von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Antragsgegnerin: Vonovia SE
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
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Anmerkung der Redaktion:
Das Landgericht München I hatte in dem Spruchverfahren zu dem am 7. November 2007 zwischen der CCR Logistics Systems AG als abhängiger Gesellschaft und der Reverse Logistics GmbH als herrschender Gesellschaft abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags die Anträge auf Erhöhung der Barabfindung von EUR 7,41 abgelehnt, jedoch den Ausgleich von brutto EUR 0,41 auf EUR 0,50 je Aktie erhöht:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2016/08/beherrschungs-und-gewinnabfuhrungsvertr.html
https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/10/beendigung-des-spruchverfahrens-zum.html
Die Aktien der CCR Logistics Systems AG (ISIN DE0007627200) sind im Jahr 2015 delisted worden.
Zu den aktuell im Vergleich zu dem Kaufangebot deutlich höheren Kursen im sog. "Telefonhandel" bei Valora: https://veh.de/isin/de0007627200
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei dem Spezialchemieunternehmen ALTANA AG hatte das LG Düsseldorf mit Beschluss vom 12. August 2020 die angemessene Barabfindung auf EUR 17,33 je Stückaktie festgesetzt. Das Gericht folgte damit dem gerichtlich bestellte Sachverständigen, Herr Wirtschaftsprüfer Andreas Creutzmann (c/o IVA VALUATION & ADVISORY AG), der in seinem Gutachten vom 17. Mai 2016 zu einem deutlich höheren Unternehmenswert als dem angebotenen Betrag von EUR 15,01 je ALTANA-Aktie gekommen war, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.de/2016/07/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_7.html.von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
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In dem Spruchverfahren zu dem von der Deutschen Postbank AG mit der zum Deutsche Bank-Konzern gehörenden DB Finanz-Holding GmbH als herrschendem Unternehmen am 30. März 2012 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat das LG Köln mit Beschluss vom 1. Oktober 2020 die Abfindung auf EUR 29,74 je Postbank-Aktie festgesetzt. Die Antragsgegnerin wurde in § 6 des Vertrages zur Zahlung einer Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 21,18 verpflichtet. Als angemessenen Ausgleich wurden vom Landgericht EUR 1,78 je Aktie festgesetzt. Die Verfahrenskosten hat die Antragsgegnerin zu tragen.Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden Spruchverfahren:
(Angaben ohne Gewähr)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der comdirect bank Aktiengesellschaft zugunsten der COMMERZBANK AG haben mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre eine gerichtliche Überprüfung der angebotenen Barabfindung beantragt. Nach Auskunft des zuständigen Landgerichts Itzehoe sind bereits mehr als 20 Spruchanträge eingegangen. Anträge können noch bis zum 2. Februar 2021 gestellt werden.
LG Itzehoe, Az. 8 HKO 29/20 u.a.
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. COMMERZBANK AG
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (RA Dr. Hartwin Bungert, RA´in Dr. Petra Mennicke)
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
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In dem Überprüfungsverfahren zu dem Anfang Oktober 2017 eingetragenen Squeeze-out bei dem führenden Wasseraufbereitungsunternehmen BWT Aktiengesellschaft (Best Water Technology) hat das Landesgericht Wels nunmehr die von der Hauptaktionärin, der WAB Privatstiftung, angebotene Barabfindung von EUR 16,51 als nicht angemessen beurteilt. Das Gericht hat mit Beschluss vom 31. Dezember 2020 die Abfindung auf EUR 23,- je BWT-Aktie festgesetzt. Die Antragsgegnerin hat demnach eine bare Zuzahlung in Höhe von EUR 6,40 je Aktie zu leisten (zzgl. Zinsen).von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG