von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
zugunsten der Hauptaktionärin VIB Vermögen AG können die Antragsteller und der gemeinsame Vertreter Dr. Wirth bis zum 31. Juli 2025 zu der Antragserwiderung Stellung nehmen. Angesichts des Ausscheidens des Vorsitzenden Richters solle eine Terminierung erst durch den Nachfolger erfolgen.
Die
VIB hat den BBI-Minderheitsaktionären eine Abfindung in Höhe von EUR
14,86 je BBI-Aktie angeboten.
LG München I, Az. 5 HK O 13149/24
Rolle,T. u.a. ./. VIB Vermögen AG
35 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80489 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte DLA Piper UK LLP, 50667 Köln
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