Corporate News
- Zentiva verzichtet auf die Mindestannahmebedingung
- Annahmefrist endet unverändert heute, 21. November 2024, um 24:00 Uhr (MEZ)
- Bereits rund 60 % der Aktien angedient
- Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA empfehlen Annahme des Angebots
- Investitionsvereinbarung sieht Beendigung der Einbeziehung in den Freiverkehr vor (Delisting)
Monheim am Rhein, 21. November 2024. Der Vorstand der APONTIS PHARMA AG (Ticker APPH / ISIN DE000A3CMGM5, „APONTIS PHARMA“), einem führenden Pharmaunternehmen für Single Pill-Kombinationen in Deutschland, wurde ihm Rahmen des öffentlichen Erwerbsangebot von der Zentiva AG (die „Bieterin“) informiert, dass die Bieterin auf die Bedingung der Mindestannahme verzichtet. Die Annahmefrist für das Erwerbsangebot bleibt unverändert und endet weiterhin heute, 21. November 2024, um 24:00 Uhr (MEZ). Nach Ablauf der Annahmefrist kann das geänderte Angebot nicht mehr angenommen werden.
Zentiva hatte am 19. November 2024 angekündigt, im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots (das „Angebot“) zum Erwerb aller ausstehenden Aktien von APONTIS PHARMA auf die Bedingung der Mindestannahme zu verzichten. Sämtliche Verträge, die vor oder gleichzeitig mit der Änderung durch die Annahme des Angebots zustande gekommen sind, werden automatisch an die geänderten Bestimmungen und Bedingungen angepasst. APONTIS PHARMA-Aktionäre, die das Angebot bereits angenommen haben, brauchen keine weiteren Handlungen vorzunehmen, um nach Maßgabe der Bedingungen und Bestimmungen des geänderten Angebots den Angebotspreis zu erhalten. Die Angebotsänderung ist im Internet unter www.zentiva-offer.com auf Deutsch und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung verfügbar.
Bis zum 20. November 2024, 15:00 Uhr (MEZ), beläuft sich nach Information der Bieterin die Summe aus (i) APONTIS PHARMA-Aktien, für die die Annahme des Angebots erklärt worden ist, und (ii) APONTIS PHARMA-Aktien, die die Bieterin gemäß dem Aktienkaufvertrag (wie unten definiert) erwirbt, auf 5.015.989 APONTIS PHARMA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 60,22 % des stimmberechtigten Grundkapitals von APONTIS PHARMA.
Zentiva und APONTIS PHARMA haben in der Investitionsvereinbarung vereinbart, dass der Vorstand von APONTIS PHARMA unmittelbar nach Vollzug des Angebots, soweit rechtlich zulässig und vorbehaltlich seiner Treuepflichten, die Einbeziehung der APONTIS PHARMA-Aktien in den Freiverkehr beenden wird. Ein gesondertes Delisting-Angebot ist nicht erforderlich.
In ihrer veröffentlichten gemeinsam begründeten Stellungnahme haben Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA allen APONTIS PHARMA-Aktionären empfohlen, das Angebot anzunehmen und bestätigt, dass sie alle von ihnen gehaltenen Aktien in das Angebot einliefern werden. Alle Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, die APONTIS PHARMA-Aktien besitzen, haben diese bereits angedient. Auch die Großaktionärin von APONTIS PHARMA, Paragon, hat einen Aktienkaufvertrag über ihre Beteiligung von ca. 37,5 % des Grundkapitals an APONTIS PHARMA zu einem Kaufpreis von EUR 9,00 je Aktie abgeschlossen („Aktienkaufvertrag“). Dies unterstreicht die Attraktivität des Angebotspreises.
Der Angebotspreis von EUR 10,00 in bar entspricht einer Prämie von 52,9 % auf den Schlusskurs der APONTIS PHARMA-Aktie am 15. Oktober 2024 und einer Prämie von 38,3 % auf den gewichteten Durchschnittskurs der APONTIS PHARMA-Aktie in den drei Monaten bis zum 15. Oktober 2024. Diese Werte liegen deutlich über vergleichbaren Transaktionen in Deutschland in den letzten drei Jahren, deren durchschnittliche Prämie bei 31,4 % liegt.[1]
Die übrigen in der Angebotsunterlage enthaltenen Angebotsbedingungen, einschließlich der regulatorischen Freigaben, bleiben von der Änderung des Angebots unberührt. Die fusionskontrollrechtliche Freigabe für die Transaktion wurde am 12. November 2024 bereits erteilt.
„Das Angebot der Zentiva AG zum Erwerb der ausstehenden Aktien von APONTIS PHARMA wurde bereits von einer Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre angenommen. Auch die aktuellen Analystenstudien haben ein Kursziel von EUR 10,00, was einem deutlichen Aufschlag gegenüber dem Wert vor Bekanntgabe des Angebots entspricht. Wir können unseren Aktionären nur die Annahme des Angebotes empfehlen und auf die am 21. November auslaufende Frist verweisen. Die Investorenvereinbarung sieht dann ein Delisting der Aktien vor“, so Bruno Wohlschlegel, CEO von APONTIS PHARMA.
Wichtiger Hinweis
Die Informationen in dieser Veröffentlichung stellen keine Erläuterungen oder Ergänzungen zu den Aussagen in der begründeten Stellungnahme dar. Allein die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA ist maßgeblich.
Über APONTIS PHARMA:
Die APONTIS PHARMA AG ist ein führendes Pharmaunternehmen in Deutschland, das sich auf Single Pill-Kombinationen spezialisiert hat. Single Pill-Kombinationen vereinen zwei bis drei patentfreie Wirkstoffe in einem Kombinationspräparat, das einmal am Tag eingenommen wird. Single Pill-Therapien verbessern wissenschaftlich gestützt signifikant die Behandlungsprognose und Lebensqualität der Patient:innen, während Komplikationen, Sterblichkeit und Behandlungskosten sinken. Daher sind Single Pill-Kombinationen in zahlreichen internationalen Behandlungsleitlinien die zu bevorzugende Therapieoption, darunter in der EU und in Deutschland. APONTIS PHARMA entwickelt, vermarktet und vertreibt seit 2013 ein breites Portfolio an Single Pill-Kombinationen und anderen Arzneimitteln, mit besonderem Fokus auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Hypertonie, Hyperlipidämie und Sekundärprävention. Weitere Informationen über APONTIS PHARMA finden sich unter www.apontis-pharma.de.
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[1] Quelle: S&P Global, M&A Deal-Prämien in Deutschland: Transaktionsprämie 1 Tag vor Ankündigung im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre bei 31,4 %; Stichprobe: 31 PTOs in Deutschland mit einem Transaktionswert >USD 30 Mio.
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