Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
Der Allerthal-Werke AG wurde heute mitgeteilt, dass die Antragsgegnerin im Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AXA Konzern AG (LG Köln Az. 82 O 135/07, OLG Düsseldorf Az. I-26 W 3/20) das Angebot der Allerthal-Werke AG zur entgeltlichen Übertragung von Nachbesserungsrechten vor dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens, verbindlich angenommen hat (siehe dazu auch die ad-hoc Meldungen der Allerthal-Werke AG vom 09.08.2019 und 18.05.2020).
Die Annahme dieses Angebots führt zur entgeltlichen Übertragung von Nachbesserungsrechten (Abfindungsergänzungsansprüchen) an die Antragsgegnerin zu einem Gesamtkaufpreis von rd. 2,5 Mio. Euro zzgl. Zinsen i.H. von rd. 1,5 Mio. Euro. Der Gesamtkaufpreis und die Zinsen sind am 30. Juni 2020 fällig und werden im Halbjahresabschluss 2020 der Allerthal-Werke AG zu einem entsprechenden Anstieg von verschiedenen Ertragspositionen in Summe von rd. 4 Mio. Euro führen.
Köln, den 22. Juni 2020
Der Vorstand
Der Allerthal-Werke AG wurde heute mitgeteilt, dass die Antragsgegnerin im Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AXA Konzern AG (LG Köln Az. 82 O 135/07, OLG Düsseldorf Az. I-26 W 3/20) das Angebot der Allerthal-Werke AG zur entgeltlichen Übertragung von Nachbesserungsrechten vor dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens, verbindlich angenommen hat (siehe dazu auch die ad-hoc Meldungen der Allerthal-Werke AG vom 09.08.2019 und 18.05.2020).
Die Annahme dieses Angebots führt zur entgeltlichen Übertragung von Nachbesserungsrechten (Abfindungsergänzungsansprüchen) an die Antragsgegnerin zu einem Gesamtkaufpreis von rd. 2,5 Mio. Euro zzgl. Zinsen i.H. von rd. 1,5 Mio. Euro. Der Gesamtkaufpreis und die Zinsen sind am 30. Juni 2020 fällig und werden im Halbjahresabschluss 2020 der Allerthal-Werke AG zu einem entsprechenden Anstieg von verschiedenen Ertragspositionen in Summe von rd. 4 Mio. Euro führen.
Köln, den 22. Juni 2020
Der Vorstand
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