Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 22. Juni 2020
Der Vorstand der SPARTA AG hat heute einen Vertrag mit der AXA (société anonyme à directoire et conseil de surveillance), Paris, hinsichtlich der Nachbesserung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der AXA-Konzern AG geschlossen und seine diesbezüglichen Nachbesserungsrechte aus Stamm- und Vorzugsaktien veräußert. Wirtschaftlich fand die Transaktion auf Basis des Urteils des Landgerichts Köln im Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsgesellschafter bei der AXA Konzern AG (siehe Veröffentlichung einer Insiderinformation der Sparta AG vom 9. August 2019) statt mit einer Erhöhung der Barabfindung auf EUR 177,58 je Stamm- und Vorzugsaktie.
Bis zum 30. Juni 2020 fließen der Sparta AG somit rd. 14 Mio. Euro inklusive Zinsen mit entsprechendem Ergebniseffekt vor Steuern für das Geschäftsjahr 2020 zu.
Aufgrund der positiven Ergebniseffekte aus dem AXA-Spruchverfahren sowie der Kündigung der Dräger-Genussscheine (siehe Meldungen vom 24. März 2020 und 16. April 2020) passt der Vorstand seine Prognose für das Geschäftsjahr 2020 wie folgt an:
Für den laufenden Zeitraum 2016 bis 2020 geht der Vorstand davon aus, dass die durchschnittliche Fünfjahres-Rendite in der Größenordnung von 9,5 % (bisher: 3,0 %) liegen wird. Der Vorstand unterstellt dabei eine Stabilisierung der Kapitalmärkte auf aktuellem Niveau. Diese Renditeannahme impliziert weiterhin eine weitgehende Normalisierung der globalen wirtschaftlichen Lage im zweiten Halbjahr 2020. Sollte dies nicht geschehen, könnte sich das vorbezeichnete Renditeziel als zu optimistisch erweisen. Für die Zwecke dieser Prognose definieren wir "in der Größenordnung" unter Berücksichtigung der im Prognosezeitpunkt herrschenden hohen Volatilität an den Kapitalmärkten als eine durchschnittliche Fünfjahresrendite 2016 bis 2020 zwischen 6 % p.a. und 12 % p.a. (bisher: zwischen -2 % p.a. und 8 % p.a.).
Derzeit liegt das Reinvermögen der Sparta AG unter Berücksichtigung der oben genannten Transaktion und unter Berücksichtigung der hierauf voraussichtlich entfallenden Steuerbelastung bei rd. 134 EUR je Aktie und damit, unter Berücksichtigung der in 2020 eingetragenen Kapitalerhöhung, rd. 29 % über dem Wert zum 31.12.2019. Hinsichtlich der Definition des Reinvermögens der Sparta AG verweisen wir dabei u.a. auf unsere Meldung vom 3. Januar 2020.
___________
Anmerkung der Redaktion:
Entgegen der etwas missverständlichen Überschrift der Ad-hoc-Meldung ist das Spruchverfahren nicht beendet worden, sondern geht vor dem OLG Düsseldorf weiter. Der Kaufvertrag betrifft nur die SPARTA AG bzw. die jeweiligen Verkäufer von Nachbesserungsrechten. Die Allerthal-Werke AG hatte ein entsprechendes Verkaufsangebot im Mai 2020 angekündigt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/05/allerthal-werke-ag-rechtssache.html
OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 3/20 (AktE)
LG Köln, Beschluss vom 12. Juli 2019, Az. 82 O 135/07
Der Vorstand der SPARTA AG hat heute einen Vertrag mit der AXA (société anonyme à directoire et conseil de surveillance), Paris, hinsichtlich der Nachbesserung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der AXA-Konzern AG geschlossen und seine diesbezüglichen Nachbesserungsrechte aus Stamm- und Vorzugsaktien veräußert. Wirtschaftlich fand die Transaktion auf Basis des Urteils des Landgerichts Köln im Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsgesellschafter bei der AXA Konzern AG (siehe Veröffentlichung einer Insiderinformation der Sparta AG vom 9. August 2019) statt mit einer Erhöhung der Barabfindung auf EUR 177,58 je Stamm- und Vorzugsaktie.
Bis zum 30. Juni 2020 fließen der Sparta AG somit rd. 14 Mio. Euro inklusive Zinsen mit entsprechendem Ergebniseffekt vor Steuern für das Geschäftsjahr 2020 zu.
Aufgrund der positiven Ergebniseffekte aus dem AXA-Spruchverfahren sowie der Kündigung der Dräger-Genussscheine (siehe Meldungen vom 24. März 2020 und 16. April 2020) passt der Vorstand seine Prognose für das Geschäftsjahr 2020 wie folgt an:
Für den laufenden Zeitraum 2016 bis 2020 geht der Vorstand davon aus, dass die durchschnittliche Fünfjahres-Rendite in der Größenordnung von 9,5 % (bisher: 3,0 %) liegen wird. Der Vorstand unterstellt dabei eine Stabilisierung der Kapitalmärkte auf aktuellem Niveau. Diese Renditeannahme impliziert weiterhin eine weitgehende Normalisierung der globalen wirtschaftlichen Lage im zweiten Halbjahr 2020. Sollte dies nicht geschehen, könnte sich das vorbezeichnete Renditeziel als zu optimistisch erweisen. Für die Zwecke dieser Prognose definieren wir "in der Größenordnung" unter Berücksichtigung der im Prognosezeitpunkt herrschenden hohen Volatilität an den Kapitalmärkten als eine durchschnittliche Fünfjahresrendite 2016 bis 2020 zwischen 6 % p.a. und 12 % p.a. (bisher: zwischen -2 % p.a. und 8 % p.a.).
Derzeit liegt das Reinvermögen der Sparta AG unter Berücksichtigung der oben genannten Transaktion und unter Berücksichtigung der hierauf voraussichtlich entfallenden Steuerbelastung bei rd. 134 EUR je Aktie und damit, unter Berücksichtigung der in 2020 eingetragenen Kapitalerhöhung, rd. 29 % über dem Wert zum 31.12.2019. Hinsichtlich der Definition des Reinvermögens der Sparta AG verweisen wir dabei u.a. auf unsere Meldung vom 3. Januar 2020.
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Anmerkung der Redaktion:
Entgegen der etwas missverständlichen Überschrift der Ad-hoc-Meldung ist das Spruchverfahren nicht beendet worden, sondern geht vor dem OLG Düsseldorf weiter. Der Kaufvertrag betrifft nur die SPARTA AG bzw. die jeweiligen Verkäufer von Nachbesserungsrechten. Die Allerthal-Werke AG hatte ein entsprechendes Verkaufsangebot im Mai 2020 angekündigt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/05/allerthal-werke-ag-rechtssache.html
OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 3/20 (AktE)
LG Köln, Beschluss vom 12. Juli 2019, Az. 82 O 135/07
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