Vectron Systems AG
Münster
HRB 10502
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Münster
HRB 10502
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Die Arrow HoldCo GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 133907 hatte der Vectron Systems AG gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG bereits im Juni 2024 mitgeteilt, dass ihr unmittelbar, ohne Hinzurechnungen nach § 20 Abs. 2 AktG, sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien der Vectron Systems AG gehört als auch eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der Vectron Systems AG. Die Vectron Systems AG hat dazu bis heute keine abweichende oder ergänzende Mitteilung erhalten.
Die Shift4 Technology Limited (bisher firmierend als Source Ltd.), eine Gesellschaft nach maltesischem Recht, eingetragen im Malta Business Registry unter C 64916, hat der Vectron Systems AG gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG vorsorglich in Ergänzung zur entsprechenden Mitteilung vom Juni 2024 mitgeteilt, dass ihr nach der Umfirmierung unverändert mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien der Vectron Systems AG gehört als auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der Vectron Systems AG und dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 S.2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG die von der Arrow HoldCo GmbH gehaltenen Aktien der Vectron Systems AG zuzurechnen sind.
Die Shift4 Malta Limited, eine Gesellschaft nach maltesischem Recht, eingetragen im Malta Business Registry unter C 111453, hat der Vectron Systems AG gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG vorsorglich in Ergänzung zur entsprechenden Mitteilung vom Juni 2024 mitgeteilt, dass es sich bei dieser Gesellschaft um die ehemalige Credorax, Inc., eine Gesellschaft nach dem Recht der Britischen Jungferninseln, dort bisher eingetragen im Registry of Corporate Affairs unter Nr. 1384200, handelt, dass die Gesellschaft ihren Sitz durch grenzüberschreitenden Formwechsel unter Wahrung der Rechtsidentität von den Britischen Jungferninseln nach Malta verlegt hat, dass ihr unverändert mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien der Vectron Systems AG gehört als auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der Vectron Systems AG und dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 S.2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG die von der Arrow HoldCo GmbH gehaltenen Aktien der Vectron Systems AG zuzurechnen sind.
Die Shift4 Holdings Ltd., eine Gesellschaft nach maltesischem Recht, eingetragen im Malta Business Registry unter C 111429, hat der Vectron Systems AG gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG vorsorglich in Ergänzung zur entsprechenden Mitteilung vom Juni 2024 mitgeteilt, dass es sich bei dieser Gesellschaft um die ehemalige Shift4 (BVI) Ltd., eine Gesellschaft nach dem Recht der Britischen Jungferninseln, dort bisher eingetragen im Registry of Corporate Affairs unter Nr. 2092181, handelt, dass die Gesellschaft ihren Sitz durch grenzüberschreitenden Formwechsel unter Wahrung der Rechtsidentität von den Britischen Jungferninseln nach Malta verlegt hat, dass ihr unverändert mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien der Vectron Systems AG gehört als auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der Vectron Systems AG und dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 S.2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG die von der Arrow HoldCo GmbH gehaltenen Aktien der Vectron Systems AG zuzurechnen sind.
Die S4 HoldCo., LLC, eine Gesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister (Division of Corporations) des Department of State von Delaware unter Nr. 5690276, hat der Vectron Systems AG gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG sowohl in eigenem Namen als auch im Namen der S4 International Holdings LP mitgeteilt, dass sie als General Partner der S4 International Holdings LP, eines nicht rechtsfähigen Limited Partnerships nach dem Recht des Vereinigten Königreichs, eingetragen im Unternehmensregister des Vereinigten Königreichs (Company House) unter Nummer LP24012, für die S4 International Holdings LP mittelbar sowohl mehr als den vierten Teil der Aktien der Vectron Systems AG als auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der Vectron Systems AG hält, und dass ihr bzw. der S4 International Holdings LP gemäß § 20 Abs. 1 S.2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG die von der Arrow HoldCo GmbH gehaltenen Aktien der Vectron Systems AG zuzurechnen sind.
Die Shift4 Payments, LLC, eine Gesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware, eingetragen in der Division of Corporations of the Department of State of Delaware unter Nr. 5504461, hatte der Vectron Systems AG bereits im Juni 2024 gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien der Vectron Systems AG gehört als auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der Vectron Systems AG und dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 S.2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG die von der Arrow HoldCo GmbH gehaltenen Aktien der Vectron Systems AG zuzurechnen sind. Die Vectron Systems AG hat dazu bis heute keine abweichende oder ergänzende Mitteilung erhalten. Ihr ist in anderem Zusammenhang mitgeteilt worden, dass die Shift4 Payments, LLC der einzige Limited Partner der S4 International Holdings LP ist.
Die Shift4 Payments, Inc., eine Gesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister (Division of Corporations) des Department of State von Delaware unter Nr. 7688391, hat der Vectron Systems AG unter Korrektur ihrer Registernummer erneut gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien der Vectron Systems AG gehört als auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der Vectron Systems AG und dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 S.2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG die von der Arrow HoldCo GmbH gehaltenen Aktien der Vectron Systems AG zuzurechnen sind.
Die Rook Holdings, Inc., eine Gesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister (Division of Corporations) des Department of State von Delaware unter Nr. 5504469, hatte der Vectron Systems AG bereits im Juni 2024 gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien der Vectron Systems AG gehört als auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der Vectron Systems AG und dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 S.2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG die von der Arrow HoldCo GmbH gehaltenen Aktien der Vectron Systems AG zuzurechnen sind. Die Vectron Systems AG hat dazu bis heute keine abweichende oder ergänzende Mitteilung erhalten.
Herr Jared Isaacman, Easton, PA 18045, USA, hatte der Vectron Systems AG gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG bereits im Juni 2024 mitgeteilt, dass ihm mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien der Vectron Systems AG gehört als auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der Vectron Systems AG und dass ihm gemäß § 20 Abs. 1 S.2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG die von der Arrow HoldCo GmbH gehaltenen Aktien der Vectron Systems AG zuzurechnen sind. Die Vectron Systems AG hat dazu bis heute keine abweichende oder ergänzende Mitteilung erhalten.
Münster, im April 2025
Vectron Systems AG
Der Vorstand
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 16. April 2025
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