von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem von der (von EQT kontrollierten) Fahrenheit AcquiCo GmbH als
herrschender Gesellschaft und der va-Q-tec AG als
abhängige Gesellschaft abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat das LG Nürnberh-Fürth mit Beschluss vom 7. April 2025 die eingegangenen Spruchanträge verbunden. Gleichzeitig wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier vom Gericht zum gemeinsamen Vertreter bestimmt.
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 732/24
Weber u.a. ./. Fahrenheit AcquiCo GmbH
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Milbank LLP, 80539 München
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