Consus Real Estate AG
Berlin
WKN A2DA41/ ISIN DE000A2DA414
Bekanntmachung der Erhebung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage
gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1, § 249 Absatz 1 Satz 1 AktG
Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1, § 249 Absatz 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:
Gegen die auf der Hauptversammlung der Consus Real Estate AG vom 4. Dezember 2024 gefassten Beschlüsse „Bestätigung des Beschlusses, den die ordentliche Hauptversammlung am 11. Juni 2024 unter dem damaligen Tagesordnungspunkt 6 gefasst hat, nämlich: Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Haftungs- und Deckungsvergleich mit ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der Consus Real Estate AG sowie dem D&O Versicherer nach § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG (i.V.m. § 116 AktG)“ und „Bestätigung des Beschlusses, den die ordentliche Hauptversammlung am 11. Juni 2024 unter dem damaligen Tagesordnungspunkt 7 gefasst hat, nämlich: Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Consus Real Estate AG auf die Adler Group S.A. als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG“ wurde Klage im Rahmen einer Klageerweiterung der beim Landgericht Berlin II unter dem Aktenzeichen 90 O 61/24 rechtshängigen Klage mit den Anträgen erhoben, die Unwirksamkeit der vorgenannten Beschlüsse festzustellen, hilfsweise die Nichtigkeit festzustellen, äußerst hilfsweise die vorgenannten Beschlüsse für nichtig zu erklären.
Berlin, im April 2025
Consus Real Estate AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 14. April 2025
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Zu dem laufenden Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Consus Real Estate AG:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/03/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_34.html
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