von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht München I hat in dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der ISARIA Wohnbau AG, München, mit Beschluss vom 12. August 2021 einen Teil-Vergleich festgestellt. Dieser sieht eine Anhebung der Barabfindung um EUR 1,59 auf EUR 9,20 je ISARIA-Aktie vor.Die Hauptaktionärin LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG, ein zu dem Private-Equity-Investor Lone Star gehörenden Transaktionsvehikel, hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 7,61 je ISARIA-Stückaktie angeboten. Die vereinbarte Anhebung bedeutet damit eine Erhöhung um 20,89 %.
LG München I, Az. 5 HK O 15524/20
51 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, c/o Bröckers Rechtsanwälte, 80469 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main
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