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Mittwoch, 30. April 2025

InVision AG: Acme 42 GmbH übermittelt Squeeze-out-Verlangen

P R E S S E I N F O R M A T I O N

Düsseldorf, 30. April 2025 – Die Acme 42 GmbH („Acme”) hat dem Vorstand der InVision Aktiengesellschaft („InVision” oder „Gesellschaft”) heute, am 30. April 2025 mitgeteilt, dass sie unmittelbar 95,71% der InVision-Aktien hält. Acme hat weiterhin in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der Gesellschaft ein Verlangen zur Beschlussfassung der Hauptversammlung der InVision über die Übertragung der Aktien der verbleibenden Minderheitsaktionäre auf die Acme gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG gestellt (aktienrechtlicher Squeeze-out).

Acme hat angekündigt, InVision die Höhe der Barabfindung mit einem weiteren Schreiben, dem sogenannten konkretisierten Verlangen, mitzuteilen, sobald die Barabfindung festgelegt und von einem gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer überprüft worden ist.

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