von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) bei der BUWOG AG, Wien, zugunsten der Vonovia SE arbeitet das Gremium noch an seinen abschließenden Bericht. Auf Anfrage wurde mitgeteilt, dass die Fertigstellung des in Ausarbeitung stehenden Entwurfs planmäßig bis Ende des Jahres erfolgt sein soll und anschließend vom Gremium beraten werden wird.
Der von dem Gremium beauftragten Sachverständige FH-Hon.Prof. MMag. Alexander Enzinger hatte in seinem Gutachten vom Januar 2021 den von Vonovia angebotenen Betrag von EUR 29,05 pro BUWOG-Aktie als nicht angemessen beurteilt, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/03/uberprufungsverfahren-zum-squeeze-out.html. Er kam in seinem ersten Gutachten auf einen Wert von EUR 32,13 je BUWOG-Aktie (Szenario A) bzw. EUR 34,52 (Szenario B). Die beiden Szenarien unterscheiden sich bei der Zurechnung der Synergieeffekte und der Integrationskosten auf die beiden Gesellschaften, wobei es sich nach Ansicht des Sachverständigen um eine Rechtsfrage handelt. In seinem auf Bitte des Gremiums vorgelegten Ergänzungsgutachten vom 27. Oktober 2021 geht er auf das Vorbringen der Beteiligten ein und kommt zu einer noch etwas höheren Bandbreite zwischen EUR 32,24 je BUWOG-Aktie (Szenario A) bzw. EUR 34,58 (Szenario B).
Der bei Rabel & Partner GmbH tätige Sachverständige hatte sein
nunmehrige Befangenheit erklärt.
Hintergrund ist die Eingliederung der Gesellschaft Rabel & Partner
in Deloitte Österreich. Deloitte erbringt Leistungen für die
Vonovia. Die bisher erstellten Gutachten sind von der Befangenheit nicht
berührt.
Handelsgericht Wien, FN 349794 d, Az. 74 Fr 20749/18 m
Obert u.a. ./. Vonovia SE
gemeinsame Vertreterin: BINDER GÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
Auftragsgutachterin: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co KG
sachverständige Prüferin: Grant Thornton Unitreu GmbH
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