von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit 2016 laufenden Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KENA Verwaltungs AG hat das LG Kiel den Termin zur Fortsetzung der Verhandlung wegen einer Verhinderung des gemeinsamen Vertreters auf den 5. August 2025, 10:00 Uhr, verlegt. Das Gericht will - wie früher mitgeteilt - von einer Beweisaufnahme zunächst absehen. Es komme in Betracht, dass die Sache ohne weitere Beweisaufnahme zur Entscheidung reif sei.LG Kiel, Az. 15 HKO 47/21 SpruchG (zuvor: 16 HKO 44/16 SpruchG)
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Witt, H.
13 Antragsteller
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Witt, H.
13 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigter des Antragsgegners: Rechtsanwalt Michael Puhl, 10785 Berlin
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