Pressemitteilung der AUDI AG
- Die 131. Ordentliche Hauptversammlung der AUDI AG findet am 31. Juli 2020 statt
- CFO Arno Antlitz: „Gesundheit und Schutz der Aktionärinnen und Aktionäre steht im Vordergrund“
- Die Tagesordnung sieht unter anderem die Abstimmung über den angekündigten Squeeze-Out vor
Ingolstadt, 24. Juni 2020 – Der Audi-Vorstand gibt mit dem 31. Juli 2020 den neuen Termin der 131. Ordentlichen Hauptversammlung bekannt. Zuvor war der ursprünglich angedachte Termin (14. Mai 2020) im Kontext der geplanten Übertragung der Aktien der Audi-Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Volkswagen AG verschoben worden. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Beschlussfassung über den sogenannten Squeeze-Out. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird die Audi-Hauptversammlung zum Schutz der Aktionärinnen und Aktionäre als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt.
„Wir sind froh, unseren Aktionärinnen und Aktionären ein Online-Format zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte anbieten zu können. Die Gesundheit und der Schutz unserer Aktionärinnen und Aktionäre steht für den Audi-Vorstand und den Audi-Aufsichtsrat im Vordergrund“, sagt Dr. Arno Antlitz, Vorstand für Finanz und Recht der AUDI AG.
Im Kontext des corona-bedingten Verbots von Großveranstaltungen richtet die AUDI AG ihre Hauptversammlung erstmals ausschließlich online aus. Aktionärinnen und Aktionäre können dabei über das Aktionärsportal die gesamte virtuelle Hauptversammlung live verfolgen. Zudem haben Aktionärinnen und Aktionäre die Möglichkeit, ihre Fragen vorab einzureichen und ihr Stimmrecht über das Aktionärsportal oder per Briefwahl auszuüben.
Die Hauptversammlung stimmt unter anderem über die Übertragung der Aktien der Audi-Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Volkswagen AG ab, die rund 0,36 Prozent des Grundkapitals der AUDI AG entsprechen. Im Zuge der konzernweiten Neuordnung der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Volkswagen Konzern hatte die Volkswagen AG am 28. Februar 2020 den Squeeze-Out verlangt. Der Squeeze-Out soll den Verwaltungsaufwand schmälern, Strukturen verschlanken und mit einem optimalen Job-Split im Volkswagen-Konzern den Weg für eine konzernweit agilere und flexiblere Steuerung von Zukunftsthemen ebnen. In diesem Kontext übernimmt Audi auch den Lead für Forschung und Entwicklung im Volkswagen-Konzern. Audi soll die Rechtsform der Aktiengesellschaft auch künftig beibehalten.
- Die 131. Ordentliche Hauptversammlung der AUDI AG findet am 31. Juli 2020 statt
- Das Aktionärstreffen wird aufgrund der Corona-Pandemie als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt
- CFO Arno Antlitz: „Gesundheit und Schutz der Aktionärinnen und Aktionäre steht im Vordergrund“
- Die Tagesordnung sieht unter anderem die Abstimmung über den angekündigten Squeeze-Out vor
Ingolstadt, 24. Juni 2020 – Der Audi-Vorstand gibt mit dem 31. Juli 2020 den neuen Termin der 131. Ordentlichen Hauptversammlung bekannt. Zuvor war der ursprünglich angedachte Termin (14. Mai 2020) im Kontext der geplanten Übertragung der Aktien der Audi-Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Volkswagen AG verschoben worden. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Beschlussfassung über den sogenannten Squeeze-Out. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird die Audi-Hauptversammlung zum Schutz der Aktionärinnen und Aktionäre als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt.
„Wir sind froh, unseren Aktionärinnen und Aktionären ein Online-Format zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte anbieten zu können. Die Gesundheit und der Schutz unserer Aktionärinnen und Aktionäre steht für den Audi-Vorstand und den Audi-Aufsichtsrat im Vordergrund“, sagt Dr. Arno Antlitz, Vorstand für Finanz und Recht der AUDI AG.
Im Kontext des corona-bedingten Verbots von Großveranstaltungen richtet die AUDI AG ihre Hauptversammlung erstmals ausschließlich online aus. Aktionärinnen und Aktionäre können dabei über das Aktionärsportal die gesamte virtuelle Hauptversammlung live verfolgen. Zudem haben Aktionärinnen und Aktionäre die Möglichkeit, ihre Fragen vorab einzureichen und ihr Stimmrecht über das Aktionärsportal oder per Briefwahl auszuüben.
Die Hauptversammlung stimmt unter anderem über die Übertragung der Aktien der Audi-Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Volkswagen AG ab, die rund 0,36 Prozent des Grundkapitals der AUDI AG entsprechen. Im Zuge der konzernweiten Neuordnung der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Volkswagen Konzern hatte die Volkswagen AG am 28. Februar 2020 den Squeeze-Out verlangt. Der Squeeze-Out soll den Verwaltungsaufwand schmälern, Strukturen verschlanken und mit einem optimalen Job-Split im Volkswagen-Konzern den Weg für eine konzernweit agilere und flexiblere Steuerung von Zukunftsthemen ebnen. In diesem Kontext übernimmt Audi auch den Lead für Forschung und Entwicklung im Volkswagen-Konzern. Audi soll die Rechtsform der Aktiengesellschaft auch künftig beibehalten.