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Sonntag, 17. November 2024

Zusammenlegung von Aktien bei der Going Public Media Aktiengesellschaft

Going Public Media Aktiengesellschaft
München

ISIN DE0007612103
WKN 761 210

Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung
durch die Zusammenlegung von Aktien gem. § 222 ff. AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der Going Public Media Aktiengesellschaft (nachfolgend auch die „Gesellschaft") vom 24. Juni 2024 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 900.000,00, eingeteilt in 900.000 auf den Namen lautende Stückaktien, um EUR 600.000,00 auf EUR 300.000,00 herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG). Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass das nominelle Grundkapital auf EUR 300.000,00 herabgesetzt wird und die Aktien im Verhältnis von 3:1, das heißt durch Zusammenlegung von je drei alten Stückaktien zu einer neuen Stückaktie, zusammengelegt werden. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der vorstehenden Kapitalherabsetzung und der Zusammenlegung von Aktien festzulegen.
 
Mit der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses der Going Public Media Aktiengesellschaft über die Kapitalherabsetzung und die Neueinteilung des Grundkapitals in das Handelsregister am 03. Juli 2024 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.
 
Am 26. November 2024 abends werden die 900.000.000 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 3:1 zusammengelegt. Für je drei alte Aktien mit der ISIN DE0007612103 erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktie mit der ISIN DE000A40KXC8 mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00.
 
Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte: DE000A40KXB0) ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Ein börsenmäßiger Handel der Teilrechte mit der ISIN DE000A40KXB0 ist nicht beabsichtigt. Die Depotbanken werden gebeten etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von 3 : 1 teilbare Anzahl von Stückaktien hält, zunächst untereinander und anschließend mit dem beauftragten Kreditinstitut der Kapitalherabsetzung, der futurum bank AG, Frankfurt/M., mit anderen Spitzen zusammenzulegen. Verbleibende Aktienspitzen werden durch die Clearstream Banking AG nach dem 13. Dezember 2024 wertlos ausgebucht.
 
Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der Going Public Media Aktiengesellschaft bleibt durch die Hinzubuchung konvertierter Aktien und eventueller Teilrechte unverändert.
 
Die derzeit unter der ISIN DE0007612103 girosammelverwahrten Aktien werden letztmalig am 22.11.2024 an der Börse gehandelt.
 
Die neuen konvertierten Aktien mit der ISIN DE000A40KXC8 werden erstmals am 25.11.2024 an der Börse gehandelt. 
 
München, im November 2024
 
Going Public Media Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 15.November 2024

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