Das OLG Köln hatte kürzlich die Deutsche Bank verurteilt und dabei den bei ihm anhängigen Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen die Deutsche Bank in vollem Umfang stattgegeben (Urteil vom 23. Oktober 2024, Az. 13 U 231/17). Die Kläger verlangten die Zahlung des Differenzpreises zwischen dem angebotenen Betrag in Höhe von EUR 25,- und dem Betrag, der nach ihrer Auffassung zu einem früheren Zeitpunkt – als der Kurs der Postbankaktie noch signifikant höher war – zu zahlen gewesen wäre (hier: EUR 57,25). Die Deutsche Bank habe bereits im Jahr 2008 ein Übernahmeangebot machen müssen, weil sie schon damals die Kontrolle über die Postbank erlangt habe.
Das OLG Köln hatte die Revision nicht zugelassen. Die Deutsche Bank hat aber nunmehr (fristgerecht innerhalb eines Monats ab Zustellung des Urteils) Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Damit muss der BGH erneut über die Übernahme der Postbank entscheiden.
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