alstria office REIT-AG
Hamburg
ISIN: DE000A0LD2U1
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Der Vorstand der alstria office REIT-AG gibt gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) bekannt, dass Aktionäre eine Anfechtungs- (§ 246 AktG) und Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) gegen die auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 11. Februar 2025 gefassten Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 1 (Beschlussfassung über die Änderung der Satzung aufgrund der Beendigung des REIT-Status) und 2 (Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär BPG Holdings Bermuda Limited gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären/aktienrechtlicher Squeeze-Out)) erhoben haben.
Die Klage wurde beim Landgericht Hamburg, Kammer 1 für Handelssachen erhoben und ist unter dem Aktenzeichen 401 HKO 21/25 rechtshängig.
Hamburg, im April 2025
alstria office REIT-AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 8. April 2025
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