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Dienstag, 22. April 2025

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Instapro II AG (verschmolzen mit der MyHammer Holding AG)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Düsseldorf hat die eingereichten Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Instapro II AG mit Beschluss vom 11. April 2025 zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 35 O 91/24 AktE verbunden. Gleichzeitig wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

Auf die Instapro II AG wurde die börsennotierte MyHammer Holding AG im Jahr 2022 verschmolzen. Diesbezüglich ist ein Spruchverfahren beim LG Berlin II (Az. 102 O 108/22) anhängig.

Beitrag der SdK zur Benachteiligung der Minderheitsaktionäre:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/01/sdk-zu-myhammer-minderheitsaktionare.html

LG Düsseldorf, Az. 35 O 91/24 AktE
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. gegen HomeAdvisor GmbH 1
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf

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