliche Poolaktien.

Das Business Combination Agreement zwischen HELLA und Faurecia enthält unter anderem langlaufende Vereinbarungen in Bezug auf die Unternehmensstrategie, die angemessene Finanzierung, die zukünftige Ausgestaltung der Corporate Governance, die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie den Fortbestand des Standorts Lippstadt als wesentliches Zentrum mit operativen Führungen, bestimmten Zentralfunktionen und Forschungs- und Entwicklungseinheiten nach dem Erwerb des Aktienpakets durch Faurecia.

In einem nächsten Schritt plant Faurecia die Veröffentlichung eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots zum Erwerb sämtlicher Aktien von HELLA. Abgegeben wir das Angebot durch die Faurecia Participations GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft von Faurecia. Der Bruttoangebotspreis wird sich auf EUR 60,96 je HELLA-Aktie belaufen; dies entspricht dem mit den Poolaktionären vereinbarten Anteilskaufpreis und einem Gesamtwert sämtlicher HELLA-Aktien von rund EUR 6,8 Mrd. Hiervon wird die nach der für den 30. September 2021 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft gezahlte Dividende in Abzug gebracht. Die Geschäftsführung wird der Hauptversammlung voraussichtlich eine Dividende in Höhe von EUR 0,96 je HELLA-Aktie vorschlagen. Die Geschäftsführung von HELLA heißt das Übernahmeangebot willkommen und unterstützt es vorbehaltlich der Prüfung der von der Bieterin noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage. Der Aufsichtsrat hat den Abschluss des Business Combination Agreement zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Angebotsunterlage wird von der Faurecia Participations GmbH gemäß den Vorgaben des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) voraussichtlich gegen Mitte bis Ende September veröffentlicht. Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat von HELLA werden die Angebotsunterlage sorgfältig prüfen und eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG dazu abgeben. Aus heutiger Sicht geht die Gesellschaft davon aus, dass beide Gremien den Aktionären die Annahme des Angebots empfehlen werden.

Die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende Mitteilungen werden im Internet unter www.faurecia-offer.com zugänglich gemacht. Dort wird auch die genaue Frist für die Annahme des Angebots veröffentlicht.

Der Vollzug der Transaktion steht unter dem Vorbehalt verschiedener regulatorischer Freigaben und wird für Anfang 2022 erwartet.

Sonntag, 15. August 2021

Weiteres Kaufangebot für Aktien der BELLEVUE Investments GmbH & Co. KGaA (früher: MAGIX AG) zu EUR 7,52

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der BELLEVUE INVESTM. NA O.N. macht die Small & Mid Cap Investmentbank AG Ihnen ein Erwerbsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: BELLEVUE INVESTM. NA O.N.
WKN: 722078
Art des Angebots: Erwerbsangebot 
Anbieter: Small & Mid Cap Investmentbank AG
Abfindungspreis: 7,52 EUR je Aktie 
Sonstiges: Der Bieter behält sich eine Verlängerung der Annahmefrist ausdrücklich vor.    
(...)
______________

Anmerkung der Redaktion:

Die BELLEVUE-Aktien notieren bei Valora deutlich höher, aktuell Geld EUR 10,50, Brief EUR 13,20:
https://veh.de/isin/de0007220782

Samstag, 14. August 2021

Übernahmeangebot für Aktien der zooplus AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1 und 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:
Zorro Bidco S.à r.l.
15, Boulevard F.W. Raiffeisen
L-2411 Luxemburg
Luxemburg
Eingetragen im Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés)
von Luxemburg unter B257849.

Zielgesellschaft:
zooplus AG
Sonnenstraße 15
80331 München
Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 125080.
ISIN: DE0005111702
WKN: 511170

Die Zorro Bidco S.à r.l. (die "Bieterin") hat am 13. August 2021 entschieden, sämtlichen Aktionären der zooplus AG (die "Gesellschaft") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft (ISIN DE0005111702; die "zooplus-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 390 je zooplus-Aktie in bar zu erwerben (das "Übernahmeangebot").

Am heutigen Tag haben die Bieterin und die Gesellschaft eine Investorenvereinbarung abgeschlossen, welche die wesentlichen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die diesbezüglichen gemeinsamen Absichten und Auffassungen enthält. Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter bestimmten Bedingungen stehen. Dazu gehören das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 50 % zuzüglich einer zooplus-Aktie, die Erteilung der fusionskontrollrechtlichen und außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben und weitere marktübliche Bedingungen.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (auf Deutsch und als eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter http://www.hf-offer.de veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von zooplus-Aktien. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von zooplus-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen des US-Übernahmerechts veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar zooplus-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf zooplus-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Falls solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen erfolgen, werden sie außerhalb der Vereinigten Staaten stattfinden und anwendbaren Rechtsvorschriften, einschließlich des US Securities Exchange Act von 1934, entsprechen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Luxemburg, 13. August 2021

Zorro Bidco S.à r.l.

Freitag, 13. August 2021

Squeeze-out bei der ISARIA Wohnbau AG: Erhöhung der Barabfindung durch Teil-Vergleich auf EUR 9,20 (+ 20,89 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht München I hat in dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der ISARIA Wohnbau AG, München, mit Beschluss vom 12. August 2021 einen Teil-Vergleich festgestellt. Dieser sieht eine Anhebung der Barabfindung um EUR 1,59 auf EUR 9,20 je ISARIA-Aktie vor.

Die Hauptaktionärin LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG, ein zu dem Private-Equity-Investor Lone Star gehörenden Transaktionsvehikel, hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 7,61 je ISARIA-Stückaktie angeboten. Die vereinbarte Anhebung bedeutet damit eine Erhöhung um 20,89 %.

LG München I, Az. 5 HK O 15524/20
51 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, c/o Bröckers Rechtsanwälte, 80469 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main