von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Auf der Hauptversammlung der SYNLAG AG am 16. Mai 2025 in München soll unter TOP 6 der angekündigte Squeeze-out zugunsten der Hauptaktionärin, des Transaktionsvehikels Ephitos Bidco GmbH, beschlossen werden. Die Ephitos Bidco GmbH gehört mittelbar dem Private-Equity-Investor Cinven, siehe die Bekanntmachung der Mehrheitsbeteiligung: https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/12/bekanntmachung-einer.html
Cinven hatte im Jahr 2023 ein öffentliches Erwerbsangebot zu EUR 10,- je SYNLAB-Aktie durchgeführt, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/10/cinven-kundigt-offentliches.html
Im letzten Jahr folgte ein Delisting-Erwerbsangebot: https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/06/delisting-erwerbsangebot-fur-aktien-der_17.html Geboten wurde hierfür ein Geldbetrag in Höhe von EUR 11,09 je SYNLAB-Aktie.
Nach dem Kauf der Minderheitsbeteiligung von Elliott in Höhe von ca. 10 % an SYNLAB (allerdings mit einer weiter bestehenden indirekten Beteiligung von Elliott) wurde ein Squeeze-out angekündigt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/10/synlab-ag-cinven-erwirbt-elliotts.html
Als Barabfindung für den nunmehrigen Squeeze-out wurden EUR 13,11 je SYNLAB-Aktie festgelegt. Abhängig vom Basiszinssatz zum Tag der Hauptversammlung (als Stichtag für die Bewertung) werden in der Einladung aber noch alternative Beträge für eine mögliche Beschlussanpassung genannt (eine bislang etwas ungewöhnliche Vorgehensweise).
Basiszinssatz Barabfindung
2,75% EUR 13,11
3,00% EUR 12,44
3,25% EUR 11,82
Ein Tool zur Berechnung des relevanten Basiszinssatzes für die Bewertung: https://www.basiszinskurve.de/basiszinssatz-gemaess-idw.html
Zu den Unterlagen zur Hauptversammlung (Übertragungsbericht, Prüfungsberichts etc.):
https://www.synlab.ag/de/hauptversammlung/2025
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